Cover
Titel
Gericht und Gedächtnis. Der deutschsprachige Holocaust-Diskurs der sechziger Jahre


Autor(en)
Wenzel, Mirjam
Erschienen
Göttingen 2009: Wallstein Verlag
Anzahl Seiten
415 S.
Preis
€ 43,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Inge Marszolek, Institut für Kulturwissenschaft, Universität Bremen

Bei Mirjam Wenzels Buch handelt es sich um eine literaturwissenschaftliche Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München. In ihrer Einleitung verweist die Autorin auf eine These Dan Diners über die „Gerichtsförmigkeit“ des Holocaust-Diskurses. Diner zufolge enthalten (nichtjüdische) deutsche und jüdische Narrative eine unüberbrückbare Differenz: Während das jüdische Gedächtnis auf die Singularität des Zivilisationsbruchs verweise, hebe das deutsche Narrativ auf die Arbeitsteiligkeit der Täter ab und neige dazu, das Verbrechen zu universalisieren (S. 13). Gegen dieses Diktum Diners schreibt Wenzel an. Sie versteht ihre Dissertation als einen Beitrag zu einem neuen transdisziplinären Forschungsfeld, in dem Literatur- und Theaterwissenschaft, Rechts- und Geschichtswissenschaft das Gericht als ein diskursives Feld begreifen. Sie bezieht sich auch auf die Psychoanalytikerin Shoshana Felman, die betont hat, dass in den NS-Prozessen das Bezeugen vor Gericht den Berichten der traumatisierten Zeugen nicht „gerecht“ werden könne (S. 19). Die spezifische Wahrheit von autobiographischen oder literarischen Zeugnissen könne mit juristischen Mitteln nicht eingeholt werden.

Das Buch ist in drei große Kapitel und zwei Exkurse gegliedert. Die Texte, die Wenzel einem close reading unterzieht, sind höchst unterschiedlich – leider begründet sie ihre Auswahl nur sehr lapidar. In den ersten beiden Kapiteln und dem ersten Exkurs beschäftigt sie sich mit Hannah Arendt, Karl Jaspers, Günther Anders und Theodor W. Adorno: Der übergreifende Referenzpunkt der vier Philosophen – trotz höchst divergierender Positionen zu den NS-Prozessen – liege in der Kant’schen Ethik. Im zweiten Exkurs untersucht Wenzel die Fortschreibungen in den Texten von Alain Finkielkraut, Jean-François Lyotard und Paul Ricœur während der 1980er-Jahre, als in Frankreich ein eigener Holocaust-Diskurs entstand, der zugleich die deutschen Diskurse rezipierte und modifizierte. In einem dritten Kapitel untersucht die Autorin die Dramen des Dokumentartheaters von Peter Weiss („Die Ermittlung“), Rolf Schneider („prozeß in nürnberg“) und Heinar Kipphardt („Der Fall J. Robert Oppenheimer“).

Im Rahmen einer Rezension ist es unmöglich, detailliert die Lesebewegungen und die Ergebnisse der Lektüren nachvollziehbar zu machen. Im ersten Kapitel analysiert Wenzel den Bericht Arendts über den Eichmann-Prozess in Jerusalem. Arendt nahm die Position einer Prozessbeobachterin ein, die sich der Disposition des Jerusalemer Prozesses entzog. Sie verweigerte sich der dichotomischen Gegenübersetzung von Zeugen und dem im Glaskäfig befindlichen „Monster“ und kritisierte den Versuch der Instrumentalisierung des Prozesses durch die Politik. Indem sie sich als Moralphilosophin mit der Konstitution von Eichmanns Gewissen beschäftigte, wurde sie zugleich zur Richterin, die die Aufgabe der Wahrheitssuche gleichsam selber übernahm. Wenzel stellt fest, dass die Art der Berichterstattung Gemeinsamkeiten mit dem Genre des dokumentarischen Theaters aufweist: Sie zielt auf den Leser ab, dem sie es ermöglicht, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Dabei, so Wenzel, sei das große Problem, dass Arendts Befund über Eichmanns Gewissen der Rechtsförmigkeit entgegenstand – um einen solchen Täter abzuurteilen, meinte Arendt, müsse erst eine neue Gesetzesnorm geschaffen werden.

In ihrem zweiten Kapitel geht Wenzel den Um- und Fortschreibungen des Eichmann-Buches durch Arendt und Jaspers, aber auch durch Adorno nach. Vor allem war es dann Günther Anders, der eine deutliche universalistische Perspektive in den Diskurs einbrachte. Anders’ Ausgangspunkt war Hiroshima: Auschwitz wie der Atombombenabwurf zeigten, dass die technische Entwicklung den Menschen zu Material mache. Durch Erziehung müssten die Menschen dazu gebracht werden, sich der Apokalypse entgegenzustellen.

Wenzel schließt dieses Kapitel ab, indem sie ihre Lektüren in die Geschichte der Prozesse der 1960er-Jahre einordnet. Damals habe sich eine diskursive Formation im Sinne Foucaults herauskristallisiert, bestehend aus den medial generierten Diskursen und dem dokumentarischem Theater, flankiert von den philosophischen Auseinandersetzungen. Dieses Bündel an Diskursen bezeichnet sie als „Gerichtsformation des Holocaust-Diskurses“. In Bezug auf die demoskopischen Umfragen, die von einer zunehmenden Ablehnung der NS-Prozesse zeugen, betont sie, dass die pädagogischen Implikationen und Intentionen scheiterten, die in diesen Diskursen enthalten waren. Einen Wendepunkt in der Wahrnehmung der Bundesbürger bewirkte erst die Serie „Holocaust“. In Antwort auf Dan Diners These der grundsätzlichen Unterschiede zwischen ‚jüdischen’ und ‚deutschen’ Holocaust-Diskursen argumentiert Wenzel, dass es weniger um die relativierende Täterfiguration gegangen sei, die der umstrittene Begriff der „Banalität“ impliziert habe, sondern um die Frage von Akzeptanz oder Ablehnung der Gerichtsverfahren selber (S. 251).

Die frühe diskursive Formation kontrastiert Wenzel mit deren Weiter- und Umschreibung in Frankreich. Hier lasse sich eine Abkehr von pädagogischen Zielen erkennen – und stattdessen eine Einschreibung in die Völkerrechtsdiskurse auf der einen Seite, in eine stabile nationale Gedächtniskultur auf der anderen Seite.

Die dokumentarischen Dramen können laut Wenzel als Fortschreibung der philosophischen Auseinandersetzungen mit anderen Mitteln gesehen werden. Wiederum beziehen sie den Ort des Gerichts ein, thematisieren die Schuldfrage und wollen die Zuschauer zur Übernahme der Verantwortung erziehen. Der Blick ist ein parteilicher, das Gericht wird zum Tribunal, die Autoren wählen die Perspektive der Opfer.

Die stärkere Anbindung des Holocaust-Diskurses an die völkerrechtlichen Entwicklungen in den letzten Jahren müsse, so Wenzel in ihrem Schlusskapitel, als transnationale Erfahrung stärker von den Kulturwissenschaften reflektiert werden. Sie verweist dabei auf die Abschlusserklärung der Stockholmer Konferenz von 2000.

Insgesamt ist das Buch ein beeindruckendes Beispiel dafür, was die Methode des close reading an neuen Erkenntnissen zutage fördern kann. Insbesondere die Re-Lektüre von Hannah Arendts bis heute umstrittenem Werk über Eichmann1 löst einige der Aporien des Streits. Wenzel bettet die verwendeten Texte kenntnisreich in andere Diskurse ein und schafft gelegentlich überraschende Verbindungen.

Ein Unbehagen gilt es dennoch zu formulieren, wenn man das Buch als Historikerin liest: Zwar betont Wenzel, dass die medialen Diskurse Teil der „Gerichtsformation“ des Holocaust-Diskurses sind; aus ihrer Analyse fallen sie jedoch heraus.2 Auch hinsichtlich des Befundes, dass die pädagogischen Wirkungen der Prozesse und der Diskurse der 1960er-Jahre gering waren, kann Zweifel angemeldet werden. Hier erscheint es mir zum einen notwendig, stärker nach Generationen zu differenzieren: Viele der Studierenden (und nicht nur sie), die am Frankfurter Institut für Sozialforschung den Auschwitz-Prozess begleiteten und auf den Besucherbänken saßen, berichteten später über eben diese Lerneffekte. Die Wege der Rezeption und Aneignung der frühen philosophischen Diskurse sind verschlungener, als es die zeitgenössischen demoskopischen Umfragen vermuten lassen.

Das gilt auch für das Dispositiv des Rechts: Zum einen geht es um mindestens drei unterschiedliche normative Regelungssysteme – das deutsche und das israelische sowie das Völkerrecht. Zwar verweist Wenzel auf die relevante Literatur, insbesondere zum Auschwitz-Prozess, aber die Verbindungen der diskursiven Gerichtsformation mit den normativen Praktiken und Rahmungen werden nicht hinreichend deutlich. Mirjam Wenzels Buch schafft jedoch wichtige Grundlagen dafür, diese gesamte Gerichtsformation noch stärker aus zeithistorischer Perspektive zu beschreiben.

Anmerkungen:
1 Vgl. dazu jüngst Peter Krause, Kann das „Böse“ banal sein? Hannah Arendts Bericht aus Jerusalem, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 6 (2009), S. 153-158; auch online unter URL: <http://www.zeithistorische-forschungen.de/16126041-Krause-1-2009> (02.03.2010).
2 Vgl. zur Medienberichterstattung Sabine Horn, Erinnerungsbilder. Auschwitz-Prozess und Majdanek-Prozess im westdeutschen Fernsehen, Essen 2009; Judith Keilbach, Geschichtsbilder und Zeitzeugen. Zur Darstellung des Nationalsozialismus im bundesdeutschen Fernsehen, Münster 2008 (rezensiert von Frank Bösch, in: H-Soz-u-Kult, 17.04.2009 <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-2-041> (02.03.2010)). (Diese Arbeiten nennt Wenzel auch im Literaturverzeichnis.)