I. Baumann: Dem Verbrechen auf der Spur

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Titel
Dem Verbrechen auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland, 1880 bis 1980


Autor(en)
Baumann, Imanuel
Reihe
Moderne Zeit 13
Erschienen
Göttingen 2006: Wallstein Verlag
Anzahl Seiten
430 S.
Preis
€ 46,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Thomas Kailer, Historisches Institut, Justus-Liebig-Universität Gießen

Selten war die Feststellung eines Forschungsdesiderats so zutreffend wie in diesem Fall: Die Geschichte von Kriminologie, Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis in Deutschland nach 1945 war bisher nicht Gegenstand historiografischer Forschung, deren Perspektive meist nur bis zur „Epochenschwelle von 1945“ (S. 17) reichte. Imanuel Baumanns Studie, 2004 in Freiburg als Dissertation angenommen, nimmt die Zeit zwischen 1880 und 1980 in den Blick und mithin die wichtige Frage nach Kontinuität und Wandel über das Schwellenjahr 1945 hinaus. Zentrales Ziel der Arbeit ist es, die Transformationsprozesse der Kriminologie, der Kriminalpolitik und der Strafrechtspraxis herauszuarbeiten. Dabei konzentriert sich Baumann ohne weitere Begründung auf die Entwicklung in der Bundesrepublik und legt somit implizit ein weiteres Desiderat offen: Eine analoge Studie zu Kriminalwissenschaft und -politik in der DDR fehlt bislang.

Die Arbeit lässt zwei Schwerpunkte erkennen: Einerseits stehen das in Kriminologie und Kriminalpolitik lange Zeit dominierende kriminalbiologische Anlage-Umwelt-Modell1 und seine Folgen für Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis bis nach 1945 im Mittelpunkt. Hier fragt Baumann nach dessen Kontinuität und Wirkmächtigkeit bis Anfang der 1960er-Jahre. Der „schleichende“ Wandlungsprozess von Kriminologie, Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis zwischen 1959 und 1974, mit dem theoretischen und strafpraktischen Einschnitt nach 1968/69, bildet einen zweiten Schwerpunkt. Hier will Baumann die vorgängigen Theorien eines Neuanfangs nach Kriegsende sowie eines „Paradigmenwechsels“ nach 1968 differenzieren.

Dass in der Darstellung die biografische Komponente starkgemacht wird und auf diese Weise die Träger der Wandlungsprozesse in den Blick kommen, ist einer der Vorzüge des Buches. Ein Weiterer liegt darin, dass Baumann bewusst keine Kriminologiegeschichte vorgelegt hat – die vielfältigen Verflechtungen von Kriminologie, Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis werden vielmehr anhand von Beispielen wie der wissenschaftlichen Theoriebildung, der (kriminalbiologischen) Begutachtungspraxis, der Debatten um Jugenddelinquenz und die Sicherungsverwahrung offengelegt. Die Studie ist chronologisch gegliedert: Im ersten Teil werden Entstehung und Institutionalisierung der Kriminalbiologie zwischen 1880 und 1945 nachvollzogen, im zweiten die Kontinuitätslinien kriminalbiologischer Deutungsmuster in der Nachkriegszeit bis 1959 und im dritten schließlich die Transformationen innerhalb von Kriminologie und Kriminalpolitik sowie die veränderte Sanktionspraxis zwischen 1959 und 1974.

Der erste Teil hat die „Erfindung der Kriminalwissenschaft“ zum Thema. Hier liegt der Schwerpunkt auf der kriminologischen Theoriebildung. Mit der kriminalbiologischen Untersuchung, der Debatte um Sterilisation und Sicherungsverwahrung und der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik werden Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis thematisiert. Dieser Teil dient als Ausgangspunkt für den eigentlichen Schwerpunkt, die Darstellung der Entwicklung nach 1945. Er bietet einen soliden Überblick auf etwas dünner Quellenbasis und geht kaum über den Stand der Forschung hinaus.2 Da sich Baumann auf die Kriminalbiologie konzentriert, kommt es zu mancher Verkürzung und Auslassung (kriminalsoziologische Strömungen fehlen oder auch Kritiker/innen der Kriminalbiologie wie Moritz Liepmann oder Curt Bondy). Es stellt sich die Frage, ob das Erkenntnisinteresse, Kontinuitäten beschreiben zu wollen, dem historischen Sachverhalt angemessen ist, wenn solche Auslassungen die Folge (oder die Voraussetzungen?) sind.

In den zweiten Teil führt die Darstellung der Strafvollzugs- und Begutachtungspraxis im Landesgefängnis Freiburg im Breisgau ein. Hier wird erstmalig auch die historiografische Darlegung des kriminologischen Wissens der Zeit unternommen, die vor allem deshalb gut gelungen ist, da neben inhaltlichen auch biografische Aspekte sowie Strategien der Protagonisten zur „Bewältigung“ der Vergangenheit des Fachs einfließen. Ein Überblick zur zeitgenössischen Deutung von Jugenddelinquenz und zu Aspekten der Strafrechtspraxis schließt diesen Teil ab.

Baumann legt überzeugend dar, dass das Jahr 1945 für Kriminologie und Kriminalpolitik (in Westdeutschland) keine epochale Zäsur bedeutete. Die nationalsozialistische Vernichtungspraxis war zwar beendet worden, doch überdauerten nationalsozialistisch gefärbte Deutungsmuster und ältere Theorietraditionen wie das schon erwähnte Anlage-Umwelt-Modell. Dieses habe eine Neuorientierung gar nicht notwendig erscheinen lassen, war es doch problemlos und „politisch korrekt“ möglich, dem biologischen oder dem sozialen Faktor mehr Gewicht zu geben. Einzelne überschießende Erklärungsansätze seien zwar zurückgeschnitten worden; das Gros des Textkorpus wurde jedoch in den kriminologischen Wissensbestand der Nachkriegsjahre überführt.

Ähnlich verhielt es sich mit dem Weiterwirken der Kriminologen/innen. Baumann führt Exner, Sauer, Mezger und Seelig an, die bereits zuvor eben diese „ganzheitlichen Konzepte“ vertreten hatten.3 Dieser Befund ist gründlich herausgearbeitet; gleichwohl überrascht er kaum, da das „ganzheitliche Konzept“ eben nicht genuin nationalsozialistisch und damit eigentlich nicht „belastet“ war – vielleicht auch deshalb nicht, weil die Kriminalität und der Verbrecher keine genuinen Feinde des Nationalsozialismus waren. Erneut bleibt unklar, zu welcher weiterführenden Erkenntnis die Frage nach der Kontinuität von Denkmustern verhelfen soll.

Der dritte Teil besteht wiederum aus zwei Abschnitten: Während zuerst „Aufbruch und Neuorientierung, 1959 bis 1969“ anhand der Biografie des einflussreichen Strafrechtlers Thomas Würtenberger sowie am Beispiel der Jugendkriminologie und der ersten strafpraktischen Reformen nachvollzogen werden, kommen dann die „Verunsicherungs- und Konsolidierungs“-Phase zwischen 1969 und 1974 und damit die Vertreter der so genannten „Kritischen“ Kriminologie in den Blick. Die Analyse der Debatte um die Sicherungsverwahrung legt zudem die strafpraktischen Aspekte dieser Zeit offen. Baumann zeigt, dass in den 1960er-Jahren noch die Psychiatrie dominierte, trotz einer gewissen Öffnung gegenüber der Soziologie. Allmählich jedoch wurde das Anlage-Umwelt-Modell in Frage gestellt; die „Erbanlage“ verlor zunehmend an Bedeutung. Als zweite wesentliche Veränderung identifiziert Baumann die (schleichende) Abkehr vom Konzept der „kriminellen Persönlichkeit“ hin zu einer normativen Vorstellung von Kriminalität.

Mit dem „Arbeitskreis Junger Kriminologen“ (AJK) kam 1969 ein neuer Akteur ins Spiel, der gegen die tradierten Hierarchien und theoretischen, psychiatrischen Positionen in der Kriminologie anging. Die Rezeption soziologischer Theorien, vor allem des „Labeling approach“, mit dem Kriminalität auf gesellschaftliche Zuschreibungsprozesse zurückgeführt wurde, korrespondierte laut Baumann mit einer „gesamtgesellschaftlichen Entnormativierung“ (S. 323), die diese Theorien überhaupt erst als Problemlösungsstrategien in Frage kommen ließ. Die Herausarbeitung des generationellen Bezugs für den AJK macht deutlich, dass diese Herangehensweise fruchtbar ist und für die frühe Kriminologie noch kaum geleistet. Es fehlt jedoch eine methodische Unterfütterung durch neuere Generationalitäts-Modelle.4

Insgesamt ist es Baumann sehr überzeugend gelungen, das Weiterwirken kriminalbiologischer Theorieelemente bis in die 1960er-Jahre nachzuweisen. Gleichwohl zeigt sich, dass ein auf die Frage der Kontinuität konzentriertes Erkenntnisinteresse so weit nicht trägt; vor allem dann nicht, wenn diese Kontinuitätsbeschreibung nicht von einer entsprechenden Theorie zur Langfristwirkung von Denkstilen, Wissen, Wissenssegmenten, Vorurteilen und Stereotypen begleitet ist. Eigentlich ist dieser letzte Punkt eher als Überlegung für weitere Forschung und nicht als Kritik an Baumanns Buch gedacht, das die erste historiografische, sehr umsichtig erarbeitete und eine große thematische Breite abdeckende Darstellung von Kriminologie, Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis in der Nachkriegszeit bietet.

Anmerkungen:
1 Das Modell besagt, dass biologische und soziale Faktoren gleichermaßen zum Entstehen abweichenden Verhaltens beitragen würden.
2 Wetzell, Richard, Inventing the Criminal. A History of Criminology, 1880–1945, Chapel Hill 2001; Becker, Peter, Verderbnis und Entartung. Eine Geschichte der Kriminologie des 19. Jahrhunderts als Diskurs und Praxis, Göttingen 2002; Galassi, Silviana, Kriminologie im Deutschen Kaiserreich. Geschichte einer gebrochenen Verwissenschaftlichung, Stuttgart 2004; Müller, Christian, Verbrechensbekämpfung im Anstaltsstaat. Psychiatrie, Kriminologie und Strafrechtsreform in Deutschland 1871–1933, Göttingen 2004. 3 Hier verblüfft das Fehlen Armand Mergens – Jahrgang 1919 und bis 1985 Professor für Kriminologie und Strafrecht in Mainz. Dessen Biografie und wissenschaftliche Position hätte eine ähnliche Aufarbeitung verdient: Seine „Methodik kriminalbiologischer Untersuchungen“ unterscheidet sich im Kern nicht von derjenigen Theodor Viernsteins, Arzt im Zuchthaus Straubing, auf dessen Initiative hin 1923 in Bayern die kriminalbiologische Untersuchung eingeführt worden war (vgl. Mergen, Armand, Methodik kriminalbiologischer Untersuchungen, Stuttgart 1953, S. 51).
4 Vgl. etwa: Reulecke, Jürgen (Hg.), Generationalität und Lebensgeschichte im 20. Jahrhundert, München 2003; Jureit, Ulrike; Wildt, Michael (Hgg.), Generationen. Zur Relevanz eines wissenschaftlichen Grundbegriffs, Hamburg 2005.

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