T. Ludwig: Urkunden der Bischöfe von Meißen

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Titel
Die Urkunden der Bischöfe von Meißen. Diplomatische Untersuchungen zum 10.-13. Jahrhundert


Autor(en)
Ludwig, Thomas
Reihe
Archiv für Diplomatik. Beiheft 10
Erschienen
Köln 2008: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
337 S.
Preis
€ 54,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Anne-Katrin Kunde, Institut für Geschichte des Mittelalters, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien

Diplomatische Studien über das bischöfliche Urkundenwesen der vergleichsweise jungen Bistümer des heute so genannten Mitteldeutschlands sind nur spärlich vorhanden 1, an modernen Untersuchungen mangelt es bis auf eine Ausnahme, die sich mit dem Urkundenwesen der Erzbischöfe von Magdeburg beschäftigt, nahezu gänzlich.2 Daher ist es um so erfreulicher, dass diesem Umstand nunmehr durch die Dissertation von Thomas Ludwig über das Urkundenwesen der Bischöfe von Meißen bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts, die ihren Anfang am – heute praktisch nicht mehr vorhandenen – Lehrstuhl für Historische Hilfswissenschaften/ Archivwissenschaft in Leipzig genommen hat und im Jahr 2003 an der Universität Osnabrück angenommen wurde, in Teilen Abhilfe geschaffen werden kann.

Untersucht wurden 231 Urkunden der Bischöfe und des Domkapitels Meißen, die heute in der überwiegenden Zahl im Bestand „Ältere Urkunden“ des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden verwahrt werden. Ziel der Arbeit ist es, „im Kern […] eine diplomatische Studie“ zu leisten, sich jedoch „hin zu einer ‚Diplomatik der Historiker’ nahezu zwangsläufig“ zu öffnen und somit vor dem Hintergrund der Befunde und Ergebnisse relevante Aussagen für die Landesgeschichte zu erbringen (S. 2). Dazu unterteilt der Autor seine Studie nach dem Abstecken der Ziele und Methoden, dem Abriss des Forschungsstandes und dem Darlegen der Überlieferungsfragen (Kapitel 1, S. 1-15) in zwei große „Blöcke“. Im ersten werden zunächst die Anfänge der bischöflichen Urkundenausstellung bis 1170, dem Ende des Pontifikats Bischof Gerungs, anhand von 16 Stücken erörtert (Kap. II, S. 16-39). Das „nahezu unvermittelt[e]“ Erscheinen der bischöflich-meißnischen Siegelurkunde im Laufe des 12. Jahrhunderts (S. 16) führt der Autor im Gegensatz zu bisher gängigen Auffassungen von der schleppenden Rezeption des Schriftgebrauchs im Rechtsleben eher auf den Mangel an in der Zeit nahezu ausschließlich geistlichen Empfängern von Urkunden zurück, gab es doch bis dahin im Bistum Meißen neben dem Domkapitel lediglich das Kollegiatstift Wurzen (seit 1114) als potentiellen Adressaten. Dennoch kann der Autor aus einigen (bekannten) Fälschungen der erste Hälfte des 12. Jahrhunderts Aktaufzeichnungen des ausgehenden 11. Jahrhunderts als Vorlagen und damit doch „Vorläufer“ der Siegelurkunde erschließen.

An dieses Kapitel schließt sich der Hauptteil der Untersuchung „Die entwickelte bischöfliche Urkundenausstellung“ an (Kap. III, S. 40-190), der in eine umfängliche Betrachtung nach Empfängern und nach Ausstellern unterteilt ist. Die zahlreichen, überwiegend geistlichen Empfänger (circa 20) werden entsprechend der chronologischen Reihung ihrer Urkunden abgehandelt; beginnend mit dem Domkapitel Meißen, reichen sie über das Augustinerchorherrenstift Zschillen, das neben dem Domkapitel frühester Empfänger einer Meißner Bischofsurkunde ist (S. 55), und verschiedenste Klöster der Diözesen Meißen, Merseburg und Naumburg bis hin zum Hochstift und den Bischöfen von Naumburg. An der Spitze der Empfängerinstitutionen steht dabei das Zisterzienserkloster Altzelle (26 Urkunden), gefolgt vom Domkapitel und dem Hochstift Meißen (25), dem Kollegiatstift St. Peter in Bautzen (12), dem Zisterzienserkloster Buch (12) und dem Augustinerchorherrenstift St. Afra in Meißen (11). Alle übrigen Einrichtungen erhielten weniger als sechs Stücke, so das bekannte Zisterzienserkloster Pforte lediglich eine Urkunde (S. 90). Neben einer jeweils knappen historischen Einordnung, versucht der Autor aufgrund ausführlicher diplomatischer Einzelanalysen zu klären, inwieweit es sich bei der Urkundenproduktion um bischöfliche bzw. bischöflich beeinflusste Urkundenherstellung handelt. Besonders die hierbei (aber auch schon im vorangegangenen Kapitel, siehe beispielsweise die Aussagen zur Kührener Lokationsurkunde S. 26f.) gelieferten Einzelbeobachtungen (etwa zu den Urkunden der verschiedenen Frauenklöster, der damit weiter zu diskutierenden Schriftlichkeit oder deren Kontakte untereinander) sind für jede weitere Beschäftigung mit der sächsischen Landes- bzw. Kirchengeschichte heranzuziehen.

Die im zweiten großen „Block“ der Arbeit gesammelten Erkenntnisse über die Empfänger und die Urkundenherstellung durch den Aussteller – dazu werden die bischöflichen Urkunden aus sechs Pontifikaten umfassend erörtert – führt der Autor schließlich in einem Kapitel „Ergebnisse“ zusammen (Kap. IV, S. 191-245). Hier werden sowohl alle äußeren als auch alle inneren Merkmale systematisch analysiert und auf Grundlage der bestehenden Forschungsliteratur zu den einzelnen Bereichen eingehend diskutiert, womit durchaus neue und allgemeine Aussagen zu einzelnen Gebieten der Historischen Hilfswissenschaften getroffen werden können (siehe etwa den Abschnitt Siegel und Besiegelung S. 193-201). Dies trifft ebenso auf den Abschnitt „Notare und Kanzlei“ zu (S. 233-238), indem der Autor aufgrund seines vorsichtig verwendeten „technischen“ Kanzleibegriffs (S. 235, siehe auch die Einleitung S. 3f.) zu der Feststellung gelangt, dass eine Kanzlei „erstmals unter Bischof Bruno [1209/10-1228] fassbar [wird], […] sich also spätestens im zweiten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts herausgebildet“ hat. Während der folgenden Jahrzehnte wirkte diese Kanzlei, so ein zentrales Ergebnis von Ludwigs Diktatuntersuchungen, als Vermittlerin halberstädtisch-magdeburgischer Urkundenformulare über Bautzen in die königlich-böhmische Kanzlei, was die bisherigen Annahmen über die Rezeptionsrichtung umkehrt (S. 238-240).

„Die Meißner Fälschungen“ bilden den zweiten Teil dieser „Diplomatik für Historiker“. Aufgrund einer Neubewertung der in der Literatur schon häufig erörterten elf gefälschten Papst- und Kaiser- bzw. Königsurkunden der Jahre zwischen 968 und 1108 hinterfragt der Autor nochmals die anfängliche Gliederung der Kirchenprovinz Magdeburg (S. 246), konkret die Zugehörigkeit der Niederlausitz zum ursprünglichen Erzsprengel Magdeburg. In einer klaren Sprache und logischen Gedankenführung, die dem gesamten Buch dankenswerter Weise eigen ist, werden dem Leser alle aus der bis ins Detail reichenden Quellen- und Literaturauswertung gewonnenen Argumente vorgeführt, die letztlich zwingend zu dem Schluss führen, dass die Niederlausitz ursprünglich Teil des Erzsprengels Magdeburg, damit weder Teil des Bistums Meißen noch des Bistums Brandenburg gewesen war, durch beharrliche Fälschungsaktionen der Meißner Bischöfe aber im Laufe des 12. Jahrhunderts an diese überging. Spätestens an dieser Stelle hätte man sich allerdings eine Karte gewünscht, um diese für die Beurteilung der ottonischen „Ostpolitik“ wichtigen Erkenntnisse noch klarer nachvollziehen zu können.

Abgeschlossen wird das Buch durch einen Anhang, der ein Urkundenverzeichnis, die üblichen Apparate und anstatt eines eigentlichen Registers ein Urkundenregister umfasst. In diesem gebotenen Urkundenverzeichnis liegt leider die einzige Schwäche des Buches: Dem Benutzer wird ein ähnlicher Spürsinn und eine ähnliche Geduld bei der Zusammenführung von Einzelnachweisen zu einer Urkunde abverlangt, wie sie der Autor bei der Auswertung seines Materials an den Tag gelegt hat. Zwar enthält das Urkundenverzeichnis die laufende Nummer, das Datum, die jeweilige Archivsignatur der Urkunde (bzw. bei nicht vorhandenem Original den Drucknachweis), Notar und Bemerkungen, leider aber nicht den entsprechenden Empfänger, den man etwas mühsam auf den S. 12-15 ermitteln kann, und ebenfalls nicht den Nachweis der Orte, an denen die überwiegend gedruckt vorliegenden Urkunden einzusehen sind. Hier wird zwar der Hinweis auf das Schieckelsche Regestenwerk 3 geboten (S. 291), doch muss somit jeder mit der sächsischen Landesgeschichte nicht umfassend Vertraute zwingend dieses Werk heranziehen, um die überaus kenntnisreiche und lohnenswerte Dissertation in allen ihren Facetten würdigen zu können.

Anmerkungen:
1 Siehe: Paul Fridolin Kehr, Einleitung zum Urkundenbuch des Hochstifts Merseburg, Tl. 1: 962-1357, Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete 36, Halle a.d. Saale 1899, S. XVII-LXXXIV; Helmut Beumann, Beiträge zum Urkundenwesen der Bischöfe von Halberstadt (965-1241), in: Archiv für Urkundenforschung 16 (1939), S. 1-101.
2 Olaf B. Rader, Pro remedio animae nostrae: Das Urkundenwesen der Erzbischöfe von Magdeburg bis zum Tode Wichmanns von Seeburg 1192, ms. Diss. Berlin 1991; leider hat der Autor der vorliegenden Dissertation die hervorragende Edition des Urkundenbuch des Zisterzienserklosters Altzelle, Teil 1: 1162–1249, bearb. von Tom Graber, Hannover 2006, nicht mehr berücksichtigen können.
3 Harald Schieckel, Regesten der Urkunden des Sächsischen Landeshauptarchivs Dresden. Bd. 1: 948-1300, Schriftenreihe des Sächsischen Landeshauptarchivs Dresden 6, Berlin 1960.

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