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Titel
Das Stasi-Syndrom. Über den Umgang mit den Akten des MfS in den 90er Jahren


Autor(en)
Wagner, Matthias
Erschienen
Berlin 2001: edition ost
Anzahl Seiten
259 S.
Preis
DM 24,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Wunschik, Tobias

Archivare sollten ihre Aktenbestände eigentlich erschließen, offenlegen und die Benutzung nur im Interesse des Datenschutzes oder der Bestandserhaltung einschränken. Matthias Wagner, gelernter Archivar und in der Wende eine Zeitlang oberster Verwahrer der heiklen Stasi-Akten, möchte diesen Bestand hingegen heute am liebsten ganz wegsperren - und zwar aus politischen Motiven.

Seit 1975 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam tätig, warb ihn die Staassicherheit 1981 als Inoffiziellen Mitarbeiter (IM). Als Vorwand diente, er solle Mielkes Mannen in die "Geheimnisse des Archivwesens" einweihen (S. 12). (als ob der Stasi-Apparat nicht mit bedrucktem Papier umzugehen wusste.) Doch Wagner wurde nicht hellhörig, sondern fand, die DDR hätte seinerseits "etwas Loyalität verdient", weil ihm als Halbwaise ein Studium ermöglicht worden sei. "Allzu Schlimmes" hat er, wie er entschuldigend meint, natürlich nicht berichtet (S. 25), weil seine Kontakte zu den Kollegen "rein dienstlich" gewesen seien (S. 190).

Als Nicht-Parteimitglied wurde er, nach eigener Darstellung nolens volens, am 1. Februar 1990 der verantwortliche Archivar für die Zusammenführung der Stasi-Unterlagen. Wagner kann daher anschaulich berichten: über die Konflikte zwischen dem Bürgerkomitee Normannenstraße, staatlichen Auflösern der Staatssicherheit, dem Innenminister Peter-Michael Diestel und dem Sonderausschuß der Volkskammer zur Kontrolle der Stasiauflösung, dem Vorläufer des Sonderbeauftragten der Bundesregierung bzw. der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Er weiß aus eigener Anschauung vom Umgang mit VS-Unterlagen in der DDR und von der Vernichtung der HVA-Dokumente in der Wendezeit. Er kritisiert die kurzzeitig gestattete Säuberung von betrieblichen Personalunterlagen im gesamten Land im Frühjahr 1990 und die Aktenvernichtung in der staatlichen Verwaltung im Spätsommer (S. 81).

Er berichtet, daß die Staatsanwaltschaft der noch existierenden DDR mit beschlagnahmten MfS-Unterlagen sehr nachlässig umging (S. 97) und bundesdeutsche Nachrichtendienste sich teilweise jahrelang Originalunterlagen ausleihen konnten (S. 149). Wagner schildert im einzelnen mit Süffisance, daß die Besetzer der Normannenstraße vom September 1990 ihren Hungerstreik mitunter für den Verzehr von Baguettestangen unterbrachen (S. 164). Seine überwiegend von Häme und Sarkasmus gezeichneten Porträts der Beteiligten lassen die Stimmungen und Befindlichkeiten der Wendezeit wieder aufleben. Insoweit mag Wagners Schilderung als Insiderbericht aus der Frühzeit der Aktenverwaltung bzw. -vernichtung brauchbar sein. Ihrem Selbstanspruch, die politische und historische Aufarbeitung von DDR-Unrecht zu deuten, genügt die Studie jedoch keinesfalls.

Im Jahre 1991 war Wagner von der inzwischen entstandenen "Gauck-Behörde" in das Bundesarchiv gewechselt; fünf Jahre später jedoch wurde seine frühere Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter bekannt. Wagner fand sich auf dem Arbeitsamt wieder und hat so "alles durchlitten, was vermeintliche Täter in diesem Lande durchmachen mußten". (S. 8) In den vergangenen Jahren, so glaubt er nun, habe er die "Souveränität gewonnen", die Stasi-Thematik "mit angemessener Sachlichkeit auszubreiten" (S. 8) Doch vor diesem Hintergrund verschwimmen immer noch seine Begriffe von Recht und Unrecht. Sich selbst sieht er fast "heimtückisch" aus dem öffentlichen Dienst gedrängt - und vergleicht sich dabei realitätsfern mit seinem im Konzentrationslager verstorbenen Großvater (S. 177).

Auf diese Weise trägt er zur allgemeinen Verwirrung darüber bei, wer nun eigentlich Täter, Mitläufer oder Opfer des SED-Regimes war. Daß er etwa Hans Modrow für einen Mann "von Format" hält (S. 18), mag man als subjektive Interpretation gelten lassen. Doch bei Joachim Gauck will er einen "fanatisch-grausamen" Blick bemerkt haben (S. 169) und unterstellt ihm - ohne ihn beim Namen zu nennen - er habe seine eigene Akte bereinigt (S. 183). Deutlich im Ton vergreift er sich auch, wenn er dem Gedenkstättenleiter Hubertus Knabe nach seinem umstrittenen Vergleich von Hohenschönhausen und Dachau bescheinigt, diesem sei wohl "zuvor von der Stasi das Gehirn weggestrahlt worden" (S. 18).

Nicht zufällig gilt Wagners Hauptkritik den Überprüfungen im öffentlichen Dienst (S. 103). Die Behörde der Bundesbeauftragten "zerstampft noch immer Menschen", wie er es zynisch formuliert. Er sieht in den Überprüfungen die "Ausschaltung einer Herrschaftselite durch eine andere Herrschaftselite" (S. 175) - und übersieht, daß Angehörige aller Parteien in beiden Teilen Deutschlands abtreten mußten. Nicht "bei Bedarf", wie Wagner meint, sondern nach dem Buchstaben des (Stasi-Unterlagen-)Gesetzes werden Biographien offengelegt (S. 7). Daß Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Potsdam eine "faire Prüfung" ihrer Selbstauskunft über etwaige Spitzeltätigkeit zugesagt wurde, kann doch nicht bedeuten, daß sie auch im Falle gravierender Belastungen weiterbeschäftigt werden, wie Wagner sich das offenbar wünscht (S. 118). "Es gab und gibt keine Kriterien" (S. 175) für die Bewertung von Spitzeldiensten, behauptet er nämlich. In Wirklichkeit teilt die Bundesbeauftragte bei Überprüfung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der auskunftsersuchenden Stelle beispielsweise auch mit, ob eine Anwerbung zum Inoffiziellen Mitarbeiter möglicherweise unter Druck erfolgte oder sich der Angeworbene der Zusammenarbeit später zu entziehen versuchte. Und über eine Spitzeltätigkeit, die vor 1976 endete oder nur in jugendlichem Alter (bis 18 Jahre) erfolgte, wird in der Regel überhaupt keine Auskunft erteilt. So kommt es in vielen Fällen von IM-Tätigkeit gar nicht erst zu einer Kündigung. Und im Jahre 2006 endet nach gegenwärtiger Rechtslage ohnehin die Überprüfung des öffentlichen Dienstes in der bisherigen Form.

Die zeitweilige Aufregung in der öffentlichen Debatte um Inoffizielle Mitarbeiter und Staatssicherheit bezeichnet er als "Stasi-Syndrom". Hier sieht er "eine diffuse Mischung von Vorurteil, Berechnung, Dummheit, Raffinesse, Schuldzuweisung, Entschuldigung und Selbstdarstellung" am Werk. Aus seiner verschwörungstheoretischen Sicht dient die historische Aufarbeitung nicht der Aufdeckung der Strukturen eines Unterdrückungsapparates, sondern der Kriminalisierung der gesamten DDR (S. 7). Die Machtstrukturen des Mielke-Apparates sind seiner Meinung nach "längst zur Genüge untersucht". Weitere Forschung diene den "Siegern" nur dazu, "den Horror über das Vergangene zu vergrößern (S. 73); sie sei "billige Propaganda in der subtilen Umhüllung der Geschichtsfälschung" (S. 74).
Seriöse Forschung und Aktenkenntnis können es jedenfalls nicht sein, die Wagner zu der Behauptung verleiten, ostdeutsche Tschekisten hätten "mit Überzeugung und gewiß auch mit Anstand ihren Parteiauftrag und Beruf bei den Sicherheitsorganen der DDR ausgeübt" (S. 119).

Wagner solidarisiert sich hier mit jenen, die vor 1989 Täter waren, nur weil sie sich später berechtigte Vorwürfe anhören mußten und so scheinbar zu "Opfern" der öffentlichen Meinung wurden. Das Ministerium für Staatssicherheit "jagte Terroristen und Autoschieber [...] und kümmerte sich um Verstöße gegen DDR-Gesetze" (S. 32), glaubt Wagner allen Ernstes. Merkwürdig nur, daß Linksterroristen aus dem Westen in Wirklichkeit eher hofiert als gejagt wurden, und (wie etwa Johannes Weinrich) bei der Einreise sogar ungestraft Sprengstoff mit sich führen konnten, was nach geltendem DDR-Recht mit mehreren Jahren Haft hätte geahndet werden müssen. Von einem verwirrten Rechtsempfinden zeugt auch, daß sich Wagner als "Schreibtischtäter" fühlt, weil er die wegen Mordes gesuchte Inge Viett in den MfS-Karteien suchen ließ und auf diese Weise zu ihrer Verhaftung beitrug (S. 135).

Mit Recht übt er hingegen Kritik an vormals SED-treuen Wende-Opportunisten und an der sensationsheischenden Boulevardpresse, die undifferenziert über Verstrickungen mit dem SED-Regime schwadroniert. Zutreffend ist auch seine Beobachtung, daß sich die öffentliche Diskussion um politische Verantwortung für die SED-Diktatur zu stark auf die Staatssicherheit foccussierte und zuwenig die Partei und andere Machtträger einbezogen hat. Wagner behauptet ferner, daß Vorbehalte gegen eine Offenlegung von Stasi-Unterlagen erst aufkamen, "als auch prominente Westdeutsche mit Hilfe der Akten durchleuchtet werden sollten" (S. 8). Dieser Eindruck könnte durch das Urteil des Berliner Landgericht in der Sache des Altbundeskanzlers Helmut Kohl tatsächlich entstehen - weswegen die entstandene Rechtslage dringend einer Korrektur bedarf.
"Charakter, Anstand und Größe" (S. 187) haben aus seiner Sicht wohl nur diejenigen, die auf das Offenlegen schuldhafter Verstrickung in der Diktatur verzichten. Sicherlich zeugt es von Größe, wenn Opfer den Tätern verzeihen können. Wenn allerdings ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter ihrerseits einen Freispruch mit so großer Selbstverständlichkeit einfordern, wie Wagner es tut, zeugt dies eher von Selbstgerechtigkeit. Als Autor einer vielbeachteten Studie über die Kadernomenklatur in der DDR hatte sich Wagner bereits einen Namen gemacht, den er mit seinem neusten Buch vielleicht aufs Spiel setzt.

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