Cover
Titel
The Benefits of Peace. Private Peacemaking in Late Medieval Italy


Autor(en)
Kumhera, Glenn
Reihe
Medieval Mediterranean 109
Erschienen
Anzahl Seiten
314 S.
Preis
€ 118,78
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Hermann Kamp, Historisches Institut, Universität Paderborn

Neue Studien zur Friedensstiftung im Mittelalter sind seit 20 Jahren keine Mangelware mehr. Allenthalben in Europa, aber auch in den USA erscheinen Jahr für Jahr neue Bücher und Aufsätze zum Thema. Ganz gleich ob ethnologisch, verfassungs-, rechts- oder kulturgeschichtlich ausgerichtet, ob eher die Welt der Klöster, des Adels oder der Städte im Blick, sie alle haben das Wissen um die Verfahren und ihre Risiken, das Zusammenspiel von Normen und Interessen sowie die Bedeutung von symbolischen Akten und Ritualen beträchtlich erweitert. Problematisiert wurde zusehends auch die herkömmliche Entgegensetzung von gerichtlicher und außergerichtlicher Konfliktbeilegung, da beide Formen der Schlichtung häufiger ineinandergriffen, als man lange vermutet hatte. Einen Beitrag zu dieser Diskussion liefert auch das soeben erschienene Buch von Glenn Kumhera, das sich mit den sogenannten privaten Friedensvereinbarungen im Rahmen der Strafgerichtsbarkeit beschäftigt. Sein Hauptanliegen ist es zu zeigen, dass diese Friedensabkommen aufs Engste mit der städtischen Gerichtsbarkeit verzahnt waren und von den städtischen Obrigkeiten sogar gefördert wurden, weil sie zur innerstädtischen Befriedung beitrugen und auch finanzielle Vorteile versprachen.

Das Material für die Studie liefern die vor allem in Notariatsakten überlieferten Friedensvereinbarungen des 14. und 15. Jahrhunderts aus Siena sowie die Gerichtsprotokolle des dortigen Podestà der Jahre 1343 und 1345, die Akten des Ratsgremiums für Amnestien und die Statuten der Stadt. Zu Vergleichszwecken zieht Glenn Kumhera die privaten Friedensvereinbarungen aus Rom samt der damit in Verbindung stehenden Schiedsverträge heran und nutzt juristische Traktate und Consilia, um die Friedens- und Rechtsvorstellungen sowie die Rechtsfiguren in den Vereinbarungen angemessen zu deuten. Die Reichweite seiner Befunde bestimmt er schließlich anhand der verschiedenen bereits vorliegenden Untersuchungen zur Konfliktbeilegung in anderen oberitalienischen Städten.

Seine Argumentation entfaltet Glenn Kumhera, indem er unzählige Fallbeispiele sorgfältig auswertet, die den Leser mit Dieben, Räubern, Vergewaltigern und selbst Totschlägern und ihren Opfern namentlich bekannt machen. Die Untaten verlangten alle nach Vergeltung, was nicht mit Blutrache (Vendetta) oder Fehde gleichzusetzen ist. Obwohl Glenn Kumhera mit gutem Recht die Fehdeführung nicht auf den Adel begrenzt sieht, lassen sich die Konflikte, die mit den Friedensvereinbarungen beendet wurden, nur in Ausnahmefällen auf Fehden zurückzuführen. Dass die von den Konfliktparteien untereinander ausgehandelten Friedensabkommen nicht nur im Interesse der öffentlichen Gewalt waren, sondern von dieser gefördert und für sinnvoll erachtet wurden, kann Glenn Kumhera gleich in mehrfacher Hinsicht nachweisen: an den Regelungen, die hohe Strafen für den Bruch der Friedensvereinbarungen festsetzten, bestimmte Vergehen wie Totschlag ausschlossen oder auch den Abschluss einer Vereinbarung auf die Zeit vor der Aufnahme eines inquisatorischen Gerichtsverfahrens begrenzte, was nicht ausschloss, dass häufiger Untersuchungen nach Vorlage einer Friedensvereinbarung vor Gericht gestoppt wurden. Der allmähliche Übergang vom Akkusations- zum Inquisitionsprozess im Verlauf des 14. Jahrhunderts drängte in Siena die Friedensvereinbarungen nicht zurück, sie wurden zu einem anerkannten Mittel, um entweder einen Straferlass zu erhalten oder um die Aufhebung einer Verbannung zu erlangen. Diese Friedensabkommen zwischen den Konfliktparteien kurbelte der Rat in Zeiten, in denen er, wie nach der Pest, Amnestien verfügte, geradezu an, da er sie zur Vorbedingung für eine Rückkehr machte. Offenkundig sah er in dem Rechtsinstitut ein willkommenes Mittel, das half, den Frieden in der Stadt nach der Rückkehr der Gebannten aufrechtzuerhalten. Wie wirksam diese Abkommen de facto waren, kann man angesichts fehlender Kriterien nicht beurteilen, aber weil sich so viele für ihren Abschluss engagierten und an den Nutzen ihres Tuns glaubten, geht auch Glenn Kumhera davon aus, dass sie zum städtischen Frieden beitrugen.

Aber nicht nur für das Zusammenspiel von städtischem Strafgericht und außergerichtlicher Konfliktschlichtung wartet das Buch mit interessanten Beobachtungen auf. So spielten entgegen den Erwartungen Kleriker und Frauen bei der Anbahnung der Vereinbarungen keine Rolle. Hauptsächlich ist in den Quellen von Prokuratoren die Rede, nur selten von Vermittlern und in Siena auch nicht von Schiedsleuten. Das war in Rom anders, wo sich eine Reihe von Schiedsverträgen erhalten hat. Ihnen verdankt man das wohl spannendste Kapitel des Buches. Denn sie enthalten so detaillierte Anweisungen für die auszuführenden Rituale und Sprechakte beim Friedensschluss, wie sie sonst kaum überliefert sind. Anders als bei den privaten Abkommen verlangten in diesen Fällen die Opfer ein Schuldeingeständnis samt Gesten der Demütigung und zahlten zuweilen symbolisch die erlittene Gewalttat dem einstigen Täter heim, indem sie ihn selbst etwa mit einem Schwert andeutungsweise schlugen, ehe sie ihm dann vergaben. So sollte die Vergebung ihre Ehre nicht in Mitleidenschaft ziehen.

Keine Frage, die These samt Beweisführung überzeugt, doch ganz ohne Makel kommt auch dieses Buch nicht daher. So erscheint der Vergleich zwischen Rom und Siena wenig erhellend, da die Überlieferung in Siena vorwiegend aus dem 14., in Rom jedoch aus dem 15. Jahrhundert stammt. Und während in Rom mit Schiedsverträgen gearbeitet wurde, spielten sie in Siena keine Rolle, so dass man auch nicht weiß, ob hier Rituale – vom Friedenskuss einmal abgesehen – nicht überliefert sind oder einfach keine Anwendung fanden. Dieses Problem bleibt nicht ohne Auswirkungen auf das Bild, das vom Nutzen der Friedensabkommen gezeichnet wird. Denn während Glenn Kumhera das Schuldeingeständnis geradezu als friedensbegründende Maßnahme bei den Schiedsverträgen sieht, erkennt er in dem möglichen Verzicht darauf eine der Stärken der privaten Friedensvereinbarung. Offenkundig folgten der römische Schiedsvertrag und die instrumenta pacis aus Siena einer anderen Logik, weshalb die Betrachtung des einen Verfahrens wenig zur Einschätzung des anderen beiträgt. Nicht ganz unproblematisch erscheint auch mancher Rekurs auf Plausibilitätserwägungen. Ob die Kommune die Arbeitslast ihrer Richter und Amtsträger reduzieren wollte, müsste man nachweisen, ehe man behauptet, die Friedensvereinbarungen wären aus diesem Grund für die Stadt von Vorteil gewesen. Und dann kann man auch noch darüber reden, ob es sinnvoll ist, von privater Friedensstiftung zu sprechen und damit eine Terminologie zu benutzen, die die Grenzen verstärkt, die mit dem Buch eingerissen werden sollen.

Aber diese Einwände ändern nichts am Grundsätzlichen. Glenn Kumhera hat ein wichtiges Buch vorgelegt, das die ungebrochene Bedeutung eines aus dem hohen Mittelalter bekannten Rechtsinstitut nunmehr im Bereich der spätmittelalterlichen Stadt und ihrer Strafgerichtsbarkeit nachweist und zugleich als von der städtischen Obrigkeit akzeptiertes und genutztes Instrument in neuem Licht erscheinen lässt.

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