T. Weller: Heiratspolitik des deutschen Hochadels

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Title
Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert.


Author(s)
Weller, Tobias
Series
Rheinisches Archiv 149
Published
Köln 2004: Böhlau Verlag
Extent
XII, 975 S.
Price
€ 99,00
Reviewed for H-Soz-Kult by
Bernd Schütte, Historisches Seminar, Universität Leipzig

Der Adel und der sich im Verlauf des 12. Jahrhunderts ausbildende Kreis der Reichsfürsten stehen seit jeher im Mittelpunkt des Interesses der deutschen Mediävistik und wurden bereits aus unterschiedlichen Perspektiven erforscht.1 Gleichwohl betritt Tobias Weller in seiner 2001/2002 in Bonn angenommenen Dissertation Neuland, weil er zwischen einer zehnseitigen „Einleitung“ (S. 1-10) und einem 41 Seiten umfassenden „Fazit“ (S. 797-837) auf beeindruckenden knapp 800 Seiten erstmals „Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert“ in einem vergleichenden Zugriff untersucht.

Beim Verständnis der für dieses Buch zentralen und einleitend definierten Begriffe Adel, Familie und Geschlechterbewusstsein orientiert sich Weller an den Forschungen von Karl Schmid, Otto Gerhard Oexle und Werner Hechberger (S. 4-6). Ebenso klar definiert sind Wellers Fragestellungen. Es geht ihm nämlich nicht um „die grundsätzliche Entwicklung von Ehe, Eheformen und Ehevorstellungen“ und auch nicht um „kirchenrechtliche Aspekte“, sondern ausdrücklich um die „politische Dimension fürstlicher Heiraten“ (S. 9). Voraussetzung für diese Betrachtungsweise ist die unmittelbar einleuchtende Erkenntnis, dass fürstliche Heiraten von vornherein politischen Charakters waren. Eheprojekte, tatsächlich erfolgte Vermählungen, aber auch Trennungen werden also in die jeweils aktuellen politischen Zusammenhänge eingeordnet, Hintergründe, Vorbereitungen und Mittelsleute ebenso dargestellt wie die aus den Vermählungen sich jenseits der zu erwartenden Kinderschar ergebenen Folgen. Es versteht sich, dass in diesen Zusammenhängen genealogische Fragen ebenfalls ausführlich diskutiert werden.

Unter dieser Maßgabe nimmt Weller den „Hochadel“ aus der Perspektive der um die Jahre 1180/1190 fassbaren 22 weltlichen principes, die aus 15 Häusern stammen, in den Blick. Der Untersuchungsgegenstand konzentriert sich also anders gesagt auf die Reichsfürsten, bei deren Ermittlung Weller ganz zu Recht einer Aufstellung seines Lehrers Theo Kölzer folgt (S. 4 mit Anm. 20).2 Gut begründet schränkt er im Folgenden den Kreis der ausführlich untersuchten Familien indes auf die Staufer (S. 11-195), Welfen (S. 227-325), Babenberger (S. 326-393) und Zähringer (S. 394-437), auf die Häuser Löwen-Brabant (S. 438-512) und Châtenois-Oberlothringen (S. 535-575), auf die Ludowinger (S. 576-626), Wettiner (S. 627-697) und Andechs-Meranier (S. 698-750) ein. Eher summarisch werden hingegen die Wittelsbacher (S. 751-778) und die steirischen Otakare (S. 779-785) behandelt, und ein Blick auf die nicht als Reichsfürsten anzusehenden Limburger (S. 513-534) und Diepoldinger (S. 786-796) soll die an den Fürsten gewonnenen Ergebnisse abrunden. Ergänzend zu den Ausführungen über die Staufer beschäftigt sich Weller in einem Exkurs noch kritisch mit der 1977 von Hansmartin Decker-Hauff entworfenen und höchst anfechtbaren Staufer-Genealogie (S. 196-226).3

Innerhalb der jeweils mit einem Resümee endenden Großkapitel schreitet Weller generationsbezogen voran. Am Anfang stehen im Allgemeinen mit ihrer Lebensspanne noch in das 12. Jahrhundert reichende Große wie zum Beispiel Herzog Friedrich I. von Schwaben († 1105) oder Herzog Berthold II. von Zähringen († 1111) und seine Geschwister, von denen aus dann die Heiraten dargestellt werden. Entgegen dem Titel seiner Arbeit geht Weller sinnvollerweise über die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert hinaus und behandelt zum Beispiel noch „Die welfische Heiratspolitik während des Thronstreits“ (S. 286-312) oder Herzog Otto VII. von Andechs-Meranien († 1234) (S. 738ff.). Ausgesprochen hilfreich sind die am Ende des Buches zusammengetragenen Stammtafeln. Sie werden um fünf übergeordnete Schaubilder ergänzt, die etwa „Verwandtschaftsbeziehungen Welfen - Diepoldinger“ (Tafel 14) zeigen, unter denen sich auch Friedrich I. Barbarossa findet, oder die „Heiratsverbindungen Wettiner - Přemysliden“ (Tafel 17) darlegen. Aber auch innerhalb der einzelnen Kapitel werden die oftmals komplexen Sachverhalte durch übersichtliche Tafeln erläutert. So wird zum Beispiel in dem Abschnitt über die Andechs-Meranier verdeutlicht, dass Friedrich I. Barbarossa über seine Urgroßmutter Sophia von Ungarn († 1095) mit dem Markgrafen Berthold III. von Istrien († 1188) verwandt war, doch haben in diesem Stemma natürlich auch die Welfen ihren Platz (S. 702-704). Etliche Seiten weiter wird dann von Sophia von Ungarn die Verwandtschaft Barbarossas mit den Wittelsbachern Otto I. von Bayern († 1183) und Erzbischof Konrad von Mainz († 1200) abgeleitet. Auch hier werden die Welfen entsprechend eingeordnet (S. 757-759).

In der wichtigen Zusammenfassung gelingt es Weller schließlich zunächst, trotz mancher Überschneidungen prägnant zwischen mehreren „Heiratstypen“ zu unterscheiden. So dienten Vermählungen zweifelsohne „der Bekräftigung eines Vertragsabschlusses oder einer allgemeinen Übereinkunft“ (S. 798) und hatten die Aufgabe, politische Bindungen zu sichern, wie der Investiturstreit und der staufisch-welfische Thronstreit zeigen. Durch „Rekonziliationsheiraten“ (S. 801) sollten hingegen Konflikte beendet werden. Beispielhaft dafür steht die Verlobung Ottos IV. mit Beatrix, einer Tochter Philipps, des 1208 ermordeten Widersachers des Welfen im Thronstreit. Daneben dienten Vermählungen aber auch dem Zweck, bereits vorhandenes Einvernehmen zu verdeutlichen. Darüber hinaus lässt sich manch ein Ehebund als „Erwerbsheirat“ (S. 805) charakterisieren, was Weller zum Anlass nimmt, über die Bedeutung der Mitgift zu handeln. Persönliche Momente sind hingegen wohl nur den Männern zugestanden worden, denen es freistand, eine Braut ihrer großen Schönheit wegen heimzuführen oder aber wegen ihrer Hässlichkeit zu verschmähen. Einzig der rheinischen Pfalzgräfin Agnes († 1204) scheint es gelungen zu sein, sich aus eigenem Antrieb und gegen Widerstände mit dem Welfen Heinrich von Braunschweig († 1227) zu vermählen, was Weller als „Liebesheirat“ (S. 798) deutet. Auch die Ehetrennungen gehorchten übergeordneten politischen Gesichtspunkten, und all die Heiratsmotive konnten selbst beim Fortbestand einer Ehe einmal getroffene Verabredungen keineswegs dauerhaft garantieren. Neben den Motiven werden auch bestimmte Formen von Heiratsverbindungen ermittelt, die als „Kreuzheiraten“(S. 819) und „Doppelverbindung zwischen verwitweten Elternteilen und deren Kindern“ (S. 822) bezeichnet werden. Diese Aspekte werden aber letztlich durch die Frage, welchen Einfluss Heiraten auf den Rang und das Eigenverständnis einer adligen Familie hatten, überlagert. Verwandtschaftsbeziehungen und Formen personalisierter Herrschaft sind bekanntlich entscheidende Merkmale der mittelalterlichen Adelswelt, so dass sich an den Heiratsverbindungen Aufstieg, Abstieg und Geltung eines Hauses ablesen lassen. Staufer, Welfen, Babenberger und eingeschränkt die Brabanter gehören demnach zu einem herausgehobenen Kreis, der sich mit herzoglichen, wenigstens aber übergräflichen, bisweilen aber sogar königlichen Häusern verband. Eine mittlere, aus Otakaren, Wettinern und Ludowingern bestehende Gruppe heiratete hauptsächlich in übergräfliche Familien und sicherte dadurch ihren Rang. An letzter Stelle stehen schließlich die Oberlothringer und vor allem die Zähringer, denen es immer seltener gelang, sich angemessen zu vermählen, und deren Abstieg daher vorgezeichnet war.4 Die Zähringer waren in Bezug auf ihre Heiraten „bestenfalls zweitklassig“ (S. 835), was aber auf ihre Zugehörigkeit zu den principes keine Auswirkungen hatte. Daraus folgt umgekehrt, dass die Ausbildung des Reichsfürstenstandes nicht notwendig mit dem Heiratsverhalten der Großen verschränkt war.

Unter dem Strich schreibt Weller letztlich zentrale Kapitel der Reichsgeschichte des 12. Jahrhunderts aus dem Blickwinkel der fürstlichen Vermählungen. Der klare Aufbau, die klare Sprache und Gedankenführung, der ausführliche, ausgesprochen lobenswerte Quellenbezug, die Dichte des dargebotenen Stoffes und nicht zuletzt das ausführliche und zuverlässige Personenregister (S. 940-975) werden zweifelsohne dazu führen, dass diese Dissertation in den Rang eines zitierpflichtigen Standardwerks aufsteigt.

Anmerkungen:
1 Vgl. jetzt im Überblick Hechberger, Werner, Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter, München 2004; vgl. dazu die Rezension in H-Soz-u-Kult unter <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2005-1-134>.
2 Vgl. dazu auch Lorenz, Sönke, Pfalzgraf Rudolf I. von Tübingen († 1219) – ein Reichsfürst?, in: Lorenz, Sönke; Molitor, Stephan (Hgg.), Herrschaft und Legitimation: Hochmittelalterlicher Adel in Südwestdeutschland. Erstes Symposion „Adel, Ritter, Ritterschaft vom Hochmittelalter bis zum modernen Verfassungsstaat“ (21./22. Mai 1998, Schloss Weitenburg), Leinfelden-Echterdingen 2002, S. 75-97.
3 Vgl. dazu neuerdings auch: Weller, Tobias, Auf dem Weg zum ‚staufischen’ Haus. Zu Abstammung, Verwandtschaft und Konnubium der frühen Staufer, in: Seibert, Hubertus; Dendorfer, Jürgen (Hgg.), Grafen, Herzöge, Könige. Der Aufstieg der frühen Staufer und das Reich (1079-1152), Ostfildern 2005, S. 41-63; Ziemann, Daniel, Die Staufer - Ein elsässisches Adelsgeschlecht?, ebd. S. 99-133. Vgl. dazu die Rezension in H-Soz-u-Kult unter http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2006-1-174.
4 Vgl. zu den Zähringern aus anderer Perspektive jetzt auch Krieg, Heinz, Adel in Schwaben. Die Staufer und die Zähringer, in: Seibert, Dendorfer (wie Anm. 3), S. 65-97.

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