Titel
Reich oder Nation?. Mitteleuropa 1780-1815


Herausgeber
Duchhardt, Heinz; Andreas Kunz
Erschienen
Anzahl Seiten
317 S.
Preis
€ 29,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Christopher P. Storck, Seminar fuer Osteuropaeische Geschichte, Universitaet zu Koeln

Die Ansicht, dass die Erfahrungen mit dem revolutionaeren Frankreich der deutschen Nationsbildung entscheidende Impulse gegeben haben, ist zum Gemeinplatz geworden, der sich vor allem auf den Eindruck der Napoleonischen Feldzuege stuetzt. Eine umfassende und tiefgreifende Erforschung der Veraenderungen, die auf dem Gebiet des Alten Reichs zwischen dem Tod Maria Theresias und dem Ende des Wiener Kongresses stattgefunden haben, steht dagegen noch aus. Der Sammelband mit den Beitraegen des vierten Treffens deutscher und nordamerikanischer Fruehneuzeithistoriker, das im September 1996 in Halle an der Saale stattfand, leistet einen erheblichen Beitrag zur Schliessung dieser Luecke.

Die insgesamt elf Texte gehen vielfaeltigen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen und ideologischen Aspekten des Wandels im Untersuchungszeitraum nach. Die meisten von ihnen fuegen sich gut in den Gesamtrahmen ein. Der durchdachte Aufbau des Sammelbands ermoeglicht es, die Ergebnisse der Einzelstudien in einen nachvollziehbaren Zusammenhang zu stellen. Bei der Zusammensetzung dieses (vorlaeufigen und unvollstaendigen, aber aussagekraeftigen) Gesamtbilds jener historischen Phase, in der sich der Uebergang vom Reich zur Nation abzuzeichnen beginnt, werden die Rezipienten allerdings allein gelassen. Eine inhaltliche Einleitung des Vorhabens fehlt genauso wie eine ordnende Zusammenfassung der Ergebnisse. Statt dessen endet der Band abrupt mit der Anekdote der "Steirischen Komplizitaet", einem der weniger ueberzeugenden Beitraege, der als Schlussstein eines derart differenzierten Diskurses ungeeignet ist. Hier haben es sich die Herausgeber entschieden zu einfach gemacht.

Charles Ingrao (Purdue University, West Lafayette, Indiana) geht in seinem Artikel "War and Legitimation in Germany in the Revolutionary Age" (S. 1-19) der Frage nach, welchen Einfluss die Franzoesische Revolution auf die Geschichte Mitteleuropas hatte. Er stellt fest, dass die Pariser Ereignisse gerade nicht zu einer Demokratisierung dieser Region beitrugen, sondern diesen Prozess vielmehr fuer ein Jahrhundert aufgehalten haben, indem sie den auf dem Rueckzug befindlichen antiaufklaererischen Kraeften ein Comeback ermoeglichten. Die militaerische Aggression des revolutionaeren Frankreichs lieferte den Konservativen ein schlagkraeftiges Argument, die Ideen der Aufklaerung zu diskreditieren und Reformen zu blockieren. Diese Zurueckweisung der "fremden" revolutionaeren Ideen verfestigte sich zu einem tragenden Bestandteil der politischen Kultur der deutschen Nation. Die weitgehende Immunitaet der deutschen Staaten gegen die Herausforderung der Franzoesischen Revolution fuehrt Ingrao darauf zurueck, dass das politische System des Alten Reiches vergleichsweise effizient war. Er verweist auf die Ansaetze eines Wohlfahrtsstaates und einer Leistungsgesellschaft sowie auf die Verbeamtung der Intelligenz als Stuetzpfeiler eines von Eigeninteressen geleiteten Patriotismus staatsbuergerlicher Praegung. Mit anderen Worten: Das deutsche Buergertum ging nicht deshalb nicht in Opposition zur fuerstlichen Regierung, weil es schwaecher als sein Aequivalent in Frankreich oder gar apolitisch war, sondern weil es keinen Grund fuer ein solches Verhalten sah. Bot der aufgeklaerte Absolutismus ihm doch die Moeglichkeit, sich in Allianz mit dem Staat reformerisch zu betaetigen.

Die Revolution im Nachbarland wurde denn auch anfaenglich als Ergebnis dessen betrachtet, dass die Bourbonen es zu lange versaeumt hatten, die Ideen der Aufklaerung politisch umzusetzen. Dieses Gleichgewicht zwischen der Monarchie und den buergerlichen Kraeften in Mitteleuropa geriet erst infolge des militaerischen Siegeszuges der Revolutionsheere aus den Fugen. Die daraus resultierenden Aengste vor jakobinischer Subversion fuehrten zum Rueckfall in voraufklaererische Formen der Herrschaftsausuebung. Die Reformen der vorausgegangenen Jahrzehnte wurden eingefroren und mit den Ideen der franzoesischen Radikalen gleichgesetzt. Daraus resultierte ein inflexibles System, das zwar machtpolitisch effektiv, aber unfaehig war, angemessen auf die Herausforderungen der europaeischen Modernisierung zu reagieren.

Monika Neugebauer-Woelk (Martin-Luther-Universitaet, Halle-Wittenberg) beleuchtet in "Reich oder Republik? Plaene und Ansaetze zur republikanischen Neugestaltung im Alten Reich 1790-1800" (S. 21-50) die bislang vernachlaessigte POLITISCHE Rezeption der Franzoesischen Revolution in Mitteleuropa, indem sie sich mit republikanischen Ueberlegungen und jakobinischen Bewegungen in der Spaetphase der Reichs auseinandersetzt. Sie geht deshalb weiter zurueck als bis zur Gruendung der ersten Tochterrepublik im Jahr 1795. Auf diese Weise wird die Problematik vom ueblichen Bezug auf die franzoesische Aussenpolitik befreit und erscheint als integraler Bestandteil der Reichsgeschichte. Daraus ergibt sich die Frage nach einem deutschen Republikanismus der fruehen Neuzeit, dessen Wurzeln tiefer reichen als bis zum Jahr 1789 (z. B. Schweizer Eidgenossenschaft, oesterreichische Niederlande, reichsfreie Staedte). Konnten die Republikanisierungsbewegungen in der Folge der Franzoesischen Revolution darauf aufbauen und standen damit zumindest teilweise in der Reichstradition? Neugebauer begreift den ersten ihrer drei Untersuchungsabschnitte (die Auftaktphase 1789-92) staerker als Parallelentwicklung zu den Prozessen in Frankreich denn als deren Folge. Mit der Einbeziehung der Voraussetzungen, die Vorgaenge wie die Revolutionen in Luettich und Brabant in der politischen Kultur des Reichs verankern, zeigt sich die letzte Dekade des 18. Jahrhunderts als Schwellenphase zwischen Alteuropa und der Moderne, in der Reichsidee und republikanische Tendenzen miteinander vereinbar waren.

Die zweite Phase (1792/93) ist das Ergebnis der Erklaerung Frankreichs zur Republik gepaart mit den Erfolgen der Revolutionsheere auf Reichsgebiet. Dadurch stieg die Attraktivitaet der republikanischen Idee, weil sie nun auf ein Leitbild und Unterstuetzung von aussen zurueckgreifen konnte. Darueber hinaus wurde sie nun fest mit der Vorstellung des demokratisch organisierten Gemeinwesens verbunden, wodurch Reichsidee und Republikanismus zu kontradiktorischen Gegensaetzen gerieten.

Erst die dritte Phase (1795-1800) entspricht der Epoche der Tochterrepubliken des revolutionaeren Frankreichs, auf die der Untersuchungszeitraum der Republikanisierung im Reich bislang konzentriert war. Typisch fuer diesen Abschnitt ist die Ausbreitung des nationalen Gedanken von den nicht-deutschen Grenzregionen im Westen des Reichs auf die republikanischen Bewegungen in Sued- und Suedwestdeutschland. Damit verbunden war die Verschiebung der Republikanisierungstendenzen von der Peripherie ins Zentrum des Reichs. Ergebnis dessen waren mehrere Versuch zur Gruendung eines deutschen Freistaats, die auch von den negativen Erfahrungen mit den franzoesischen "Befreiern" motiviert waren. Mit Ausnahme der cisrhenanischen Republiken gelang es den Betreibern dieser Kampagnen aber nicht, ausreichend grosse Teile der Bevoelkerung fuer ihre Ziele zu mobilisieren. Hier bleibt die Frage offen, warum nicht.

"Landstaende im Heiligen Roemischen Reich an der Schwelle zur Moderne. Zum Problem von Kontinuitaet und Diskontinuitaet um 1800" (S. 51-86) gehoert zu den wenigen Schwachstellen des Sammelbandes. Der Autor Wolfgang Neugebauer (Friedrich-Meinecke-Institut der FU Berlin) beschraenkt sich auf eine Zusammenfassung des Forschungsstands zum Problem des Verhaeltnisses von Traditionen und Neuerungen auf dem Gebiet der politischen Partizipation der Landstaende im Reich im Laufe der "Sattelzeit" um 1800. Die Darstellung ist in einer Mischung aus altvaeterlich-professoralen Ton und Fach-Slang gehalten, kann auch methodisch nicht mit der Mehrheit der uebrigen Beitraege mithalten und steuert wenig zum Gesamtergebnis bei.

Als Dreh- und Angelpunkt der Tagung erweist sich Paul W. Schroeders (University of Illinois, Urbana) ausgefeilter Vortrag "Austria and Prussia, 1813-1848. Pause in the Rivalry or Shift in the Paradigma?" (S. 87-104). Er geht der Frage nach, wie der Wandel in den Beziehungen zwischen Preussen und Oesterreich, aus denen 1813 nach 70 Jahren selbstmoerderischer Rivalitaet fuer 35 Jahre deutschland- und europapolitische Partner wurden, zu bewerten ist. War diese Kooperation nur eine Verschnaufpause im Ringen um die Vormachtstellung in Deutschland oder vielmehr ein Vorzeichenwechsel, mithin ein realistischer Ansatz zur konstruktiven Gestaltung eines gemeinsamen Vorgehens in und fuer Mitteleuropa? Schroeder plaediert fuer letzteres und verweist zur Stuetzung dieser These auf eine voellig neue Qualitaet in der Friedenspolitik: Preussen und Oesterreich (und die uebrigen Mitglieder der antinapoleonischen Allianz) einigten sich VOR dem Beginn ihrer militaerischen Aktionen auf eine breite, konkrete und praktische Definition des angestrebten Friedens, an die sie sich dann waehrend des gesamten Krieges hielten und die sie nach dessen erfolgreichem Abschluss zur Grundlage einer kontinentalen Friedensregelung machten.

Fuer einen tatsaechlichen Neuansatz spricht auch, dass dem Umschwung im preussisch-oesterreichischen Verhaeltnis neue Herrschaftskonzepte und Ideen zugrunde lagen: Verhinderung von Revolution bzw. von jeglicher Veraenderung des Status quo, europaeische Friedensordnung, Stabilisierung der dualistischen Hegemonie in Deutschland, der Deutsche Bund als Konfoederation autonomer Staaten, gemeinsames oder zumindest abgestimmtes Vorgehen in der Aussenpolitik, Sicherheitspartnerschaft.

Die Hauptursache fuer das abrupte Ende der Partnerschaft nach 1848 sieht Schroeder darin, dass wichtige weitere Stabilisationsfaktoren fehlten: die Verfolgung gemeinsamer Wirtschaftsinteressen; eine gemeinsame Deutschlandpolitik mit POSITIVEN Inhalten, die das Ziel verfolgte, den sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Herausforderungen der Moderne KONSTRUKTIV zu begegnen; die Foerderung einer gesamtdeutschen Entwicklung wenigstens auf kulturellem Gebiet; eine aktive und loesungsorientierte Behandlung der Probleme, die sich aus der deutschen "Mittellage" und der Multiethnizitaet beider Staaten ergaben.

Das in diesen ungeloesten Aufgaben enthaltene Problemspektrum, wie "Deutschtum" im fruehen 19. Jahrhundert begriffen wurde, wer die Definitionsmacht darueber hatte und wer sich als "guter Deutscher" fuehlte ist das Thema von Robert D. Billinger (Wingate University, North Carolina). In "Good and True Germans. The "Nationalism" of the RHEINBUND Princes, 1806-1814" (S. 105-139) untersucht er politische Emotion und Identitaet fuer einen Zeitraum in dem der moderne deutsche Nationalismus noch nicht entwickelt war. Er ueberprueft seine These, dass bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts Ansaetze und Vorformen einer deutschen Nation bestanden haben, am Beispiel der Rheinbund-Fuersten und deren fuehrender Staatsmaenner. Dabei rueckt ein "Dritter Weg" zum deutschen Staat an der Seite des napoleonischen Frankreichs ins Blickfeld, der gewoehnlich von der Geschichte Preussens und Habsburgs verdeckt und als "verraeterischer" Partikularismus in Kontrast zum "wahren" deutschen Patriotismus und Nationalismus gesetzt wird.

Billinger verwirft diese prusso-zentrische Perspektive, die jedes historische Ereignis vor allem daran misst, ob es die Erfuellung der preussischen "Mission" der deutschen Vereinigung gefoerdert oder behindert hat. Statt dessen haelt er seinen Blick offen fuer die Chancen einer Situation, die von der traditionellen Geschichtsschreibung als "Vielstaaterei" verunglimpft wurde, die aber auch positiv als foederale Phase begriffen werden kann, die fuer die Entwicklung von Kultur und Verwaltung in Deutschland fruchtbar gewesen ist. Erst der Erfolg des Gegenmodells eines preussischen Deutschlands, der den Protagonisten der Freiheitskriege die Definitionsmacht ueber das Wesen, die Tugenden und die Ziele "des wahren Deutschen" verschaffte, hat die strukturell wie ideologisch "moderneren" Ansaetze der Rheinbund-Fuersten in Misskredit gebracht. Die Folgen fuer die deutsche Nation sind bekannt.

Eine aehnlich kritische Sicht traditioneller Wertungen nimmt auch Michael Hundt (Universitaet der Bundeswehr, Hamburg) in seinem Beitrag "Stein und die deutsche Verfassungsfrage in den Jahren 1812 bis 1815" (S. 141-180) ein. Er hinterfragt das Stereotyp von Freiherr vom Stein als dem grossen nationalen Vordenker. Er unternimmt eine Neubewertung der Verfassungskonzeption fuer Deutschland, wie diese vom Stein am Ende der Befreiungskriege entwickelte. Wie Billinger verwirft auch Hundt die Tradition der preussisch-kleindeutschen Historiographie. Deshalb untersucht er, welchen Einfluss die Steinschen Vorstellungen tatsaechlich auf die Prozesse politischer Entscheidungsfindung zwischen 1812 und 1815 hatten. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass der Stellenwert der Ideen des preussischen Reformministers von der traditionellen Geschichtsschreibung ueberhoeht worden ist. Das Bild, das Hundt von v. Stein zeichnet, zeigt einen Verwaltungsbeamten ohne Blick fuer die politische Realitaet, dessen Verfassungsprojekt auf einer romantischen Verklaerung der Vergangenheit und nicht auf einer Wahrnehmung der modernen Moeglichkeiten beruhte. Danach stellte Stein seine Vorstellungen "den Ideen der Franzoesischen Revolution und den Paradigmen des beginnenden Nationalismus und Liberalismus (...) (entgegen). Voraussetzung fuer ihre Verwirklichung waere eine geradezu revolutionaere Veraenderung der machtpolitischen Landschaft Mitteleuropas und der gesellschaftlichen Verhaeltnisse gewesen." (S. 179) Da ein solcher Wandel aber ausserhalb der Moeglichkeiten Preussens lag, wirkten sich Steins Ideen, sofern sie ueberhaupt Verfassungswirklichkeit wurden, negativ auf die Entwicklung des Deutschen Bundes aus.

Ganz aus dem Rahmen des Sammelbands faellt der voellig unueberarbeitete Vortrag "Verkehr und Binnenhandel in Mitteleuropa 1750-1850. Forschungsdefizite und Forschungsperspektiven" (S. 181-192) des Mitherausgebers Andreas Kunz (Institut fuer Europaeische Geschichte, Mainz). Das wichtige und interessante Thema der Entwicklung jener Infrastruktur, die Voraussetzung fuer die Entstehung moderner Volkswirtschaften in Mitteleuropa war, wird hier reduziert auf den Entwurf eines Programms fuer kuenftige Forschungsaufgaben, namentlich auf die Vorstellung vier moeglicher Projekte: eines Atlas der Verkehrs- und Handelswege, einer quantitativen Erfassung des Binnenhandels, einer Erforschung der Rolle des Staates und des Einflusses zwischenstaatlicher Organisationen auf die Verkehrswirtschaft sowie einer Erhebung und Aufbereitung statistischen Materials zur Wirtschaftsgeschichte zwischen 1750 und 1850. Erkenntnisse zum Tagungsthema steuert Kunz nicht bei, dafuer aber merkwuerdige Definitionen: Zu Mitteleuropa rechnet er - neben dem Deutschen Kaiserreich und der Schweiz - Cisleithanien UND die Laender der boehmischen Krone, als ob letztere nicht ohnehin Bestandteil der oesterreichischen Haelfte der Doppelmonarchie gewesen waeren. Und die fragwuerdige Ausklammerung der gesamten ungarischen Reichshaelfte, der nicht von Preussen oder Habsburg annektierten polnischen Gebiete und des Baltikums haette zumindest einer Erklaerung bedurft.

Aufschlussreich ist dagegen der zweite wirtschaftshistorische Aufsatz "Gewerberegionen und Handel in Deutschland im 18. Jahrhundert. Beobachtungen am Beispiel des Wirtschaftsraumes zwischen Rhein und Weser" (S. 193-218). Wilfried Reininghaus (Nordrhein-Westfaelisches Staatsarchiv, Muenster) beklagt das Fehlen "einer ausfuehrlichen Zusammenfassung der deutschen Handelsgeschichte in allen ihren Bereichen zwischen 1648 und 1800" (S. 194) und beschreibt ausfuehrlich die Ursachen dieser Forschungsluecke, woran eine kritische Wuerdigung des Forschungsstands gekoppelt ist. Um wenigstens einige Wegmarken in diese Erkenntniswueste zu setzen, beschreibt Reininghaus Beispiele aus Westfalen und dem Rechtsrheinischen. In einem Ausblick behandelt er ausserdem jene Veraenderungen, denen der Handel dieser Gewerberegionen in napoleonischer Zeit sowie nach dem Wiener Kongress unterworfen war. Sein Thema ist im Gegensatz zu dem seines Vorgaengers so zugeschnitten, dass sich sinnvolle und erhellende Bezuege zu den Leitfragen der Tagung ergeben. Dies leistet vor allem die Auseinandersetzung mit zwei Problemstellungen: Inwiefern hat der Aussenhandel im 18. Jahrhundert zum Wachstum im sekundaeren Wirtschaftssektor beigetragen? Welche Funktionen hatten die Einzelstaaten bzw. das Reich insgesamt innerhalb des Handelssystems des 18. Jahrhunderts? Vor diesem Hintergrund werden die Verwerfungen der Revolutionsjahre und der napoleonischen Aera bis hin zur Neuordnung Mitteleuropas seit 1815 anschaulich.

Karl Haerter (Max-Planck-Institut fuer Europaeische Rechtsgeschichte; Frankfurt) analysiert die strukturellen Veraenderungen, die in der strafrechtlichen Wissenschaft und Praxis im Zusammenhang mit den anlaufenden Prozessen der staatlichen Modernisierung und der Transformation der staendischen zur buergerlichen Gesellschaft stattgefunden haben. In "Kontinuitaet und Reform der Strafjustiz zwischen Reichsverfassung und Rheinbund" (S. 219-278) betrachtet er den Bereich der Strafjustiz als Bestandteil jener umfangreichen Reformen, die bereits in der Phase des Aufgeklaerten Absolutismus eingeleitet worden waren. Im Brennpunkt seiner Analyse stehen drei Problemkomplexe, die eng aufeinander bezogen sind und sich gegenseitig bedingen: 1. die "gesamtdeutsche" Ebene und das damit verbundene Spannungsfeld zwischen Reich und Nation; 2. die Diskussionen ueber die Reform der Strafjustiz vor allem im Hinblick auf den Einfluss, den die Vorgaengerprozesse im revolutionaeren Frankreich, die Gruendung des Rheinbundes und das Ende des Reiches darauf hatten; 3. Reformvorhaben und Praxis in einzelnen deutschen Territorien anhand eines idealtypischen Beispiels (Kurmainz und die Dalbergschen Nachfolgestaaten). Durch diese Konzentration auf drei wesentliche und interdependente Teilaspekte des Themas gelingt es Haerters umfangreicher Studie, den untersuchten Gegenstand bis ins Detail zu klaeren und in den Kontext der Tagung einzuflechten. Seinen Ergebnissen zufolge haben die strukturelle Modernisierung und die deutsche Nationsbildung im Untersuchungszeitraum wesentlich geringere Fortschritte gemacht, als das die politikgeschichtlichen Beitraege nahelegen. Seine Perspektive macht deutlich, dass derartige Vorgaenge ohne eine verfassungsrechtliche Parallelentwicklung keine Aussicht auf dauerhaften Erfolg hatten.

Marion W. Grey (Kansas State University) greift als essentielles Element jener Prozesse, die aus Untertanen Staatsbuerger und aus persoenlichen, religioesen und moralischen Angelegenheiten Gegenstaende staatlicher Regelung gemacht haben, die Herstellung einer neuen sozialen Kategorie "Geschlecht" heraus: die Trennung der buergerlichen Gesellschaft in eine maennliche oeffentliche und eine weibliche private Sphaere. "Men as Citizens and Women as Wives.The Enlightenment Codification of Law and the Establishment of Separate Spheres" (S. 279-297) macht diese Entwicklung an deren Niederschlag in vier Kodifizierungen buergerlichen Rechts aus verschiedenen deutschen Territorien und Geschichtsabschnitten zwischen 1756 und 1811 fest: im Codex Maximilianeus bavariensis civilis (1756), im Allgemeinen Landrecht fuer die Preussischen Staaten (1794), im Code Napoleon in den Rheinbundstaaten (1804) und im Codex fuer die deutschen Territorien Habsburgs (1811).

Grey zeigt, dass alle vier Codices die geschilderten Prozesse widerspiegeln - ungeachtet ihrer Unterschiede bei den politischen, strukturellen und ideologischen Rahmenbedingungen ihrer Entstehung. Damit wird die Geschlechtertrennung unter patriarchalischen Vorzeichen als wesentlicher Bestandteil der Entwicklung hin zur buergerlichen Gesellschaft erkennbar.

Am Schluss steht eine Sonde in das Spannungsverhaeltnis zwischen traditionellen staatlichen Autoritaeten und Berufsbeamtentum in Oesterreich. Gegenstand von Christine L. Muellers (Reed College, Portland, Oregon) Essay "The FRANZOESISCHER NEUERUNGSGEIST and the Milieu of the Clerks. A Study in the Social History of Politics" (S. 299-309) ist die sog. "Steirische Komplizitaet" aus dem Jahr 1796 bzw. die Frage, ob es sich dabei um eine revolutionaere Zelle jakobinischer Praegung gehandelt hat (wie Behoerden annahmen) oder bloss um einen missverstandenen Scherz junger Maenner aus der Bildungselite (wie die Beschuldigten selbst behaupteten). Mueller untersucht den Lebensweg der Angeklagten und kommt zu dem Ergebnis, dass die Uebertragung der Franzoesischen Revolution nach Oesterreich schlicht den Interessen dieser Aufsteiger zuwidergelaufen waere, deren berufliche und soziale Karriere zum groessten Teil erst begonnen hatte. Sie schildert die vermeintliche "Verschwoerung" als feuchtfroehliches Possenspiel in geselliger Maennerrunde, das die Behoerden faelschlicherweise ernst genommen hatten.

"Reich oder Nation?" ist insgesamt ein ausgewogener Sammelband, der viele Denkanstoesse bietet und einen guten Ueberblick ueber die aktuelle Forschungslage im breiteren Umfeld der Geschichte Mitteleuropas zwischen dem Amtsantritt Josephs II. und dem Wiener Kongress verschafft. Um so mehr ist zu beklagen, dass die Herausgeber ihren editorischen Aufgaben nur unvollkommen nachgekommen sind. Aber auch ohne Einleitung und zusammenfassende Auswertung bleibt der Sammelband ein sehr lesenswertes Buch.

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