G. Manten: Das Notbischofsrecht der preußischen Könige

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Titel
Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung. Unter besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Religionspolitik Friedrich Wilhelms II


Autor(en)
Manten, Georg
Reihe
Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 32
Erschienen
Anzahl Seiten
594 S.
Preis
€ 98,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Angela Strauß, Universität Potsdam

In Europa nahm seit der konfessionellen Aufspaltung im 16. Jahrhundert die Einflussnahme der Landesherren, insbesondere von lutherischen Territorien, auf die Kirchen stetig zu. Auch in Preußen entwickelte sich ein landesherrliches Kirchenregiment, indem das Bischofsamt in der Kirchenverfassung in das ‚Summepiskopat’ umgewandelt wurde: Die preußischen Landesherren erlangten die Funktion eines obersten Bischofs der Landeskirche. Georg Manten zeigt in seiner rechtswissenschaftlichen Dissertation auf, wie sich die „Verstaatlichung“ der Landeskirche vollzog, wie ausgehend von dem „Notbischofsrecht“ sich die „fortschreitende Ineinssetzung von Staat und evangelischer Kirche“ (S. 194) entwickelte. Ziel des Autors ist es, einige seiner Ansicht nach von der Historiographie unzureichend beachtete Faktoren der Religionspolitik des preußischen Königs Friedrich Wilhelms II. in die Analyse einzubeziehen und dadurch eine Neubewertung seiner Herrschaft zu erlangen. Dazu bedient er sich eines traditionellen rechtshistorischen Ansatzes.

Der erste Teil der Monographie ist ein chronologischer Abriss der preußischen Kirchenverfassung von der Reformation bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Dabei werden grundlegende Aspekte der einzelnen Regierungsphasen wie Unionsverträge, religiöse Einstellungen des Königs, die Situation der Katholiken, das Militärkirchenwesen und schließlich die Kirche im „aufgeklärten-absolutistischen Preußen“ dargestellt. Im zweiten Teil, einer ausführlichen Erörterung der Kirchen- und Religionspolitik König Friedrich Wilhelms II, geht es vor allem um das Wöllnersche Religionsedikt von 1788, um den Katechismusstreit, um den so genannten ‚Zopfschulzenprozess’ und die Kronprinzenverträge von 1791/92. Diese Ereigniszusammenhänge beleuchten die Kirchenverfassung unter dem preußischen König der späten Aufklärungszeit. Die Arbeit wird durch eine Würdigung der Kirchen- und Religionspolitik König Friedrich Wilhelms II. beschlossen.

Die allzu umfangreichen Ausführungen zu den genannten Themenfeldern, die fehlende Fokussierung auf zentrale Fragen und der methodisch wenig innovative Ansatz geben der Arbeit eher den Charakter einer Überblicksarbeit als einer Synthese, so dass der von einem Dissertationsprojekt zu erwartende eigenständige Forschungsbeitrag nicht auf den ersten Blick deutlich wird. Die Neubewertung des Gegenstands versucht der Verfasser auf die Rezeption von Literatur der letzten zwei Jahrhunderte und gedruckter Quellen des Betrachtungszeitraumes zu stützen. Dabei scheint er allerdings seine Informationsmedien nicht zu unterscheiden, zumindest für den Leser kommt die Quellenkritik zu kurz: Historiographische Schriften des 19. Jahrhunderts scheinen gleichrangig mit Gesetzestexten, beispielsweise aus dem 17. Jahrhundert, als Belege der Darstellung herangezogen zu werden; Aussagen und Argumente der Historiographie und der Quellen werden unterschiedslos zur Revision der historischen Zusammenhänge genutzt (S. 18-20).

Georg Manten nimmt leider keine Vergleiche mit anderen Territorien und Landeskirchen vor und ordnet somit seine Ergebnisse nicht in den aktuellen Forschungsstand ein. Probleme des Kirchenregiments thematisierte zum Beispiel Ronald G. Asch für England des 16./17. Jahrhunderts hinsichtlich des Prinzips „cuius regio, eius religio“. Das Recht des Königs auf uneingeschränkte Herrschaft über die Kirche wurde dort in den politischen Debatten über die Begründung und Ausgestaltung des Kirchenregiments bestritten.1 Das Ergebnis der vorliegenden Arbeit, dass im Verlauf der Frühen Neuzeit die preußischen Kurfürsten und Könige auf die lutherische Landeskirche und auf die Geistlichen zunehmende einwirkten, bleibt ohne differenzierende Einschränkungen und Begrenzungen. Während Otto Hintze diesen Prozess bereits früher beschrieben und als „fürstliche[n] Absolutismus […] in der Kirche wie im Staate“2 bezeichnet hatte, werden in der Geschichtswissenschaft seit einigen Jahren die Grenzen dieser Herrschaft wahrgenommen.

Wenn man über frühneuzeitliche Herrschaft spricht, geht es zwangsläufig auch um Normierung, denn die Existenz von Gesetzen ist nicht zu übersehen. Es stellt sich aber nicht so sehr die Frage nach dem Erfolg oder Scheitern der Umsetzung von Normen, sondern nach den Formen ihrer Implementierung.3 Die Gesetze wurden stets unter Berücksichtigung der situativen und regionalen Rahmenbedingungen umgesetzt, wodurch sie selbst als Herrschaftsartikulation und somit als Herrschaftspraxis zu konzipieren sind. In dieser Hinsicht nähert sich Georg Manten aktuellen Forschungstendenzen an, denn er greift auf Georg Jellineks Ansatz von der „normativen Kraft des Faktischen“ zurück (S. 20). Damit ist nicht gemeint, dass Fakten Normen schaffen, sondern dass ein Gesetz hinfällig wird, wenn die gesellschaftliche Wirklichkeit unberücksichtigt bleibt. Das Rechtliche und das Soziale stehen in Wechselwirkung in einer solchen Staatsvorstellung. Georg Manten leitet daher auch aus der „unklare[n] Rechtsverfassung“ (S. 548), also der fehlenden systematischen Konzeption und Diskontinuität der preußischen Kirchenverfassung (S. 20), die Regierungspraxis Friedrich Wilhelms II. ab.

Die Lektüre regt dazu an, nach dem Zusammenspiel von Verfassungs- und Gesellschaftsgeschichte zu fragen. Bedauerlicherweise bleibt die Konfessionalisierungsforschung in der vorliegenden Arbeit unberücksichtigt.4

Anmerkungen:
1 Asch, Ronald G., No Bishop no King oder Cuius regio eius religio. Die Deutung und Legitimation des fürstlichen Kirchenregiments und ihre Implikationen für die Genese des "Absolutismus" in England und im protestantischen Deutschland, in: ders. und Heinz Duchhardt (Hrsg.), Der Absolutismus – ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550-1700), Köln 1996, S. 79-124, besonders S. 121-123.
2 Hintze, Otto, Die Epochen des evangelischen Kirchenregiments in Preußen, in: Otto Büsch (Hrsg.), Moderne Preußische Geschichte 1648-1947. Eine Anthologie, Berlin 1981, S. 1217-1242, S. 1222.
3 Landwehr, Achim, „Normdurchsetzung“ in der Frühen Neuzeit? Kritik eines Begriffs, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 48 (2000), S. 146-162, besonders S. 161f.
4 Siehe zuletzt Reinhard, Wolfgang, Zusammenfassung: Staatsbildung durch "Aushandeln"?, in: Asch, Ronald G. (Hrsg.), Staatsbildung als kultureller Prozess. Strukturwandel und Legitimation von Herrschaft in der Frühen Neuzeit, Köln 2005, S. 429-438.

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