Titel
Lublin-Majdanek. Das Konzentrations-und Vernichtungslager im Spiegel von Zeugenaussagen


Autor(en)
Ambach, Dieter; Köhler, Thomas
Herausgeber
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Geschichtsort Villa ten Hompel
Reihe
Juristische Zeitgeschichte 12
Anzahl Seiten
215 S.
Preis
€ 4,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Elissa Mailänder Koslov, École des Hautes Études en Sciences Sociales, Paris

Am 3. November 2003 wurde im Düsseldorfer Landgericht von Dieter Ambach und Thomas Köhler der neue Band der „Juristischen Zeitgeschichte“, der das Konzentrations- und Vernichtungslager Lublin-Majdanek thematisiert, der Öffentlichkeit vorgestellt. Es handelte sich hierbei um ein sorgfältig gewähltes Datum, den sechzigsten Gedenktag der größten Massenerschießung in der Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Der „Aktion Erntefest“, so der Tarnname des mörderischen Unternehmens, fielen im Raum Lublin insgesamt 42 000 Menschen jüdischer Abstammung zum Opfer. Die Buchpräsentation fand an einem ebenso geschichtsträchtigen Ort statt, im Schwurgerichtssaal L 111 des Düsseldorfer Landgerichts, in dem zwischen 26. November 1975 und 30. Juni 1981 die Hauptverhandlungen des Verfahrens gegen siebzehn ehemalige Angehörige des Lagerpersonals durchgeführt wurden: Sechs Frauen und elf Männer mussten sich für ihre Taten in Lublin-Majdanek in der Zeit von Anfang 1942 bis April 1944 verantworten. Haben sich die vorhergehenden Bände der „Juristischen Zeitgeschichte“1 bereits mit diesem Verfahren beschäftigt, so stellt der aktuelle Band keine Prozessgeschichte sondern vielmehr eine Quellenedition dar.

Dieter Ambach, ehemaliger Vertreter der Staatsanwaltschaft, macht der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit eine Auswahl von vor Gericht getätigten oder verlesenen Zeugenaussagen zugänglich, die er zusammen mit Oberstaatsanwalt Wolfgang Weber bei den Verhandlungen mitgeschrieben hat. Diese Unterlagen sind eine einzigartige Quelle, da die knapp sechsjährigen Hauptverhandlungen nicht dokumentiert wurden: Die inhaltliche Protokollierung von Zeugenaussagen für die Verfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten wurde im Rahmen einer Reform des Strafverfahrensrechts im Dezember 1974 abgeschafft. Deshalb verfügen wir lediglich über die Protokolle des 1960 einsetzenden Ermittlungsverfahrens. Die strafrechtliche Verfolgung der NS-Verbrecher war angesichts des dreißigjährigen Zeitabstandes zum Tatgeschehen, der Vielzahl über die Welt verstreuter Zeugen und potentieller Täter, aber vor allem wegen der eintretenden Prozessunfähigkeit des Beschuldigtenkreises eine „gigantische Aufgabe“ (S. XII), wie Staatsanwalt Ambach in der Einleitung erklärt. Das Gericht hörte insgesamt über 340 Zeugen aus dem In- und Ausland, zum überwiegenden Teil ehemalige Häftlinge, aber auch nicht angeklagtes ehemaliges Lagerpersonal. Gegenstand des Verfahrens waren lediglich Mordtaten, da alle übrigen Tatvorwürfe wie Totschlag und Körperverletzung in der Zwischenzeit verjährt waren. Von den ursprünglich siebzehn Angeklagten blieben bis zur Urteilsverkündung am 30. Juni 1981 lediglich neun übrig, die anderen waren entweder verstorben, für verhandlungsunfähig erklärt oder freigesprochen worden. Eine einzige Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen an mindestens hundert Menschen zu lebenslänglicher Haft verurteilt, sieben Beschuldigte erhielten wegen Beihilfe zum Mord Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren; ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Mit einer historisch-wissenschaftlichen Einführung vermittelt der Historiker Thomas Köhler dem Leser den zeitgeschichtlichen Rahmen der editierten Zeugenaussagen. Der Mitarbeiter des Geschichtsortes „Villa ten Hompel“ schafft es, auf 34 Seiten eine prägnante Einführung in das System der nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager zu liefern. Dies ist nicht allein seinem journalistischen Talent zu danken, sondern zeigt auf eindrucksvolle Weise, dass in den letzten zehn Jahren auf diesem Gebiet ausgezeichnete Forschungsarbeit geleistet wurde.2 Köhler bespricht jedes Hauptlager im Zusammenhang mit einem Themenschwerpunkt zumindest einmal ausführlicher. Dass er die von Karin Orth vorgenommene Trennung zwischen reinen Konzentrations- und Vernichtungslagern aufgehoben hat, erweist sich im Zusammenhang mit Majdanek als sinnvoll. Die übersichtliche Darstellung der Entstehungs- und Organisationsgeschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Majdanek basiert auf dem hervorragenden, nach wie vor aktuellen historischen Gutachten von Prof. Wolfgang Scheffler für das Düsseldorfer Gericht3 sowie auf Dieter Pohls Studie über die nationalsozialistische Vernichtungspolitik im Generalgouvernement4 und polnischen Forschungen zur Lagergeschichte5. Köhler nimmt bei verschiedenen thematischen Aspekten der Lagergeschichte wie „Zwangsarbeit“, „Selektion“, „Vergasung“, „Alltag“ immer wieder Bezug auf die Quellenedition und verweist auf konkrete Zeugenaussagen. Der Historiker versteht es, die Organisations- und Tätergeschichte mit der Verfolgungs- und Opfergeschichte zu verknüpfen.

Den historisch-wissenschaftlichen Darstellungen folgt die Edition der Zeugenaussagen, welche von den Herausgebern in drei Gruppen eingeteilt wurden; deutsche, jüdische und nicht-jüdische polnische Zeugen. Ambach erläutert in der Einleitung die Auswahlkriterien: Nur solche Zeugenaussagen wurden wiedergegeben, die als zeitgeschichtlich wertvolle Zeugnisse erachtet wurden bzw. zur Widerlegung des Revisionismus dienten. „Unberücksichtigt geblieben sind die Zeugen, deren Aussagen nachweisbar durch äußere Einflüsse verfälscht und somit unzutreffend waren, wie sich aus dem Vergleich mit anderen Aussagen ergab. Auch wurde auf den Abdruck solcher Aussagen verzichtet, die bloße Bestätigung anderer Aussagen darstellten.“ (S. XII/XIII)

Unter die erste Gruppe fallen sechs ehemalige Mitglieder des Wachpersonals der SS und eine Aufseherin sowie neun Angehörige der Wachbataillone, aber auch fünf deutsche Funktionshäftlinge. Im Rahmen der justiziellen Ahndung von NS-Verbrechen saßen Funktionshäftlinge bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit zusammen mit der SS auf der Anklagebank. Es ist generell zu überlegen, ob nicht mit Primo Levi eine strikte Trennung zwischen „Verfolgern“ und „Verfolgten“ aufrecht erhalten werden sollte, auch wenn Häftlinge in den so genannten Grauzonen zu „Mittätern“ werden konnten. Da es sich bei den fünf Fällen nicht um potentielle Angeklagte, sondern um Zeugen handelt, erscheint diese Zusammenstellung hier etwas unglücklich. Die seltenen Momente, in denen ehemalige Mitglieder der Konzentrationslager-SS zu ihrer Tätigkeit in den Lagern Stellung nahmen, finden sich so gut wie ausschließlich in gerichtlichen und polizeilichen Protokollen dokumentiert. Der Aussagewert dieser Zeugnisse muss stets vor dem Hintergrund der auf Selbstverteidigung gerichteten Strategie der Aussagenden relativiert werden. Gleichwohl stellen diese Aussagen interessante und bislang wenig genutzte Materialien dar.

Die zweite Gruppe setzt mit achtzehn Aussagen von Zeuginnen sowie zwei Zeugen das Hauptaugenmerk auf das Frauenlager bzw. die Verbrechen des weiblichen Wachpersonals. Die sehr eindrucksvollen Augenzeugenberichte sind vor allem für die Täterinnenforschung von großer Bedeutung. Besonders interessant sind die Aussagen der Zeuginnen Barbara Briks, Maria Kaufmann-Krasowska und Maryla Reich, denen es mit falschen Papieren gelang, nicht als Jüdinnen, sondern als „arische Polinnen“ registriert zu werden. Dadurch erhielten sie innerhalb des Lagers überlebenswichtige Aufgaben als Dolmetscherinnen oder Gärtnerinnen, während der Großteil der jüdischen Häftlinge schwere stumpfsinnige Arbeiten wie Steinetragen oder aber erniedrigende Latrinenreinigung verrichten musste. Schade nur, dass keine ehemaligen jüdischen Häftlinge anderer Nationalitäten, beispielsweise aus der Sowjetunion und der Tschechoslowakei zur Sprache kommen.

Die dritte Gruppe umfasst zehn Aussagen von Männern und zwölf Aussagen von Frauen. Es handelt sich hierbei vorwiegend um polnische politische Häftlinge, aber auch um Angehörige der polnischen Landbevölkerung, die wegen Nichterfüllung von Abgabequoten oder Repressionsmaßnahmen im Konzentrationslager inhaftiert worden waren. Darunter befindet sich auch ein Zeuge, der im engen Sinne einem Sonderkommando zugeordnet war. Zwei weitere Zeugen waren gelegentlich im Umfeld der Vergasungen „beschäftigt“. Die Zeugenaussagen dieser dritten Gruppe sind insofern „ergiebiger“, wie Ambach zu Recht anmerkt (S. 139), als die polnischen Häftlinge durch ihre Stellung im Lager und den guten Gruppenzusammenhalt gegenüber den von der Vernichtung bedrohten jüdischen Häftlingen bessere Überlebensbedingungen und Überlebenschancen hatten. Einige dieser polnischen Zeugen hatten durch ihre Funktionen im Lager überdurchschnittlich gute Beobachtungsmöglichkeiten und konnten deshalb gezielte Auskünfte zum Lagerpersonal geben. Bei der Auswertung wird allerdings zu berücksichtigen sein, dass es sich hier sozusagen um einen ausschließlich „polnischen Blick“ handelt.

Der neue Band „Juristische Zeitgeschichte“ lädt zu wissenschaftlicher Arbeit und Quellenkritik ein. Leider hat sich die Forschung noch verhältnismäßig wenig mit dem Majdanek-Prozess beschäftigt. Die gelungene Edition ist ein wichtiger Schlüssel zu bislang unbekanntem Material, eine breite Aufnahme ist ihr sehr zu wünschen. Mit Spannung kann erwartet werden, welche Forschungsarbeiten und Diskussionen dieser Band hervorrufen wird.

Anmerkungen:
1 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.), NS-Verbrechen und Justiz (Juristische Zeitgeschichte 4), Düsseldorf 1996; Zimmermann, Volker, NS-Täter vor Gericht. Düsseldorf und die Strafprozesse wegen nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, in: ebd. 10, Düsseldorf 2001.
2 Orth, Karin, Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Eine politische Ordnungsgeschichte, Hamburg 1999; Drobisch, Klaus, Günther Wieland, Das System der NS-Konzentrationslager 1933-1939, Berlin 1993; Tuchel, Johannes, Konzentrationslager. Organisationsgeschichte und Funktion der „Inspektion der Konzentrationslager“ 1934-1938, Boppart am Rhein 1991; Ders., Die Inspektion der Konzentrationslager 1938–1945. Das System des Terrors, Berlin 1994; Herbert, Ulrich, Orth, Karin, Dieckmann, Christoph (Hgg.), Die nationalsozialistischen Konzentrationslager – Entwicklung und Struktur, 2 Bde., Göttingen 1998.
3 Scheffler, Wolfgang, Zur Judenverfolgung des nationalsozialistischen Staates – unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Generalgouvernement – und zur Geschichte des Lagers Majdanek im System nationalsozialistischer Konzentrationslager. Historisches Gutachten erstattet von Prof. Dr. Wolfgang Scheffler vor der XVIII. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf (XVII 1/75 (s)).
4 Pohl, Dieter, Von der Judenpolitik zum Judenmord. Der Distrikt Lublin des Generalgouvernements 1939 – 1944, Frankfurt am Main 1993.
5 Marszalek, Jósef, Majdanek. Konzentrationslager Lublin, Warschau 1984; Winiewska, Anna; Rajca, Czesaw, Majdanek. Das Lubliner Konzentrationslager, deutsch von Thomas Kranz, Lublin 1997; Kranz, Thomas, Das Kl Lublin – zwischen Planung und Realisierung, in: Herbert; Orth; Dieckmann (wie Anm. 2), Bd. 1, S. 363-389.
Der Band kann über die Justizakademie (02361-481-202, buchbestellung@jak.nrw.de) oder die Villa ten Hompel (0251-4927101, tenhomp@stadt-muenster.de) bezogen werden.

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