Cover
Titel
Schwarzwohnen. Die Unterwanderung der staatlichen Wohnraumlenkung in der DDR


Autor(en)
Grashoff, Udo
Reihe
Berichte und Studien 059
Erschienen
Göttingen 2011: V&R unipress
Anzahl Seiten
200 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Henning Schulze, Institut für Hochschulforschung (HoF) Halle-Wittenberg / Universität Leipzig

In der deutschen DDR-Geschichtsforschung geht der Trend seit längerem hin zu kulturgeschichtlichen und alltagskulturellen Fragestellungen. Dieser Trend ist interpretierbar als Reaktion auf die Diagnose, dass einerseits das Forschungsfeld seit geraumer Zeit als hinlänglich beackert gilt, andererseits unter HistorikerInnen in der Frage nach der inneren Funktionsweise des DDR-Systems nach wie vor kein Konsens besteht. Wie strittig diese Diagnose auch sein mag – ihr ist es zu verdanken, dass die Geschichtsforschung nach und nach auch in die letzten Nischen der DDR-Gesellschaft vordringt und deren Strukturen und Funktionsweisen detailliert zu Tage fördert. Einem solchen Nischenthema widmet sich Udo Grashoff, der die erste umfassende Monografie zum Phänomen des „Schwarzwohnens“ in der DDR vorgelegt hat.

Die Arbeit basiert auf dem umfangreichen Studium einschlägiger Akten und Archivbestände sowie auf 34 Interviews mit ehemaligen SchwarzwohnerInnen. In acht Hauptkapiteln beleuchtet der Leipziger Historiker sein Thema akribisch, kenntnisreich und multiperspektivisch. Seine Darstellung setzt mit grundlegenden Ausführungen zum System der Wohnungsvergabe in der DDR und den Strategien der Behörden im Umgang mit den Schwarzwohnern ein (Kapitel 2, S. 13-45). Udo Grashoff konstatiert einen „staatlichen Anspruch auf vollständige Verfügungsgewalt“ über Wohnungen in der DDR (S. 13). Gleichzeitig weist er auf die evidente Unfähigkeit ihrer Verwaltung hin, diesem Anspruch in der Realität gerecht zu werden. Mangelnde Ressourcen der Bauwirtschaft und organisatorische Probleme beim Vollzug des staatlichen Wohnungsmonopols, die bereits bei der Erfassung des Wohnungsleerstands begannen, waren die Ursachen für dieses Scheitern, eindrucksvoll belegt in der Zahl von mehreren Hunderttausend leerstehenden Wohnungen im Jahr 1990 bei gleichzeitig verbreitetem Wohnungsmangel.

Als übergeordnete Gründe werden die ideologisch motiviert niedrigen Mieten und starre rechtliche Rahmenbedingungen für sowohl staatliche als auch private Eigentümer beim Erhalt des Wohnraums genannt. Dies habe einen Zustand „organisierter Verantwortungslosigkeit“ produziert (S. 15). Eine Lesart, die zunächst naheliegend erscheint. Die ihr inhärente Gegenüberstellung planwirtschaftlicher und marktwirtschaftlicher Regulierungsprinzipien, mithin: zweier unterschiedlicher Systemlogiken, mag jedoch den Blick auf ein zentrales Problem verstellen. Die DDR scheiterte nicht nur aus Sicht ihrer westlichen Konkurrenzsysteme – sie scheiterte, bei der Wohnungsvergabe und anderenorts, an ihren eigenen steuerungsoptimistischen Maßstäben.

Vor ein besonderes Problem waren die DDR-Behörden durch das Phänomen des Schwarzwohnens in leerstehenden oder für den Abriss vorgesehenen Häusern und Wohnungen gestellt. Schwarzwohnen wird von Udo Grashoff beschrieben (a) allgemein als „eigenmächtiger Zugang zum Wohnen“, (b) lebensweltlich als Wohnen „ohne Mietvertrag“ und (c) politisch als Versuch, den Anspruch des Staates auf vollständige Kontrolle der Wohnungsvergabe und -bewirtschaftung zu untergraben (S. 9).

Dass sich Politik und Verwaltung der DDR ihr Scheitern bei der Kontrolle der Wohnraumbewirtschaftung zumindest teilweise eingestehen mussten, darauf verweist einer der Befunde Udo Grashoffs zum Thema der Bestrafung. Er unterstreicht, „dass es keine behördliche ‚Jagd‘ auf SchwarzwohnerInnen gab, dass ihnen manchmal sogar ein gewisses Desinteresse entgegengebracht wurde“ (S. 28). Sehr differenziert wird die Praxis der Behörden beschrieben, die in ihrer Bandbreite von harten Ordnungsstrafen und Räumung bis zur (in-)offiziellen Duldung von Schwarzwohnern reichen konnte. Individuelles Verhandlungsgeschick und selbstbewusstes Vorgehen erhöhten im Einzelfall die Chancen auf Duldung. Die Reaktion der Wohnungsvergabestellen war letztlich aber unberechenbar, was die Lesart von der Wohnungszuteilung als Gnadenakt des Staates unterstreicht.

Diskussionswürdig erscheint die Aussage Udo Grashoffs, die „SED-Diktatur [habe] Delikte geschaffen, die es in marktwirtschaftlich organisierten Gemeinwesen überhaupt nicht gab“ (S. 34). Lag es nicht gerade in der Logik des Systems, einen Sanktionierungsvorbehalt gegenüber Verstößen gegen das staatliche Wohnungsmonopol zu formulieren? Bei der Sanktionierung stand sich das System zunächst freilich selbst im Weg, wie Grashoff erkennt: „Niemand durfte auf die Straße gesetzt werden“ (S. 35). Die widersprüchliche Rechtslage dürfte jedoch nur einer der Gründe sein für die offenbar erheblichen Spielräume der behördlichen Praxis im ansonsten systematisch und hierarchisch strukturierten Staatsbetrieb. Die Frage nach weiteren Motiven und Ursachen inkonsistenten Verwaltungshandelns reicht in ihrer Bedeutung für die DDR-Forschung über den Gegenstand des Schwarzwohnens hinaus. Sie lässt sich aus den Akten und ohne Interviews der seinerzeitigen Verwaltungsakteure nicht hinreichend beantworten. Es ist aber der Verdienst Udo Grashoffs, dieses Desiderat an seinem Thema sichtbar gemacht zu haben.

Die Kapitel drei bis fünf widmen sich den „Strategien des Schwarzbezugs“ (S. 45-53), „Wegen zur Legalisierung“ (S. 54-68) und der Normalität des Schwarzwohnens (S. 68-76). Teilweise minutiös werden verschiedene Wege der Inbesitznahme von leerstehenden Wohnungen geschildert. Diese reichten vom Aufbrechen der Wohnungstüre bis zu Manövern beim Wohnungstausch; man suchte gezielt nach leerstehenden Wohnungen, fand bestenfalls einen Konsens mit Nachbarn und gegebenenfalls ein Arrangement mit dem Vermieter, verkleidete sich gar als Jugendbrigade der FDJ. Es wurde schwarz gewohnt und in den meisten Fällen trotzdem Miete gezahlt.

Die heute mitunter amüsant anmutenden Beispiele erzählen in Summe die Geschichte einer Not. Gleichzeitig dokumentieren sie eindrücklich den desolaten Zustand der Wohnsubstanz in den Altbauvierteln der DDR. Grashoff stellt fest, dass vor allem „nicht verheiratete, kinderlose Menschen“ schlechte Chancen bei der Wohnungsvergabe hatten (S. 13). Er beschreibt das Phänomen des Schwarzwohnens als „praktizierte Form der Selbsthilfe“ (S. 182), als „im großen Teil […] stille, unspektakuläre Handlung“ (S. 185). Im Kontrast zu den Hausbesetzerbewegungen in der BRD und anderenorts hätten politische Motive eine untergeordnete Rolle gespielt.

Formen der Aneignung von leerstehenden Wohnungen (S. 76-106) und das „Schwarzwohner-Milieu“ (S. 106-159) sind Gegenstand der Kapitel sechs und sieben. Anhand des Interviewmaterials werden verschiedene Formen des (Schwarz-)Wohnens vorgestellt. Die Bandbreite reicht hier vom unpolitischen Studierendenprojekt in der Leipziger Braustraße 20 bis zum subversiven Kunst- und Galeriebetrieb Maix Mayers in Rostock.

Dabei erscheint das Milieu der SchwarzwohnerInnen als Querschnitt einer devianten Gegenkultur der DDR. In den Wohnungen versammelten sich Oppositionelle, es wurden Kinderläden eröffnet, Punkkonzerte veranstaltet, man meditierte. Udo Grashoff stellt dazu einschränkend fest, dass quantitativ bedeutsamere „normale Schwarzwohnen“ als individueller und pragmatischer Akt sei demgegenüber in der Erzählung sicher unterrepräsentiert (S. 186).

Inhaltlich abgerundet wird die Studie mit einem Kapitel zu „Schwarzwohnen und Hausbesetzungen 1989/90“ (S. 159-177). Nicht nur konstatiert Udo Grashoff eine „Ausweitung der Schwarzbezüge“ (S. 166). Auch politisch von neuer Qualität war die Welle der Hausbesetzungen in Ost-Berlin, die er als ein „euphorisches Miteinander von Ost- und Westdeutschen“ (S. 173) beschreibt. Mit dem Ende der DDR änderten sich schließlich die rechtlich-politischen Rahmenbedingungen: Für SchwarzwohnerInnen oder HausbesetzerInnen hieß das Legalisierung, oder – wie im Fall der Mainzer Straße in Berlin – gewaltsame Räumung. Die Darstellung endet mit einem kursorischen Zeitsprung in die Gegenwart der Häuser und Projekte (S. 177-181).

Ihre inhaltliche Dichte und die Bandbreite der Fallbeispiele verleihen der Studie eine hohe dokumentarische Qualität. Sie ist dabei sehr gut lesbar, was allem voran der geschickten Kompilierung des Interviewmaterials zu verdanken ist. Zusammenfassend kommt Udo Grashoff mit einem vergleichenden Blick auf die BRD zu dem Schluss, das Schwarzwohnen in der DDR sei, im Kontrast zur Privateigentum sozialisierenden Hausbesetzung im Westen, eine „partielle Privatisierung des ‚Volkseigentums‘“ (S. 83) gewesen. Hier erscheint aber durchaus auch eine andere Deutung denkbar: Das Schwarzwohnen ließe sich als eigentliche Kollektivierung eines vermeintlichen Kollektiveigentums interpretieren. Damit erwiese sich auch bei diesem Thema, dass die DDR häufig mit solchen Bestrebungen besonders große Probleme hatte, welche ihre Systemprämissen ernst nahmen. Darüber nachzudenken bleibt eine der wenigen offenen Aufgaben für die hoffentlich zahlreiche LeserInnenschaft der Studie.

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Epoche(n)
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension