A. Rustemeyer: Dissens und Ehre. Majestätsverbrechen in Russland

Title
Dissens und Ehre. Majestätsverbrechen in Russland (1600-1800)


Author(s)
Rustemeyer, Angela
Series
Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 69
Published
Wiesbaden 2006: Harrassowitz Verlag
Extent
462 S.
Price
€ 78,00
Rezensiert für 'Connections' und H-Soz-Kult von:
Ricarda Vulpius, Berlin

Angela Rustemeyers Buch zu Majestätsverbrechen im frühneuzeitlichen Rußland zeigt, wie mit einem auf den ersten Blick überschaubarem Thema vor dem Leser ein großes Panorama entfaltet werden kann. Mit den Diskursen zu drei ausgewählten Formen der rechtlich fixierten Majetstätsverbrechen – der Protestbewegungen, der verbalen Beleidigungen sowie der Grenzflucht – gelingt es ihr, weitreichende Aussagen zum Verhältnis von Autokratie und Untertanen in Rußland zu treffen. Darüber hinaus vermag sie ihre Ergebnisse in Beziehung zu vergleichbaren Erscheinungen und Entwicklungen in Westeuropa zu setzen und löst damit den Anspruch ein, sowohl russische Besonderheiten als auch gesamteuropäische Züge des Herrscher-Untertanenverhältnisses im frühneuzeitlichen Zarenreich kenntlich zu machen.

Die größte Spannweite erreichen Rustemeyers Gedanken dort, wo die Autorin ihre Ergebnisse mit der Absolutismus-Debatte konfrontiert, die von Westeuropa-Historikern zu (West-) Europa geführt wird. Während Größen der Zunft wie H. Duchhardt in Ablehnung des Absolutismus-Begriffes darauf bestehen, daß "Alteuropa (…) dem konsensualen Herrschaftsmodell verhaftet blieb", aber seiner These abgrenzend hinzufügt, "natürlich immer unter Ausklammerung des russischen und des Osmanischen Reiches", stellt Rustemeyer diesen Ausschluß entschieden in Frage. Ihre Untersuchung zur sozialen und kulturellen Praxis der Ahndung von Majestätsverbechen in Rußland zeigt, daß russische Herrscher im Umgang mit den von ihnen als Dissens interpretierten Handlungen und Äußerungen Untergebener sowohl an ungeschriebene, traditional überlieferte Normen als auch an die Notwendigkeit gebunden waren, mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen Interessensausgleiche zu finden.

Normative Bindungen zeigten sich häufig bei Begnadigungen von zum Tode Verurteilten, konsensuale Momente vor allem bei der Ahndung verbalisierter Majetstätsbeleidigungen, der sogenannten "ungehörigen Worte". Besonders bei diesen Fällen war die Kooperation der Eliten und auch größerer Teile der Bevölkerung notwendig. Die Kooperation begann mit dem entscheidenden Moment der Anzeige. Hier mußte sich die Definitionsmacht der Obrigkeit über die Delikte vor Ort bewähren, was ihr nur teilweise gelang. Der Mißbrauch im Umgang mit der Anzeige zur Durchsetzung eigener Interessen war gang und gebe, war es doch nur zu verlockend, daß die Staatsgewalt bei jeder Anzeige zum Eingreifen verpflichtet war. Genau dieser Eingriff aber markierte den zweiten Aspekt, der auf konsensuale Momente in der Ahndung von Majestätsverbrechen verweist: Meldungen von "ungehörigen Worten" zur Majestät, die Gesindeleuten adliger Herrschaften nachgesagt wurden, brachten die nachforschenden Staatsbeamten in die Privatsphäre des Adels, auch wenn dieser gar nicht selbst die Anzeige gestellt hatte. Diese Eingriffe wurden vom Adel als Affront empfunden und stellten die Herrscher vor die Wahl, auf die Verfolgung der Majestätsbeleidigungen zu verzichten oder die Spannung mit der staatsstragenden Elite auszuhalten.

Angela Rustemeyer geht davon aus, daß sich der Adel im 18. Jahrhundert zunehmend weigerte, bei der Verfolgung verbaler Vergehen zu kooperieren und gleichsam als "pressure group" am Ende die Abschaffung der verbalen Majestätsbeleidigung als Straftat unter Zar Peter III. einleitete. Damit folgt die Autorin explizit der "revisionistischen" Interpretation der autokratischen Herrschaft, welche die Betonung eines unbegrenzt starken autokratischen Regierungszentrums im frühneuzeitlichen Rußland ablehnt und statt dessen auf die vielfältigen konkurrierenden Loyalitäten, auf Patronage und Klientelwesen verweist. Wenn Rustemeyer allerdings mit Blick auf die genannten partiellen Widerstände des Adels im ausgehenden 18. Jahrhundert die Verfolgung des Majestätsverbrechens aus staatlicher Sicht als die eines Mißerfolgs bezeichnet, gewinnt der Leser gerade angesichts der übrigen Darstellung den Eindruck, daß das Urteil überzogen ist. Denn zu erfolgreich wirken in der Analyse von Rustemeyer Anzeigeverhalten und Ahndungen über fast zwei Jahrhunderte hinweg insgesamt. Zudem spricht die Autorin selbst von dem Erfolg der Autokratie, der in ihren Untersuchungen meßbar wird. Beide Beobachtungen sprechen sehr für den Ansatz der "Post-Revisionisten" wie Sergej Bogatyrev, die weder von einer Allmacht des autokratisch regierten Zentrums noch von dessen großer Schwäche ausgehen. Vielmehr verweisen sie auf die Fähigkeit des Moskauer Staates, die lokale Gesellschaft unter Ausnutzung von Patronage und Klientelwesen, unter Einbeziehung lokaler Interessen sowie vereinzelt unter Anpassung an lokale Bedürfnisse für die gesamtstaatlichen Ziele einzuspannen.1

Bedauerlicherweise bleibt die Frage nach möglicherweise unterschiedlichem Loyalitätsverhalten bei der Anzeige von Majestätsbeleidigungen zwischen Russen und Nicht-Russen ausgeklammert; die Autorin hat ihre Quellenanalyse weitgehend auf das europäische Rußland beschränkt. Dies schmälert jedoch nicht die große Gesamtleistung von Rustemeyer, unter Einbeziehung eines umfangreichen Quellenkorpus Rußland in einem spannenden Aspekt des Herrscher-Untertanenverhältnisses gesamteuropäisch gewinnbringend eingebettet zu haben. Ein sorgfältiges Lektorat und die Vermeidung von Partizipialkonstruktionen hätten die Studie freilich weitaus lesbarer gemacht.

Anmerkung:
1 Bogatyrev, Sergej, Localism and Integration in Muscovy, in: Ders. (Hg.), Russia takes Shape. Patterns of Integration from the Middle Ages to the Present, Helsinki 2005.

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Diese Rezension entstand im Rahmen des Fachforums 'Connections'. http://www.connections.clio-online.net/
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