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Titel
Die Filmzensur im Kanton Zürich. Geschichte, Praxis, Entscheide


Autor(en)
Uhlmann, Matthias
Erschienen
Zürich 2019: Verlag Legissima
Anzahl Seiten
XXVI, 938 S.
Preis
CHF 138,00
Rezensiert für infoclio.ch und H-Soz-Kult von:
Simon Spiegel, Seminar für Filmwissenschaft, Universität Zürich

Dass neuen Medien erst einmal Misstrauen entgegenschlägt und man ihnen eine potenziell schädliche Wirkung unterstellt, scheint eine historische Konstante darzustellen. Dabei lässt sich oft der sogenannte Third-Person-Effekt beobachten: Besonders beeinflussbar sind jeweils die anderen, während man selber – hier nur bedingt als generisches Maskulinum zu verstehen – die raffinierten Manipulationsversuche durchschaut. Nicht zufällig gelten deshalb oft marginalisierte Gruppen, die sich selber kein Gehör verschaffen können, als besonders gefährdet und entsprechend schutzbedürftig. So war es bereits Ende des 18. Jahrhunderts, als vor allem junge Frauen vor den Folgen der Lesesucht bewahrt werden mussten, und so ist es auch noch heute, da Smartphones, soziale Medien und Games angeblich die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bedrohen.

Das Kino bildet hier keine Ausnahme. Ganz im Gegenteil attestiert man dem Medium Film noch heute schädliches Potenzial, weshalb Altersbeschränkungen für Filmvorführungen und -verkauf einen festen Bestandteil der Filmdistribution und -rezeption darstellen. Und anders als beispielsweise im Bereich der Literatur oder des Theaters kennen bzw. kannten auch viele westliche Demokratien die Institution der Filmzensur. Einer solchen Zensurbehörde, jener des Kantons Zürich, ist Matthias Uhlmanns Studie Die Filmzensur im Kanton Zürich gewidmet, die auf dessen Dissertation an der Universität Zürich zurückgeht und die Geschichte dieser Institution von ihren Vorläufern in den 1910er-Jahren bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1971 nachzeichnet.

Uhlmann verortet seine Studie im Kontext der „New Film History“, die Filmgeschichte explizit nicht als bloße Abfolge von Meisterwerken, sondern als komplexes Beziehungsnetz von Akteuren, Institutionen und Rahmenbedingungen versteht, das Produktion, Distribution und Rezeption von Filmen bestimmt. Folglich liegt der Fokus seiner Studie nicht auf einzelnen besonders spektakulären Fällen, vielmehr zeichnet er die Geschichte der Behörde detailliert nach und will auf diese Weise „eine alternative Filmgeschichte ermöglichen“ (S. 13). Die Basis der Untersuchung bilden umfangreiche Archivrecherchen, anhand derer der Autor die zensorische Tätigkeit rekonstruiert.

Die Zürcher Filmzensur folgte dem „gemischten System“, das heißt sie kombinierte Vor- und Nachzensur, wobei aber nicht alle Filme zwingend im Voraus gesichtet wurden. Vielmehr lag es im Interesse der Verleiher, potenziell heikle Filme im Voraus begutachten zu lassen, da sich so nachträgliche Sanktionen vermeiden ließen. Dabei war die Zensur als „Wirkungszensur“ angelegt, bei der die Zensoren nicht schematisch nach bestimmten Inhalten Ausschau hielten, sondern die mögliche schädliche Wirkung auf einen „Durchschnittszuschauer“ einzuschätzen versuchten. So problematisch die Idee eines derart standardisierten Rezipienten auch sein mag, ist dieser Ansatz doch deutlich anspruchsvoller als eine rein inhaltliche Zensur, da er eine Gesamtwürdigung eines Werkes voraussetzt. Wurde ein Film als schädlich eingestuft, konnten eine Teilzensur, also Kürzungen, oder ein Totalverbot verfügt werden.

Nach relativ knapp gehaltenen theoretischen Vorüberlegungen und Ausführungen zur Entstehung der Institution umfasst der Hauptteil der Studie dann eine fast lückenlose Rekapitulation der Arbeit der Zensoren. Ab 1946 wird jedes Jahr in einem eigenen Kapitel behandelt, wobei alle Entscheide, soweit aktenkundig, vermerkt sind und je nach Tragweite ausführlicher diskutiert werden. Dabei zitiert Uhlmann nicht nur die jeweiligen Zensurentscheide in den Fußnoten, sondern dokumentiert, wenn immer möglich, anhand von Screenshots im Anhang zudem, welche Kürzungen den Verleihern auferlegt wurden.

Der Anspruch auf lückenlose Dokumentation hat Folgen für den Umfang: Filmzensur im Kanton Zürich ist ein wahrhaft gewichtiges Werk. Alleine der Textteil umfasst mehr als 900 Seiten, dazu kommen noch einmal 480 Tafeln mit Abbildungen; das ganze Buch bringt über zwei Kilogramm auf Waage. Die Dimensionen von Uhlmanns Studie sind somit ehrfurchtsgebietend. So beeindruckend das Unternehmen vom reinen Material- und Rechercheaufwand her aber auch ist, als Monografie ist es nur halb geglückt.

Es ist eine Eigenheit dieser spezifischen Textform, dass Dissertationen nur in der Minderheit der Fälle komplett von vorne nach hinten durchgelesen werden. Interessierte Forscher konzentrieren sich meist auf jene Kapitel, die für ihr aktuelles Forschungsvorhaben von Interesse sind, und ignorieren den Rest. Was für die Gattung insgesamt typisch ist, dürfte erst recht für Uhlmanns Buch gelten; kaum jemand wird Filmzensur im Kanton Zürich je vollständig lesen. Das liegt nicht nur am schieren Umfang, sondern auch daran, dass der Autor letztlich keine übergreifende Argumentation entwickelt, sondern sein Material chronologisch abarbeitet. Dabei werden durchaus gewisse Entwicklungen sichtbar; etwa eine Verschiebung von der Ahndung von Gewaltdarstellungen hin zu einer Zensur von anstößigen Inhalten – sprich Nacktheit und erotischen Darstellungen.

Eher die Ausnahme bilden dagegen politisch motivierte Interventionen, wobei die politischen Rücksichtsnahmen auch nicht immer einheitlich waren. So wurden 1954 zwei französische Filme, die in der Fremdenlegion spielen, mit einem Verbot belegt, da man befürchtete, dass diese geeignet seien, „bei Schweizerbürgern den Entschluss zum Eintritt in die Fremdenlegion zu wecken oder sie in ihrem bereits gefassten Entschluss zu bestärken“ (S. 292). 1957 ereilte die Fernandel-Komödie „Un de la légion“ das gleiche Schicksal, doch nur ein Jahr später wurde mit Stanley Kubricks „Paths of Glory“ ein Film verboten, der die französische Armee in einem ungünstigen Licht zeigt; mit der expliziten Begründung, dass der „Film für Frankreich beleidigend“ sei (S. 418). Dieses Verbot wurde zwar nicht von der Zürcher Filmzensur, sondern von der Schweizer Regierung für das ganze Land erlassen, es illustriert aber, dass die Verbote nicht einem umfassenden Plan folgten.

Punktuell geht Uhlmann auf solche Zusammenhänge ein, insgesamt bleibt sein Fokus aber sehr eng. So wird beispielsweise die Diskussion über die mögliche Schädlichkeit von Filmen fast ausschließlich in einem direkten Zürcher Kontext diskutiert; beispielsweise wenn die lokale Presse ein Verbrechen auf angeblich übermäßigen Filmkonsum der Übeltäter zurückführte. Was aber weitgehend fehlt, ist eine Einordnung in größere politische und kulturgeschichtliche Kontexte im Sinne der New Film History. Uhlmanns Studie bietet somit eine Fülle von Quellenmaterial, lässt aber eine synthetisierende Gesamtschau vermissen.

Wer sich in Zukunft mit der Zürcher oder allgemein der Schweizer Kinogeschichte beschäftigt, wird kaum um Die Filmzensur im Kanton Zürich herumkommen. Dabei dürfte Uhlmanns Buch allerdings primär als Materialsammlung dienen, als Nachschlagewerk, das über fast jeden Film Auskunft gibt, der je mit der Zürcher Zensur in Berührung kam. Als solches darf es wohl schon jetzt als Standardwerk gelten.

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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit infoclio.ch (Redaktionelle Betreuung: Eliane Kurmann und Philippe Rogger). http://www.infoclio.ch/
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