Chr. Schabel (Hrsg.): Theological Quodlibeta

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Titel
Theological Quodlibeta in the Middle Ages. The Thirteenth Century


Herausgeber
Schabel, Christopher
Reihe
Brill's Companions to the Christian Tradition 1
Erschienen
Anzahl Seiten
563 S.
Preis
€ 119,76
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ralf Lützelschwab, Freie Universität Berlin

Konfliktscheu war er nicht. Heinrich von Gent, einer der profiliertesten Theologen in Paris um 1275, vertraute auf seine intellektuellen Fähigkeiten bei der Beantwortung von Fragen, die von ihm des Öfteren als absurd bezeichnet und als Ausfluss eines kranken Geistes abqualifiziert werden konnten. Tatsächlich war es nicht immer ganz einfach, hinter Fragen der Art „Ist ein toter Mönch, der wieder auferweckt wird, an seine früheren Gelübde gebunden?“ mehr als die bereits von Zeitgenossen gegeißelte vana curiositas zu sehen und zum eigentlichen theologischen Kern vorzustoßen.

Ein Quodlibet, oder genauer: eine quaestio quodlibetalis, bezeichnet eine Diskussion über einen beliebigen Gegenstand – eben de quodlibet. Dabei dürfte es sich wohl um eine der eigentümlichsten Schöpfungen des Pariser Universitätsbetriebes handeln. Um 1230 zum ersten Mal nachweisbar, treten Quodlibeta sehr schnell ihren Siegeszug als universitäre Veranstaltungsform par excellence an und sind spätestens ab 1270 nicht nur an den Generalstudien der Bettelorden oder der Kurie, sondern auch an der Universität Oxford nachweisbar. Ihre Exklusivität ist zunächst eine personelle und mit der tragenden Rolle der magistri regentes, der Professoren, verbunden, denen die abschließende Klärung der aufgeworfenen Fragen obliegt. Daneben ergibt sich Exklusivität aber auch aus Verknappung: Lediglich zwei Mal im Jahr, in der vorösterlichen Fastenzeit und im Advent, finden quaestiones quodlibetales überhaupt statt. Bereits 1925/1935 lieferte Palémon Glorieux zwei Arbeiten, in denen er das Genus „theologische Quodlibeta“, seine Geschichte, die erhaltenen Handschriften und die darin behandelten Themen mustergültig beschrieb. Diese Überblicksdarstellung ist bis heute gültig.1 Der vorliegende erste von zwei geplanten Bänden zu den theologischen Quodlibeta des Mittelalters tritt denn auch weniger mit dem Anspruch an, die Arbeiten Glorieux’ zu ersetzen, sondern versteht sich sehr viel bescheidener als Ergänzung, will durch eine „mise à jour“ den aktuellen Stand der Quodlibeta-Forschung in Handbuchform dokumentieren.

Christopher Schabels einleitende Bemerkungen (S. 1-17) führen knapp in den Untersuchungsgegenstand ein, umreißen die Bedeutung der theologischen Fakultät in Paris mit ihrer Personalstruktur und begründen die folgende Kapitelgliederung mit ihren drei Schwerpunkten auf 1. wichtigen, für die Entwicklung des Genus wegweisenden Persönlichkeiten, 2. Gruppen wie den Bettelorden, bei denen sich Quodlibeta einer großen Wertschätzung erfreuen und 3. Themen, deren Behandlung Quodlibeta zu einer ausgesprochen aussagekräftigen Quellengattung für die Geschichte mittelalterlicher Theologie und Philosophie werden lassen.

Jacqueline Hamesse (Theological quaestiones quodlibetales, S. 17-48) diskutiert in ihrem Beitrag den Ursprung der disputationes quodlibetales, umreißt die Charakteristika der schriftlich überlieferten Quellen, beschreibt die weitere Entwicklung und schließlich das Verschwinden des Genres. Deutlich wird, dass die Pariser „Quodlibeta-Szene“ klar von Vertretern der Bettelorden beherrscht wurde – ein Faktum, das noch einer näheren Untersuchung insbesondere mit Blick auf die Statutengesetzgebung harrt. Klar ist, dass Quodlibeta jungen Studenten im Rang von Baccalaurei die Möglichkeit zum intellektuellen Schlagabtausch, zum Einüben von Argumentations- und rhetorischen Verteidigungsstrategien lieferten. Die Autorität des Professors trat immer erst nach diesem ersten Kräftemessen zwischen opponens und respondens auf den Plan – schlug er sich bei seiner determinatio gut, trug dies nicht unwesentlich zur Steigerung seines persönlichen Ruhmes bei. Solchen Sitzungen wohnte unzweifelhaft die Gefahr inne – wenn sie nicht von fähigen, durchsetzungsstarken Magistern moderiert wurden – auszufransen, zum bloßen intellektuellen Spektakel abzusinken, dies insbesondere, wenn sich anekdotenhafte Fragen in den Vordergrund schoben.

Kevin White’s Bemerkungen (The Quodlibeta of Thomas Aquinas in the context of his work, S. 49-133) verdeutlichen, dass Thomas von Aquin in den zwölf ihm zugeschriebenen Quodlibeta Themen diskutiert, die er später in seinen großen Werken sehr viel ausführlicher entfalten sollte. Exemplarisch verdeutlicht wird dies mittels einer Detailanalyse des im Frühjahr 1256 entstandenen Quodlibet VII. Äußerst instruktiv sind die Ausführungen über die von Thomas diskutierte Stellung des Lehrers, der von ihm über die lediglich Sakramente verwaltenden Priester und an die Seite des Bischofs gestellt wird.

Girard J. Etzkorn widmet sich einer Gruppe von drei Franziskanern und deren Quodlibet-Produktion (Franciscan Quodlibeta 1270-1285. John Pecham, Matthew of Aquasparta, and Roger Marston, S. 135-149), während in dem Beitrag von Hans Kraml (The Quodlibet of William de la Mare, S. 151-170) eine Einzelperson im Zentrum des Interesses steht. Nur bedingt nachvollziehbar ist hier die Entscheidung des Herausgebers, ausgerechnet William de la Mare, der nicht unbedingt zu den brillantesten Geistern des 13. Jahrhunderts zählt und dessen einziges Quodlibet wenig Innovatives bietet, mittels eines gesonderten Kapitels zu würdigen. Sicherlich vielversprechender wäre hier ein Blick auf die noch unerschlossene, weil in großen Teilen unedierte Quodlibet-Produktion des Matthäus von Aquasparta gewesen – eine Arbeit, die bei der fünfjährigen Vorlaufzeit des Bandes sicherlich zu erbringen gewesen wäre.

Bereits Martin Grabmann bezeichnete die 15 überlieferten Quodlibeta des Heinrich von Gent als „das wertvollste Quodlibetalienwerk der Scholastik“, und so ist es nur angemessen, wenn sich Pasquale Porro diesem Intellektuellen in einem umfangreichen Beitrag widmet (Doing theology (and philosophy) in the first person. Henry of Ghent’s Quodlibeta, S. 171-231). In seinen Quodlibeta, die in jeweils 28-35 kompletten Textzeugen überliefert sind, deckt Heinrich ein breites, von Metaphysik, Naturphilosophie und Angelologie über Anthropologie und Ethik bis hin zur Ekklesiologie reichendes Spektrum ab, wobei stets auch Fragen der aktuellen Tagespolitik mit aufgegriffen werden wie diejenige nach der Zulässigkeit von Körperteilungen post mortem, deren (positive) Antwort im Interesse der französischen Monarchie lag oder die Gründe für die Niederlage von Akkon 1291. Heinrich gehört zu denjenigen Denkern, deren Werk die gemeinhin akzeptierte Aussage, scholastisches Argumentieren erfolge auf unpersönliche Art und Weise, Lügen straft. Als doctor solemnis agiert er autoritativ, ist sich jedoch stets der Grenzen seines Wissens bewusst – man spürt förmlich das Aufseufzen, wenn er es ablehnt, sich verbindlich zum Aufenthaltsort der Engel bzw. zum Raum, den sie dabei ausfüllen, zu äußern. Instruktiv ist die als Appendix beigegebene Auflistung und Gliederung der Quodlibeta Heinrichs.

Ein zweites intellektuelles Schwergewicht ist Gegenstand des Beitrags von Giorgio Pini (Giles of Rome, S. 233-286). Aegidius Romanus, erster Universitätstheologe der Augustinereremiten und eines der Hauptopfer der vom Bischof von Paris 1277 vorgenommenen Lehrverurteilungen, äußert sich in sieben erhaltenen Quodlibeta, für deren Neudatierung Pini überzeugende Argumente liefert, zu einer Vielzahl von Fragen, die von ihm systematisch klar gegliedert werden. In seiner Analyse verweist Pini auf einen Wandel des „kulturellen Klimas“ zwischen erstem und letztem Quodlibet: Zeige sich in den ersten Beispielen noch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Verurteilungen von 1277, manifestiere sich danach das Bestreben, ein eigenes theologisches System zu etablieren. Dass Aegidius mit dieser Absicht einigen Erfolg verbuchen konnte, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass er zur unumstrittenen Autorität innerhalb des Ordens aufstieg, dessen Lehren nach 1287 verpflichtend wurden.

John F. Wippel widmet sich in seinen Ausführungen einer dritten Gelehrtenpersönlichkeit – Gottfried von Fontaines (Godfrey of Fontaines’ Quodlibet XIV on justice as a general virtue. Is it really a Quodlibet?, S. 287-344). Als führender Universitätstheologe nutzt er in seinen 15 erhaltenen Quodlibeta die Gelegenheit, einen breiten Zuhörer- bzw. Leserkreis mit seinen philosophischen und theologischen Positionen vertraut zu machen. In den Blick gerät ein einziges Beispiel, dessen Zugehörigkeit zum Genre Quodlibet nach langem, scharfsinnigem Räsonnieren zwar nicht zweifelsfrei bewiesen, aber immerhin doch sehr wahrscheinlich gemacht wird.

Elsa Marmursztejn (A normative power in the making. Theological Quodlibeta and the authority of the masters at Paris at the end of the thirteenth century, S. 345-402) setzt sich mit der Frage der Selbstreflexion der Gelehrten über ihre besondere Stellung, Autorität und soziale Verantwortung auseinander und prägt in dieser Hinsicht den Begriff „Gelehrtenspiegel”. Dabei werden die einzelnen in den Quodlibeta behandelten Fragen in die Nähe juristischer casus gerückt, die determinatio des Magisters zu einer Art intellektueller Rechtsprechung umgedeutet und aufgewertet. Tatsächlich nahmen einige Theologen für sich das Recht der Normsetzung in Anspruch und verteidigten vehement die Autonomie von Wissen und die Unabhängigkeit intellektuellen Schaffens von jeder Art Institution. Erfreulich hier, dass neben die bereits in anderen Kapiteln zum Teil mehrfach behandelten üblichen „Verdächtigen“ nun endlich auch Gerhard von Abbeville tritt.

Dass Quodlibeta nicht nur im Pariser Umfeld gedeihen konnten, demonstriert Sylvain Piron mit Blick auf die Studienhäuser der Bettelorden in Südfrankreich und Paris (Franciscan Quodlibeta in southern Studia and at Paris (1280-1300), S. 403-438). Untersucht wird dabei die Produktion der drei Franziskaner Vital du Four, Petrus de Trabibus und Petrus Johannes Olivi.

Die Behandlung politischer und wirtschaftlicher Themen innerhalb der Quodlibeta ist Gegenstand der Ausführungen von Roberto Lambertini (Political Quodlibeta, S. 439-474) und Giovanni Ceccarelli (Whatever Economics. Economic thought in Quodlibeta, S. 475-507). Beide Autoren weisen dabei zwar angesichts eines völlig unbefriedigenden Forschungsstandes auf das Vorläufige ihrer Ausführungen hin, bieten nichtsdestotrotz aber interessante Einblicke in das Spektrum der in den Quodlibeta behandelten aktuellen Tagesdebatten.

Abgerundet wird der instruktive, sich fast durchweg auf hohem wissenschaftlichen Niveau bewegende Überblick über die theologischen Quodlibeta des 13. Jahrhunderts durch den klugen Beitrag von Jean-Luc Solère (Was the eye in the tomb?, S. 507-559). Darin wird zwar zu Recht die Tatsache beklagt, dass im aktuellen Umgang mit Quodlibeta des Öfteren der Code fehle, mit dem scheinbar unsinnige Fragen (wie diejenige, ob das Auge Christi während der dreitägigen Grabesruhe nach seiner Kreuzigung tatsächlich ein reales Auge gewesen sei) in ihrem theologischen Aussagegehalt erfasst und beantwortet werden könnten, gleichzeitig jedoch mit einem vehement vorgetragenen Plädoyer nach einer stärkeren Beachtung intertextueller Bezüge ein möglicher Lösungsweg aufgezeigt.

Ein schmaler Index antiker und mittelalterlicher Namen (S. 559-563) ist als reiner Notbehelf anzusehen und soll durch ausführliche Indizes im zweiten Band, der sich dann mit den Quodlibeta des 14. Jahrhunderts beschäftigen wird, ersetzt werden. Die Stellung von Quodlibeta als Quellengruppe, in der eben nicht nur philosophisch-theologisches Arkanwissen abgehandelt wird, dürfte spätestens nach Erscheinen des zweiten Bandes eine substanzielle Aufwertung erfahren.

Anmerkung:
1 Glorieux, Palémon, La littérature quodlibétique, 2 Bde., Paris 1925/1935.

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