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Titel
Richard Müller. Der Mann hinter der Novemberrevolution


Autor(en)
Hoffrogge, Ralf
Reihe
Geschichte des Kommunismus und Linkssozialismus, Bd. VII
Erschienen
Anzahl Seiten
240 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Hartfrid Krause, Darmstadt

Von Richard (Louis) Müller, 1880-1943, Dreher, Obmann der Berliner Revolutionären Obleute, in der Novemberrevolution 1918/19 Vorsitzender des „Vollzugsrats der Arbeiter- und Soldatenräte“, ist für die Zeit vor und nach der Novemberrevolution bisher wenig bekannt. Seine dreibändige Geschichte 1 mit ausführlichen Original-Quellen bildeten jahrzehntelang einen sehr guten Einstieg in diese Zeitepoche neben Arthur Rosenbergs „Entstehung und Geschichte der Weimarer Republik“ und sie sind noch heute „eine der fesselndsten Darstellungen zur Novemberrevolution überhaupt“ (S. 220).

Wenn der junge Berliner Historiker Ralf Hoffrogge Richard Müller als „vergessenen Revolutionär“ (S. 9) bezeichnet, so ist dies zweifellos richtig: Müllers politisches Leben begann etwa 1913, und nach 1923 verloren sich seine Spuren. Die vorgelegte Arbeit versucht die Zeit vor 1913 und nach 1923, soweit sie aus Originalquellen erschließbar ist, nicht auszublenden, auch wenn der Fokus auf der Zeit des Ersten Weltkrieges und der Novemberrevolution liegt. Hoffrogge hat sehr gründlich mit Primär- und Sekundärquellen gearbeitet und manches mit detektivischem Spürsinn zu Tage gefördert.

Richard Müllers Eltern betrieben eine Gastwirtschaft mit etwas Landwirtschaft im Nebenberuf. Er war das vierte von acht Geschwistern. Mit 16 Jahren machte er eine Dreherlehre, erst mit 26 Jahren wurde er Mitglied im Deutschen Metallarbeiter-Verband (DMV): Hoffrogge charakterisiert Müller bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges als „typische[n] Gewerkschaftler seiner Zeit“ (S. 21). Gewerkschaftliche Tagespraxis und sozialistische Endziele standen dabei unverbunden nebeneinander: „revolutionäre Rhetorik und beamtenhaft-bürokratische Arbeit“ (S. 22).

Nach Kriegsausbruch fügte sich Müller nicht dem gewerkschaftlichen Burgfrieden, auch wenn er ein Gegner der Spaltung der Gewerkschaftsbewegung war; er hielt den Kampf innerhalb der Organisation für die bessere Lösung. Als Branchenleiter der Berliner Dreher im DMV (seit 1914) baute er im Krieg ein „dichtes oppositionelles Netzwerk in den Berliner Großbetrieben“ (S. 30) auf, das 1918 den Namen „Revolutionäre Obleute“ annahm – weder eine Partei noch eine Gewerkschaft, sondern basisdemokratisch von den Betrieben aufgebaut, zunächst nur in den Berliner Metallbetrieben, nach 1917 auch reichsweit.

Im ersten Streik im Juni 1916, beim Streik im April 1917 nach Gründung der USPD und dann im großen Streik im Januar 1918 zeigten die Revolutionären Obleute mit Müller an der Spitze ihre Organisations- und Mobilisierungskraft. Die daraufhin einsetzende Verhaftungswelle und der Kriegsdienst führten für viele der aktiven Mitkämpfer unter den Soldaten auch zu einer politischen Mobilisierung, so dass sie in der Novemberrevolution als Arbeiter- und Soldatenräte auftraten.

Hoffrogges Darstellung der Novemberrevolution konzentriert sich auf die Rolle der Revolutionären Obleute in der Vorbereitungsphase Anfang November sowie auf die Rolle des „Groß-Berliner Vollzugsrat der Arbeiter- und Soldatenräte“ unter dem Vorsitz Müllers. Hoffrogge formuliert formal korrekt, dass Müller „nach revolutionären Recht sogar Staatsoberhaupt [war], denn der Vollzugsrat war als höchstes Organ der Räte im Reich Träger der Staatsgewalt“ (S. 79), real in seiner paritätischen Zusammensetzung von je sieben MSPD- und USPD-Vertretern jedoch paralysiert und vor allem mit sich selbst beschäftigt. Nach dem Ersten Reichsrätekongress am 21. Dezember 1918 in Berlin wurden die Aufgaben vom – nur von Mehrheitssozialdemokraten besetzten – Zentralrat übernommen. Müller leitete – nunmehr als Farce – den Rat als oberstes Räteorgan für den Großraum Berlin weiter, aber die politischen Entscheidungen wurden 1919 in Deutschland fern der Räte und gegen sie von Friedrich Ebert und Wilhelm Groener umgesetzt.

Hoffrogges Hauptkapitel – „Richard Müller und die Rätebewegung 1918-1920“ – beschreibt die theoretischen und praktischen Auseinandersetzungen seit dem Beginn der Revolution. Müllers Aussage vom 19. November 1918 zur Frage Räte oder Nationalversammlung: „Die Nationalversammlung ist der Weg zur Herrschaft der Bourgeoisie […], der Weg zur Nationalversammlung geht nur über meine Leiche“ (S. 91) brachte ihm den sozialdemokratischen Spitznamen „Leichen-Müller“ ein. Er charakterisiert allerdings ebenso Müllers Kampf um die Räte seit Beginn der Revolution Anfang November 1918. Für ihn hatten die Räte eine dreifache Bedeutung: „Kampforganisation im Kapitalismus, […] Überleitung zum Sozialismus und gleichzeitig Organisationsprinzip eines zukünftigen nichtkapitalistischen Wirtschaftsorganismus“ (S. 130). Bereits der Erste Reichsrätekongress sprach sich im Dezember für die Wahlen zu einer Nationalversammlung aus. Damit wurde der Grundstein für eine parlamentarische Demokratie gelegt und dem Rätegedanken ein erster entscheidender Stoß versetzt. Müller musste eine ernste politische Niederlage einstecken. Im Frühjahr 1919 versuchte Müller zusammen mit Ernst Däumig das Modell eines „reinen Rätesystems“ ausführlich zu begründen: nicht neben dem Parlament, sondern anstelle desselben: „die Übernahme der politischen Macht durch die Räte, die Neugliederung des deutschen Reiches nach Wirtschaftsbezirken und die Abschaffung von parlamentarischen Strukturen“ (S. 112) waren Grundelemente ihres Konzeptes. Die Räte waren jederzeit absetzbar. Um Bürokratisierung zu vermeiden, sollte nur die unterste Ebene direkt gewählt werden.

Hoffrogge kommentiert zu Recht, dass die „Abgrenzung von politischen und wirtschaftlichen Räten eine wesentliche Schwachstelle des reinen Rätesystems“ (S. 114) gewesen sei. Aber einen Lackmustest in der Realität konnte es 1919/20 gar nicht geben, auch wenn sich die USPD auf dem Leipziger Parteitag im Dezember 1919 für das Rätesystem aussprach. Die alte Mehrheitssozialdemokratie lehnte alle Rätegedanken entschieden ab und konnte 1919 zusammen mit der Reichswehr alle weiteren Versuche hierzu blutig zerschlagen. Soweit sie – etwa bei der Weimarer Reichsverfassung – den Begriff der „Wirtschaftsräte“ übernehmen musste, blieb dies lediglich ein verbales Zugeständnis, das keine Praxis entfaltete. Bis Oktober 1920 versuchte Müller immer wieder, die Gedanken des Rätesystems zu verankern: in Veröffentlichungen als Redakteur des „Arbeiterrates“, als Vorsitzender des Berliner Vollzugsrates, als Redner auf den USPD-Parteitagen, den Gewerkschaftskongressen und dem Verbandstag des DMV 1919 sowie bei den Kämpfen im März 1919. Aber eine Veränderung der Praxis konnte Müller weder über die USPD noch über den Vollzugsrat erreichen. Sein differenziert ausgearbeitetes Räte-Konzept blieb auf dem Papier, blieb gerichtet auf zukünftige revolutionäre Entwicklungen, die dann darauf zurückgreifen konnten. Mit dem faktischen Ende der USPD auf dem Parteitag in Halle im Herbst 1920 ging auch Müller in der Hoffnung zur Vereinigten Kommunistischen Partei (VKPD) über, hier sein Rätekonzept besser umsetzen zu können. Obwohl er die 21 Bedingungen zum Beitritt in die III. Internationale unterstütze, bedeutete seine Nähe zu Paul Levi und Ernst Däumig, dass spätestens nach der Märzaktion 1921 kein Platz für sein Rätekonzept in der VKPD sein würde. Müller lehnte „Aktionen ohne Rückhalt in der Arbeiterschaft“ (S. 157) sowohl im Januar 1919 als auch im März 1921 vehement ab. Hoffrogge beschreibt sein Politikverständnis als „Modell des mit den Massen schwimmenden Revolutionärs, der Führung ausübt und vorantreibt, niemals aber gegen die Massen handelt“ (S. 166). Das musste zum Bruch mit der zentralistisch-bolschewistischen Partei führen: Im Januar 1922 wurde Müller aus der KPD ausgeschlossen, nachdem er sich mit der Kommunistischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) solidarisiert hatte. Allerdings ging er nicht den Weg von Levi und Däumig und wurde Mitglied der KAG; Müller war nach 1922 nicht mehr Mitglied einer kommunistischen, sozialistischen Partei; ob er 1930 der Sozialdemokratie beitrat, ist nicht erwiesen.

Aber dies war noch kein kompletter Rückzug ins Private. Er nutzte seine umfangreiche Sammlung von Flugblättern, Protokollen und anderen Materialien der Novemberrevolution und schrieb sein dreibändiges Werk, das 1924 und 1945 veröffentlicht wurde: die ersten beiden Bände im Malik-Verlag, der dritte Band im eigenen Phöbus-Verlag. Aber eine angemessene Rezeption seiner Bücher erfolgte weder in der Weimarer Republik noch in der Bundesrepublik bzw. DDR bis in die 1970er-Jahre: Müllers Bücher lagen stets quer zu sozialdemokratischer und kommunistischer Geschichtsschreibung. Keine Seite hatte ein Interesse, die wichtige Rolle der Revolutionären Obleute vor und in der Novemberrevolution entsprechend zu würdigen. Stets ging es um die angebliche Alternative „Demokratie oder Rätediktatur“ auf der einen Seite oder um die bürgerliche Novemberrevolution und die weiterführende Revolution durch Spartakusgruppe und KPD auf der anderen Seite. Erst die Raubdrucke der Studentenbewegung und die späteren Neuauflagen ermöglichten einen unbefangenen Blick auf die Zusammenstellungen und Dokumente in Richard Müllers Arbeiten.

Das Ende Müllers verschwindet im doppelten Sinne im Dunkel: vieles ist nicht bekannt, und das wenige bricht mit der bisherigen Biographie. Aus dem Verlag Phöbus entstand 1929 die Phöbus-Treuhand-Gesellschaft, die Wohnungen für Mitglieder des Deutschen Industrieverbandes (DIV) errichten sollte. Die Arbeit im DIV war die letzte gewerkschaftliche Arbeit Müllers, danach folgte eine Bau-Affäre, die die Rote Fahne zu dem Zeitungsaufmacher „Leichen-Müller als Hausbesitzer“ (S. 207) veranlasste. Hoffrogges Formulierung „vom Revolutionär zum Baulöwen“ (S. 210) zeigt wohl, dass Müllers politischer Wille zerstört war und er nach dem Rückzug aus allen politischen Ämtern nunmehr eigensüchtig seine Vorteile suchte. Müller blieb auch nach 1933 unbehelligt in Deutschland und starb 1943 in Berlin.

Hoffrogge hat ausführlich die „Lageberichte des Reichskommissars für die Überwachung der öffentlichen Ordnung“ ausgewertet. Hier wäre jedoch an einigen Stellen ein Abgleich mit anderen Originalquellen sinnvoll gewesen: so verlässt sich Hoffrogge in der Regel auf die Aussagen der Lageberichte, die sich – aus verständlichen politischen Gründen – eher durch eine Überzeichnung von kommunistischen Aktivitäten auszeichnen.

Hoffrogge hat Richard Müller, den zentralen Vertreter der Revolutionären Obleute und des Rätesystems in der Novemberrevolution, anhand von Originalquellen authentisch beschrieben. Die offene Umbruchssituation 1918/19 wird erneut deutlich. Nach größeren Gesamtdarstellungen (Eberhard Kolb, D.W. Morgan, Peter von Oertzen, Heinrich August Winkler) liegt der Wert der Arbeit in der Fokussierung auf eine für den Gesamtverlauf der Novemberrevolution entscheidende Person. Dies ist Hoffrogge sehr gut gelungen. Mit akribischem Durchhaltevermögen hat er Daten aus Müllers Leben soweit wie möglich zusammengetragen. Auch wenn die Novemberrevolution zurzeit kein vorherrschendes Thema unter den Historikern ist, eröffnet diese Arbeit neue Akzente für das Verständnis der Novemberrevolution und der Revolutionären Obleute. Die 221 Seiten Text liest man gefesselt in einem durch und legt sie kaum beiseite. Ein Namens- und Ortsregister wäre freilich hilfreich gewesen.

Anmerkung:
1 Richard Müller, Vom Kaiserreich zur Republik, 2 Bde., Wien 1924 und ders., Der Bürgerkrieg in Deutschland, Berlin 1925, in den 1970er-Jahren als Raubdruck, 1979 als Neuauflage mit zum Teil anderer Paginierung.

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