A. Klingenberg: Sozialer Abstieg

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Titel
Sozialer Abstieg in der römischen Kaiserzeit. Risiken der Oberschicht in der Zeit von Augustus bis zum Ende der Severer


Autor(en)
Klingenberg, Andreas
Erschienen
Paderborn 2011: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
255 S.
Preis
€ 34,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Olli Salomies, Klassillisen filologian laitos / Institutum Classicum, Helsingin yliopistoon / Universität Helsinki

Wer sich mit der Zusammensetzung der oberen gesellschaftlichen Schichten der römischen Republik beschäftigt, bemerkt leicht, dass es neben Geschlechtern, die während der ganzen Republik oder wenigstens (im Fall der plebejischen Familien) während Jahrhunderte in hohen Ämtern bezeugt sind – man denke etwa an die Claudii, Cornelii, Fabii oder Valerii bzw. die plebeischen Cassii, Claudii Marcelli oder Licinii – auch Geschlechter gab, deren Vertreter nur während einer gewissen Zeit in höheren Stellungen bezeugt sind oder deren Vertreter nur mit langen Unterbrechungen in den Fasten erscheinen. Bei der ersten Gruppe ist etwa an alle patrizischen Geschlechter zu denken, die nur vor der Mitte des 4. Jahrhunderts v.Chr. bezeugt sind (die Geganii, Menenii usw.) oder die in höheren Ämtern nur im 4. oder 3. Jahrhunderts v.Chr. belegt sind, dann aber verschwinden (etwa die Decii, Duilii, Genuci oder Poetelii). In der zweiten Gruppe finden wir Geschlechter wie die Popillii Laenates, von denen wir nach dem Konsul von 316 v.Chr. nichts mehr hören, die aber dann unerwartet am Anfang des 2. Jahrhunderts v.Chr. zwei Konsuln hervorbringen. Von den patrizischen Sergii hören wir zwischen dem frühen 4. Jahrhundert und dem späten 3. Jahrhundert v.Chr. nichts; bis zum Konsulat haben es die Sergii nach 437 v.Chr. – trotz der Bemühungen Catilinas – nicht mehr gebracht. Patrizische Quintilii sind nur im 5. und dann wieder seit dem späten 3. Jahrhundert v.Chr. bezeugt, und einen Konsul haben sie nach 453 v.Chr. nur noch einmal im Jahr 13 v.Chr. mit dem späteren Verlierer der Varusschlacht hervorbringen können.

Dass Nachkommen von Konsuln oder Prätoren die Stellung ihrer Vorfahren nicht mehr erreichen, gehört unter die Rubrik „Sozialer Abstieg“ und ist als Phänomen schon in der Republik gut bezeugt. In der Kaiserzeit erscheint es in unseren Quellen noch öfter – was sich indes nicht in der modernen Forschung widerspiegelt, die sich, wie Andreas Klingenberg in der überarbeiteten Fassung seiner Berliner Dissertation feststellt (S. 11), mehr für den sozialen Aufstieg interessiert. Die Bedeutung des sozialen Abstiegs als Phänomen der Kaiserzeit geht etwa daraus hervor, dass sich in dieser Epoche nur wenige konsularische Geschlechter über mehr als drei oder vier Generationen verfolgen lassen.

Nun könnte man das Thema „Sozialer Abstieg“ aus einem prosopographischen Blickwinkel betrachten, indem man versucht herauszufinden, wie oft einzelne Geschlechter überhaupt über mehrere Generationen zu verfolgen sind1 und – sollte dies bei einem Geschlecht nicht gelingen – welche Gründe sich für den Abstieg jeweils aufzeigen lassen. Das Phänomen „sozialer Abstieg“ kann aber auch so betrachtet werden, dass man nur allgemein die verschiedenen hinter dem „Abstieg“ steckenden Gründe zu identifizieren versucht. Während eine solche Untersuchung für die republikanische Zeit wegen der Quellenlage wohl nicht durchzuführen wäre, gibt es für die Kaiserzeit in den Quellen nicht nur ausreichend, sondern sogar reichlich Material für eine Analyse dieser Art.2 Trotz dieses Materialreichtums hat aber diese Thematik – wie oben erwähnt – die Forschung wenig interessiert. Meines Wissens gibt es zu diesem Thema eigentlich nur einen Aufsatz von Matthäus Heil aus dem Jahre 2005 (vgl. Bibliographie S. 238). Obwohl bei Heil im Ansatz schon das meiste zu lesen ist, was Klingenberg in seiner Untersuchung ausführt, war es dennoch gut, dass der Verfasser sich zu einer detaillierten Behandlung des Themas entschlossen hat, welches ohne Zweifel eine monographische Bearbeitung verdient.

Da das Thema der Untersuchung Klingenbergs der soziale Abstieg ist und da „sozialer Abstieg notwendigerweise an einen gehobenen und klar definierten Status geknüpft ist“ (S. 12), musste zunächst festgelegt werden, was als Oberschicht, aus der man „absteigen“ kann, anzusehen ist: Der „Fokus dieser Arbeit“ sei „auf den Senatoren- und Ritterstand gerichtet, die zusammen die Oberschicht des Reiches bildeten“ (S. 12). Wie aus dem Titel des Buches hervorgeht, beschränkt sich die Untersuchung auf die Zeit zwischen Augustus und den Severern (vgl. S. 14); gelegentlich wird aber auch auf frühere Fälle eingegangen (so S. 110 und anderswo auf den Fall des Mimendichters Laberius aus der Zeit Caesars). Wie Klingenberg feststellt, war „die Zugehörigkeit zum Senatoren- oder Ritterstand […] auf Dauer angelegt, ein Ausscheiden also nicht vorgesehen“. Der Abstieg sei „vornehmlich als Normenverletzung verstanden“ worden und lasse sich „auf die Nichteinhaltung der Standeskriterien bzw. den Verstoß gegen die ungeschriebenen aber dennoch verbindlichen Spielregeln zurückführen“ (S. 13). Der Verfasser geht also davon aus, dass ein Ausscheiden aus dem Senatoren- oder Ritterstand etwas Unfreiwilliges und Peinliches war, was wohl in meisten Fällen auch stimmen dürfte. Aber natürlich gab es auch Römer, die aus irgendeinem Grund auf eine senatorische Laufbahn freiwillig verzichteten (dazu S. 164ff.).

Der Einleitung folgt ein Überblick zur „Gesellschaft der frühen und hohen Kaiserzeit“ (S. 17ff.) mit Bemerkungen zu den zwei ordines, dem Senatoren- und dem Ritterstand, die Klingenberg als die „Oberschicht“ ansieht. Die Ritter werden (S. 18) in zwei Gruppen geteilt, in die „equestris nobilitas“, die „in der kaiserlichen Verwaltung Führungsfunktionen“ versah (hiermit sind offensichtlich die Prokuratoren gemeint), und in die „anderen Ritter“, die „Ratsherren“ in den Landstädten waren oder „nur die ritterlichen Dienststellungen (militiae) im Heer vorweisen“ konnten. Es bleibt hier aber zu fragen, ob man die Analyse des Ritterstandes nicht etwas anders nuancieren sollte, da ja auch die ritterlichen Offiziere verhältnismäßig hohe Stellungen innehatten und bekanntermaßen oft auch die prokuratorische Laufbahn einschlugen, während es daneben auch viele „titulare“ Ritter gab, die ihre Heimatstadt kaum verlassen haben und jedenfalls keine ritterlichen Stellungen bekleideten – von diesen Rittern ist bei Klingenberg allerdings kaum die Rede. Den Rest der Bevölkerung fasst Klingenberg als „Plebs“ zusammen. Den Gebrauch des Terminus „Unterschicht“ lehnt der Verfasser „angesichts der sehr unterschiedlichen Zusammensetzung dieses Bevölkerungsteils“ entschieden ab; auch von „der Idee einer Mittelschicht oder eines Mittelstandes“ innerhalb der Plebs sollte „Abstand genommen werden“ (S. 20).

Kapitel III „Sozialer Abstieg – Vorbemerkungen und Kriterien“ (S. 25ff.) ist – wie aus der Überschrift hervorgeht – eigentlich eine nähere Einführung in das Thema und dessen Problematik. Hier geht der Verfasser besonders auf die „Voraussetzungen für die Standeszugehörigkeit“ ein, wobei Fragen wie die Erblichkeit des sozialen Status, Mindestcensus, die Erfordernis der rechtlichen und sozialen Unbescholtenheit und die Formen der Kontrolle – wie Revision des Senats oder Musterung der Ritter (dazu auch Kap. V, 1, S. 95ff.) – behandelt werden.3

Ab Kapitel IV werden dann einzeln die verschiedenen aus den Quellen geschöpften Gründe für einen sozialen Abstieg behandelt. Kapitel IV (S. 47ff.) ist den „finanziellen Hintergründen“ gewidmet, wobei besonders die Möglichkeiten untersucht werden, um sein Vermögen zu kommen, was einerseits durch riskante Geschäfte (S. 49ff.), andererseits durch die „Belastung durch Karriere- und Statusausgaben“ (S. 63ff., insbesondere mit Bemerkungen zur Ausrichtung von Spielen und zum „studium magnificentiae“ etwa durch das Anschaffen luxuriöser Häuser) geschehen konnte. Am Ende des Kapitels wird noch auf die Möglichkeiten eingegangen, sich aus einer alarmierenden finanziellen Situation zu retten; dies konnte etwa durch die finanzielle Unterstützung des Kaisers erfolgen.

In Kapitel V (S. 95ff.) behandelt Klingenberg „moralische Unwürdigkeit“ und „rechtliche Bescholtenheit“ als Gründe des sozialen Abstiegs. Zunächst wird das regimen morum der Kaiser erörtert, wobei zuerst die Senatoren (S. 99ff., mit Bemerkungen zum Ausschluss aus dem Senat aufgrund unmoralischen Verhaltens und zur lectio senatus) und dann „die Musterung der Ritter“ zur Sprache kommen4; es folgen Bemerkungen zur unehrenhaften Entlassung aus der Armee. Der nächste Abschnitt wird meines Erachtens etwas unklar mit: „Das Problem öffentlicher Auftritte der Oberschicht“ übertitelt; mit „öffentlichen Auftritten“ – was doch wohl sehr vieles bedeuten kann – meint Klingenberg aber nur Auftritte als Gladiator, Wagenlenker oder Schauspieler. Das Kapitel wird mit einem Abschnitt zur Verurteilung vor Gericht abgerundet, wobei die Repetundenprozesse (S. 124ff.) und die Ehebruchsprozesse (S. 128ff.) einzeln behandelt werden; auch auf die Strafen – etwa mit der Verbannung – wird eingegangen (S. 118ff.).

Im Kapitel VI (S. 137ff.) erörtert der Verfasser die „politischen Gründe für den sozialen Abstieg“, wobei mit politischen Gründen ein getrübtes Verhältnis zum Kaiser gemeint ist. Hier ist die Rede von „Loyalitätskonflikten“, von Vertretern der „stoischen Opposition“, von Anklagen wegen eines crimen maiestatis oder von aufgedeckten Verschwörungen, also beispielsweise der pisonischen von 65 n.Chr. Das Kapitel enthält auch interessante Beobachtungen zum „unfreiwilligen Rückzug aus der Öffentlichkeit“ (S. 147ff., etwa mit der Erwähnung des M. Cornelius Nigrinus Curiatius Maternus, des „Rivalen“ Traians nach der Darstellung Alföldys und Halfmanns) sowie zum freiwilligen Rückzug (S. 141f.). Hierzu erörtert Klingenberg beispielsweise den Fall des Bruttius Praesens, des späteren cos. II im Jahr 139, der sich (nach Ronald Syme) wegen seines Epikureismus für einige Zeit aus dem öffentlichen Leben zurückzog, um schließlich von Plinius nach Rom zurückgerufen zu werden.

Kapitel VII (S. 161ff.) untersucht das Phänomen des sozialen Abstiegs aus einer „generationenübergreifenden Perspektive“, womit vor allem der Fall gemeint ist, dass die Söhne eines Vertreters der oberen Schichten nicht mehr in hohen Stellungen bezeugt sind. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass es keine Söhne und Nachkommen gab, denn Kinderlosigkeit muss sehr verbreitet gewesen sein (man denke etwa an den jüngeren Plinius), oder dass die Söhne jung (und ohne in unseren Quellen Spuren zu hinterlassen) verstorben sind. Söhne von Senatoren konnten aber auch einfach auf eine senatorische Karriere verzichten; dies ist möglicherweise eine Erklärung für die besonders in Kleinasien bezeugten einfach als „Senatsmitglieder“ bezeichneten Senatoren (S. 166, Anm. 46). Hintergrund waren in einigen Fällen finanzielle Probleme (S. 167ff.), die wohl auch in Ritterfamilien die wichtigste Ursache des Abstiegs darstellten (S. 172). Auch die Folgen des Abstiegs für Frauen kommen hier zur Sprache (S. 173ff.).

In Kapitel VIII (S. 179ff.) werden einerseits die Folgen des Abstiegs, andererseits die „Chancen auf den Wiederaufstieg“ beschrieben. Die normale Folge war der Verlust der Sonderrechte und Standesabzeichen. Konkrete Beispiele für einen Wiederaufstieg sind nicht selten bezeugt (vgl. die Liste S. 224ff.), die meisten der bekannten Fälle sind aber vielleicht eher untypisch.5 Als Kapitel IX folgt (S. 187ff.) dann noch ein nicht sehr langes „Resümee“, in dem die „Grundlinien der Arbeit noch einmal in bündiger Form“ dargelegt werden (einzelne Zusammenfassungen gibt es nach jedem Kapitel). Eine Reihe von Appendizes6, ein Literaturverzeichnis und ein Personenregister (nicht aber ein Sach- und Quellenregister) beschließen das Buch.

Klingenbergs Analyse wird der Forschung nützliche Dienste erweisen, sie erfüllt durchaus die ihr gestellte Aufgabe, die möglichen Gründe des sozialen Abstiegs zu erforschen. Um eine „prosopographische“ Untersuchung handelt es sich aber nicht: wir lesen zwar von einzelnen persönlichen Tragödien, aber diese Episoden – die oft vielleicht eher untypisch sind – führen nicht eigentlich weiter zu generellen Überlegungen zu den Geschicken der Vertreter römischer Oberschichten. Überhaupt scheint es, als ob der Verfasser sich zwar für die verschiedenen Gründe des sozialen Abstiegs, nicht aber auch für die Geschlechter selbst interessiert. So spricht er von Familien, die sich „mehrere Generationen im Senat hielten“ (S. 162), nennt aber kein einziges Beispiel einer solchen Familie, sondern verweist nur auf die Sekundärliteratur.

Das Buch ist ganz frei von soziologischem Jargon, und in der Einleitung bzw. im einleitenden Kapitel II werden keine modernen Philosophen oder Soziologen zitiert (ausländische Leser von Einleitungen überarbeiteter Fassungen deutscher althistorischer Dissertationen bekommen leicht den Eindruck, als ob das Zitieren von mindestens zwei französischen Philosophen – deren Lehren aber dann in der Folge eher unbeachtet bleiben können – in den Einleitungen fast obligatorisch wäre). Klingenbergs Darstellung beruht gänzlich auf den Quellen und auf der Verwertung einschlägiger moderner Literatur. In den antiken Quellen zeigt sich der Verfasser sehr belesen, neben den üblichen Schriftstellern (Inschriften kommen bei einer Untersuchung dieser Art als Quelle weniger in Frage) wie Tacitus, Plinius, Sueton oder Dio werden auch weniger zentrale Figuren (wie Epiktet oder Tertullian) zitiert (ein Register der Schriftsteller und deren Zitate wäre wünschenswert gewesen). Allerdings werden die Quellen – vielleicht wegen ihrer großen Anzahl – in den Anmerkungen zumeist nur genannt, nicht auch zitiert, was es dem Leser schwierig macht, die Berechtigung einer Behauptung jeweils festzustellen. Quellenkritische Probleme scheint es auffallenderweise überhaupt nicht gegeben zu haben, da einzelne Quellenaussagen meines Wissens nirgendwo näher besprochen werden; man fragt sich allerdings, wie dies möglich sei.

Hier und da sind mir Details aufgefallen, die kritisiert werden könnten, es handelt sich aber um Kleinigkeiten, von denen hier absehen kann werden. Im Ganzen gesehen handelt es sich um ein willkommenes Buch, das der Forschung nützliche Dienste erweisen wird.

Anmerkungen:
1 Vgl. z.B. Christian Settipani, Continuité gentilice et continuité familiale dans les familles sénatoriales romaines à l’époque impériale, Oxford 2000.
2 So betont Klingenberg (S. 14), dass die literarischen Quellen „in erstaunlichem Umfang Informationen“ liefern, „die die eine Untersuchung sozialer Abstiege ermöglichen“.
3 Eine Kleinigkeit: Auf S. 28 wird richtig festgestellt, dass Ritter und Senatoren selbst freigeboren und Nachkommen von Freigeborenen sein mussten; wie dies aber mit der Anmerkung 19, „Hor. sat. 1,6,6: me libertino patre natum“ illustriert werden soll, ist mir unklar.
4 Dazu äußert sich Klingenberg aus einem etwas anderen Blickwinkel schon auf S. 44ff.
5 Vgl. etwa den Fall des von Galba aus der Verbannung zurückgerufenen Antonius Primus (S. 184).
6 1. Abstieg wegen unzureichenden Vermögens (hier z.B. L. Tarius Rufus – zu ihm S. 55 – mit dem Kommentar: „ruiniert durch die Investitionen auf seinen Landgütern“, mit dem Verweis auf Plin. nat. hist. 18,37); 2. Finanzielle Unterstützung durch den Kaiser; 3. Freundschaftskündigungen durch den Kaiser (hier als erster Cornelius Gallus); 4. Repetundenverfahren „(und verwandte Vergehen)“; 5. Prozesse wegen Ehebruchs und anderer Vergehen (mit Ovid und mehreren wegen incestus verurteilten Vestalinnen); 6. crimen maiestatis und verwandte Vergehen (die längste Liste, etwa mit den vier von Hadrian hingerichteten Konsularen); 7. Bestrafung von Anklägern, also der delatores; 8. Restitutiones und Wiederaufsteiger.

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