M. Jungraithmayr: Der Staat und die Katholische Kirche in Litauen

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Title
Der Staat und die Katholische Kirche in Litauen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.


Author(s)
Jungraithmayr, Martin
Series
Zeitgeschichtliche Forschungen 16
Published
Extent
423 S.
Price
€ 76,00
Reviewed for H-Soz-Kult by
Ruth Leiserowitz, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Im Gegensatz zu dem Titel auf dem Buchumschlag lautet die tatsächliche Überschrift des Werkes auf den Innenseiten: “Die Entwicklung des Staatskirchenrechts in Litauen“. Mit der Arbeit unter diesem Titel wurde Martin Jungraithmayr 1998 am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg promoviert. Vorwiegend rechtswissenschaftliche und theologische Aspekte bestimmen diese Abhandlung, die jedoch als Band der zeitgeschichtlichen Forschungen veröffentlicht wurde, was schon darauf hindeutet, dass sich diese Promotionsschrift nicht eindeutig einem Wissenschaftszweig zuordnen lässt.

Jungraithmayr wendet sich einer Problematik zu, die im Allgemeinen außerhalb des Blickwinkels zu liegen pflegt und die er selbst als „ein für westliche Beobachter in weiten Teilen schwer zu durchschauendes Themengebiet“ (S.17) charakterisiert. Diese thematische Entlegenheit und Undurchschaubarkeit verpflichtet zu einer gründlichen und umfassenden Einführung, einer Aufgabe, der sich Jungraithmayr in dem ersten seiner vier Kapitel kurz und faktenreich entledigt.

Die Geschichte Litauens im 20. Jahrhundert ist kompliziert, ja geradezu verworren und durch viele Details gekennzeichnet. Die größte der drei baltischen Republiken wurde 1918 unabhängig. In den darauf folgenden Jahren entstand eine parlamentarische Demokratie, die jedoch Ende der zwanziger Jahre in eine Diktatur mündete. 1940 wurde Litauen von Truppen der Roten Armee besetzt und als neue Unionsrepublik in das sowjetische Imperium eingegliedert. Nur ein Jahr später besetzte die deutsche Wehrmacht das Land. Im Sommer 1944 kehrte die Rote Armee nach Litauen zurück und damit auch die sowjetlitauische Führung. Die zweite Phase der sowjetischen Besatzung begann, die bis 1990 anhalten sollte.

Als erste der sechzehn Unionsrepubliken der UdSSR erklärte Litauen am 11. März 1990 die Wiederherstellung seiner Unabhängigkeit und damit seinen Austritt aus dem sowjetischen Völkerverbund. Die internationale Anerkennung des unabhängigen baltischen Staates erfolgte im August 1991. Der wieder entstandene baltische Staat hat seine Kontinuitätslinien zur parlamentarischen Demokratie der Zwischenkriegszeit stets deutlich unterstrichen und zu wahren versucht. Wohl die wichtigste Institution innerhalb dieser übermächtigen Anstrengungen zur Wahrung von Tradition und Kontinuität stellte die römisch-katholische Kirche dar. In diesem Kontext ist die Fragestellung nach der Entwicklung der Staatskirche in Litauen über mehrere Staatsformen hinweg schon von einiger Brisanz und lässt auf Erkenntnisse hoffen.

Den Hauptteil der Arbeit bildet das Kapitel zwei, in dem der Werdegang der römisch-katholischen Kirche von 1940, dem Zeitpunkt der Inkorporation Litauens durch die UdSSR bis 1990, dem Datum der Wiederherstellung der staatlichen Unabhängigkeit, beleuchtet wird. Zu Beginn erläutert Jungraithmayr das Verhältnis der sowjetischen Ideologen zur Religion, ein Exkurs, der zwingend notwendig ist, um die ideellen Hintergründe und Auswirkungen der sowjetischen Besatzungszeit in Litauen zu verstehen. Daraufhin folgen streng chronologisch gegliederte Kapitel, die sich mit der Situation der katholischen Kirche in der Stalin-, Chrustschow-, Breschnew- und Gorbatschow-Ära auseinandersetzen. In den darauf folgenden fünfzig Seiten des dritten Kapitels beschreibt Jungraithmayr die Entwicklung des Staatskirchenrechts in der wiederhergestellten Republik, wobei er ausführlich auf alle Gesetzesfassungen eingeht, die zwischen 1990 und 1995 zu den Rechten von religiösen Gemeinschaften erlassen wurden.

Die Abhandlung schließt mit einem Kapitel über die römisch-katholische Kirche Litauens und der Gesellschaft des Landes. Jungraithmayr resümiert, dass gerade mit dem "Religionsgesetz und [dem] Eigentumsgesetz aus dem Jahre 1995 [...] ein Schlußstrich unter jahrzehntelanges Unrecht seitens der sowjetischen Besatzungsmacht gezogen und ein juristisch nicht angreifbarer rechtlicher Status der in Litauen ansässigen Religionsgemeinschaften gesichert werden sollte" (S. 392). Weiterhin zitiert er in seinem Ausblick den Erzbischof Backis, der bedauert, "daß derzeit noch kein Dialog zwischen der Kirche und der Führungsschicht des Landes bestehe. Die Intellektuellen seien mit dem Glauben wenig vertraut" (S. 395).

Kontinuitäten und Diskontinuitäten der Position von Kirche im Litauen des zwanzigsten Jahrhunderts sowie der Wechsel von Herrschaftsnähe und Herrschaftsferne bleiben angesichts des strengen Bezugs auf die Gesetzestexte jener Zeit blass. Derartige Gewichtungen pflegen Arbeiten, die Themen verschiedener Wissenschaftsbereiche ergründen, bisweilen eigen zu sein. Alles in allem stellt Martin Jungraithmayrs Dissertationsschrift einen wichtigen Beitrag zur Geschichte der Sowjetisierung des Baltikums dar.

Trotzdem sollte die Besprechung dieses Werkes aus gegebenem Grund auch Anlass sein, ebenfalls deren Quellen zu kommentieren. Jungraithmayr verweist in seiner Einleitung nachdrücklich darauf, dass er mit Ausnahme litauischer Gesetzestexte keine "Literatur aus diesem Sprachbereich" berücksichtigt habe. Vielmehr fanden "Publikationen der baltischen Exilorganisationen sowie westliche Zeitungen und Zeitschriften Eingang in diese Arbeit" (S.19).

Diese Vorgehensweise führt zu folgenden Phänomenen:
Zum einen mangelt es völlig an Selbstreflexionen der litauischen Gesellschaft, Institutionen oder Kirchenangehöriger, abgesehen von Aussagen auf höchster Staats- und Regierungsebene oder aus der Kirchenhierarchie. Eine Sondierung von landesinternen Meinungen hätte das Prisma der vorwiegend von außen kommentierenden Aussagen um wesentliche Facetten bereichert. Ein prägnantes Beispiel von vielen hierfür ist die Schilderung des Papstbesuches 1993 (S. 385-386), in der keine landesinnere Originalstimme, keine Presse zitiert wird, wodurch ein sehr einseitiges Bild entsteht, welches seiner Kapitelüberschrift "Die Kirche und die Gesellschaft Litauens" wohl kaum gerecht werden kann.

Ein weiteres Manko fällt besonders dem Zeithistoriker auf. Die historischen Fakten und Zahlenangaben sind zum überwiegenden Teil den Veröffentlichungen der baltischen Exilszene entnommen worden, in vielen Fällen sogar Schriften aus der frühen Nachkriegszeit, so von Juozas Pasilaitis (1948) 1 oder Mac Eoin (1952) 2. Diese Autoren konnten in den wenigsten Fällen über Primärquellen verfügen. Es hat sich nach Öffnung der Archive herausgestellt, dass die meisten ihrer Zahlenangaben nach oben aufgerundet wurden. Daher werden sie heute im allgemeinen nicht mehr zu Rate gezogen. Die Exilhistoriker Romuald Misiunas und Rein Taagepera, die sich Anfang der achtziger Jahre der überaus wichtigen und doch schwer lösbaren Aufgabe stellten, eine Geschichte der baltischen Staaten unter sowjetischer Besatzung zu schreiben 3, beklagten in ihrem Werk den eklatanten Mangel an Primärquellen und die Schwierigkeit, aus Sekundärquellen Inhalte zu erfassen, unterstrichen bereits die Fragwürdigkeit bestimmter Zahlenangaben zur Deportation und wiesen in diesem Zusammenhang auch auf differierende Zählweisen hin.

Das Übergewicht des externen Quellenmaterials bzw. die Wertungen seiner Verfasser bestimmen in gewisser Hinsicht auch den Sprachgebrauch von Jungraithmayr. So hat er sein Hauptkapitel wie folgt benannt: "Der Leidensweg der römisch-katholischen Kirche Litauens von 1940 bis zur staatlichen Unabhängigkeit 1990". Diese Sichtweise korrespondiert stark mit den Sichtweisen der "vergleichenden Martyrologie", um hier einen Terminus des amerikanischen Politologen Alfred E. Senn einzuführen. Er bedeutet Folgendes: Im kollektiven Gedächtnis der Litauer war bis zur Unabhängigkeit fest verankert, dass das litauische Volk mehr als andere gelitten habe und verfolgt wurde. In dieses national definierte Selbstverständnis, ein Produkt unterschiedlicher Interpretationen und selektiver gedanklicher Prozesse, mischten sich auch katholische Momente, die Litauen (analog wie andernorts Polen) als Christus unter den Völkern, d.h. als aufopferndes Volk sahen und arithmetische Konstruktionen, mit deren Hilfe die Wichtigkeit und Schwere des Schicksals der eigenen Gruppe unterstrichen und damit im wahrsten Sinne “aufgerechnet” wurde. Dieses Denken hat sich in den letzten zehn Jahren aber stark gewandelt, was auch eine Reihe von Untersuchungen beweisen, so von der Vilniusser Soziologin Irena Sutiniene 4. Auch die litauischen Historiker bemühen sich jetzt um nüchterne Analyse. So spricht Arunas Streikus heute eher von einer "harten Probezeit" oder von einer "Herausforderung" der litauischen Kirche 5.

Litauen hat in der letzten Dekade in der gesellschaftlichen Entwicklung beträchtliche Fortschritte gezeigt, ist aber heute noch eine Transitionsgesellschaft. Erst jetzt, nach einer ersten Aufarbeitungsphase, die als die "Untersuchung des Terrors von außen" bezeichnet werden kann, findet der Übergang zu einer zweiten Phase statt, in dem sich die Historiker dem Problem der "Mittäterschaft" nähern. Indiz dafür sind offen ausgetragene Begriffsdebatten u.a. zu dem Begriff der "Okkupation" und der "Kollaboration". Im Laufe dieser Debatten sinken auch historische Mythen in sich zusammen 6.

Das Verhältnis von Staat und Kirche wird in diesem Zusammenhang ebenfalls gründlich unter die Lupe genommen 7. Eine wesentliche Frage zum Verhältnis von Kirche und Gesellschaft stellt beispielsweise auch die Position der Kirchenführung zur Frage der litauischen Beteiligung am Holocaust dar. Am 14. April 2000 erschien ein Brief, unterzeichnet von dem Vorsitzenden der litauischen Bischofskonferenz, Erzbischof Tamkevicius und dem Generalsekretär Bischof Jonas Boruta, S.J., in dem erstmals öffentlich der Judenmord in Litauen bedauert wurde und um Vergebung für die Beihilfe von Katholiken dazu gebeten wurde 8. Diese langerwartete und eindeutige Aussage der katholischen Kirche hat das Denken der Gesellschaft stark beeinflusst. Das angeführte Beispiel ist nur eines unter mehreren, das beweist, wie sehr die Verhältnisse in Litauen noch "im Fluss" befindlich sind, woran sich die Frage knüpft, ob der Zeitpunkt für die hier besprochene Untersuchung nicht vielleicht noch zu früh gewählt wurde.

Anmerkungen:
1 Juozas Pasilaitis: Hearken then Judge, Tübingen 1948.
2 Mac Eoin: Der Kampf des Kommunismus gegen die Religion, Aschaffenburg 1952.
3 Romuald Misiunas; Rein Taagepera, The Baltic States. Years of Dependence 1940-1980, Berkeley 1983.
4 Irena Sutiniene, Lietuviu kolektyvine atmintis po totalitarizmo [Das kollektive Gedächtnis der Litauer nach dem Totalitarismus] Semiotika . A. J. Greimo centro studijos /4, p. 86ff.
5 Arunas Streikus, Lietuvos Kataliku Baznycia ir ginkluotasis pasipriesinimo sajudis Lietuvoje [Die Litauische Katholische Kirche und die bewaffnete Widerstandsbewegung in Litauen] Genocidas ir Rezistencija 1997, 2, p.32-37.
6 Vytautas Tininis, „Kolaboravimo“ sąvoka Lietuvos istorijos kontekste [Der Terminus "Kollaboration" im Kontext der litauischen Geschichte] Genocidas ir Rezistencija 2001, 1 (9), p. 71–78; Liudas Truska Kolaboravimo ypatumai pirmuoju sovietmečiu [Die Besonderheiten der Kollaboration im ersten Sowjetjahr] Genocidas ir Rezistencija 2001, 1 (9), p. 79–84.
7 Arunas Streikus, Sovietų valdžios antibažnytinė politika (1953–1967), [Die antikirchliche Machtpolitik der Sowjets (1953-1967) Genocidas ir Rezistencija 1997, 1, p. 122–159; Arunas Streikus, SSRS-Vatikano santykiai ir sovietu valdzios politika Baznycios atzvilgiu Lietuvoje 1945-1978m. [Die Beziehungen zwischen der UdSSR und dem Vatikan und die sowjetische Machtpolitik hinsichtlich der Kirche in Litauen 1945-1978] Genocidas ir Rezistencija 1999, 2(6), p. 66–80.
8 Alfonsas Eidintas (Hgg.), Lietuvos zydu zudyniu byla. [Der litauische Judenmord] Vilnius 2001, S.251.

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