S. Richter u.a. (Hrsg.): Thronverzicht

Titel
Thronverzicht. Die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter bis in die Neuzeit


Herausgeber
Richter, Susan; Dirbach, Dirk
Erschienen
Köln 2010: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
347 S.
Preis
€ 44,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Iris Holzwart-Schäfer, Fachbereich Geschichte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Der Sammelband, der auf eine 2007 in Heidelberg veranstaltete Tagung zurückgeht, greift mit dem Thronverzicht von Monarchen ein Thema auf, das durch die spektakulären Politikerrücktritte der letzten Zeit unerwartet starke Anknüpfungspunkte an gegenwärtige Ereignisse bietet. Jedoch hat dieses Thema – verglichen mit der Erhebung und Absetzung von Herrschern – in der Forschung bisher wenig Beachtung gefunden.

Auf die Einleitung der Herausgeber (S. 9-21) folgen siebzehn Einzelbeiträge, die in drei thematische Bereiche gegliedert sind: Abdankung als Rechtsakt; Abdankung oder Absetzung?; Abdankung und Öffentlichkeit. Den ersten Teil eröffnen Hans Hattenhauers begriffsgeschichtliche Überlegungen (S. 22-29) zu den weitgehend synonym gebrauchten Begriffen abdicatio, resignatio und refutatio sowie zur deutschen Entsprechung „Abdankung“. Die Ausführungen fußen hauptsächlich auf Johannes Ernst Zapfs juristischer Dissertation von 1686 und verschiedenen Wörterbüchern des 19. und 20. Jahrhunderts. Während im römischen Reich abdicatio den üblichen Rechenschaftsbericht von Amtsinhabern am Ende ihrer Amtsperiode bezeichnete, sei in durch Gottesgnadentum legitimierten Monarchien die Abdankung eines Herrschers kaum zu rechtfertigen gewesen. Dies galt auch noch für konstitutionelle Monarchien, wie Carola Schulze hervorhebt, die „Die Abdankung in den rechtlichen Ordnungsvorstellungen vom Gottesgnadentum bis zum deutschen Konstitutionalismus“ systematisch aus verfassungshistorischer Perspektive darstellt (S. 62-74). Dabei thematisiert sie neben der „Thronentsagung“, also der Abdankung eines amtierenden Herrschers, auch den „Thronverzicht“, das heißt den Verzicht eines Herrschaftsprätendenten auf seinen Anspruch. Im einzigen mediävistischen Beitrag des Bandes gibt Thomas Wetzstein einen material- und kenntnisreichen Überblick über die Entwicklung der bischöflichen und päpstlichen Amtsniederlegung in der Praxis und der kanonistischen Resignationslehre (S. 30-61).

An diese eher allgemein gehaltenen Beiträge schließen sich stärker an Fallbeispielen orientierte Untersuchungen an. Anhand des Zeremoniells bei den Abdankungen Kaiser Karls V. (1555) und König Johann Casimirs von Polen (1668) legt Susan Richter in ihrem Beitrag zur „Abdankung als Herrschertod“ dar, dass „die Aufgabe des Herrscheramtes rechtlich sowie in der verbalen und symbolischen Kommunikation wie der Tod eines Monarchen behandelt wurde“ (S. 75-94, Zitat S. 92). Am Beispiel des Markgrafen Friedrich Carl Alexander von Ansbach-Bayreuth, der 1791 die Regierungsverantwortung niederlegte, zeigt Richter, dass der gänzliche Rückzug eines Fürsten ins Privatleben durch die Abdankung zwar möglich war, aber als Pflichtverletzung gesehen wurde und zu einem Prestigeverlust führte (S. 95-122).

Den Verzicht Karls I. von Österreich-Ungarn auf die Kaiser- und Königskrone behandeln Wilhelm Brauneder (S. 123-140) und István Szábo (S. 140-151). Sie legen den Schwerpunkt jeweils auf die in Österreich und Ungarn durchaus unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen und Folgen dieses Schritts, der trotz des späteren Widerrufs der Abdankung das Ende der Realunion Österreich-Ungarns und den (in Ungarn nur kurzfristigen) Übergang zur republikanischen Regierung besiegelte. Mit Auszügen aus literarischen Texten und Selbstzeugnissen gibt Brauneder auch Einblicke in das Empfinden der Zeitgenossen, die direkt und mittelbar von den politischen Umwälzungen betroffen waren. Winfried Klein beleuchtet die staats-, privat- und vermögensrechtlichen Folgen der Rücktritte der Monarchen im Deutschen Reich in den Jahren 1918/19 (S. 152-174).

Zu Beginn des zweiten Teils „Abdankung oder Absetzung?“ nimmt sich Sebastian Meurer die von James Harrington in „The Commonwealth of Oceana“ imaginierte Abdankung Oliver Cromwells vor, durch die der diktatorische Lordprotektor in dem Werk die Umwandlung Englands in eine Republik ermöglicht (S. 175-190). Während Herrscherwechsel und insbesondere Absetzungen oder Abdankungen in frühneuzeitlichen Staaten immer mit Unsicherheit verbunden gewesen seien, habe Harrington in seiner Theorie die Abdankung zum Instrument eines „kontrollierten Verfassungswechsels“ (S. 188) gemacht. Die Abdankung Georg Friedrichs von Baden-Durlach im Jahr 1622, mit der der Markgraf sich keineswegs aus der Politik verabschieden wollte, bewertet Michael Roth als zwar nicht unmittelbar erfolgreich, aber „ein bemerkenswertes Zeichen politischer Voraussicht“ (S. 191-212, Zitat S. 209). Die Beiträge von Ingo Knecht „Der Reichsdeputationshauptschluss als erzwungene Abdankung?“ (S. 213-238), von Volker Sellin zu „Absetzung, Abdankung und Verbannung“ Napoleons (S. 228-238) und von Bernd Braun zum Ende der italienischen Regionalmonarchien im Zuge des Risorgimento (S. 251-266) machen deutlich, dass die jeweils auf die Regierungsmacht verzichtenden Herrscher wenig Handlungsalternativen hatten, so dass nur sehr eingeschränkt von freiwilligen Entschlüssen gesprochen werden kann. Diesen Befund unterstreicht auch Eva Maria Werners Untersuchung, die dem Zusammenhang der Abdankungen Ludwigs I. von Bayern, des österreichischen Kaisers Ferdinand und weiterer Fürsten im Jahr 1848 mit den revolutionären Bewegungen nachgeht. Auch widmet sie sich den persönlichen Motiven der betroffenen Monarchen für ihren Rücktritt, die von Gefühlen des Machtverlusts und der persönlichen Kränkung geprägt waren (S. 239-250). Das überraschend unspektakuläre „Ende der Herrschaft der Bundesfürsten des Deutschen Reichs im November 1918“ wird von Michael Horn analysiert (S. 267-290): Die Monarchen und ihr Umfeld hätten den drohenden Machtverlust mehrheitlich zunächst nicht wahrhaben wollen und fühlten sich dementsprechend von den Ereignissen überrollt. Die meisten von ihnen kooperierten, wenn auch ungern, indem sie formell zurücktraten, wofür ihnen die neuen Regierungen meist durchaus Anerkennung zollten.

Im aus zwei Beiträgen bestehenden dritten Teil „Abdankung und Öffentlichkeit“ thematisiert Martin Schieder die Abdankung als „Leerstelle in der Herrscherikonographie“ (S. 291-304). Da Abdankungen in den meisten Fällen durch politische Umstürze, Scheitern oder Krankheit verursacht wurden, hatten in der Regel weder die scheidenden noch die neuen Regierenden Interesse an der bildlichen Darstellung des Geschehens. Eine Ausnahme bildete die Darstellung der Abdankung Kaiser Karls V. zugunsten seines Sohnes Philipp II., mit der die Freiwilligkeit des Aktes und die Kontinuität der Herrschaft unterstrichen werden sollten. Der abtretende Napoleon wurde verschiedentlich als tragischer Held stilisiert, spätere Abdankungen wurden hingegen eher in Karikaturen visualisiert. Im 20. Jahrhundert wurden der Thronverzicht Edwards VIII., der dessen Heirat mit Wallis Simpson ermöglichte, und die Abdankung der niederländischen Königin Juliana zugunsten ihrer Tochter Beatrix fotografisch festgehalten, was aber eher von medialem als von staatsrechtlichem Interesse war. Ein letztes, sehr interessantes Fallbeispiel stellt Jochen A. Fühner mit Viktor Amadeus II. von Sardinien vor (S. 305-326). Der alternde König dankte 1730 ohne äußeren Druck zugunsten seines Sohnes ab. Er mischte sich in der Folgezeit aber beständig in dessen Regierung ein und erklärte etwa ein Jahr nach seinem Rücktritt, er wolle die Staatsgeschäfte wieder selbst führen. Sein möglicherweise durch Altersdemenz zu erklärendes Verhalten führte schließlich zu seiner Gefangennahme. Die lebhaften Reaktionen der Öffentlichkeit auf diese Vorgänge analysiert Fühner anhand zeitgenössischer Briefe, Berichte und Streitschriften.

Während an anderer Stelle moniert wurde, dass die Thronverzichte von 1806 und 1918 noch mehr Aufmerksamkeit verdient hätten1, sei aus mediävistischer Perspektive angemerkt, dass eine Berücksichtigung nicht nur der Niederlegung kirchlicher Ämter, sondern auch des Thronverzichts weltlicher Herrscher im Mittelalter wünschenswert gewesen wäre. Dieser war zwar kein gängiges, aber auch kein gänzlich unbekanntes Phänomen – man denke nur an Ludwig von Anjou, der durch den Tod seines älteren Bruders zum Thronfolger im Königreich Neapel-Sizilien geworden war und 1296 seine Rechte an seinen jüngeren Bruder Robert abtrat, um sich dem geistlichen Leben zu widmen. Im Reich läge das Beispiel des Anfang 1349 zum Gegenkönig gewählten Günther von Schwarzburg nahe, der einige Monate später gegenüber Karl IV. auf seinen Thronanspruch verzichtete. Daher könnte auch die Betrachtung mittelalterlicher Königsabsetzungen – oder auch des im Rückblick überraschenden Ausbleibens der Absetzung oder Abdankung offensichtlich ungeeigneter Herrscher wie im Fall des geisteskranken Königs Karl VI. von Frankreich – den Blick auf den Thronverzicht schärfen.

Auch lassen Titel und Klappentext die Beschränkung der Fallbeispiele auf wenige europäische Länder nicht erkennen. Doch kann von einem Tagungsband nicht erwartet werden, dass er alle Aspekte eines Themas abdeckt. Das Buch bietet allemal reichlich Stoff für die weitere Auseinandersetzung mit einer nicht nur für Rechts- und Verfassungshistoriker spannenden Materie. Ausgangspunkte und Material dafür liefert neben den gehaltvollen und durchweg flüssig zu lesenden Beiträgen auch das von Susan Richter und Michael Roth zusammengestellte und kommentierte Quellenverzeichnis, das in elf nach Themen und Quellenarten gegliederten Abschnitten zahlreiche publizierte und nicht publizierte Schrift- und Bildquellen zum Thronverzicht erschließt (S. 327-343).

Anmerkung:
1 Vgl. Michael Elicker, Rezension zu: Susan Richter / Andreas Dirbach (Hrsg.), Thronverzicht. Die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter bis in die Neuzeit, Köln u.a. 2010, in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 33 (2011), S. 122-124; hier werden die Behandlung der längerfristigen Folgen der Abdankung Kaiser Wilhelms II. für Deutschland und Österreich vermisst. Elicker zufolge hätte ein Fortbestehen des Kaiserreichs den Aufstieg Hitlers zu den höchsten Staatsämtern verhindert (ebd., S. 123).