K. Frech (Bearb.): Regesta Imperii III.5.1

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Title
Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii Bd. III, 5: Papstregesten 1024-1058. 1. Lieferung 1024-1046


Author(s)
Frech, Karl A.
Published
Köln 2006: Böhlau Verlag
Extent
XXI, 361 S.
Price
€ 96,70
Reviewed for H-Soz-Kult by
Martina Giese, Historisches Seminar der Ludwig-Maximilians-Universität

Zwar hatte bereits der Begründer der Regesta Imperii, Johann Friedrich Böhmer (1795-1863), für seine „Regesten des Kaiserreichs“ auch Papstregesten vorgesehen, jedoch konnte ein eigenständiger Band zur Papstgeschichte im Rahmen dieses Werkes erst 1969 vorgelegt werden.1 Er umfasst die Zeitspanne von 911 bis 1024. Hieran schließt die von Karl Augustin Frech bearbeitete Lieferung unmittelbar an. Behandelt werden die Pontifikate Johannes’ XIX. (1024-1032) und Benedikts IX. (1032-1045, resigniert) sowie diejenigen der beiden Schismapäpste Silvester III. (1045-1046) und Gregor VI. (1045-1046). Diese 22 Jahre stehen für den Ausklang einer durch rivalisierende römische Adelsfraktionen bestimmten Politik. Das gilt zum einen für die beiden letzten Tuskulanerpäpste Johannes und Benedikt, manifestiert sich zum anderen aber vor allem in den Turbulenzen zwischen 1044 und 1046, als Benedikt aus der Ewigen Stadt vertrieben wurde, in Silvester einen Gegenspieler erhielt und schließlich gegen eine hohe Geldzahlung zugunsten seines Taufpaten (Gregor VI.) am 1. Mai 1045 resignierte. Das Schisma fand erst mit Heinrichs III. Einschreiten im Jahr 1046 ein vorläufiges Ende, indem alle drei Konkurrenten aus ihrem Amt entfernt wurden. Dabei markieren die Dezembersynoden von Sutri und Rom als Schauplätze des Geschehens einen epochalen Wendepunkt in der Geschichte des Papsttums, denn sie ebneten den so genannten deutschen Päpsten und damit einer Verankerung der Kirchenreform in Rom den Weg. Insofern ist die zeitliche Beschränkung des Bandes sachlich völlig angemessen (die Phase ab der Erhebung Suitgers von Bamberg [Clemens II.] bleibt einer Fortsetzungslieferung vorbehalten), freilich auch beeinflusst vom Stand der Vorarbeiten, endet doch die dreibändige Papsturkundenedition von Harald Zimmermann mit dem Jahr 1046.2

Von den insgesamt 328 Nummern entfallen 153 auf Johannes XIX. (gegenüber Jaffé-Loewenfeld [JL] ein Zuwachs von rund 100), 111 allein auf Benedikt IX. (1032-1044) und die restlichen ab Nr. 265 (Wahl Silvesters zum Stellvertreter Benedikts im Herbst 1044) teilen sich Benedikt IX. (insgesamt eine Steigerung um ca. 100 gegenüber JL), Silvester III. (rund 40 mehr als von JL verzeichnet) und Gregor VI. Nur 74 Regesten beruhen auf noch erhaltenen Urkunden (45 von Johannes XIX., 22 von Benedikt IX. und 7 von Gregor VI.), unter denen acht originale Überlieferungen und 16 Spuria zu verzeichnen sind. Die restlichen Regesten geben Urkundendeperdita wieder bzw. fußen auf Briefen, Konzilsakten und hagiografischem oder historiografischem Material (108 für Johannes XIX., 82 für Benedikt IX. und 20 für Gregor VI.).

Die einzelnen Regesten folgen in Aufbau und inhaltlicher Akzentuierung dem ebenso bewährten wie hohen Standard der Vorgängerbände von Harald Zimmermann (911-1024) und Klaus Herbers (844-858).3 Karl Augustin Frech hat sehr sorgfältig bibliografiert, ohne darüber in den klar formulierten Kommentaren den Blick für das Wesentliche zu verlieren. Neben der Heranziehung von Papsturkunden und -briefen als Hauptfundament hat er sich in vorbildlicher Weise um eine möglichst lückenlose Erfassung aller historiografischen Vermerke über päpstliche Einzelakte bemüht und erfüllt dieses Postulat nicht nur für die jeweils zeitgenössischen oder zeitnahen Zeugnisse, sondern berücksichtigt nach Möglichkeit alle mittelalterlichen Quellenaussagen. Damit ist auch der stärker rezeptionsgeschichtlich interessierten Forschung ein erstklassiges Hilfsmittel an die Hand gegeben. Man erfährt beispielsweise (Nr. 327, S. 249), wie sich der Lübecker Dominikaner Herman Corner im 15. Jahrhundert die Beilegung der Kirchenspaltung auf der Synode vom 23. Dezember 1046 in der Peterskirche vorstellte: Er nahm an, „die drei Päpste seien nacheinander in ein Konklave gerufen und geköpft worden“.

Der Band wird minutiös erschlossen durch ein Initienregister (S. 253f.), durch Konkordanzen (S. 255-259) mit den einschlägigen Regestenwerken sowie mit Leo Santifallers Verzeichnis der Urkunden Johannes’ XIX., durch ein Handschriftenverzeichnis (S. 261-266), ein Verzeichnis der Personen und Orte (S. 317-361) sowie ein Quellen- und Literaturverzeichnis (S. 267-315). An letzterem sind lediglich Kleinigkeiten zu bemängeln: Die Benutzung des Lexikons für Theologie und Kirche in der veralteten zweiten, nicht der dritten Auflage. Pulkawas Chronica Boemorum wurde ediert von Josef Emler und Jan Gebauer, nicht von Jaroslav Goll. Über die Schreibweise „Dietrich Engelshus“, statt „Engelhus“, stolpert man hier ebenso wie regelmäßig im Text. Für einige Quellenautoren hätte man sich die Benutzung besserer Editionen gewünscht, so etwa für Bernold von Konstanz, Florence (recte Johannes) von Worcester und Wilhelm von Malmesbury.4

In einer Zeit, in der solide Grundlagenforschung mit längerfristigen Laufzeiten immer schwerer realisierbar zu sein scheint, hat Karl Augustin Frech die traditionsreichen Regesta Imperii um einen mustergültigen und für die Politik- wie die Kirchengeschichte gleichermaßen fundamentalen Band bereichert, dem eine breite Rezeption schon jetzt gewiss ist. Dass der souveräne Kenner der Materie zügig die zweite Lieferung folgen lassen wird, bleibt sehr zu hoffen.

Anmerkungen:
1 Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii II, 5: Papstregesten 911-1024, bearbeitet von Harald Zimmermann, Wien 1969, 2. verbesserte und ergänzte Aufl. 1998.
2 Papsturkunden 896-1046, Bd. 1-3, bearbeitet von Harald Zimmermann, Wien 1984.
3 Siehe Anm. 1 und vgl. Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii I, 4: Papstregesten 800-911, Teil 2: 844-872, Lfg. 1: 844-858, bearbeitet von Klaus Herbers, Köln 1999.
4 Bernold von Konstanz, Chronicon, hg. von Ian S. Robinson, in: ders. (Hg.), Die Chroniken Bertholds von Reichenau und Bernolds von Konstanz 1054-1100, Hannover 2003, S. 383-540; The Chronicle of John of Worcester, Vol. 2: The Annals from 450 to 1066, hg. von R. R. Darlington und P. McGurk, übersetzt von Jennifer Bray und P. McGurk, Bd. 3: The Annals from 1067 to 1140 with the Gloucester Interpolations and the Continuation to 1141, hg. und übersetzt von P. McGurk, Oxford 1995 und 1998; William of Malmesbury, Gesta regum Anglorum. The History of the English Kings 1-2, hg. und übersetzt von R. A. B. Mynors, vervollständigt von R. M. Thomson und M. Winterbottom, Oxford 1998.

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