Dokumenteneditionen zur "neuen Ostpolitik" 1969-1974

Institut für Zeitgeschichte im Auftrag des Auswärtigen Amtes (Hrsg.): Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1973. . München 2004 : Oldenbourg Verlag, ISBN 3-486-56651-2 LXXXVI, 2.215 S. in 3 Bänden € 188,00

Bundesministerium des Inneren; Bundesarchiv (Hrsg.): Dokumente zur Deutschlandpolitik. VI. Reihe, Band 1: 21. Oktober 1969 bis 31. Dezember 1970. München 2002 : Oldenbourg Verlag, ISBN 3-486-56607-5 XCVIII, 1.112 S. € 99,80

: "Die Insel sollte sich das Meer nicht zum Feind machen!". Die Berlin-Politik der SED zwischen Bau und Fall der Mauer. Stamsried 2004 : Verlag Ernst Vögel, ISBN 3-89650-195-X 422 S. € 34,00

Institut für Zeitgeschichte im Auftrag des Auswärtigen Amtes (Hrsg.): Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1974. . München 2004 : Oldenbourg Verlag, ISBN 3-486-57558-9 LXXVIII, 1.805 S. in 2 Bden. € 120,00

Bundesministerium des Innern; Bundesarchiv (Hrsg.): Dokumente zur Deutschlandpolitik. VI. Reihe, Band 2: 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1972. Die Bahr-Kohl-Gespräche 1970-1973. München 2004 : Oldenbourg Verlag, ISBN 3-486-56762-4 XIII, 992 S. in 2 Teilbänden, 1 CD-ROM € 89,80

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Gerhard Wettig, Kommen

Die VI. Reihe der „Dokumente zur Deutschlandpolitik“ (dzd) beginnt mit der Publikation der zentralen Dokumente aus west- und ostdeutschen Archiven zur „neuen Ostpolitik“ zu Beginn der 1970er-Jahre. Die sachkundige, auf alle wichtigen Zusammenhänge abgestellte Auswahl wird durch Hinweise auf anderswo - namentlich in den „Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland“ (AAPD) - abgedruckte Quellen und den Inhalt unveröffentlichter Aktenstücke ergänzt, so dass ein umfassendes Bild der einschlägigen Vorgänge auf westlicher wie östlicher Seite in dieser Wendezeit der Bonner Politik entsteht. Nachdem zwischen Herbst 1969 und Sommer 1970 mit den Verhandlungen über den Moskauer Vertrag mit der UdSSR (die in den entsprechenden Jahresbänden der AAPD ihren Niederschlag fanden) der Rahmen geschaffen worden war, wurde 1971 und 1972 mit den erfolgreich geführten Vier-Mächte-Verhandlungen über eine Berlin-Regelung, mit den innerdeutschen Folgevereinbarungen und schließlich mit der Fixierung eines Verhältnisses zur DDR der deutschlandpolitische Ertrag eingebracht. Wie im ersten Teilband dokumentiert, standen alle diese Vorgänge in einem großen Ost-West-Kontext, denn Bonn und Ost-Berlin waren, wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß und in verschiedener Weise, auf das Zusammenwirken mit den Staaten angewiesen, die im Besitz deutschlandpolitischer Rechte waren und als Machtfaktoren berücksichtigt werden mussten.

Der zweite Teilband konzentriert sich vor diesem Hintergrund auf den bilateralen Dialog zwischen beiden deutschen Staaten. Die Staatssekretäre Egon Bahr und Michael Kohl machten im November 1970 mit einer Tour d'horizon den Anfang, die nach dem Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 in konkrete Verhandlungen über die Einzelheiten des darin stipulierten Transits zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik überging. Als zweite Phase folgte von Januar bis Mai 1972 die Aushandlung des Allgemeinen Verkehrsvertrags. Anschließend ging es um den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zur DDR, der am 21. Dezember 1972 paraphiert wurde. Alle diese Gespräche waren äußerst schwierig. Dass sie gleichwohl nicht scheiterten, lag wesentlich an Moskauer Einflussnahmen auf das SED-Regime, denn die sowjetische Führung war am Inkrafttreten der abgeschlossenen Verträge stark interessiert. Die Bundesregierung indessen hatte mit Unterstützung der Westmächte den Erfolg der Verhandlungen von der östlichen - mithin auch ostdeutschen - Bereitschaft zu einem „befriedigenden“ Einvernehmen in allen wichtigen Streitpunkten abhängig gemacht. Die östliche Motivation zur Einigung entfiel in der vierten Verhandlungsphase 1973, als die Durchführungsmodalitäten der getroffenen Regelungen zur Diskussion standen. Daher kam es noch zu erheblichen Problemen, obwohl den erörterten Fragen nur nachrangige Bedeutung zukam.

Der Edition liegen zwar nur Dokumente deutscher Provenienz zu Grunde, doch lassen sich die fehlenden Akten der UdSSR (von denen es - anders als bei den meisten westlichen Ländern - keine veröffentlichte Auswahl gibt und die mit wenigen Ausnahmen auch nicht archivalisch zugänglich sind) weithin durch DDR-Überlieferung substituieren. Sie enthält fast ausschließlich bislang nicht publizierte Quellen; die schon früher gedruckten Texte bleiben unberücksichtigt, auch wenn sie sich direkt auf das diplomatische Geschehen beziehen (so das „Bahr-Papier“ mit dem Resultat der Gespräche mit Gromyko von Januar bis Mai 1970). Sie sind aber an anderen Stellen leicht greifbar.1 Den Anfang der ostpolitischen Initiativen 1970 stellt Daniel Hofmann in der Einleitung zu Teilband 1 präzise und umfassend dar. Einen Überblick aus damaliger Ost-Berliner Sicht bietet die im zweiten Teilband unter die Rubrik „Erschließende Dokumente“ (die im Übrigen amtsinterne Stichwort- und Personenverzeichnisse beider Seiten zu den Bahr-Kohl-Gesprächen enthält) gebrachte, dem Zentralen SED-Archiv entstammende Aufzeichnung über die Geschichte des Grundlagenvertrags. Eine Besonderheit ist, dass die 217 Dokumente von Teilband 1 auf die übliche Weise abgedruckt werden, die 515 Protokolle (mit Anlagen) der bilateralen Verhandlungen von 1970 bis 1973 jedoch auf CD gespeichert sind, während der zweite Teilband neben den „Erschließenden Dokumenten“ ein mit Themenhinweisen versehenes Inhaltsverzeichnis und ein Schlagwortregister bringt.

Die AAPD-Bände für 1973 und 1974 setzen die außenpolitische Dokumentation zeitlich fort. Sie sind ebenfalls hervorragend ediert und enthalten wie der oben erwähnte Teilband 1 detailliert aufgeschlüsselte Namens- und Sachregister, durch die alles Gesuchte rasch und umweglos aufzufinden ist. Im Unterschied zu den dzd enthalten die AAPD nur Akten aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes (AA). Diese wurden aufgrund der Kenntnis aller vorhandenen Materialien allein nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt. Schriftstücke aus anderen Ministerien, die in die Bestände des AA Eingang gefunden haben, wurden lediglich zur Kommentierung herangezogen, um die Autonomie dieser Ressorts nicht zu verletzen; von ihnen stammende Verschlusssachen blieben außer Betracht. Unter den verwendeten Dokumenten des AA befinden sich auch Niederschriften von wichtigen Unterredungen des Bundeskanzlers mit auswärtigen Staatslenkern und Diplomaten; ergänzend wurden die im Bundeskanzleramt überlieferten Gesprächsaufzeichnungen und der Nachlass von Willy Brandt herangezogen.

Die Bonner Ostpolitik in den frühen 1970er-Jahren entwickelte sich im Spannungsfeld von UdSSR (als dem entscheidenden Akteur im Osten) nebst DDR, Polen sowie Tschechoslowakei und den drei Westmächten. Die Bundesregierung ging davon aus, dass der Schlüssel zur Regelung der in Deutschland anstehenden Probleme in Moskau lag. Wie sich dann zeigte, war die DDR in ihrer Bundesrepublik- und Berlin-Politik tatsächlich restlos von den Vorgaben des Kreml abhängig. Die westdeutsche Seite dagegen konnte selbstbestimmt handeln, musste freilich darauf achten, dass bestehende Interessendifferenzen zu den Verbündeten die Basis für ein abgestimmtes Vorgehen gegenüber der UdSSR und den kommunistischen Staaten nicht gefährdeten. Erleichtert wurde das dadurch, dass Nixon und Kissinger in den USA bereits auf Entspannungskurs gegangen waren, so dass trotz unterschiedlicher Schwerpunkte und Einstellungen eine grundlegende Gemeinsamkeit der Ziele bestand. Auch Großbritannien und Frankreich waren prinzipiell daran interessiert, dass der Spannungszustand in Deutschland überwunden wurde. Zwei Äußerungen des sowjetischen Parteichefs zeigen, wie gegensätzlich der Handlungsspielraum der zwei deutschen Staaten im jeweiligen Bündnis war: Während Breshnew dem - als Nachfolger Ulbrichts vorgesehenen - SED-Spitzenfunktionär Honecker im Juli 1970 einschärfte, die deutschen Probleme seien keine „eigene Angelegenheit“ der DDR, die ohne die UdSSR nicht existenzfähig sei und sich dem Kreml unterordnen müsse, sprach er im Mai 1973 bei seinem Besuch in Bonn die Erwartung aus, dass die westdeutsche Seite sich durch Rücksichten auf Allianzpartner nicht an der Entwicklung guter Beziehungen zu Moskau hindern lassen werde.

In den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Kreml war die Frage des territorialen Status quo umstritten. Die sowjetische Seite forderte ein vorbehaltloses Verbot jeder Grenzänderung in Europa und mithin, was Deutschland anbelangte, die abschließende Anerkennung der Teilung (was aufgrund der östlichen These von der „selbständigen politischen Einheit West-Berlin“ faktisch auf eine Dreistaatlichkeit hinauslief) und der Oder-Neiße-Linie. Die verlangte Endgültigkeit stellte unausgesprochen die gesamte bisherige Rechtslage in Frage, nach der die bestehenden Regelungen vorläufig bis zum Abschluss eines Friedensvertrages in Kraft waren. Das berührte vor allem die Vier-Mächte-Zuständigkeiten, auf deren Fortbestand die Existenz des geografisch anomalen Gebildes West-Berlin rechtlich beruhte. Bonn setzte sich schließlich mit der Auffassung durch, dass die Option friedlicher Grenzänderungen in wechselseitigem Einvernehmen nicht ausgeschlossen werden dürfe. Die vereinbarten Regelungen galten zwar ohne zeitliche Begrenzung, blieben aber gleichwohl vorläufig in dem Sinne, dass einer eventuellen späteren Lösung offen gebliebener Probleme nicht vorgegriffen wurde.

Der Vorbehalt fehlender Endgültigkeit führte danach - im Vertrag mit Polen vom Dezember 1970, im Vier-Mächte-Abkommen über Berlin (oder West-Berlin, wie es auf östlicher Seite wegen des bestehenden Dissenses über den Geltungsbereich hieß) vom September 1971 und in den Verträgen mit der DDR von 1971/72 - zu Modus-Vivendi-Vereinbarungen, welche die differierenden Grundsatzstandpunkte beiseite ließen und gemeinsame Verfahren fixierten, die in Konfliktsituationen den friedlichen Umgang der Vertragspartner miteinander gewährleisten sollten. Auf dieser Basis konnte der Kreml in den Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin Zugeständnisse bezüglich der Handhabung praktischer Probleme machen, wie sie ihm geboten erschienen, nachdem der für ihn äußerst wichtige Vertrag mit Bonn in einen unauflöslichen Zusammenhang mit einer den Westen befriedigenden Berlin-Regelung gerückt worden war.2 Ohne diese und eine mit der sowjetischen Seite abgestimmte „Gemeinsame Resolution“ aller Bundestagsparteien, die den Vorläufigkeitsvorbehalt bestätigte, wäre die CDU/CSU-Opposition im Frühjahr 1972 nicht bereit gewesen, den Moskauer Vertrag durch ihre Stimmenthaltung passieren zu lassen.

Auch bei der Aushandlung des Vertrags über die Grundlagen der Beziehungen zur DDR half der Modus-Vivendi-Ansatz über unvereinbare Gegensätze hinweg. Dabei ging es um die Idee der fortbestehenden nationalen Einheit, den die Bundesregierung dem beiderseitigen Verhältnis zugrunde zu legen suchte, und die daraus abgeleitete Forderung, dass die aufzunehmenden gleichberechtigten Beziehungen staatsrechtlicher Art sein müssten. Die SED-Führung war demgegenüber der Auffassung, dass es keine beide Staaten überwölbende nationale Einheit gebe und dass daher ein völkerrechtliches Verhältnis wie zwischen beliebigen fremden Ländern anzuknüpfen sei. Diese Frage war schon zwischen Bonn und Moskau erörtert worden mit dem Ergebnis, dass die UdSSR die westdeutsche Ansicht zwar keineswegs billigte, aber dem Partner zugestand, er könne sie aufrechterhalten, ohne damit den geschlossenen Vertrag zu verletzen. Analog dazu fand sich die DDR schließlich damit ab, dass die Bundesrepublik an der Existenz einer „nationalen Frage“ festhielt und die Beziehungen aufnahm, ohne sie auf die verlangte „völkerrechtliche Grundlage“ zu stellen.

Hinterher, als es nach dem Inkrafttreten der Verträge um deren Umsetzung in die politische Praxis ging, versuchten die Sowjetunion und die DDR Teile des vereinbarten Modus Vivendi zu korrigieren, um ihre Grundsatzpositionen zur Geltung zu bringen. Bei der Aushandlung und Durchführung der im Grundlagenvertrag vorgesehenen Einzelregelungen (so der Modalitäten für die Akkreditierung westdeutscher Journalisten), bei der Einrichtung der Ständigen Vertretungen, bei den Regelungen zur Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO und bei der Durchführung der Folgevereinbarungen zum Berlin-Abkommen entstanden zwischen Bonn und Ost-Berlin erhebliche Differenzen. Mit der UdSSR gab es Streit wegen der Bundespräsenz in West-Berlin und der Einbeziehung der Stadt in westdeutsche Verträge mit anderen Staaten. In diesen Fragen hatten sich die Vier Mächte nur mit Mühe auf Kompromisse verständigen können, die den Wünschen beider Seiten Rechnung tragen sollten und daher gewisse Ambivalenzen enthielten. Es kam zu größeren Auseinandersetzungen, bis wechselseitig die Grenzen der Toleranz ausgelotet waren. Die Verhandlungen über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den sowjetischen Gefolgschaftsstaaten verliefen im Fall der Tschechoslowakei unerwartet schwierig, weil diese - mit weitreichenden Konsequenzen für das Urteil über das Verhalten der Sudetendeutschen3 - auf der Ungültigkeit des Münchener Abkommens „von Anfang an“ bestand. Dagegen warteten Ungarn und Bulgarien, die nach der Absprache des Kreml mit der Bundesregierung erst danach an der Reihe waren, bereits ungeduldig auf die Verbindungsaufnahme. Rumänien hatte zu Bonn schon 1967 diplomatische Beziehungen angeknüpft.

Die Ostverträge von 1970 bis 1972 machten den Weg frei zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die nach Vorgesprächen in der ersten Jahreshälfte 1973 und einer Eröffnungssitzung Anfang Juli im Herbst das Stadium detaillierter Verhandlungen erreichte. Die sowjetische Erwartung, dass man sich rasch auf ein kurzes Dokument einigen könne, erfüllte sich nicht. Das Konzept des Kreml, einen blockübergreifenden multilateralen Vertrag abzuschließen, der allein das zwischenstaatliche Verhältnis betreffe, stieß bei den nicht-kommunistischen KSZE-Beteiligten auf Widerspruch. Es bildete sich eine breite Koalition heraus, die zum einen keinen völkerrechtlichen Vertrag, sondern eine politisch verpflichtende Vereinbarung wollten und zum anderen eine Übereinkunft erstrebten, die außerhalb der Staatenbeziehungen zwischenmenschliche Kontakte und die grenzüberschreitende Verbreitung von Informationen fördere. Das widersprach dem sowjetischen Verständnis total: Danach war es das Recht und die Pflicht der Regierungen, volle Kontrolle über ihre Bürger auszuüben und die Kontakte mit dem Ausland entsprechend zu steuern. Informationen durften demnach nicht einfach international verbreitet werden, sondern sollten in jedem Einzelfall zwischen den Behörden im Sinne eines wechselseitigen Austauschs vereinbart werden.

Bei diesen Erörterungen war der Westen in einer günstigen Position. Der Kreml, der sich seit 1954 um ein Arrangement der „europäischen Sicherheit“ bemüht hatte, das die NATO ersetzen und die USA aus Europa vertreiben sollte, erkannte Ende der 1960er-Jahre, dass sich das auf keinen Fall durchsetzen ließ. Um Entspannung und Konfliktvorbeugung zu gewährleisten, hielt er aber am Ziel einer Sicherheitsregelung in Europa fest und trat daher auf der KSZE als Demandeur auf. Daher konnte die sowjetische Führung es sich nicht leisten, das Vorhaben scheitern zu lassen. Das Interesse der Westeuropäer war geringer, während die Vereinigten Staaten so skeptisch waren, dass sie sich von ihren Verbündeten nur mit Mühe an den Verhandlungstisch bringen ließen. Wenn aus der Sache etwas werden sollte, musste sich die sowjetische Seite daher zu deutlichen Zugeständnissen bequemen. Zur Stärke der westlichen Position trugen weiter die Sympathien der neutralen Teilnehmerstaaten und eine sehr enge Zusammenarbeit der neun Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft bei, die gemeinsame Standpunkte formulierten und vertraten. Nach Abschluss der Ostverträge sah sich die Bundesrepublik weiteren internationalen Problemen gegenüber, so den Ost-West-Verhandlungen über „wechselseitige ausgewogenene Streitkräftereduzierungen“ (MBFR), dem Nahostkonflikt (als die arabischen Staaten den Sieg Israels mit der vor allem für Westeuropa und die Weltwirtschaft folgenreichen „Ölwaffe“ beantworteten), der Krise des internationalen Währungssystems und verschiedenen Differenzen im westlichen Bündnis.

Steffen Alisch stellt die Verhandlungen zwischen dem Senat von Berlin und der DDR von 1961 bis 1989 sehr detailliert und pointiert dar. Anders als Gerhard Kunze4 legt er den Akzent nicht auf die Politik der Inselstadt, sondern auf die Intentionen der DDR. Die ostdeutsche Quellenbasis, auf die er sich stützt, lässt ihn diese sehr genau erfassen, führt aber auch mehrfach zu fehlender Berücksichtigung des weiter gehenden Kontexts. In den - auf sowjetisches Betreiben hin von der DDR mit dem Senat von Berlin aufgenommenen - Passierscheingesprächen von 1963 bis 1966 und in den aufgrund zuerst des Vier-Mächte-Abkommens und dann des Grundlagenvertrages geführten Verhandlungen treten die außergewöhnlich großen Schwierigkeiten des sich entwickelnden innerdeutschen Verhältnisses hervor. Die SED-Führung wachte nicht nur misstrauisch darüber, dass der Kontrahent keinen Vorteil gewann, sondern suchte auch in den 1970er und 1980er-Jahren frühere Konzessionen faktisch zurückzunehmen, die von der UdSSR im Interesse einer vorbeugenden Konfliktentschärfung entweder gemacht oder veranlasst worden waren. Sie suchte zudem den Vier-Mächte-Status und die Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik zu unterminieren, mithin die entscheidenden Rechtsgrundlagen der Stadt allmählich aufzulösen. Die Unterhändler des Senats hatten stets große Mühe, diese Versuche durch Hinweise auf die bestehende Vertragslage und unter Nutzung des finanziellen Interesses der ostdeutschen Seite an den Regelungen abzuwehren. Das änderte sich auch dann nicht, als Honecker, der die Bevölkerung durch soziale Leistungen zufrieden zu stellen suchte und damit die schwache Wirtschaft seines Landes weit überforderte, in zunehmende Abhängigkeit von den westdeutschen Devisenzahlungen geriet, die dem Senat zu Gebote standen. Die SED-Führung knauserte zwar mit den von der anderen Seite erstrebten „menschlichen Erleichterungen“, kam aber um deren allmähliche Erweiterung nicht herum.

Vor diesem Hintergrund entstand in Moskau das Misstrauen, es könnte zu einer weitgehenden Verständigung zwischen den Deutschen kommen. Man war auch besorgt, die Stabilität der DDR werde durch die sich mehrenden gesellschaftlichen Kontakte zum Westen bedroht. Der Kreml suchte daher zu verbieten und zu bremsen, bot aber der ostdeutschen Seite keine Alternative zur materiellen Unterstützung durch die Bundesrepublik und schränkte sogar ab 1980 wichtige Lieferungen ein, auf die sich die Ost-Berliner Wirtschaftsplaner verlassen hatten.

Das Resultat war, dass das SED-Regime, das der Führungsmacht sonst in allem folgte und ihr überall Einblick gab, in den innerdeutschen Angelegenheiten zu Heimlichkeiten überging, was man in Moskau sehr übel vermerkte und mit der Bildung einer speziellen Geheimdienstgruppe zu ihrer Aufdeckung beantwortete. Das Verhältnis der DDR zur Bundesrepublik und zu West-Berlin wurde zur Quelle ständigen sowjetischen Argwohns. Die ostdeutsche Abhängigkeit von finanzieller Unterstützung schuf für West-Berlin exzellente Voraussetzungen für die Abwehr der Angriffe auf den Status, der die Rechtsgrundlage seiner Existenz bildete. Trotzdem wurde dieser Status in den 1980er-Jahren, als die ostdeutsche Bedürftigkeit nicht mehr zu übersehen war, zunehmend ausgehöhlt.

Das lag nicht an der Stärke des SED-Regimes, sondern an der schwindenden Abwehr West-Berliner Politiker. Der innere Wandel in der SPD, der die Partei 1982 mehrheitlich Front gegen den Doppelbeschluss und die Nachrüstung der NATO machen ließ und in Bonn das Ende der Regierung unter Schmidt herbeiführte (der Kohl und Genscher ins Amt folgten), machte vor West-Berlin nicht Halt. Als die in die Opposition verwiesene Bundespartei eine Nebenaußenpolitik mit Spitze gegen NATO und USA einleitete5, beteiligten sich daran auch die Sozialdemokraten der Inselstadt, unter denen der linke Flügel die Oberhand gewann. Seine Vertreter ließen nicht nur bei Gesprächen mit der DDR über Anliegen ihrer Stadt die Rücksicht auf Statusfragen fallen, sondern machten sich auch davon unabhängig die Position der anderen Seite zu eigen, um eine gemeinsame Front gegen die bürgerlich-demokratischen Parteien zu schaffen. Die Bevölkerung verweigerte der SPD bei den folgenden Wahlen die bisherige Zustimmung. Der siegreiche CDU-Kandidat Richard von Weizsäcker entschloss sich aber insoweit ebenfalls zu einem „politischen Herangehen“, als er Statusfragen als lästigen Formelkram behandelte und sich beim Dialog mit der DDR in die Rolle eines scheinbar von den westlichen Schutzmächten und von der alimentierenden Bundesrepublik unabhängigen Akteurs begab. Als Momper sich nach einer weiteren Wahl 1989 in Widerspruch zur vorher erklärten Absicht mit den Politikern der bunt-alternativen Liste zusammentat, um die CDU aus dem Senat zu werfen, wurde die frühere sozialdemokratische Linie gegenüber der SED-Führung in verstärktem Umfang erneuert. Der Kurs der Selbstaufgabe erreichte ein kritisches Stadium, wurde jedoch von der friedlichen Revolution und der wirtschaftlichen Krise überholt, die im Herbst den Kollaps der DDR einleiteten.6

Anmerkungen:
1 Siehe vor allem: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hg.), Texte zur Deutschlandpolitik, Bd. 4-6, Bonn 1970-1971; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.), Der Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR, Bonn 1970; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.), Die Berlin-Regelung. Das Viermächte-Abkommen über Berlin und die ergänzenden Vereinbarungen, Bonn 1971. Der dem „Bahr-Papier“ vorausgehende sowjetische Entwurf wurde veröffentlicht in: Die Welt, 23.7.1970.
2 Hierzu u.a. Wilkens, Andreas, Der unstete Nachbar. Frankreich, die deutsche Ostpolitik und die Berliner Vier-Mächte-Verhandlungen 1969-1974, München 1990; Geyer, David C., The Missing Link. Henry Kissinger and the Backchannel Negotiations on Berlin, in: Ders.; Schaefer, Bernd (Hgg.), American Détente and German Ostpolitik, 1969-1972, Bulletin of the German Historical Institute Washington/DC, Supplement 1 (2004), S. 80-97.
3 Die Sudetendeutschen waren durch das Abkommen deutsche Staatsbürger geworden und wurden auf dieser Grundlage u.a. wehrdienstpflichtig. Wenn das niemals rechtsgültig war, dann konnten sie des Landesverrats geziehen werden. Auch die britische Regierung lehnte die Prager These offen ab: Man habe damals keinen von vornherein ungültigen Vertrag geschlossen.
4 Kunze, Gerhard, Grenzerfahrungen. Kontakte und Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und der DDR 1949-1989, Berlin 1999.
5 Vgl. Fischer, Frank, „Im deutschen Interesse“. Die Ostpolitik der SPD von 1969 bis 1989, Husum 2001, S. 117-355.
6 Vgl. den Überblick bei Wettig, Gerhard, Niedergang, Krise und Zusammenbruch der DDR. Ursachen und Vorgänge, in: Kuhrt, Eberhard u.a. (Hgg.), Die SED-Herrschaft und ihr Zusammenbruch, Opladen 1996, S. 379-455.

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