Seit Jahrzehnten haben Werke zur Frauengeschichte im Nationalsozialismus Mythen dekonstruiert, angefangen mit drei Klassikern: Jill Stephenson, die 1975 mit dieser Absicht ihre Studie über Frauen im Deutschland der 1930er-Jahre eröffnete; Dörte Winklers Buch aus dem Jahr 1977 über Frauenerwerbsarbeit mit Schwerpunkt in der Kriegszeit – zu den „Legenden“, die hier widerlegt werden sollen, gehört die von den erhöhten Aufstiegschancen und einer „ökonomischen Emanzipation“ der Frauen (Ralf Dahrendorf, David Schoenbaum, Karl Dietrich Bracher) – und Leila Rupp, der zufolge das NS-Frauenbild alles andere als ein „viktorianisches“ gewesen sei und weniger restriktiv als das, was in den USA bis 1941 vorherrschte. Gestritten wurde darum, ob es „den“ Frauen unter dem „patriarchalischen“ NS-Regime schlechter gegangen sei als anderswo und ob es die Familie zementiert oder zerstört habe. Erst später fragte man nach der Bedeutung von Rassenpolitik und Holocaust für Frauen, stritt um die Einordnung von weiblichen Opfern, Tätern, Mitläufern, Zuschauern. All diese Klassifikationen übergreift das Fragen nach Handlungsräumen und der Art ihrer Nutzung. Besonders ertragreich sind Forschungen über Gruppen von Frauen: berufliche oder altersspezifische, jüdische und für jüdisch erklärte, Soldatenfrauen oder KZ-Häftlinge oder -Wärterinnen. Alle trugen auch zu den Reflexionen über jene Kategorien und zu Kontroversen bei, während die traditionelle Annahme von einem NS-spezifischen und für die NS-Politik zentralen „Mutterkult“ sukzessive marginalisiert wurde und fast nur noch in außerwissenschaftlichen Medien zu finden ist.
Franka Maubachs Untersuchung, entstanden als Dissertation an der Universität Jena, gehört zu den Werken, die unsere Erkenntnisse in diesen Feldern weit voranbringen. Unter dem Titel „Wehrmachthelferinnen“ behandelt sie diverse Gruppen junger Frauen, die als Nachrichtenhelferinnen, Stabshelferinnen oder Flakwaffenhelferinnen eingesetzt wurden. Die „weibliche Kriegshilfe“ schloss noch viele andere „Helferinnenschaften“ ein und hatte auch ein Pendant in anderen kriegführenden Staaten (in England wurden 450.000 Frauen für die Army, Navy und Air Force rekrutiert, in den USA 350.000). In Deutschland hatten die Wehrmachthelferinnen primär die Aufgabe, administrative Planstellen von Soldaten – anfangs vor allem in der Büroarbeit – „freizumachen“, damit diese an die Front versetzt werden konnten. Immer dichter kamen die Helferinnen im Lauf des Kriegs selbst an Waffen, Front und Töten heran; dass 1944 dem militarisiertesten Teil von ihnen der Kombattantenstatus verliehen wurde (nach den Haager und Genfer Abkommen), ist zwar schon lange bekannt (durch Ursula von Gersdorffs Klassiker über Frauen im Kriegsdienst von 1969), wird aber erst in dieser Studie ernst genommen.
Gewiss, diese „Kombattantinnen“ standen weder unmittelbar an der Waffe noch können sie, als begrenzte Gruppe, für „die“ deutschen Frauen jener Zeit stehen. Aber erstens gab es ohnehin kein einheitliches „NS-Frauenbild“, zweitens war die „weibliche Hilfe“ eine zentrale Figur des totalen Kriegs und für seine Führung unerlässlich – das ist der Sinn des Titels: „Die Stellung halten“ –, und drittens bewegte sich die Zahl der Militärhelferinnen immerhin um die zwei Millionen: 500.000 bei der Wehrmacht, 400.000 beim Deutschen Roten Kreuz, und über 500.000 waren „Amtsträgerinnen“ beim Reichsluftschutzbund. Sie alle tauchen nicht in der Arbeitsmarktstatistik auf, der zufolge 1944 knapp 15 Millionen deutsche Frauen (57 Prozent der 15-60jährigen) erwerbstätig waren. Denn viele von ihnen waren ehrenamtlich tätig, oder aber sie wurden – so im Fall der Wehrmachthelferinnen – notdienstverpflichtet, das heißt rekrutiert aufgrund der einschlägigen Verordnungen von 1938/39 per Einberufungsbescheid sowie ohne Arbeitsvertrag und unbefristet, ähnlich wie bei der männlichen Wehrpflicht. Doch anders als die Soldaten mussten die Frauen familienunabhängig sein, also ledig oder zumindest (klein-)kinderlos, und oft meldeten sie sich freiwillig, vor allem zu Beginn des Kriegs; erst später häuften sich die Zwangsverpflichtungen. Das Verhältnis von Zwang und Freiwilligkeit ist ein wichtiges Element in Maubachs Analyse des Phänomens, das sie als „Überschreitung der weiblichen Traditionsgrenzen beim Eintritt ins männerbündische Militär“ definiert (S. 29); sie ist konzipiert als „eine Gegengeschichte“ zur „legendierten Geschichte der Mutter“ (S. 27) und soll den „nationalsozialistischen Muttermythos [...] hinterfragen und dekonstruieren.“1
In methodischer Hinsicht handelt es sich um eine „Erfahrungsgeschichte“, also um die Rekonstruktion und Analyse der Erfahrung von Wehrmachthelferinnen anhand von Autobiographien, Memoiren, Tagebüchern und vor allem lebensgeschichtlichen Interviews. So gut wie alle Interviewten hatten einen Status als (mehr oder weniger hohe) „Führerinnen“ innegehabt, und sie gehörten größtenteils derselben Generation an: Geboren von 1919 bis 1925 (für den Einsatz mussten sie volljährig sein), erfuhren sie die Anfänge der nationalsozialistischen Aggressionspolitik während der Zeit ihrer Pubertät und Adoleszenz, waren am Ende des Kriegs bis zu 26 Jahre alt und fielen im Rahmen der Entnazifizierung unter die Jugendamnestie für die Jahrgänge ab 1919. Aus 40 Interviews wurden fünfzehn als Sample für den Kern der Interpretation ausgewählt. Oft werden instruktive „Schlüsselsequenzen“ ausführlich zitiert, vor allem aber sucht die Analyse (verborgene oder unreflektierte) Tiefendimensionen von Erfahrung aufzudecken und Schichten der Erinnerung abzutragen. Sowohl die theoretischen Reflexionen, die auch die eigene Rolle als Interviewerin betreffen, als auch ihre praktische Umsetzung sind wichtige Beiträge zum Verfahren der Oral History.
Die Darstellung erfolgt in vier großen Schritten. Das II. Kapitel behandelt die „Vorprägungen“ im Elternhaus, gekennzeichnet vom väterlichen Versagen im Weltkrieg und von einer traditionellen Hausfrau-Mutter, die „im Innenraum des Privaten“ (S. 50) verblieb, während die nationalsozialistische Sozialisation als Alternative erfahren wurde, die Kinder aus der Familie löste und die Jugend glorifizierte: „Bewegung nach draußen“ ist hier das übergreifende analytische Konzept. Im Bund Deutscher Mädel machten die Töchter – nun in Uniform – ihre erste Machterfahrung, und den Reichsarbeitsdienst, wo „Kameradschaft“ und damit eine „gleichgeschlechtliche Gemeinschaft“ hochgehalten wurde, erfuhren die jungen Frauen mit ihrem „Drang nach draußen“ als „Kriegseinsatzpropädeutikum“ (S. 61, 63, 67). Das alles habe bei Kriegsbeginn zu weiblicher „Lust an der Eroberung“ geführt, zu einem „drängenden Eroberungsbegehren“ und zu einer Reaktivierung des „Augusterlebnisses“ von 1914 in der Form einer „Blitzkriegsbegeisterung“ (S. 69, 73, 75; die letzte Konstruktion scheint mir nicht überzeugend).
Das III. Kapitel ist das zentrale und handelt über die Kriegseinsätze der Militärhelferinnen, anfangs meist ehemalige Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, dann vermehrt BDM- und RAD-Angehörige: beginnend im Herbst 1940 in Frankreich und im übrigen Westen (unter dem Titel: „Nach draußen“), wo es noch „Lust an der Besatzung“ gab, zumal im amüsanten Paris; zu dieser Zeit entstand der Terminus „Blitzmädchen“, der aber erst später den Klang von „leichten Mädchen“ oder gar „Offiziersmatratze“ erhalten sollte und zum Stigma wurde. Es folgen die Einsätze in den Ostgebieten 1941/42 (Titel: „Das Draußen wird prekär“), wo man der Front näher stand, vor allem auch der Vertreibung und Vernichtung, bei denen die Helferinnen zu Mitwissern und Zuschauern wurden, manchmal auch zu Akteuren: „Frei-Räume, die als Experimentierfeld weiblicher Machtausübung genutzt werden konnten“ (S. 128). Nach der Kriegswende 1943 folgte die Feindabwehr außerhalb und innerhalb Deutschlands („Das Drinnen in Gefahr“), wobei geradezu von einer „Verweiblichung der Luftwaffe in einigen Bereichen“ (S. 208) gesprochen werden kann, und schließlich 1944/45 die Rückzüge, wo Flakwaffenhelferinnen „die letzte Stellung“ (S. 237) hielten, beim Scheinwerferdienst „Tötungsassistenz“ (S. 263) verrichteten und das „Drinnen zum Draußen wird“. Das IV. Kapitel („Zivilisierung“) behandelt die Erfahrungsgeschichte der Nachkriegszeit anhand der „Frage nach den Möglichkeiten der Rückkehr von draußen nach drinnen“, einschließlich des Umgangs mit dem „Stigma der Helferin-Hure“ (S. 274). Den einstigen Helferinnen ebenso wie anderen NS-Aktivistinnen wurde nun größte Missachtung zuteil, „einzig vergleichbar“ mit derjenigen gegenüber den Widerständlern des 20. Juli (S. 233). Die „Schaffung eines geschlechterrestaurierten Innenraums des Privaten“ war schwierig, aber die weibliche Kameradschaft wurde weiterhin gepflegt (auf gutbesuchten Treffen) und wurde zur „Erinnerungsgemeinschaft“.
Das alles ist spannend, klug und reflektiert dargestellt und ist für die Frauen- ebenso wie die Kriegshistoriographie innovativ.2 Die Erfahrungsgeschichte wird einfühlsam wiedergegeben und erweist sich, komplettiert durch Militärgeschichte, als Schlüssel zur Erkenntnis von damaliger Innovation, zusammengefasst als: „das ‚Draußen‘ als Handlungsraum, weibliche Kameradschaft“ (S. 273). Doch scheint es mir ein Problem zu sein, dass die fünf Schlüsselkategorien, in denen das Geschehen gefasst werden soll, schillernd sind und doch derart inflationär verwendet werden, dass das lesende Nachdenken oft mehr erschwert als angeregt wird. Das Begriffspaar „drinnen/draußen“ verkommt durch seine Häufigkeit (allerdings nicht in den Quellen) zu einer Metapher ohne präzise Ausdruckskraft („drinnen“ ist natürlich Heim und Familie, kann aber auch das besiegte Deutschland sein oder die „Innenräume der Besatzung“, während ansonsten die Besatzung „draußen“ ist, ebenso wie das siegreiche Deutschland, und „draußen“ sind natürlich die Männer). Auch das damit fast austauschbare Begriffspaar „privat/öffentlich“ kommt in den Quellen nicht vor, wird hier aber in einer so scharfen Dichotomisierung verwendet, wie sie in der Geschlechtergeschichte eigentlich überholt ist. „Privat“ wird regelmäßig kombiniert mit „mütterlich“, „drinnen“ oder „B/Innenraum“ und kann für alles stehen, was den Helferinnen zuwider, erschwert oder versagt ist, etwa das „Privatissimum von Heim und Heimat“ (S. 314) oder die „Privatisierung des Selbst“ (S. 296) nach 1945; nur die weibliche Kameradschaft erscheint nie als privat. Handeln scheint nur im kriegsgeprägten (und deshalb „öffentlichen“) Raum möglich zu sein, während im „Innenraum des Privaten“ nur Immobilität und Lähmung herrsche. Dementsprechend ist die dritte Schüsselkategorie „Bewegung“. Als „revolutionär neue“ ist sie immer „aus dem traditionellen Raum des Weiblichen nach draußen“ gerichtet; damit sei sie eine „genuin nationalsozialistische Operation“ (S. 45, 60 f.) und erfordere eine „traditionell [für Frauen, G.B.] untypische Beweglichkeit“ (S. 10). Sind das nicht eher traditionelle Stereotypen als „Erfahrungen“? Viertens wird „Bewegung“ ergänzt durch „Expansion“. Ihre wichtigste Variante ist die Ineinssetzung der wehrmachthelferischen „Expansionen des Selbst“ mit den Expansionen der Nazi-Herrschaft; die ersteren seien auch „die andere Seite der Vernichtung“ (S. 133, 156). Beispielsweise zeige sich ein „Erfahrungskonglomerat aus nationaler und individueller Expansion“ bei einer 14-Jährigen beim „Anschluß“ Österreichs: „Es muß großartig gewesen sein. [...] In Linz haben sie gebrüllt, als er [der „Führer“] endlich kam. [...] Ich möchte einer der Soldaten sein, die dort einziehen!“ (S. 73). Meines Erachtens bieten sich für solche Phänomene durchaus schärfere Begriffe an. Das fünfte und wichtigste Konzept ist das „Gefühl“ der „gesteigerten Selbstbedeutsamkeit“: Resultat der Machterfahrung von „Führerinnen“ mit hohem Elite-Bewusstsein (S. 55, 73, 313), des „sozialen Aufstiegs“ und „neuen Machtstatus“ der Besatzerinnen (S. 112, 118), für die „der Krieg [...] tatsächliche Partizipationsräume“ eröffnet (S. 110) habe. Wirklich „tatsächliche“? Vielleicht wäre es besser gewesen, Michael Wildts Begriff der „Selbstermächtigung“ zu nutzen (vgl. S. 311 Anm. 7) und davon auszugehen, dass die für Männer passenden Konzepte durchaus auch für Frauen gelten können.
Im abschließenden Fazit („Draußen vor der Tür“) wird deutlich, dass Wahl und Inhalt der Schlüsselkategorien eine zusätzliche Bedeutung haben, jenseits der Analyse der helferischen Erfahrungen. Sie ergibt sich aus der Grundinterpretation des analysierten Phänomens als „geschlechtsspezifische Transgression“ des „tradierten polaren Geschlechterverhältnisses“, das aber nur „kurzfristig“ überschritten, nicht „nachhaltig“ aufgelöst wird (S. 132, 22). Hier wird also eine (viel spätere) feministische – oder feministisch erscheinende – Sprache ins Spiel gebracht, und so muss dann wohl auch gefragt werden, ob die Aktivität der Kriegerinnen des totalen Rassenkriegs als „Emanzipation“ gelten könne; Hans-Ulrich Wehler bietet sich als Verfechter dieser These an.3
Franka Maubach ist – erfreulicherweise – skeptisch, und zwar wegen der destruktiven Art der „Loslösung von Abhängigkeiten“, die im Übrigen selbst abhängig war. Da sie sich aber nicht entschließen kann, das Phänomen unter dem Titel „(Mit-)Täterinnen“ zu behandeln – denn dadurch würden weiblicher Eigensinn und „genuine“ Selbstexpansion, die mehr gewesen seien als Imitation (männlicher) Täter, unsichtbar gemacht –, prägte sie „anstelle des [...] Begriffs der Emanzipation [...] den geschraubt-umständlichen Begriff der gesteigerten Selbstbedeutsamkeit“ (S. 311). Und dennoch meint sie, abschließend zur „Emanzipation“ voranschreiten zu müssen: „Die Erfahrung kriegs- und kameradschaftsgesteigerter Selbstbedeutsamkeit tradierte [diese Frauengeneration, G.B.] in die nächste, die 68er-Generation, deren Avantgarde vermutlich nicht zuletzt diese Erfahrungen der Müttergeneration zum emanzipativen Konzept umbaute“ (außer – nochmals – Wehler gibt es hierfür keinen Beleg). Die „Forderung“, dass „das Private politisch“ sei, entstamme dem „Zusammenhang zwischen kriegsbewegten Müttern und den linksbewegten Kindern“; frauenkriegerische „Selbstbedeutsamkeit“ und der „hohe Wert weiblicher Kameradschaft“ sei „in die Töchtergeneration tradiert“ worden, und die Frauenbewegung habe sie „in die Konzepte von Emanzipation und Frauensolidarität eingearbeitet“. Sie habe also „das Positive“ des „Kriegshabitus“ genutzt, um nunmehr „für eine nachhaltige Emanzipation zu kämpfen.“ So müssten nun auch die NS-Kriegerinnen „in die Geschichte der Frauenbewegungen eingeordnet“ werden (S. 313f., 298f.).
Aber der Slogan „das Persönliche [nicht: das Private! G.B.] ist politisch“ war kein Erbe kriegerischer Nazi-Frauen, sondern er wurde 1969 von amerikanischen Feministinnen geprägt; dass diese oder die britischen Feministinnen von der gut erforschten Kriegsaktivität ihrer „Mütter“ angestoßen worden seien, ist bisher nicht insinuiert worden. Der apodiktischen und unbelegten Behauptung: „Die zivile Frauenbewegung war ein Resultat der weiblichen Bewegungen durch den Krieg“ (S. 314) möchte ich entgegensetzen: Sie war ein Produkt von Frauen, die sich von einem kriegerischen „Draußen“ distanzierten; sie wollten nicht als „Töchter“ gelten, sondern pochten auf das, was Maubach nur ihren Interviewpartnerinnen zubilligt: Eigensinn – aber von einer ganz anderen Art. Die wichtigen Anstöße der deutschen Feministinnen entstammten nicht den NS-Kriegerinnen, sondern den demokratischen Frauenbewegungen in den Ländern der einstigen NS-Gegner und den Chancen, welche die Demokratie im eigenen Land bot. Allerdings erfuhren in der Tat viele von ihnen schon in den 1970er- und 1980er-Jahren Anfeindungen (damals von männlicher Seite), sie träten das Erbe ihrer „Mütter“, einstiger „Nazissen“, und der „braunen Horden“ an. (Ich erspare mir den Verweis auf gedruckte Belege, manche werden sich erinnern.)
Anmerkungen:
1 Die letzte Formulierung: Franka Maubach, Expansionen weiblicher Hilfe. Zur Erfahrungsgeschichte von Frauen im Kriegsdienst, in: Sybille Steinbacher (Hrsg.), Volksgenossinnen: Frauen in der NS-Volksgemeinschaft, Göttingen 2007, S. 100.
2 Außerdem ist die Arbeit bemerkenswert frei von Irrtümern. Allerdings war die NS-Frauenschaft nicht „die nationalsozialistische Mütterorganisation“ (S. 89), und Königin Luise „organisierte“ auch nicht die Krankenpflege in den Befreiungskriegen (S. 10), denn sie starb zu früh.
3 Vgl. S. 310f.; Maubach 2007, S. 110f.; Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, IV. Band (1914-1949), München 2003, Kap. IX.III.2: „Frauen im ‚Dritten Reich’: offizieller Antifeminismus und indirekte Emanzipationsförderung“, S. 752-760.