A. Kretzer: NS-Täterschaft und Geschlecht

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Titel
NS-Täterschaft und Geschlecht. Der erste britische Ravensbrück-Prozess 1946/47 in Hamburg


Autor(en)
Kretzer, Anette
Erschienen
Berlin 2009: Metropol Verlag
Anzahl Seiten
478 S.
Preis
€ 24,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ljiljana Heise, Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin

Kaum ein NS-Prozess erfuhr eine ähnlich nachhaltige wissenschaftliche und öffentliche Aufmerksamkeit wie der Nürnberger Prozess vor dem Internationalen Militär-Tribunal. Dass die britischen Ravensbrück-Prozesse bis heute große Forschungslücken aufweisen, ist allerdings erstaunlich. Zwischen 1946 und 1948 mussten sich in insgesamt sechs Prozessen 38 Personen – 21 Frauen und 17 Männer – im Hamburger Curiohaus vor einem britischen Militärgericht verantworten. Im ersten Ravensbrück-Prozess waren sieben Frauen und neun Männer als Hauptkriegsverbrecher/innen angeklagt. Bis Juli 1948 folgten diesem Main Trial noch fünf sogenannte Minor Trials. Bisher gaben lediglich die Artikel von Hanna Elling, Ursula Krause-Schmitt und Simone Erpel eine kurze, nicht divergenzlose Übersicht über diese Prozesse und in den letzten Jahren entstanden weitere Fallstudien zu einzelnen Angeklagten.1 Eine systematische Untersuchung aller Prozesse und vor allem aller Fälle blieb bisher aus. Umso begrüßenswerter und erfreulicher ist daher die Arbeit von Anette Kretzer. Sie liefert mit dieser Studie eine nicht nur bereits überfällige Grundlagenforschung zum ersten britischen Ravensbrück-Prozess und damit auch zur NS-Täterinnenschaft, sondern gibt mit ihrer interdisziplinär und geschlechterreflektiert angelegten Studie wichtige Impulse für eine Forschung, die Geschlechterforschung nicht nur als Frauenforschung begreift.

Einleitend legt Kretzer klar und übersichtlich ihr Forschungsinteresse und -vorgehen dar. Neben der Aufarbeitung westalliierter und insbesondere britischer Militärgerichtsverfahren und der historiographischen Erforschung der Beteiligung von Frauen an den NS-Verbrechen möchte sie vor allem der Frage nach der Funktion und Wirkung der Kategorie Geschlecht, besonders der Kategorie „Weiblichkeit“ bei der Kriminalitätsdefinition und Täterschaftsrekonstruktion nachgehen (S. 13). Darüber hinaus will sie die Korrespondenzen zwischen dem kriminologischen bzw. strafrechtlichen und den gesellschaftlichen NS-Verbrechensdiskursen herausarbeiten (S. 18).

Immer noch, so Kretzer, herrsche Uneinigkeit darüber, wie die NS-Täterinnenschaft einzuschätzen und zu bewerten sei und so bewege sich die Bewertung oftmals zwischen Marginalisierung und Skandalisierung. NS-Täterinnenschaft scheine, „sobald sie die Imaginationsfelder der Transformationsprozesse der Nachkriegszeit erreicht hat, umstandslos in die Aufgabe überführt zu werden, eine enthistorisierte, entpolitisierte und entkonkretisierte Form von Schuld zu repräsentieren. Diesen – letztlich verdrängenden und schuldabwehrenden – Weiblichkeits-Diskurs im NS-Verbrechensdiskurs verstehen und kritisieren zu wollen […]“ (S. 16), war Anlass für ihre Untersuchung. Auch wenn die Kategorie „Weiblichkeit“ und damit die Fälle der angeklagten Frauen im Mittelpunkt ihrer Studie stehen, betont sie ebenso die Notwendigkeit der Analyse der Kategorie „Männlichkeit“. Dadurch entstehe eine produktive Vergleichsebene, die bisher als Forschungsdesiderat wahrnehmbar sei (S. 19). Es zeigt sich, dass dieser Ansatz höchst produktiv und auch notwendig ist. Denn gerade die Analyse des Gerichtsverfahrens verdeutlicht, dass die Kategorie „Geschlecht“ und damit die Verortung innerhalb der binär und hierarchisch strukturierten Geschlechterordnung sowohl zur Ent- als auch Beschuldung eine wichtige Rolle einnahm.

Auf einem diskursanalytischen Verfahren basierend und Methoden der Geschichts-, Politik- und Sozialwissenschaften sowie der feministischen kritischen Kriminologie aufgreifend, analysiert Kretzer ihr empirisches Material, wobei sie sich hauptsächlich dem umfangreichen Korpus der Ermittlungs- und Prozessakten des ersten Ravensbrück-Prozesses widmet. Ihre die Quellenkonsistenz und Fragestellung widerspiegelnde Gliederung unterteilt sich in vier Kapitel. Nach der Darlegung ihrer theoretischen und methodischen Vorüberlegungen (Kapitel I.), die einen umfangreichen Forschungsüberblick beinhalten, untersucht sie die sich während der Ermittlung herauskristallisierenden Kriminalitätsdefinitionen, an die sich die ersten „geschlechtsspezifischen Effekte“ (S. 165) zur Bewertung von NS-Täter/innen/schaft anschlossen (Kapitel II.). Um die zentrale Kategorie des staff, des KZ-Personals, entwickelte sich bereits während der Ermittlung ein geschlechtsspezifischer Definitionsprozess. Dieser ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die britischen Behörden von einem Handlungskollektiv der Major War Criminals ausgingen, weshalb die Ermittler auch beweisen mussten, dass es sich bei dem staff um ein Kollektiv handelte. Dabei entsprachen die Vorstellungen von einem „Kriegsverbrecher“ männlichen Geschlechtsstereotypen und Rollenzuweisungen (S. 164). Die angeklagten Männer ließen sich relativ leicht in dieses Kollektiv einfügen. Anhaltspunkte waren: Militärkarriere, SS-Status oder politische und administrative Verankerung im NS-System. Aber auch biographische Angaben wie Heirat oder Ernährer einer Familie stützten den „Normalfall der Zugehörigkeit“ (S. 165, 189). Bei den angeklagten Frauen gestaltete es sich schwieriger. So standen ihr individuelles Agieren und ihr Beteiligtsein im Mittelpunkt, weshalb sie zu den more active members gezählt wurden (S. 165).

Im dritten Kapitel analysiert Kretzer die auf diesen Vordefinitionen aufbauenden Täterschaftsrekonstruktionen während der Verhandlung. Dabei bezieht sie sich hauptsächlich auf das umfangreiche Prozessprotokoll und das Summing up, die Zusammenfassung des Judge Advocate, der ein juristischer Berater des Gerichts war. Plastisch weiß sie die Verhandlung wiederzugeben und analysiert auf hohem Niveau die unterschiedlichen Anklage- und Verteidigungsstrategien, nicht ohne zuvor kundig in das Prozedere eingeführt zu haben. Eine ausführlichere Vorstellung der Verteidiger und nach Möglichkeit auch der Anklage und des Gerichtes wäre an dieser Stelle wünschenswert gewesen. Auch nähere Informationen zu den Angeklagten gebündelt an einer Stelle, hätten die Übersichtlichkeit gesteigert, wobei sich viele Informationen im Laufe der Lektüre sammeln lassen. Was leider fast gänzlich fehlt, sind nähere Auskünfte zu den Belastungszeuginnen. Der teilweise etwas schwierige Zugriff auf einzelne Informationen wird, was die Personen betrifft, durch das ausführliche Personenregister im Anhang aufgefangen. Dem schließen sich auch erstmals sehr übersichtliche Tabellen zu allen britischen Ravensbrück-Prozessen an. Weitere Angaben zu den Minors oder auch zum Frauenkonzentrationslager Ravensbrück lassen sich hingegen erst durch die Lektüre aufspüren.

Die geschlechtsspezifischen Effekte der Ermittlung setzten sich während des Prozesses fort. Im Extremfall, so resümiert Kretzer, standen sich zwei Typen von Täterschaft gegenüber: Auf der einen Seite der männliche Kriegsverbrecher, dessen Rang, Karriere, gesellschaftlicher Status und berufliche Einbindung seine Zugehörigkeit zum Kollektiv der Major War Criminals repräsentierte und dessen Täterschaft rationalisierbar war. Auf der anderen Seite die Exzesstäterin, deren Merkmale „uneindeutige“ Zugehörigkeit zum Kollektiv und zahlreiche „parzellierte“, über das System hinausgehende Einzeltaten waren. Ihr war somit ein „doppelter Exzess“ zu eigen, denn sie entsprach weder dem männlichen „Normalfall“ von NS-Täterschaft, noch dem weiblichen Geschlechtsstereotyp (S. 337). Gerade diese „Uneindeutigkeit“ und „Parzellierung“ der NS-Täterinnenschaft hat den Raum für Naturalisierung, Polarisierung, Dämonisierung und Stereotypisierung gelassen und so konnte der Verbrechensdiskurs zu einem Weiblichkeitsdiskurs werden (S. 337).

In ihrem letzten Kapitel (IV.) fragt Kretzer nach der öffentlichen Resonanz der Prozesse. Dabei untersucht sie zum einen das Vorkommen von Weiblichkeits-Stereotypisierungen in Berichten von Überlebenden und möchte zweitens anhand der Hamburger Presse fragen, welche Bilder der Hauptkriegsverbrecherinnen in die Öffentlichkeit gelangten. Drittens stehen die Täterinnen-Bilder, die in der weiteren Rechtsprechung der BRD dominierten, im Vordergrund. Abschließend will sie die politologischen, zeitgeschichtlichen und (rechts-)historischen NS-Verbrechensdiskurse untersuchen (S. 346). Dass dieser sehr ambitionierte Teil im Gegensatz zu den vorangegangenen Kapiteln weniger gründlich und umfassend ausfallen muss und daher auch Ungenauigkeiten aufweist, liegt auf der Hand. Dennoch ist es Kretzer gelungen, die vielfältigen Konsequenzen dieses „Deutungs-Freiraums“ von NS-Täterinnenschaft bzw. des „Repräsentations-Vakuums“ zwischen Bestialität und Normalität aufzuzeigen (S. 398). Auch gelingt es ihr, Anschlussmöglichkeiten für Fragen nach Kontinuitäten oder Diskontinuitäten zwischen den damaligen, späteren und aktuellen vergeschlechtlichenden Zuschreibungsprozessen im Kontext von Krieg, Verbrechen, Militär und Geschlecht zu markieren, womit sich auch neue Forschungslücken für vermeintlich bereits gründlich erforschte Themenkomplexe auftun.

Auch wenn Fragen nach dem Verhältnis von „weiblichem SS-Gefolge“ und SS-Helferinnen, den Motivationen, Rekrutierungsarten, tatsächlichen Machtspielräumen von Aufseherinnen und den Ravensbrück-Minors noch immer weitgehend offen bleiben, trägt diese konzeptionell überzeugende, umfassende und analytisch klare Studie erheblich dazu bei, die Forschungslücke zu den Ravensbrück-Prozessen zu schließen und den Geschlechterdiskurs im NS-Verbrechensdiskurs und seine Folgen systematisch aufzudecken.

Anmerkung:
1 Vgl. dazu Hanna Elling / Ursula Krause-Schmitt, Die Ravensbrück-Prozesse vor dem britischen Militärgericht in Hamburg, in: informationen – Zeitschrift des Studienkreises: Deutscher Widerstand 35 (1992), S. 13-29; Simone Erpel, Die britischen Ravensbrück-Prozesse 1946-1948, in: Erpel, Simone (Hrsg.), Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück, Berlin 2007, S. 114-128. Vgl. die Rezension von Christina Herkommer: Rezension zu: Erpel, Simone (Hrsg.): Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück. Begleitband zur Ausstellung. Berlin 2007, in: H-Soz-u-Kult, 10.12.2007, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2007-4-200>.
Zu einzelnen Angeklagten vgl. unter anderem: die Beiträge im Sammelband: Erpel (Hrsg.), Gefolge; Claudia Taake, Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht, Oldenburg 1998; Irmtraud Heike / Johanna Langefeld. Die Biographie einer KZ-Oberaufseherin, in: WerkstattGeschichte 12 (1995), S. 7-19; Ljiljana Heise, KZ-Aufseherinnen vor Gericht. Greta Bösel – „another of those brutal types of women“?, Frankfurt am Main 2009.

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