M. Stingelin (Hg.): Biopolitik und Rassismus

Cover
Titel
Biopolitik und Rassismus.


Herausgeber
Stingelin, Martin
Erschienen
Frankfurt am Main 2003: Suhrkamp Taschenbuch Verlag
Anzahl Seiten
274 S.
Preis
€ 11,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Timo Luks, Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg

Der von Martin Stingelin herausgegebene Tagungsband „Biopolitik und Rassismus“ steht im Kontext einer Debatte um das Selbstverständnis einer Gesellschaft, über deren Mitglieder nicht mehr nur qua Sozialisation verfügt werden kann, sondern die nun auch biologisch formbar erscheinen.

Es ist eine der großen Stärken der versammelten Beiträge, theoretisch-konzeptionelle Überlegungen mit historischen und soziologischen Analysen zu verbinden. Allen Beiträgen gemeinsam ist die Bezugnahme auf einschlägige Pionierarbeiten Michel Foucaults. 1 Dementsprechend kommt keiner der Autoren ohne einen Vorspann aus, der Foucaults Thesen referiert, differenziert und nach Anknüpfungsmöglichkeiten für das jeweilige Thema Ausschau hält. Diese theoretische Fundierung wird noch verstärkt durch die Einleitung des Herausgebers, in der prägnant die wichtigsten theoretischen Linien skizziert werden. Ob es angesichts dieser Situation nötig war, die – zweifellos hervorragenden – Texte von Mauro Bertani („Zur Genealogie der Biomacht“) und Daniel Defert („Macht, Krieg, Rassismus und ihre Analyseform“) den Tagungsbeiträgen hinzuzufügen, sei dahingestellt, unternehmen diese Aufsätze doch explizit eine theorieorientierte Verortung des Biomachtkonzepts in Foucaults Werk bzw. eine detaillierte Analyse zentraler Begriffe und Kategorien. So entsteht insgesamt ein etwas redundanter Eindruck, der allerdings der thematischen Breite und Differenziertheit der einzelnen Beiträge insgesamt nicht gerecht wird. Was dem Band freilich gut getan hätte, wäre eine stärkere Bezugnahme der einzelnen Beiträge zueinander gewesen. Weder werden an geeigneten Stellen – zweifellos vorhandene – Querverbindungen gezeigt, noch wird bei einzelnen Aspekten unter Rücksichtnahme auf die nebenstehenden Texte etwas Zurückhaltung geübt.

Hubert Thürings Überlegungen zu „Form und Unform, Wert und Unwert des Lebens bei Nietzsche“ zielen auf die Rekonstruktion einer eigentümlichen Spannung im Begriff des Lebens. Er zeigt, wie sich seit dem späten 18. Jahrhundert einerseits ein totaler, auf die menschliche Gattung bezogener und andererseits ein an biologischen Einzelphänomenen orientierter Lebensbegriff entfaltete. Thüring versucht, diese „hier weit aufgespannte Problematik dort zu veranschaulichen, wo sowohl der totale Lebensbegriff wie auch die biologischen Einzelphänomene zu konkreten, das heißt ethischen, rechtlichen und im weiteren Sinn sozialen und politischen Entscheidungen über das Leben von Individuum und Gattung drängen“ (S. 35). Leider zeigt er nicht, wie dies geschieht. Der ideen- und begriffsgeschichtlichen Rekonstruktion hätte an manchen Stellen die Verbindung mit sozialen Praktiken gut getan.

Philipp Sarasins Beitrag über „Zweierlei Rassismus? Die Selektion des Fremden als Problem in Michel Foucaults Verbindung von Biopolitik und Rassismus“ legt dar, wie sehr auch der vermeintlich „wissenschaftliche“, weil in evolutionstheoretische Überlegungen gekleidete und auf biologischer Selektion gegründete Rassismus der Moderne eine imaginäre Seite hat. Die evolutionsbiologischen Überlegungen Darwins, die für Foucault den modernen rassistischen Diskurs überhaupt erst ermöglichen, entschlüsselt Sarasin als ein Gemisch biologischer Naturbeobachtungen und historischer Vorgänge bzw. politischer Ereignisse, deren Augenzeuge Darwin war. „[W]enn es zutrifft, daß auch die Argumente von Darwins theoretischer Biologie sich in vielfältiger Weise auf historische Ausrottungs-Vorgänge und gesellschaftstheoretische Konzepte beziehen, stellt sich wiederum die Frage, ob denn tatsächlich der auf Darwin referierende ‚biologische’ Rassismus vom ‚traditionellen’ Rassenhaß und von einem auch in der Moderne überbordenden rassistischen Imaginären sich analytisch trennen lassen, wie Foucault anzunehmen scheint?“ (S. 76)

Wolfgang Pirchers Aufsatz „Von der Population zum Volk. Biopolitik und Volkszählung in Österreich“ zeichnet die Entstehung der Bevölkerung als Gegenstand des Wissens und des damit einhergehenden statistischen Diskurses nach. Es setzt die sich verändernden Praktiken der statistischen Erfassung und Produktion von Wissen über die Bevölkerung in Beziehungen zu jeweils verschiedenen politischen Interventionen und Reformversuchen. Angefangen von wirtschaftspolitischen und disziplinarischen Zielen, über die Implementierung einer Wahrheitspolitik und der damit einhergehenden Konstituierung politischer Körper, die „den staatlichen Willen zum Wissen mit dem Akt einer gewissen Selbsterkenntnis der Individuen [verklammert], die sich nunmehr über die staatliche Rekognoszierung erkennen können“ (S. 93) – bis zur rassistischen Selektion, die auf Basis der Personalisierung anonymer statistischer Daten funktionierte. Statistisches Wissen, so zeigt Pircher, wurde zunehmend zur Voraussetzung und Legitimation politischer Praxis herangezogen – egal, wie diese Praxis im Einzelnen aussah.

Jörg Marx lotet in „‚Der Wille zum Kind’ und der Streit um die physiologische Unfruchtbarkeit der Frau: Die Geburt der modernen Reproduktionsmedizin im Kriegsjahr 1942“ zwei Pole des Verhältnisses von Biologie und Politik im 20. Jahrhundert aus: Politische Biologie und biologische Politik. An Beispiel einer wissenschaftlichen Kontroverse der 1940er-Jahre 2 zeigt er, wie beide Möglichkeiten in einem Spannungsfeld standen und wie die Durchsetzung eines der beiden Modelle im Kontext des Nationalsozialismus der modernen Reproduktionsmedizin zum Durchbruch verhalf. Die Biologisierung der Politik machte – im Gegensatz zur politisierten Biologie, die die Gestaltung des Lebens zur politischen Aufgabe machte – das Leben selbst zum Ausgangspunkt und verlangte eine Unterwerfung der Politik unter die biologischen Funktionen und Regeln des Lebens. Diese Vermehrung des Lebens aus sich heraus („interne Körperpolitik“), nicht das über die Gestaltung der Umwelt geförderte Wachstum („externe Körperpolitik“), ist die Voraussetzung und „die Wahrheit der modernen Reproduktionsmedizin.“ (S. 153)

Thomas Lemke („Rechtssubjekt oder Biomasse? Reflexionen zum Verhältnis von Rassismus und Exklusion“) thematisiert den Umstand, dass in der gegenwärtigen Debatte um die Gentechnik systematisch der politische Charakter biowissenschaftlicher Bestimmungen dessen, was Leben jeweils heißt, ausgeblendet wird. Angesichts der gegenwärtigen Möglichkeiten der Zerlegung und Reproduktion menschlicher Körper zeigt Lemke sich erstaunt, wie unhinterfragt der Begriff der Natur von Gegnern und Befürwortern biowissenschaftlicher Forschung gleichermaßen zum Ausgangspunkt ihrer Argumentation gemacht wird. „Ob embryonale Stammzellen als Biomasse oder als Rechtssubjekt, als Person oder als Sache betrachtet werden – immer kommt ihnen dieser Status aufgrund ihrer spezifischen Natur zu, die der biowissenschaftlichen Intervention prinzipiell äußerlich bleibt.“ (S. 177) Lemke kritisiert die dem zugrunde liegende Konzeption einer „entkörperlichten“ Wissenschaft und analysiert Prozesse der Naturalisierung des Politischen.

Jürgen Link („Normativität versus Normalität: Kulturelle Aspekte des guten Gewissens im Streit um die Gentechnik“) wundert sich über den unbekümmert optimistischen Gestus der Befürworter gentechnischer Praktiken, die mit zur Schau gestelltem guten Gewissen auf die Akzeptanz ihrer Arbeit vertrauen. „Wieso bleiben ihre Vertreter ungerührt vom Vorwurf eines epochalen Normbruchs [...]?“ (S. 186) Seine Antwort lautet: Weil sie eben nicht normativ, sondern normalistisch argumentieren und den Diskurs ihrer an normativen Vorgaben orientierten Gegner somit unterlaufen. Nicht die Frage, ob ein bestimmtes Handeln der Norm entspricht, steht im normalistischen Diskurs im Mittelpunkt, sondern seine Normalität, die im Hinblick auf die statistische Häufigkeit und Verteilung gleichen oder ähnlichen Tuns zu bemessen ist. So gelingt es, eine gewissermaßen „transnormative Akzeptanz und Legitimität“ gentechnischer Interventionen herzustellen. Was bleibt, ist die statistische Risikoanalyse, die an Stelle normativer Einzelfallprüfungen tritt.

Clemens Pornschlegel („Die Gegenwart der Eugenik. Zum ‚Fall Perruche’“) analysiert am Beispiel des Schadensersatzprozesses von Nicolas Perruche 3 die Verlagerung eugenischer Selektion von der staatlichen in die individuelle Sphäre. „Eugenische Selektion findet also nicht mehr als staatliche beziehungsweise gesetzlich verordnete ‚Planwirtschaft’ statt, wie die eugenischen Assoziationen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts forderten und wie die Rasse- und Hygienepolitik des Nationalsozialismus sie dann auch praktiziert hat [...]. Nur impliziert das Verschwinden der älteren ‚planwirtschaftlichen’ Variante der Eugenik noch lange nicht das Verschwinden der eugenischen Problematik überhaupt. Sie ist in den posthitlerischen Gesellschaften vielmehr demokratisch liberalisiert, das heißt in den Entscheidungsspielraum privater Individuen gestellt“. (S. 207f.) Dabei wird gezeigt, wie in liberal-kontraktualistischen Rechtssystemen mit dem Leben umgegangen wird und welche Probleme und ungleichen Lastenverteilungen sich daraus ergeben.

Das besondere Potenzial aller Beiträge liegt darin, mögliche Perspektiven einer interdisziplinär verstandenen und gegenwartsorientierten historischen Wissenschaft auszuloten. Zwar sind die Geschichtswissenschaften geschichtstheoretisch schon längst nicht mehr so naiv, wie manchmal beklagt wird, doch macht der vorliegende Band deutlich, dass viele der oft nur implizit in die historische Forschung einfließenden gesellschaftstheoretischen Vorstellungen nicht mehr angemessen sind. Da jede Gesellschaftsgeschichte nur so gut sein kann, wie es der Rahmen der ihr zugrunde liegenden Gesellschaftstheorie zulässt, sind Historikerinnen und Historiker gut beraten, auch dieses Feld als ihres anzuerkennen. Die Beiträge des hier rezensierten Sammelbandes bieten dazu ausreichend Gelegenheit.

Anmerkungen:
1 Foucault, Michel, Der Wille zum Wissen. Sexualität und Wahrheit I, Frankfurt am Main 1977; Ders., In Verteidigung der Gesellschaft. Vorlesungen am Collège de France (1975-76), Frankfurt am Main 1999.
2 Es geht um die Auseinandersetzung, die Hermann Stieve und Hermann Knaus im Dezember 1942 auf einer Sitzung der Berliner Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie ausfochten: „Worüber sich die beiden Wissenschaftler [...] derart erhitzten, war die Frage, ob die Empfängnisfähigkeit von Frauen einem berechenbaren periodischen Zyklus folge oder der Eisprung bei Frauen nicht auch unerwartet und plötzlich auftreten könne.“ (S. 142)
3 Gemeint sind die Diskussionen um die „Entscheidung des höchsten französischen Kassationsgerichts, der Schadensersatzforderung von Nicolas Perruche für seine Behinderung stattzugeben, die allein durch eine Abtreibung hätte verhindert werden können.“ (S. 206)

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