T. Winter: Deutsche Archivwissenschaft und "Drittes Reich"

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Titel
Die Deutsche Archivwissenschaft und das "Dritte Reich". Disziplingeschichtliche Betrachtungen von den 1920ern bis in die 1950er Jahre


Autor(en)
Winter, Tobias
Reihe
Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz. Forschungen 17
Erschienen
Anzahl Seiten
606 S.
Preis
€ 99,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Peter M. Quadflieg, Staatsarchiv in Eupen, Belgisches Staatsarchiv

Dass das deutsche Archivwesen im Nationalsozialismus einen Bedeutungszuwachs durch einen Anstieg der Benutzerzahlen vor allem in Folge genalogischer Recherchen für „Arier-Nachweise“ erfuhr und sich dies auch in der personellen und materiellen Ausstattung der staatlichen Archivverwaltungen niederschlug, ist in Fachkreisen lange bekannt.1 Auch die Tatsache, dass deutsche Archivare Teil des nationalsozialistischen Kulturraubes im besetzen Europa waren, an exponierter Stelle der revanchistischen „Ostforschung“ oder Pseudowissenschaften wie der „Sippenforschung“ zuarbeiteten und das Archivwesen wie andere Verwaltungszweige „arisiert“ wurde, ist bereits vor rund zehn Jahren dargestellt worden. Dass schließlich die Karrieren der allermeisten Archivare im Übergang von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus durch den genannten Bedeutungszuwachs der Archivverwaltung im „Dritten Reich“ eher beschleunigt wurden, mit dem Übergang zur Nachkriegsordnung jedoch keineswegs ihr Ende fanden, ist ebenfalls bekannt und an relevanten Karrieren exemplarisch dargestellt worden.2 Nach dieser ersten Forschungswelle zwischen ca. 1995 und 2007 erscheinen nun seit einigen Jahren vermehrt Untersuchungen zur Verstrickung deutscher Archive in das polykratische Herrschaftssystem des Nationalsozialismus, die einzelne Archivverwaltungen in den Blick nehmen.3 In diesen Forschungstrend reiht sich auch die Freiburger Dissertation von Tobias Winter ein, die nun in gekürzter Form bei Duncker & Humblot erschienen ist.

Tobias Winters Fragestellung ist konservativ. Wie die meisten bisherigen Studien möchte er personelle und institutionelle Kontinuitäten aufdecken und ihre Entstehung analysieren. Er strebt dabei eine „Einbettung der Archivgeschichte in die Politikgeschichte“ (S. 23) an, um die Frage zu beantworten, „wie sich dynamische gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen auf die wissenschaftliche Tätigkeit“ (S. 24) der Disziplin auswirkten. Um dieses Ziel zu erreichen, wählt Tobias Winter im Hauptteil seiner Arbeit eine primär chronologische Gliederung. Einem mit rund 100 Seiten zu lang geratenen Abschnitt zur Vorgeschichte seit dem 19. Jahrhundert folgen für den eigentlichen Untersuchungszeitraum größere thematische Abschnitte, die sich mit der Gleichschaltungsphase des „Dritten Reiches“ bis 1936 (Kapitel VI), der Zeit bis zum Ausbruch des Krieges 1939 (Kapitel VII), dem Einsatz deutscher Archivare im besetzten Osteuropa (Kapitel VIII und X), der parallel stattfindenden Verwendung in Westeuropa (Kapitel IX) und der Lage der Archive an der „Heimatfront“ (Kapitel XI) auseinandersetzen. Die beiden abschließenden Kapitel untersuchen die unmittelbare Nachkriegszeit mit dem Schwerpunkt Entnazifizierung (Kapitel XII) sowie Archivpolitik in den ersten Jahren nach der doppelten Staatsgründung bis 1952 (Kapitel XIII).

In der Darstellung ist die Arbeit von Tobias Winter sehr gut lesbar und sieht man von einigen vermeidbaren sachlichen Fehlern ab4, bietet sie eine breite Einführung in wesentliche Aspekte der Entwicklung des Archivwesens zwischen Erstem Weltkrieg und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Insbesondere Leser, die sich bisher nicht mit der Archivlandschaft im „Dritten Reich“ auseinandergesetzt haben, werden das Buch mit großem Gewinn lesen. Bereits bei der Vorstellung von Tobias Winters Fragestellung und Methodik wird jedoch eine Ambivalenz sichtbar, die den Leser bei der Lektüre des Bandes begleitet. Auf der einen Seite steckt Winter methodisch, thematisch und chronologisch weite Felder ab, räumt aber selbst immer wieder ein, diese nicht umfänglich beackern zu können. Drei Beispiele verdeutlichen dies.

Erstes Beispiel: Methodisch möchte Tobias Winter institutionengeschichtliche und biographische Ansätze mit Methoden der Netzwerkforschung kombinieren, räumt aber zu den Untersuchungen der Institutionen (Fachtagungen, Periodika und Ausbildungssystem des Archivwesens) ein, dass „diese nicht vollständig dargestellt und analysiert“ (S. 35) werden können. Bei den im Band immer wieder gewinnbringend eingesetzten Kurzbiographien bescheinigt er sich selbst, „keine umfassende Kollektivbiographie der gesamten Disziplin“ (S. 36) bieten zu können. Dabei bleibt er die Erklärung schuldig, warum er die durchaus geschickt eingewobenen Lebensläufe von Archivaren ausgewählt und diesen doch offensichtlich fruchtbaren Ansatz nicht zu einer Strukturbiographie ausgearbeitet hat. Und auch zu seinem dritten methodischen Ansatz bekennt Winter, „keine umfassende netzwerkanalytische Untersuchung betreiben“ (S. 39) zu können.

Zweites Beispiel: Auch chronologisch und thematisch laufen der in der Einleitung formulierte hohe Anspruch einer umfassenden Analyse der Gesamtthematik und dessen Realisierbarkeit in der Darstellung auseinander. Statt der deutschen Archivwissenschaft in Gänze konzentriert sich die Arbeit, wie schon andere zuvor, auf die preußische Archivverwaltung, die zwar im Deutschen Reich dominierend, aber eben nicht allumfassend war. Kleinere staatliche Archivverwaltungen, das kommunale Archivwesen oder nichtstaatliche Archive werden nur ansatzweise thematisiert. Chronologisch wiederum weist der Band einen Schwerpunkt zum Zweiten Weltkrieg auf, bleibt dann aber bei der Darstellung der untersuchten Besatzungs- und Einsatzgebiete deutscher Archivare selektiv, mit dem Verweis, keine Geschichte des Archivwesens im Zweiten Weltkrieg leisten zu können.

Drittes Beispiel: Die Arbeit versteht sich selbst als primär disziplingeschichtliche Betrachtung und somit als Beitrag zur allgemeinen Wissenschaftsgeschichte. Wenn unter Wissenschaft der systematische Versuch verstanden wird, theoretischen Wissensgewinn zu erzeugen, so läge eine Konzentration auf eben diesem akademischen Aspekt des Archivwesens und dessen Niederschlag in den Fachdiskursen und der Ausbildung nahe. Tatsächlich ist es in der Archivwissenschaft bis heute umstritten, ob es eine Archivwissenschaft überhaupt gibt. Dieses Paradoxon rührt daher, dass die Archivausbildung bis heute zumindest auf der Leitungsebene eine postuniversitäre, an ein Geschichtsstudium anknüpfende, auf praktische Herausforderungen ausgerichtete Berufsausbildung ist. Im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis wird dabei der Praxis der Vorrang eingeräumt, neben der Ausbildung auch bei der Themensetzung der einschlägigen Publikationsorgane oder der Fachkongresse. Implizit folgt auch Tobias Winter in seiner Betrachtung diesem Strukturmerkmal, versäumt es aber, dies klar und präzise einzuordnen. Entsprechend bieten Tobias Winters Schlussfolgerungen kaum eine Bereicherung des Forschungsstandes. Dort, wo er eine These wagt, etwa wenn er in den Raum stellt, dass die gegenseitige Exkulpation von Archivaren mittels eines „Persilschein-Netzwerkes“ – wie es beispielsweise Astrid M. Eckert skizziert hat – weniger ein organisiertes Netzwerk denn vielmehr eine lose „Seilschaft“ gewesen sei (S. 502), bleibt er auf Grund seiner ausfasernden methodischen Herangehensweise und der fehlenden thematisch-chronologischen Fokussierung eine wirklich überzeugende Beweisführung schuldig.

Unter dem Strich hat Tobias Winter eine aufwendig recherchierte, gut lesbare und mit einer nachvollziehbaren Gliederung und einem umfassenden Register ausgestattete Darstellung des preußisch-deutschen Staatsarchivwesens im Nationalsozialismus vorgelegt, die sich uneingeschränkt als Einstiegslektüre für eine allgemeine Beschäftigung mit dem Themenkomplex „Archive im ‚Dritten Reich‘“ eignet. Als Anregung für methodisch eindeutigere, klarer fokussierte Forschungsvorhaben, etwa eine Strukturbiographie deutscher Archivare zwischen Kaiserreich und Nachkriegsordnung oder einen konsequenten Vergleich zwischen der Handlungspraxis unterschiedlicher Archivverwaltungen in Hinblick auf ihre Rolle und ihr institutionelles Handeln im nationalsozialistischen Staat, kann sie nur als Anregung für weitere Forschungsvorhaben begriffen werden.

Anmerkungen:
1 Vgl. Torsten Musial, Staatsarchive im Dritten Reich. Zur Geschichte des staatlichen Archivwesens in Deutschland, 1933–1945, Potsdam 1996, und Matthias Herrmann, Das Reichsarchiv 1919–1945, 2. Bde., Diss.: Humboldt Universität zu Berlin, Berlin 1994. Die letztgenannte Arbeit, die nur als Manuskript veröffentlicht wurde, hat Tobias Winter offenbar nicht genutzt.
2 Vgl. Robert Kretzschmar (Redakt.), Das deutsche Archivwesen im Nationalsozialismus. 75. Deutscher Archivtag 2005 in Stuttgart, Essen 2007, und Astrid Eckert, Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg, Stuttgart 2004.
3 Vgl. Sarah Schmidt, Das Staatsarchiv Hamburg im Nationalsozialismus, Hamburg 2016; Sven Kriese (Hrsg.), Archivarbeit im und für den Nationalsozialismus. Die preußischen Staatsarchive vor und nach dem Machtwechsel von 1933, Berlin 2015; Bernhard Grau, „Im Bayerischen Archivwesen gehört ausgemistet“: die Staatlichen Archive Bayerns im Nationalsozialismus, in: Aviso H. 1 (2017), S. 36-41, sowie das Schwerpunktthema „Archive und der Nationalsozialismus“ in: Archivar, H. 4 (2017), S. 362-411, mit Beiträgen von Rainer Hering, Bernhard Grau, Sven Kriese, Peter Ulrich Weiß, Jürgen Sielemann, Maik Schmerbauch, Sarah Schmidt und Dietmar Schenk.
4 Diese wurden aufgezählt von Thomas Lux, Rezension zu „Tobias Winter, Die Deutsche Archivwissenschaft und das ‚Dritte Reich‘, Berlin 2018“, in: Archivalia, 07.09.2018, https://archivalia.hypotheses.org/80444 (11.03.2019).

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