A. Padovani: Giovanni da Imola (1375 ca.–1436)

Titel
Dall' alba al crepusculo del commento. Giovanni da Imola (1375 ca. – 1436) e la giurisprudenza del suo tempo


Autor(en)
Padovani, Andrea
Reihe
(Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte 303)
Erschienen
Frankfurt am Main 2017: Vittorio Klostermann
Anzahl Seiten
XIV, 312 S.
Preis
€ 79,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Thomas Woelki, Humboldt-Universität Berlin, Institut für Geschichtswissenschaften

Die Geschichte des juristischen Denkens hat bereits seit einiger Zeit die Geringschätzung des Spätmittelalters als Zeitalter angeblicher Stagnation überwunden und sich vermehrt den Juristen des 14. und 15. Jahrhunderts zugewandt. Die lange angekündigte und nun erschienene Biographie des Bologneser Rechtsgelehrten Giovanni Nicoletti da Imola setzt jedoch neue Maßstäbe für das Genre der Gelehrtenbiographie, indem sie das juristische Profil des Autors umsichtig und kompetent in verschiedene Problemfelder einordnet und dabei sowohl die Entwicklung der Textgattung des juristischen Kommentars als auch die Bologneser Universitätsgeschichte, die politische Geschichte der Schismazeit und die juristische Kultur der Heimatstadt Imola im Blick behält. Auf allen Feldern liefert das Werk wichtige neue Erkenntnisse.

Den titelgebenden Rahmen bilden magistrale Ausführungen über die Methoden der Glossatoren und Kommentatoren (S. 1–16), die im späteren Verlauf der Arbeit durch eine instruktive Einordnung der juristischen Kommentartechnik Giovannis in die Entwicklung des Genres vom Hochmittelalter bis in die frühe Neuzeit ergänzt werden (S. 139–158). Kernstück der Arbeit ist ein konziser und zum großen Teil aus unbekannten archivalischen Quellen gearbeiteter biographischer Abriss (S. 17–49). Bemerkenswert ist insbesondere die umfassende prosopographische Erschließung der Familie des Juristen. Giovanni studierte römisches und kanonisches Recht in Bologna und erwarb 1402 den Titel des Doctor utriusque iuris. Lehrtätigkeiten in Ferrara, Siena und Padua folgte ab 1410 die Rückkehr nach Bologna, wo er bis zu seinem Tod – abgesehen von einer Anstellung 1430–1432 in Padua – sowohl kanonisches als auch römisches Recht lehrte. Sein Gehalt wuchs sukzessive bis auf 1200 libri Bolognini. Giovanni da Imola starb 1436 als Starjurist und Aushängeschild der Bologneser Universität.

Die juristischen Werke, die diesen Ruhm begründeten, umfassen alle Teile des römischen und kanonischen Rechts. Da bislang keine umfassende Liste der Werke Giovannis existierte, kommt Padovani das große Verdienst zu, durch skrupulöse Durchsicht der Handschriften und Frühdrucke Ordnung in die extrem verworrene Überlieferungslage gebracht zu haben. Hierbei gelingen dem Autor sensationelle Entdeckungen. So korrigiert Padovani die seit dem 16. Jahrhundert tradierte falsche Zuschreibung des Kommentars zum ersten Buch des Liber Extra, der nicht von Giovanni da Imola, sondern tatsächlich von Francesco Zabarella stammt (S. 62–67). Offenbar hatten findige Drucker den in den Handschriften unvollständig überlieferten Dekretalenkommentar Giovannis einfach pragmatisch ergänzt. Durch die Entlarvung dieser falschen Zuschreibung entfällt auch endlich die angesichts der Lebensdaten unwahrscheinliche Annahme, Giovanni da Imola sei noch ein Schüler des 1383 verstorbenen Giovanni da Legnano gewesen, die nur durch eine Bezeichnung Legnanos als „dominus meus“ in ebendiesem Dekretalenkommentar gestützt war. Die präzise Aufarbeitung der handschriftlichen Überlieferung gestattet es zudem, das Chaos der Drucküberlieferung, in denen die Lecturae mehrerer Jahre kollidieren, zu entwirren. Analysen der Repetitiones, Traktate, Additiones und vor allem Consilia bieten nun ein umfassendes Bild vom Oeuvre Giovannis.

Das Verdienst der Arbeit erschöpft sich keineswegs in der skrupulösen Kärrnerarbeit an den Handschriften und Inkunabeln. Mit großem Weitblick analysiert der Autor die intellektuelle Dimension des Juristen, der in das Spektrum der Rechtsgelehrten seiner Zeit eingeordnet wird, sich jedoch auch aus ihnen heraushebt (S. 121–173). Anders als andere berühmte zeitgenössische Juristen, man denke an Francesco Zabarella, Pietro d’Ancarano oder Paolo da Castro, taucht Giovanni da Imola nie in dezidiert politischer Funktion, als Gesandter oder fürstlicher Rat, auf, sondern beschränkte sich auf die Arbeit als Rechtsprofessor. Wichtigste Ausnahme war eine Stellungnahme, die Giovanni als junger Rechtsprofessor 1408 in Siena zugunsten des Schismapapstes Gregor XII. abgab (S. 167). Da die berühmten Kollegen Francesco Zabarella und Paolo da Castro den römischen Papst bereits verlassen hatten und die Lösung des Schismas eher in der via concilii suchten, blieb dieser als „Tractatus de schismate“ überlieferte Text eher isoliert.
Im Urteil des Humanisten Enea Silvio Piccolomini erscheint Giovanni da Imola als weltfremder Gelehrter: sui temporis lumen juris, sed in agilibus mundi ignarus (S. 166). Diese Charakterisierung findet eine Bestätigung in der bei Giovannis berühmtestem Schüler Lodovico Pontano († 1439) wiedergegebenen Selbstaussage, er habe oft in ein Buch vertieft gegessen (S. 121). Die sagenhafte Bibliothek Giovannis, die bis zu 600 Bände umfasst haben soll, fiel tragischerweise 1422 einem Brand zum Opfer (S. 133). Die enorme Bandbreite der zitierten Werke bestätigt die außerordentliche Literaturkenntnis des Juristen. Anders als etwa ein Giovanni da Legnano zeigte Giovanni da Imola jedoch selbst kein vertieftes Interesse an philosophischen und theologischen Fragestellungen (S. 160).

Ein besonderes Kabinettstück ist das fünfte Kapitel über die juristische Kultur in der Stadt Imola (S. 175–213), die gleich mehrere berühmte spätmittelalterliche Juristen hervorbrachte; neben Giovanni Nicoletti erlangte vor allem Alessandro Tartagni da Imola († 1477) große Berühmtheit. Die Analyse des intellektuellen Milieus, dem Giovanni entstammte und dem er Zeit seines Lebens verhaftet blieb, bildet eine wichtige Ergänzung der Gelehrtenbiographie. Sowohl einheimische Juristen, die in einem alphabetischen Repertorium von Kurzbiographien präsentiert werden (S. 179–205), als auch die Verflechtung von Bologneser Juristenfamilien mit der Stadt Imola präsentieren eine Art juristischer Stadtgeschichte Imolas, die in dieser Gestalt methodisch ohne Vorbild sein dürfte.

Ergänzt wird der Band durch einen Editionsanhang mit dem Proömium des Dekretalenkommentars, Additiones zum „Tractatus de significationibus dictionum“ des Dino del Mugello sowie zwei Festreden Giovannis (S. 230–235). Gleich mehrere Indices erschließen die zitierten Gesetzestexte, Werke, Personen, Orte und Handschriften. Dem Werk ist aus den genannten Gründen unbedingt eine breite Rezeption zu wünschen.

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