L. Wildenthal: The Language of Human Rights in West Germany

Titel
The Language of Human Rights in West Germany.


Autor(en)
Wildenthal, Lora
Reihe
Pennsylvania Studies in Human Rights
Erschienen
Anzahl Seiten
288 S.
Preis
$69.95 / £45.50 / € 59,49
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jan Eckel, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

In der stark anwachsenden Forschung zur Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert hat Deutschland bislang eine sehr geringe Rolle gespielt.1 Schon deshalb ist das Buch zu begrüßen, das die amerikanische Historikerin Lora Wildenthal, Professorin an der Rice University, nunmehr als vorläufigen Abschluss ihrer Forschungen der letzten Jahre vorgelegt hat.2 Es beleuchtet zum einen die Geschichte von vier Nichtregierungsorganisationen, der die Verfasserin anhand der biographischen Erfahrungen und des politischen Profils ihrer Gründerinnen und Gründer nachgeht: der Deutschen Liga für Menschenrechte, der westdeutschen Sektion von Amnesty International, der Humanistischen Union sowie Terre des Femmes. Angesichts der thematischen Vielfalt, der zeitlichen Erstreckung von den späten 1940er- bis in die 1980er-Jahre und nicht zuletzt der Bedeutung dieser Organisationen hat Wildenthal damit eine ausgesprochen gelungene Auswahl getroffen. Daneben treten, zum anderen, Analysen des Menschenrechtsgedankens im Werk zweier Völkerrechtswissenschaftler, Rudolf Launs und Otto Kimminichs. Ihre Gegenstände untersucht die Autorin anhand von Organisationsarchiven, Nachlässen und veröffentlichtem Schrifttum.

Wildenthal unterscheidet vier Verwendungsweisen des Menschenrechtsgedankens, die ihre Darstellung strukturieren: den Appell an Menschenrechte, um das Unrecht zu denunzieren, das deutschen Flüchtlingen und Vertriebenen widerfahren sei; die antikommunistische Strategie, Menschenrechtsverletzungen in Osteuropa und vor allem in der DDR anzuklagen; eine menschenrechtlich grundierte Verurteilung des Nationalsozialismus und des Umgangs mit ihm in der Bundesrepublik, die zugleich die aktuelle Bedeutung von Grundrechten akzentuiert habe; und schließlich den Einsatz für leidende Menschen im Ausland. Wildenthals Einschätzung, es handele sich dabei um diejenigen Verwendungsweisen, die in der Geschichte der alten Bundesrepublik am bedeutsamsten waren, erscheint durchaus einleuchtend – zumal sie den in sich ja sehr heterogenen transnationalen Aktivismus in einer Kategorie zusammenfasst. Noch plausibler wäre diese Einschätzung allerdings gewesen, hätte die Autorin etwas darüber gesagt, welche anderen Aneignungsformen sich in dem Zeitraum finden lassen.

Das menschenrechtliche Engagement zugunsten deutscher Flüchtlinge und Vertriebener veranschaulicht die Verfasserin an der Arbeit der beiden Völkerrechtswissenschaftler Rudolf Laun und Otto Kimminich (Kapitel 2 und 4). Damit legt sie eine interessante und für die politische Nachkriegslandschaft Westdeutschlands spezifische menschenrechtliche Argumentationsform frei. Beide Juristen bedienten sich des Gedankens universeller Individualrechte, um die Aufmerksamkeit auf das Schicksal der deutschen Opfer des Kriegs zu lenken und eine mitunter harsche Abrechnung mit der Kriegs- und Nachkriegspolitik der Alliierten zu formulieren. Der im Sudetenland geborene Regensburger Professor Otto Kimminich avancierte dabei im Lauf der Jahrzehnte zu einem weithin rezipierten Experten für Flüchtlings- und Asylrecht. In seinen Konzepten des „Volksgruppenrechts“ und des „Rechts auf die Heimat“ macht Wildenthal einen Kontinuitätsstrang völkischen Denkens aus, denn sie hätten auf der Vorstellung beruht, Völker seien natürliche Entitäten, die in einem festen Bezug zu einem bestimmten Territorium lebten – wobei Kimminich stets lediglich die deutschen Gruppen in Ostmitteleuropa im Sinn gehabt habe. Wildenthal bekommt hier einen bislang noch kaum diskutierten Zusammenhang von Flüchtlingserfahrung und Menschenrechtsrhetorik in den Blick, den es sich lohnen würde, weiterzuverfolgen. Nicht zuletzt ließe sich von hier aus auch ein aufschlussreiches Licht auf die Diskussionen über Minderheitenrechte in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg werfen, die bislang noch nicht historisch vermessen sind.

Dass die Sprache der Menschenrechte auch für den Systemwettkampf mit dem ostdeutschen Staat funktionalisiert werden konnte, stellt Wildenthal am Beispiel der in Berlin ansässigen Deutschen Liga für Menschenrechte dar (Kapitel 1). Sie konnte sich gegen Ende der 1950er-Jahre als die eigentliche Nachfolgerin der gleichnamigen Organisation aus der Weimarer Zeit etablieren. Zuvor hatten verschiedene lokale Gruppen jahrelang um deren Erbe gestritten, wobei sich politische Differenzen und persönliche Intrigen überlagerten – in einem nicht immer leicht durchschaubaren Gerangel, das die Autorin vielleicht etwas zu ausführlich rekonstruiert. Die Berliner Liga geriet unter den Einfluss der örtlichen SPD und stellte ihre Arbeit anschließend ganz überwiegend auf die Hilfe für ostdeutsche Flüchtlinge ab. Im Zuge dessen verwandelte sie sich, so Wildenthal, in eine scharf antikommunistische Organisation, der es vor allem darum gegangen sei, das DDR-Regime zu desavouieren.

Das Bestreben, eine kritische öffentliche Reflexion über die nationalsozialistische Vergangenheit anzuregen, spiegelte sich am stärksten in der Arbeit der Internationalen Liga für Menschenrechte, einer Abspaltung der Berliner Liga (Kapitel 3). Zu ihren Mitgliedern gehörten Joseph Wulf, einer der wenigen Historiker, die sich bereits in den 1950er-Jahren mit der nationalsozialistischen Judenverfolgung befassten, Reinhard Strecker, der die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ organisierte, oder Manfred Rexin und Ansgar Skriver, die unter anderem ein Buch über die Geschichte des Antisemitismus in Deutschland publizierten. Sie und andere verstanden die selbstkritische Aufklärung über die nationalsozialistische Diktatur als zentralen Teil eines menschenrechtlichen Engagements. So wichtig diese Verwendungsweise zweifellos war, hätte man sich doch gewünscht, dass die Autorin diese frühen NS-kritischen Perspektiven eingehender untersucht hätte: welche Dimensionen der nationalsozialistischen Geschichte die Menschenrechtsverfechter hervorhoben, wie sie sie deuteten und beurteilten, und wie sich ihre Initiativen in die breitere geschichtspolitische Debatte der 1950er- und 1960er-Jahre einordnen lassen.

Von solchen wünschenswerten Vertiefungen abgesehen, gelingt es Wildenthal überzeugend, die Bedeutung herauszuarbeiten, die innenpolitische Diskussionen, Prägungen und Motivationen für die Herausbildung des nicht-staatlichen Menschenrechtsaktivismus in Westdeutschland besaßen. Das gilt besonders für Ihre Ausführungen zu Gerd Ruge und Carola Stern, die die westdeutsche Sektion von Amnesty International aus der Taufe hoben, und zu Gerhard Szczesny, der die Humanistische Union begründete – beides geschah 1961 (Kapitel 3). Das Engagement dieser drei interpretiert Wildenthal plausibel als Ausfluss eines Unbehagens an der autoritär-illiberalen politischen Kultur der Adenauerjahre, das zur gleichen Zeit auch andere Strömungen der entstehenden außerparlamentarischen Opposition auf die Straße trieb. Die Sorge um die Opfer staatlichen Unrechts im Ausland habe dagegen anfänglich keineswegs im Vordergrund gestanden. Mit diesem Befund fügt die Autorin dem vielschichtigen Ursachengeflecht, das hinter dem internationalen Aufschwung des Menschenrechtsprotests in den 1960er- und 1970er-Jahren stand, eine wichtige Facette hinzu.

Bedauerlich, und nicht ganz unproblematisch, ist es dagegen, dass das Buch die internationale Dimension des deutschen Menschenrechtsaktivismus so wenig beleuchtet. Wildenthal bemerkt zwar wiederholt, die Nichtregierungsorganisationen, die sie in den Blick nimmt, hätten sich auch für Verfolgte und Notleidende im Ausland eingesetzt. Doch führt sie nicht aus, wie dieses Engagement motiviert war, auf welchen politischen Wahrnehmungen es beruhte und welche Weltregionen dabei womöglich besonders bedacht wurden. Diese Lücke fällt besonders bei der westdeutschen Amnesty-Sektion ins Auge, denn die Gesamtorganisation definierte sich ja durch ihre weltweiten Operationen und erlegte ihren nationalen Sektionen in der Regel auf, sich nicht in innenpolitische Probleme einzumischen.

Ausführlicher illustriert Wildenthal die transnationale Ausrichtung des Menschenrechtsaktivismus lediglich an der 1981 gegründeten feministischen Organisation Terre des Femmes. Ihr widmet sie ein ebenso bemerkenswertes wie aufschlussreiches Porträt (Kapitel 5). So zeichnet sie den vielschichtigen politischen Hintergrund ihrer Entstehung nach, in dem postkolonialer Humanitarismus, Leitvorstellungen der neuen Frauenbewegung, der Einsatz für die Rechte von Ausländern in Deutschland und Anliegen der Dritte-Welt-Bewegung zusammengeflossen seien. Darüber hinaus beschreibt die Verfasserin die Probleme und Widersprüche des Kampfes gegen die Genitalverstümmelung afrikanischer und arabischer Frauen, der zunächst eines der Hauptthemen von Terre des Femmes darstellte: Indem ihre Protagonistinnen sie als Inbegriff der Unterdrückung weiblicher Autonomie und damit als Sinnbild für das Schicksal von Frauen weltweit verstanden, hätten sie wichtige Elemente der Beschneidungspraxis übersehen. Schließlich hätten sie gerade afrikanische Feministinnen gegen sich aufgebracht, die den deutschen Aktivistinnen einen rassistischen Blick vorwarfen, in dem afrikanische Frauen als gänzlich passiv erschienen.

Bei alledem ist unverkennbar, dass Wildenthal ihren Fokus sehr stark auf die Entstehungskontexte und Hintergrundbedingungen der nicht-staatlichen Menschenrechtsengagements richtet. Kaum untersucht sie dagegen den eigentlichen Aktivismus: die politischen Perzeptionen, die die Arbeit der NGOs anleiteten, die Praktiken, derer sie sich bedienten, die Auswirkungen ihres Engagements im In- und Ausland. Das schränkt die Tragweite der Studie zweifellos ein; die Regierungspolitik bleibt konzeptionell ohnehin außen vor. Innerhalb der Grenzen, die sich Wildenthal gesteckt hat, gelangt sie jedoch zu durchweg überzeugenden und aussagekräftigen Befunden. Diese legt sie in einem sachlichen, umsichtigen Duktus dar, der sich gleich weit entfernt hält von unkritischen Elogen und politisch grundierter Kritik an den vermeintlichen Fehlleistungen von Menschenrechtsaktivisten. In Wildenthals distanzierter Präzision liegt kein geringes Verdienst – und sie macht das Buch überaus angenehm zu lesen. Eine erschöpfende Analyse der nicht-staatlichen menschenrechtspolitischen Szenerie leistet die Studie nicht, und das ist auch nicht Wildenthals Anspruch. Gleichwohl bietet sie einen erkenntnisreichen und für zukünftige Untersuchungen, die es sicherlich geben wird, wichtigen Zugang.

Anmerkungen:
1 Vgl. zuletzt vor allem Philipp Rock, Macht, Märkte und Moral. Zur Rolle der Menschenrechte in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger und siebziger Jahren, Frankfurt am Main 2010.
2 Vgl. bislang vor allem: Lora Wildenthal, Human Rights Advocacy and National Identity in West Germany, in: Human Rights Quarterly 22 (2000), S. 1051–1059; dies., Human Rights Activism in Occupied and Early West Germany. The Case of the German League for Human Rights, in: The Journal of Modern History 80 (2008), S. 515–556; dies., Rudolf Laun und die Menschenrechte der Deutschen im besetzten Deutschland und in der frühen Bundesrepublik, in: Stefan-Ludwig Hoffmann (Hrsg.), Moralpolitik. Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Göttingen 2010, S. 115–141.

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