P. Kury: Überfremdungsdiskurs in der Schweiz

Cover
Titel
Über Fremde reden. Überfremdungsdiskurs und Ausgrenzung in der Schweiz 1900-1945


Autor(en)
Kury, Patrick
Reihe
Veröffentlichung des Archivs für Zeitgeschichte des Instituts für Geschichte der ETH Zürich 4
Erschienen
Zürich 2003: Chronos Verlag
Anzahl Seiten
271 S.
Preis
€ 32,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Uriel Gast, Institut für Geschichte, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich

Die Thematik der Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz, d.h. die Einwanderung „fremder“ Volksangehöriger und deren langfristige Integration in die „Willensnation“ Schweiz, war schon immer ein innenpolitisches Dauerthema, angefangen bei der Frage, wem die potentiell armengenössig werdenden Ausländer im Ernstfall zur Last fallen würden bis zur Angst, „fremdes“ Gedankengut, andere Religionen und Kulturen, welche mit der Einwanderung ins Land kämen, könnten das Selbstverständnis der Schweizer, ihren Staatsaufbau, ihre soziale Schichtung und ihre besonderen „Eigenheiten“ unterminieren.

Die als Bd. 4 in der Reihe „Veröffentlichungen des Archivs für Zeitgeschichte“ im Chronos-Verlag Zürich erschienene Dissertation von Patrick Kury lotet dieses Spannungsfeld zwischen Bewahren-wollen des Alten, Bewährten und Identitätsstiftenden und den wirtschaftlichen Umbrüchen und Herausforderungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus. Den Hintergrund seiner Arbeit bildet die Ausländer- bzw. „Fremdenpolitik“ der Schweiz, die besonders zwischen 1890 und 1950 auf verschiedenen Diskursebenen formuliert wurde und bis zum Ersten Weltkrieg noch keineswegs zwangsläufig auf eine engstirnige Abwehrpolitik zielte.

Dennoch ist der berüchtigte Begriff der so genannten „Überfremdung“ schon relativ früh, nämlich um 1900, in den öffentlichen Diskurs eingebracht worden; ein pejorativer Begriff, der das allgemeine Bewusstsein auf Abwehr lenken und die Warnlampe gegenüber „Fremden“ aufblitzen lassen wollte. Er wurde in der Folge zum zentralen Begriff der Debatte, von der Kury feststellt, dass sie in keinem ursächlichen Zusammenhang zu der tatsächlichen demografischen Entwicklung der Schweizer Bevölkerung stand. „Ebenso wie es einen Antisemitismus ohne Juden gibt, kann es ein Reden über ´Überfremdung´ ohne Fremde geben.“ (S. 14)

Kury arbeitet in seiner Studie den Verlauf des Überfremdungsdiskurses in fünf zentralen gesellschaftlichen Politikfeldern heraus, welche mit je eigenen Begriffsbildungen versuchten, sich an der Formulierung und Festlegung einer schweizerischen Fremdenpolitik zu beteiligen, Normen zu setzen und steuernd in Politik und Gesetzgebung einzugreifen. Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Medien und nicht zuletzt die staatlichen Verwaltungsstellen haben versucht, Einfluss zu nehmen auf die allgemein verbindliche Definition dessen, wer und was ein Schweizer Bürger sein solle; dabei wurden von den Akteuren bereits durch die von ihnen benutzte Sprache und die jeweils eingeführten Begriffe gezielt Linien gezogen, die je nach der betroffenen Gruppe die soziale, kulturelle oder religiöse Distanz zu den potentiellen Einwanderern betonte und je nach den Interessen der Diskursteilnehmer gezielt auch eine Sprache der bewussten Ausgrenzung einsetzte. Dies galt in besonderem Masse für den Diskurs über in- und ausländische Juden, wie Kury zeigt. Hier traten die Sprachstrategien der Ausgrenzung am deutlichsten zu Tage.

Von diesen Forschungserkenntnissen ausgehend untersucht Kury die Frage, in welcher Weise die diskriminierenden Diskurse die behördliche Praxis der Schweiz geprägt haben. Er kommt zum Schluss, dass die Behördenvertreter diskursabhängig handelten, dass sie gleichwohl den Überfremdungsdiskurs gemäss ihren jeweiligen persönlichen Einstellungen mit geprägt haben. Dabei stützten sie sich nicht selten auf Konzepte und Argumentationen nichtbehördlicher intellektueller Kreise, welche schon vor dem Ersten Weltkrieg sozialdarwinistische Vorstellungen von Auslese und Rassenhygiene in die Diskussion um eine schweizerische Abwehrpolitik eingebracht hatten. Verwiesen sei hier u.a. auf die Schriften des Ingenieurs und Kassiers der Neuen Helvetischen Gesellschaft, Max Koller (S. 96), oder den Zürcher Psychiater August Forel (S. 172f.).

Aus der Fülle der von Kury aufgezeigten Diskursebenen sei hier nur diejenige der beamteten Juristen und ihres oft massgebenden ausländerpolitischen Diskurses als Beispiel herausgegriffen. Leute wie Max Ruth, ein führender Jurist der Zentralstelle für Fremdenpolizei, Ernst Delaquis, Leiter der Polizeiabteilung im Eidgenössischen Justizdepartement und Walter Burckhardt, ein damals national und international beachteter Jurist und Experte, welcher von den eidgenössischen Behörden in manche Kommissionen berufen wurde, nahmen die vielfachen Impulse der intellektuellen Vordenker der Vorkriegszeit auf und machten sie auch innerhalb der Bundesverwaltung und in den vorberatenden Kommissionen zur ausländerpolitischen Gesetzgebung hoffähig. Kury weist den deutlichen Einfluss solcher „Vordenker“ auf die behördliche Praxis klar nach, indem er z.B. im Falle des Psychiaters August Forel mittels Textvergleich nicht nur die Übernahme von dessen Denkfiguren durch Prof. Ernst Delaquis zeigen kann, sondern auch die bewusste Verwendung zentraler Wörter und Begriffe dieses Mediziners zum Zweck der Kategorisierung der Ausländer. Dabei vermischten sich das Gedankengut von Beamten und Vordenkern zu einer auf Abwehr zentrierten, neuen, restriktiven Ausländerpolitik, die sich nach dem Ersten Weltkrieg allmählich in der Schweiz durchsetzte. Einer ihrer Ziele war es, die Schweizerische Identität in ihrer traditionellen Ausprägung – so, wie es sich die damaligen Akteure vorstellten oder wünschten - zu bewahren und vor so genannten „unerwünschten“ ausländischen Einflüssen zu schützen.

Nach dem Ersten Weltkrieg fanden verschiedene Expertenkonferenzen statt, um die zukünftige Ausländerpolitik der Schweiz vorzuformulieren. In diesen Expertenberichten finden sich nicht nur Begriffe wie „Auslese“ und Bewahrung der „körperlichen und geistigen Gesundheit“ des Schweizer Volkes wieder; es ist eine diese Berichte prägende Biologisierung des Sprechens über Fremde festzustellen, welche die mitbeteiligten Juristen zu wahren Sprachrohren ethnischer und sozioökonomischer „Sauberkeit“ mutieren lassen. Nicht von ungefähr hat der schon damals teilnehmende Dr. Heinrich Rothmund nach dem Krieg die fremdenpolizeiliche Arbeit als „Ausmisten“ gekennzeichnet. Ethnische Kategorien und kulturelle Differenzen wurden zu Entscheidungskriterien erhoben, die wesentlich dafür massgebend sein sollten, welchen Ausländern die Aufnahme in der Schweiz künftig gestattet sein sollte und welchen nicht. So schrieb Dr. Walther Burkhardt im Hinblick auf die anstehenden Neuverhandlungen der Niederlassungsverträge mit den Nachbarstaaten in seinem berühmten Artikel „Zur Revision der Niederlassungsverträge“ von 1921: „Dagegen braucht sie [die Schweiz] nicht gleiches Recht und gleiches Verfahren gegenüber allen Staaten gelten zu lassen, sondern sie kann und hat alle Veranlassung dazu, den Zuzug der Staaten fremder Volksstämme in engen Schranken zu halten. Ich denke hier namentlich an die aussereuropäischen und osteuropäischen Staaten slawischer Bevölkerung mit starkem jüdischem Einschlag.“ (S. 131) – Die Aktualität solcher Diskursstrategien erleben wir gerade heute im Zusammenhang mit asylpolitischen und einbürgerungsrelevanten Postulaten und Abstimmungen in Bezug auf Bewerber aus südosteuropäischer Ländern und deren Integration in der 2. und 3. Generation, die gerade vom Schweizer Volk abgelehnt worden ist, von neuem.

Diese Vorstellungen einer neuen und expliziten Abwehr- und Ausgrenzungspolitik, welche eine radikale Abkehr von der früheren liberalen Einbürgerungs- und Niederlassungspolitik vor dem Ersten Weltkrieg darstellten, bildeten auch die Basis für das Denken und Handeln von Dr. Heinrich Rothmund. Er war während des Ersten Weltkrieges als junger Jurist in die Bundesverwaltung gekommen und fand sich im Jahre 1919 an der Spitze der im Weltkrieg provisorisch errichteten Fremdenpolizei des Bundes, deren Existenz es zu erhalten galt, um nun die geforderte Abwehr der Überfremdung unter staatlicher Kontrolle durchführen zu können. 1 Als gelehriger Schüler seines Mentors Professor Delaquis, der in seinen Vorschlägen zur künftigen schweizerischen Ausländerpolitik dem zeitgenössischen Diskurs gemäss vor sozialdarwinistischen Anleihen nicht zurückschreckte, hat Dr. Rothmund den fremdenpolizeilichen Apparat des Bundes und der Kantone nicht nur auf- und ausgebaut, sondern er wurde - insbesondere im Verlauf der 1930er und 1940er-Jahre - zum eigentlichen und berüchtigten Exekutor der fremdenpolizeilichen Abwehrpolitik, der noch in der Not der Nazi-Zeit stolz darauf war, mit seiner Politik der Überfremdungsbekämpfung seit den 1920er-Jahren „Die Verjudung der Schweiz“ verhindert zu haben. 2 Bekanntlich war Heinrich Rothmund auch ein Exponent jener Politik, welche einen Unterschied zwischen den alteingesessenen, assimilierten "guten" Schweizer Juden und den ausländischen, aus Osteuropa und Russland eingewanderten Juden machte. Dies drückte sich darin aus, dass er immer wieder vor der Gefahr eines wachsenden Schweizerischen Antisemitismus auf Grund der "ostjüdischen" Einwanderung warnte.

Um so restriktiver wurde die Aufnahme- und Einbürgerungspraxis gegenüber den osteuropäischen Juden angewandt, galten sie doch den eidgenössischen und teilweise auch den kantonalen Behörden als nicht assimilationsfähig. (S. 131ff). Dass diese in den 1920er-Jahren festgelegte, und ausgerechnet in der Not der Nazizeit, d.h. in den 1930er und 1940er-Jahren weitergeführte so genannte „Überfremdungsabwehr“ Hunderten wenn nicht Tausenden von Juden das Leben kostete, bedeutete den Kulminationspunkt in der buchstäblichen Ausgrenzung anderer Menschen. 3

Kurys Studie ist nicht nur aus historischer Perspektive eine wichtige Arbeit zur Thematik von Fremdheit, Ausgrenzung und fremdenpolizeiliche Behandlung; sie ist auch erhellend bezüglich jener Tradition, in der die aktuellen Diskurse stehen. Es ist das Verdienst Kurys, dass er sein Augenmerk nicht nur auf die konkrete Politik sondern auf die Phasen gerichtet hat, die vor der praktischen „Umsetzung“ durchlaufen werden. Er hat den Entstehungsprozess zurückverfolgt bis zu den geistigen „Urhebern“ einer Ausländerpolitik, die auf ethnischer und kultureller Ausgrenzung basierte.

Auf der methodischen Ebene ist Patrick Kurys Ansatz übertragbar auf die Analyse von Ausgrenzungspolitiken anderer Staaten, weshalb seine Arbeit auch denjenigen zur Lektüre empfohlen sei, die sich mit Ausländerpolitik im weiteren europäischen Umfeld befassen.

Anmerkungen:
1 Gast, Uriel, Von der Kontrolle zur Abwehr. Die eidgenössische Fremdenpolizei im Spannungsfeld von Politik und Wirtschaft 1915-1933, Zürich 1997.
2 Häsler, Alfred A., Das Boot ist voll. Die Schweiz und die Flüchtlinge 1933-1945, Zürich 1992, S. 118.
3 Picard, Jacques, Die Schweiz und die Juden 1933-1945. Schweizerischer Antisemitismus, jüdische Abwehr und internationale Migrations- und Flüchtlingspolitik, Zürich 1994 sowie: Unabhängige Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg, Die Schweiz, der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg. Schlussbericht, Zürich 2002.

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