: Vertreibung und Aussiedlung der deutschen Bevölkerung aus Polen 1945-1949. . München 2003 : Oldenbourg Verlag, ISBN 3-486-56687-3 392 S. € 34,80

: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Berlin 2003 : Ullstein Verlag, ISBN 3-550-07574-X 287 S. € 22,00

: Die polnischen Vertreibungsdekrete und die offenen Vermögensfragen zwischen Deutschland und Polen. . Frankfurt am Main 2003 : Peter Lang/Frankfurt am Main, ISBN 3-631-50624-4 129 S. € 24,80

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Sabine Voßkamp, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Universität Essen

Nach dem Abklingen der erinnerungspolitischen Debatte um die Opferrolle der Deutschen, um das Zentrum gegen Vertreibungen sowie dem Erscheinen einer Flut von Erinnerungsliteratur zu Flucht und Vertreibung bleibt für manche nur „die bittere Erkenntnis auf Seiten der Berufshistoriker“ übrig, dass die Forschungsergebnisse der letzten Jahre von der Öffentlichkeit weitgehend ignoriert werden.1 Das betrifft allerdings nicht nur deutsche Arbeiten, sondern noch mehr die mangelnde Wahrnehmung der Auseinandersetzung der polnischen und tschechischen Wissenschaft mit dem Kriegsende und dessen Folgen seit Anfang der 1990er-Jahre.

Die polnische Historikerin Bernadetta Nitschke macht sich in ihrer kürzlich ins Deutsche übersetzten Habilitationsschrift zum Ziel, den deutschen und polnischen Forschungsstand zur Frage der Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus Polen zu kontrastieren und ältere Ergebnisse insbesondere der polnischen Geschichtswissenschaft zu revidieren. Dazu hat sie eine breite Quellenbasis in staatlichen Archiven beider Länder recherchiert und bisher vernachlässigte Archivalien der katholischen und evangelischen Kirchen hinzugezogen. „Wesentliche Bedeutung“ wird darüber hinaus den verschriftlichten Erinnerungen der Betroffenen zugemessen, sofern sie aus der unmittelbaren Nachkriegszeit stammen (S. 25). Der Umfang der Quellen ermöglicht einen thematisch weiten Zuschnitt der Arbeit, der dem Titel nicht zu entnehmen ist: So detailliert wie Nitschke den regionalen Ablauf der Vertreibungen behandelt, so ausführlich werden auch die Vorgeschichte des Umsiedlungsgedankens, die Bevölkerungssituation Ende des Zweiten Weltkrieges sowie die Verwaltungsübernahme durch Polen und die resultierenden Probleme der polnischen Nationalitätenpolitik dargestellt.

Durch (oft zu spät erfolgte) Evakuierungsmaßnahmen der deutschen Verwaltung und Flucht hatten etwa 6 Millionen Deutsche die besetzten Territorien und die Ostgebiete bis Kriegsende verlassen. Akribisch stellt Nitschke die Versuche deutscher und polnischer Historiker dar, eine ungefähre Zahl der Mitte 1945 in den ehemaligen Ostgebieten verbliebenen Deutschen zu ermitteln. In jedem Fall unterschätzte die polnische Verwaltung die Zahl der verbliebenen Deutschen und war auch nicht ausreichend vorbereitet, der Problematik der ansässigen polnischstämmigen Bevölkerung zu begegnen. Das Grenzlanddasein hatte ein Konglomerat an regionalen Identitäten entstehen lassen, die häufig quer zu den nationalen Stereotypen lagen. Nitschke arbeitet die inkonsequente und im Einzelfall oft willkürliche ‚Verifizierung’ der Bevölkerung und die Diskriminierung der ansässigen Polen aufgrund von Sprache, dem Verdacht eines mangelndem Nationalbewussteins oder (im Falle der Masuren) der Religion heraus.

Willkür bestimmte letztlich auch die Realisierung der geplanten Maßnahmen gegen die deutsche Bevölkerung (Verbot der Freizügigkeit, Tragen äußerer Erkennungszeichen, besondere Ausweise, Ausschluss aus der Sozialgesetzgebung). Durch die lokalen Unterschiede bei der Umsetzung der Maßnahmen entstand, so Nitschke, ein „Vakuum zwischen lokalen Verfahrensweisen und zentralen Anweisungen“, das Raum für Vergeltungsmaßnahmen ließ (S. 98). Hervorzuheben ist, dass Nitschke neben der Rolle der Verwaltung die Bedeutung der katholischen Kirche für die Polonisierung und Integration der angegliederten Gebiete und die Wechselwirkungen zwischen Verwaltung und Kirche aufzeigt. Der Arbeit ist des Weiteren positiv anzurechnen, dass sie versucht, die komplexen Wechselbeziehungen und Konfliktlagen zwischen Deutschen, Polen und Russen, zwischen polnischer Verwaltung und Roter Armee, zwischen ansässigen Polen und Neusiedlern darzustellen. Allerdings fällt hier (und auch im Kapitel zur Aussiedlung) die bloß illustrierende und zu wenig quellenkritische Verwendung der oben erwähnten Erinnerungsberichte auf. Die meisten Kapitel sind zudem chronologisch aufgebaut, was gelegentlich zu einer übergangslosen Aneinanderreihung von Abschnitten und Themen führt (vgl. z.B. S. 226ff.).

In der Auseinandersetzung mit der Terminologie wird die Problematik der polnischen und deutschen Erinnerung auch im wissenschaftlichen Diskurs deutlich (S. 29). Obwohl es im Titel der deutschen Übersetzung „Vertreibung und Aussiedlung“ heißt, legt sich Nitschke auf die Verwendung des Begriffs „(Zwangs-)Aussiedlung“ fest, während sie hinsichtlich der deutschen Literatur konstatiert, dass sich mit der Verwendung des Begriffs ‚Vertreibung‘ die „Opferperspektive“ durchgesetzt habe (S. 29). In die ausführliche Diskussion dieser Begriffe und die Suche nach einem ‚objektiven‘ Terminus lässt Nitschke auch ihre Auffassung vom Ziel geschichtswissenschaftlichen Arbeitens einfließen, das in der „möglichst sachliche[n] Beschreibung und Analyse der damaligen Ereignisse“ bestehe, „so daß sich der Leser ein eigenes Urteil bilden kann“ (S. 29). Die Analyse und damit verbunden auch die Einordnung und Gewichtung kommen allerdings in der Studie zu kurz. Nitschke ringt sich nur selten zu Urteilen durch und verzichtet auf ein Resümee, das die unterschiedlichen Stränge zu einem Ganzen bündeln könnte.

Positiv ist auf der anderen Seite die Erschließung und Präsentation v.a. der statistischen Quellen anzurechnen sowie die breite Ausrichtung der Studie. Auch die differenzierte Darstellung des polnischen und deutschen Wissenschaftsdiskurses macht sie (trotz der angeführten Kritik) zu einem empfehlenswerten Einstieg in die Thematik.

Keine geschichtswissenschaftliche Arbeit, sondern ein „politisches Buch“ wollte Peter Glotz verfassen, „ein Buch gegen den Nationalismus“. Sein Beweggrund liegt in der eingangs geschilderten Erfahrung seiner Flucht als 6-jähriger Junge mit der tschechischen Mutter nach Bayern, die Glotz als eine „[h]armlose Variante der Vertreibung“ schildert (S. 9). Es handelt sich aber nicht um eine biografische Arbeit, sondern um nichts weniger als den Versuch, eine umfassende Erklärung für die deutsch-tschechischen Nationalitätenkonflikte zu liefern, die in der Vertreibung aus Böhmen 1945 gipfelten, mit dem moralischen Anspruch, dem Leser ein „Lehrstück“ (so der Untertitel) zu präsentieren, das über den Gegenstand hinaus vor den Gefahren des Nationalismus warnen soll.

Die Darstellung der Vertreibung und ihre Kontextualisierung wird daher erst im letzten Kapitel vorgenommen. In den 5 vorangestellten Abschnitten analysiert Glotz (nach einem Blick auf den Diskurs um die mittelalterliche Ostsiedlung) die Genese des Nationalismus in Böhmen ausgehend vom Revolutionsjahr 1848. Abgesehen von dem Bemühen, jeweils deutsche und tschechische Perspektiven zur Geltung zu bringen, irritiert das offenbar teleologische Geschichtsbild Glotz‘: Geschichte würfelt Völker zusammen (vgl. S. 19), vollzieht sich prozesshaft (ebd.), es geht gelegentlich „hin und her“ (S. 22, 23) und die Entwicklung des Nationalismus in Böhmen betrachtet Glotz als einen „Modellfall, der immer wieder nach ganz ähnlichen Mustern abläuft. Und ablaufen wird“ (S. 32). Allerdings spielen neben den Strukturen auch die Akteure bei Glotz eine große Rolle, wobei er Wert darauf legt, dass in der Geschichte des Nationalismus „nicht nur Hetzer und Halunken, sondern eine ganze Reihe von verantwortungsbewussten Männern eine Rolle spielen“ (S. 38). In letztere Kategorie fällt auch Johann Gottfried Herder, den Glotz gewissermaßen als den arglosen ‚Erfinder‘ der nationalistischen Theorie porträtiert (S. 25f.).

Störend fallen manche stilistischen Unsicherheiten und unpassende historische Vergleiche (z. B. S. 125) auf; andererseits sind Passagen wie z.B. die Charakterisierung Konrad Henleins lesenswert, engagiert und informativ (S. 116ff.). Vergleicht man „Die Vertreibung“ mit Glotz‘ früheren Publikationen, beispielsweise der Essaysammlung „Die falsche Normalisierung“ 2, so fällt die Darstellung in Hinblick auf analytisches Niveau und Geschlossenheit insgesamt ab. Dies gilt besonders für das letzte Kapitel, das die Vertreibung thematisiert: Einer anfangs chronologisch bzw. geografisch orientierten Darstellung folgt eine scheinbar willkürliche Reihung von Episoden, Zeitzeugenberichten und Kommentaren zur Rolle Edvard Beneš‘, die den Eindruck erwecken, dass hier lediglich Notizen aus dem Zettelkasten zusammengetragen wurden (vgl. v.a. S. 220ff., 234).

Im Epilog fasst Glotz seine Erkenntnisse aus dem ‚Lehrstück‘ in 12 Thesen zusammen (S. 257ff.): Er hinterfragt die historischen und völkerrechtlichen Argumente, widmet sich der Frage, inwieweit Vertreibungen als Völkermord betrachtet werden können, scheut aber doch vor dem Gebrauch des Begriffs ‚Genozid‘ im Fall der sudetendeutschen Vertreibung zurück. Ferner kritisiert Glotz Rechtfertigungsversuche zur Vertreibung von Minderheiten und fordert für die Zukunft eine organisierte Krisenprävention. Schließlich warnt er, dass man es „mit der Identität nicht übertreiben“ (S. 263) solle, vor allem nicht in einem erweiterten Europa: „Sollte sich die Europäische Union an allzu vielen Erweiterungen verschlucken, wird der Nationalismus auch in Europa wieder fürchterlich sein Haupt erheben.“ (S. 262)

Insgesamt bleibt nach der Lektüre des Buches aufgrund der oben genannten Schwächen ein vages Unbehagen. Vielleicht reicht dies aus, um die von Glotz erhoffte Antwort von tschechischer Seite zu evozieren. Ob das aber zu einem gewünschten Dialog oder einer Aussöhnung ‚von unten‘ führen würde, darf bezweifelt werden.

Im Zentrum der öffentlichen Debatte der letzten Jahre zu Flucht und Vertreibung stand nicht nur die Frage nach den Erinnerungsformen und Geschichtsbildern, sondern durch die EU-Osterweiterung trat neben der moralischen auch die rechtliche Dimension der Problematik wieder in den Vordergrund. Niels von Redecker geht es in seiner rechtswissenschaftlichen Untersuchung um die Dokumentation und Analyse der polnischen Vertreibungsdekrete mit dem Ziel, Aussagen über die „offenen Vermögensfragen“ zwischen Deutschland und Polen treffen zu können.

Mit der Frage nach der Gültigkeit der Vertreibungsdekrete will von Redecker nicht nur eine Forschungslücke schließen, sondern gleich auch „mit einigen deutschen und polnischen Tabus“ brechen (S. 7). Das bislang sowohl in der deutschen wie polnischen Forschung bestehende Desiderat illustriert von Redecker an folgendem Beispiel: Edmund Stoiber habe auf einem Vertriebenentreffen im Juni 2002 die Aufhebung des so genannten März-Dekrets von 1946 gefordert (Dekret über das verlassene und ehemals deutsche Vermögen); diese Forderung sei von der polnischen Regierung umgehend zurückgewiesen worden. Beide Seiten hätten aufgrund journalistischer Recherchen dann überrascht feststellen müssen, dass das fragliche Dekret bereits seit 1985 aufgehoben ist (S. 9, S. 21). Dieses Dekret dient von Redecker auch als Beispiel dafür, dass die Aufhebung von Dekreten polnischerseits nicht den Charakter einer Versöhnungsgeste oder eines Schuldeingeständnisses gehabt habe, sondern die Enteignung ausgewiesener Deutscher als abgeschlossen betrachtet wurde und Restitutionsforderungen begegnet werden sollte. Bezüglich der gegenwärtigen Situation folgert von Redecker, dass Versöhnungsgesten des heutigen polnischen Gesetzgebers möglich seien und fordert diese implizit ein (S. 19).

Nach der knappen und z.T. inhaltlich redundanten Hinleitung zum Gegenstand untersucht von Redecker in Kapitel III. die neun heute noch gültigen Vertreibungsdekrete auf drei Ebenen: bzgl. der aktuellen Rechtswirkung, der Frage nach einer ethnischen Diskriminierung der Deutschen und schließlich der potentiellen Auswirkungen einer Aufhebung der Dekrete ex nunc. Da einige der Gesetze in ihrer Wirkung heute als bedeutungslos gelten können, fordert von Redecker vom Gesetzgeber ihre Aufhebung ein (z.B. S. 25, 29). In der Frage nach der ethnischen Diskriminierung kommt von Redecker ebenfalls zu unterschiedlichen Bewertungen. So liege z.B. im Fall des Gesetzes zur Verstaatlichung von Privateigentum (3. Januar 1946) ethnische Diskriminierung vor, da Angehörige des Deutschen Reiches entschädigungslos enteignet worden seien (S. 29).

Die Kapitel IV und V konzentrieren sich im Anschluss auf die „offenen Vermögensfragen“, wobei von Redecker sich auf Fragen des Grundstückseigentums beschränkt. Kapitel IV hebt auf Ansprüche vertriebener Deutscher aus den ehemaligen Ostgebieten ab, Kapitel V untersucht die Restitutionsansprüche der jüdischen Bevölkerungsgruppe. Neben der Frage, ob Grundstückserwerb für Deutsche (und andere Ausländer) in Polen möglich ist, die von Redecker bejaht, geht es im 2. Abschnitt um Entschädigungsforderungen infolge von Grundstücksenteignungen. Ausgangspunkt für die Darlegungen sind drei juristische Studien der Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen aus den frühen 1990er-Jahren. 3 Nach von Redecker laufen die Arbeiten sämtlich darauf hinaus, einen Entschädigungsanspruch der Vertriebenen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu erwirken, da die Durchsetzung der Ansprüche vor polnischen Gerichten als aussichtslos betrachtet wird (S. 46). Von Redecker vertritt dagegen in einer siebenstufigen Argumentation die These, dass Restitutionsklagen deutscher Vertriebener in Polen nicht unbedingt chancenlos seien (S. 46ff.). Er gibt aber zu bedenken, dass im Falle einer Regelung nur mit einer symbolischen Entschädigung zu rechnen sei. Die Reaktion der Vertriebenenverbände auf etwaige symbolische Entschädigungen scheint von Redecker als positiv einzuschätzen. Außerdem könnten die Vertriebenen „ihr lange eingefordertes „Recht auf Heimat“ im heutigen Polen [...] auch bereits vor dem EU-Beitritt recht problemlos genießen. Indem sie sich zum Beispiel dort ein Grundstück kaufen“ (S. 55). Zur jüngsten Diskussion in Polen um jüdische Restitutionsklagen wird zum einen die Jedwabne-Debatte als Auslöser angeführt und zum anderen eine seit 2000 in den USA anhängige jüdische Sammelklage gegen Polen. Während für ausländische Sammelklagen wenig Erfolgssausichten bestehen und diese vorrangig als politisches Druckmittel dienen, sieht von Redecker, anders als verschiedene deutsche und polnische Kommentatoren, durchaus Erfolgsaussichten für jüdische Restitutionsklagen vor dem polnischen Hauptverwaltungsgericht. Ob sich das Gericht aber eine Interpretation des März-Dekretes zu Eigen machen wird, wie sie von Redecker vorlegt (S. 62ff.), sieht dieser selbst als fraglich an.

Der politische Gehalt der rechtswissenschaftlichen Studie liegt in der Forderung nach politischen Versöhnungsgesten und der Auffassung, dass Verhandlungen von Restitutionsansprüchen vor polnischen Gerichten Erfolg versprechend sein könnten. Ob die juristisch fundierten Thesen und Argumente aber für die komplizierte Wirklichkeit der deutsch-polnischen Beziehungen relevant sind, muss sich noch herausstellen. Der Anhang der kurzen Studie schließlich (S. 67-129) dokumentiert die Texte der in Kapitel III analysierten, noch gültigen Vertreibungsdekrete.

Anmerkungen:
1 Jostmann, Christian, Hoffnungslos überfordert. Dokumente zur Vertreibung der Deutschen aus Schlesien, in: Süddeutsche Zeitung, 5.1.2004.
2 Glotz, Peter, Die falsche Normalisierung. Essays, Frankfurt am Main 1994.
3 Blumenwitz, Dieter, Das Offenhalten der Vermögensfrage in den deutsch-polnischen Beziehungen, Bonn 1992; Klein, Eckart, Diplomatischer Schutz im Hinblick auf Konfiskationen deutschen Vermögens durch Polen, Bonn 1992; Krülle, Siegrid, Die Konfiskation deutschen Vermögens durch Polen, Bonn 1993 (vgl. von Redecker, S. 45).

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Vertreibung und Aussiedlung der deutschen Bevölkerung aus Polen 1945-1949
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