Anlässlich des 100-Jahr-Gedenkens an den Landesstreik von 1918 ist es (was keine Überraschung war) im schweizerischen Feuilleton und in der öffentlichen Debatte zu einer Neuauflage des alten, von politischen Voreingenommenheiten befeuerten Deutungsstreits gekommen. Im Kern der Auseinandersetzung steht die Frage, ob diesem Streik revolutionäre Staatsstreichsabsichten zugrunde lagen oder ob er eine ungeplante Elendsrevolte mit reformerischen Zielsetzungen war. Daneben wurde über die zweite Frage verhandelt, ob mit dieser zwar schnell wieder abgeblasenen, aber doch eindrücklichen Massenmobilisierung längerfristig sozialpolitische Erfolge erzielt wurden oder ob im Gegenteil wegen des verbreiteten Schreckens vielmehr eine Reformblockade die Folge war.
Zwei breit angelegte wissenschaftliche Sammelwerke geben nun indirekt Aufschluss darüber, was von diesen politisch motivierten Kontroversen zu halten ist. In erster Linie stellen sie aber auch die neuesten Forschungsresultate vor.
Die eine Publikation bietet einen grossformatigen, reich illustrierten, typografisch aufwändigen und stringent durchkomponierten Sammelband mit 17 Beiträgen; bei der anderen handelt es sich um eine zweisprachige Themennummer mit 16 Beiträgen, die aus einer Kooperation von zwei Zeitschriften (Traverse und Cahiers d’histoire du mouvement ouvier) hervorgegangen ist. Die zwischen den beiden Werken vorgenommene Abstimmung zeigt sich in mehrfachen Verweisen auf Beiträge der je anderen Publikation und in Doppelpräsenzen einiger Autoren, die gleichwohl zu nur wenigen inhaltlichen Doppelungen führen.
Anlässlich des 50-Jahr-Gedenkens von 1968 hatte Willi Gautschi eine erste, stark am Ablauf orientierte, solide Aufarbeitung des Landessstreik vorgelegt, die damals selbst von der politischen Rechten ohne substantiellen Widerspruch entgegengenommen wurde.1 Die nun vorgelegten Studien zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie den vom 12.–14. November 1918 dauernden Generalstreik in grössere Zusammenhänge sowohl zeitlicher als auch räumlicher Art einordnen. Die räumliche Erweiterung zeigt sich darin, dass vermehrt nach der Bedeutung von länderübergreifenden Netzwerken und Austausch-, Transfer- und Amalgamierungsprozessen gefragt wird. Und die zeitliche Öffnung führt zu einem stärkeren Einbezug der Jahre vor 1914 sowie nach 1918. Bereits in der Vorkriegszeit gab es eine hohe Streikbereitschaft, aber auch Gegenmassnahmen der Arbeitgeber und vereinzelt sogar die Schaffung von Bürgerwehren. So zeigt Pierre Eichenberger, dass die schweizerische Unternehmerschaft schon vor 1914 mit der Möglichkeit eines Generalstreiks gerechnet und sich darüber eingehend mit nichtschweizerischer Unternehmerschaft ausgetauscht hatte.2
Das nationale Ereignis wird mittlerweile als Bündel regionalgeschichtlicher Varianten und als Teil eines transnationalen Aufbruchs sowie als „umfassende Ordnungskrise“ in einer Zeit starker Verunsicherung und hochschnellender Erwartungen verstanden. Im Fall der ersten Publikation liegt das Schwergewicht der einzelnen Beiträge auf der deutschen Schweiz. Die zweite Publikation bietet auch regionale Fallstudien an (zum Tessin, zum Aargau, zu Bern, zur Neuenburger Stadt La Chaux-de-Fonds und zur zweisprachigen Stadt Biel). Sie erweitern den bisher stark auf Zürich ausgerichteten Blick. Besonders hervorgehoben seien die von Andreas Thürer und Gabriele Rossi vorgelegten Beiträge zum Tessin. Die italienische Schweiz wird in den Betrachtungen der plurikulturellen, sich in der Regel aber auf die deutschen und französischen Landesteile beschränkenden Schweiz meist vernachlässigt. In der Feinanalyse werden hier nun die Vorboten des Landesstreiks sichtbar, die nicht vom revolutionären Klima des Kriegsendes geprägt sein konnten: im März 1918 die Erstürmung der Milchzentrale von Bellinzona, im Juli 1918 der Generalstreik von Lugano und die Reaktivierung der Bürgerwehr aus dem 19. Jahrhundert. Trotz der hohen Protestbereitschaft aus sozialen Motiven kam es im Tessin aber nur zu einer sehr beschränkten Unterstützung des in der deutschen Schweiz ausgerufenen Landesstreiks, weil dieser im Entente-freundlichen Tessin als germanophiles Manöver gedeutet wurde.
Inwiefern hatten die internationalen Verhältnissen Auswirkungen auf die Schweiz? Beide Publikationen legen Wert darauf, den Landesstreik als Teilereignis einer umfassenderen Dynamik zu verstehen. Der schweizerische Streik erscheint trotz der relativ peripheren Lage des Landes (im Zentrum Europas!) als Teil eines internationalen Flächenbrandes. Und die Streikabwehr erscheint als eine von der kapitalistischen Welt der Siegermächte mitgesteuerte Gegenaktion. Marcel van der Linden arbeitet (im einzigen Beitrag eines nichtschweizerischen Autors zum Themenheft) die verschiedenen Übereinstimmungen heraus, die sich im länderübergreifenden Vergleich zeigen. Dabei geht er aber nicht über die schweizerischen Besonderheiten hinweg, die es dennoch gibt: insbesondere die zwar stark verbreitete, aber dennoch schwach entwickelte Proletarisierung der schweizerischen Arbeiterschaft und ihre Fraktionierung durch die föderalistische Struktur des Landes. Der Aufsatz von Michel Caillat und Jean-François Fayet im selben Heft verdeutlicht, in welchem Mass von Frankreich ausgegangene Drohungen dafür sorgten, dass die schweizerische Regierung bestrebt war, das Land nicht als bolschewistisches Revolutionsnest erscheinen zu lassen. Die schnelle Ausweisung der Sowjetmission von Jan Berzin diente innenpolitisch der Bekräftigung der Annahme, dass die Streikunruhen durch fremde Einmischung angefeuert worden seien. Zugleich sollte sie das Ausland beruhigen und die wohl nie wirklich realistische Chance wahren, dass der geplante Friedenskongress zum Kriegsende in Lausanne oder Genf statt in Versailles abgehalten würde.3
Der Landestreik ist grösstenteils ein „Männerthema“ – und das im doppelten Sinne: bezüglich der Themen wie ihrer Bearbeiter. Von den 33 Beiträgen beider Publikationen stammen lediglich fünf von Frauen, obwohl Historikerinnen inzwischen, was die akademischen Abschlüsse in der Geschichtswissenschaft betrifft, gut die Hälfte ausmachen. Elisabeth Joris (im Themenheft) und Katharina Hermann (im Sammelband) zeigen anhand der Diskussion um das von den Streikenden geforderte Frauenstimmrecht, welchen Spannungen die Geschlechter- und die Klassensolidarität ausgesetzt war. Sie verweisen auf die Bedeutung der Frauen in der schon 1914 stark präsenten Friedensbewegung, die führende Rolle der Frauen in den 1916 einsetzenden Hungerdemonstrationen und die Beteiligung an der „Streikarbeit“. Frauen bzw. „Weiber“ stellten sich mit Kindern in die vorderste Linie von Demonstrationen und blockierten auch Bahngeleise. Schulschliessungen wegen der Spanischen Grippe stellten eine zusätzliche Belastung für die Frauen dar, da die Kinder zuhause betreut werden mussten. Frauen unterstützen allerdings auch das gegen die Streikenden eingesetzte Militär mit Verpflegung und engagierten sich in der Pflege der immer zahlreicheren Grippekranken. Die politischen Positionen unter den Frauen waren wegen geteilter Anliegen und gemeinsamer Betroffenheit jedoch weniger gegensätzlich als die zeittypische Polarisierung zwischen Links und Rechts.
Sensibilisiert durch die Debatten unserer Tage wird die „Fremdenfrage“ in der heutigen Auseinandersetzung mit dem Landesstreik stärker beachtet als in früheren Studien: Die Beiträge von Christian Koller (im Sammelband) und Silvia Arlettaz (im Themenheft) befassen sich mit der im Laufe des Krieges angestiegenen Fremdenangst und deren Instrumentalisierung, die schliesslich zu einer Stigmatisierung des Sozialprotests als „fremdes Gewächs“ führte. Und Patrick Kury zeigt im Sammelband mit seinem Beitrag zur Spanischen Grippe, wie sozialpolitische und gesundheitspolitische Krisen ineinander übergingen. Er schliesst mit einem Hinweis darauf, dass medizinische Hygienedispositive mit politischen Abwehrhaltungen einhergingen.
Wie sind die im Lager der Streikbewegung verwendeten revolutionären Parolen einzuschätzen? Die Revolutionsphraseologie des Landesstreiks wird unter Berufung auf die von Ruth Wodak thematisierte „Strategie der kalkulierten Ambivalenz“ als zur Verfügung stehendes, möglicherweise auch unbewusst eingesetztes Mittel verstanden, Druck auf den Reformprozess auszuüben, der effektive politische Partizipation, grössere soziale Sicherheit und mehr Verteilungsgerechtigkeit anstrebte.4 Zur Frage, wie weit sich eine soziale Dynamik von bestimmten Ursachen erklärend ableiten lässt, wird im Vorwort des Traverse-Heftes mit Verweis auf den soziologischen Ansatz von Michel Dobry zu bedenken gegeben, dass Prozesse unabhängig von Ursachen und Absichten in bestimmender Weise eigene Kontexte und eigene Konjunkturen haben. Eine Prozessanalyse des Landesstreiks sollte zu einem genaueren Verständnis des Verhaltens der Akteure führen, die immer im Verhältnis zur anderen Seite in einer Verkettung von wechselseitigen Antizipationen handelten. Diese wiederum zwangen alle auch zu Improvisationen unter sich ständig wandelnden Umständen, die sie nicht beherrschen konnten.5
Nicht weiter diskutiert wird in den vorliegenden Publikationen zum Landesstreik hingegen die Frage, inwiefern dieser „bloss“ soziale oder auch politische Ziele verfolgte. Im Forderungskatalog des zentralen Streikkomitees überwogen die sozialen Forderungen (etwa: 48-Stunden-Woche, Lebensmittelversorgung, Alters- und Invalidenversicherung) neben den eher als politisch zu definierenden Forderungen (sofortige Neuwahlen, Volksheer, Staatsmonopole für Import und Export). Die Unterscheidung der in der Realität leicht verschwimmenden Kategorien ist insofern von einer gewissen Relevanz, als damit die sozialen Forderungen das Elendsnarrativ und die politischen Forderungen das Putschnarrativ unterstützen würden.6
Beide Publikationen verfolgen nicht die explizite Absicht, eine der genannten Deutungen zu unterstützen. Angesichts der beiden mächtigen Landesstreiknarrative – „Streik als bolschewistischer Putschversuch“ hier, „aus Elend hervorgegangene Sozialrevolte“ dort – darf man sich nach der Lektüre dieser beiden Werke dennoch fragen, wie sich die vorgelegten Ergebnisse zu dieser Kontroverse verhalten. Noch deutlicher als zuvor zeigt sich, dass auf der Seite der Streikaktivisten keine ernsthaften Putschabsichten bestanden und schon gar nicht ein Bürgerkrieg angestrebt wurde. Zu den Wahrnehmungen auf der Gegenseite liefern Roman Rossfeld und Daniel Artho überzeugende Antworten. Rossfeld zeigt Verständnis für die Verängstigung im bürgerlichen Lager, dieses habe Gründe gehabt, besorgt zu sein; zugleich macht er aber auch deutlich, dass die Ängste bewusst politisch genutzt wurden. Nachdem sich die Forschung bisher vor allem mit der Arbeiterbewegung auseinandergesetzt hat, vermittelt sein Aufsatz mit der Auswertung von inzwischen zugänglich gewordenen Verbandsarchiven ein substantielleres Bild der Haltungen auf Seiten des Wirtschaftsbürgertums. Gemäss der Strategie „Repression und Innovation“ waren Kräfte des Bürgertums nach dem Streikabbruch zunächst bereit, gleichsam in einem „Galop social“ einige Sozialreformen umzusetzen. Eine wichtige Weichenstellung brachten dann aber die 1919 erstmals im Proporzverfahren durchgeführten Nationalratswahlen. Sie führten zu einer erheblichen Schwächung des Freisinns und damit paradoxerweise zu einer Verhärtung des rechten Lagers, weil die antimodernistische katholisch-konservative Fraktion Mehrheitsbeschafferin wurde.7 Arthos Beitrag bestätigt in seinen Differenzierungen, was Hans Ulrich Jost schon 1988 (ebenfalls zu einem Landesstreik-Gedenkjahr) ausgeführt hatte, dass nämlich die bürgerlichen Parteien mit dem Etablieren des stigmatisierenden Revolutionsnarrativs den Aufstieg der Sozialdemokratie wirkungsvoll abgebremst und deren politische Integration auf nationaler Ebene verzögert hätten.8 Alles in allem bildete der Massenstreik von 1918, wie Brigitte Studer, Mitherausgeberin des ersten Werks, in dessen Vorwort bemerkt, eine wichtige Wegmarke in der Entwicklung von einer „Ökonomie individualisierter Risiken“ zu einer „Ökonomie kollektivierter Sicherheit“ (S. 26).
Das Landesstreiks-„Jubiläum“ hat zu differenzierenden und weiterführenden Erkenntnissen geführt: Die schweizerische Historiografie hat als Kollektivakteur das Gedenken genutzt und einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Klärung politisch kontaminierter Kontroversen geleistet. Dabei wird auch auf nach wie vor offene Fragen und noch zu vertiefende Ansätze verwiesen. Als eines der noch weiter zu klärenden Felder wird die Rolle der Bauern genannt, die gewissermassen Unternehmer und Arbeiter zugleich waren. Einen ersten Beitrag über sie haben Juri Auderset und Peter Moser im Themenheft vorlegt.9 Ohne ihre Befunde im Einzelnen zu benennen, kann hier festgehalten werden, dass ihre schwierige Klassifizierbarkeit die Bauern zu einem ausgesprochen interessanten Untersuchungsgegenstand macht.
Im Gedenkjahr zum Landesstreik von 1918 ist jenseits der hier angezeigten Publikationen gegenwartsbezogen grundsätzlich über die Legitimität von Streiks diskutiert worden. 1999 ist das Streikrecht in der generalrevidierten Bundesverfassung (BV) ausdrücklich, wenngleich nur als kollektive Kampfmassnahme, in Fragen der Arbeitsbeziehungen anerkannt worden. Zur Durchsetzung politischer Ziele stehen im Lande der direkten Demokratie andere Instrumente zur Verfügung. BV Art. 28,2 erwartet explizit, dass Arbeitskonflikte nach Möglichkeit durch Verhandlung oder Vermittlung beizulegen und so Streiks zu vermeiden seien. Schon 1937 hatte sich diese Praxis der Konfliktregelung angesichts zunehmender internationaler Spannungen etabliert. Sie bildete in einer gewissen Weise einen Schlusspunkt hinter die unmittelbare Nachgeschichte des Landesstreiks und hätte als solcher zur Abrundung in beiden Publikationen noch kurz angesprochen werden können. Diese Verständigung ist mit einer spezifisch helvetischen Terminologie als „Arbeitsfriede“ in die Schweizer Geschichte eingegangen.10 1987 hat das 50-Jahr-Gedenken an die Verständigung von 1937 ebenfalls zahlreiche, aber noch stärker politisch geprägte Publikationen als das Gedenkjahr 2018 hervorgebracht.11
Anmerkungen:
1 Willi Gautschi, Der Landesstreik 1918, Zürich 1968.
2 Pierre Eichenberger, Les organisations patronales et la Grève générale de 1918, in: Traverse 2 (2018), S. 129–150.
3 Jakob Tanner ist an anderer Stelle dieser Frage ebenfalls nachgegangen und weist darauf hin, dass die Regierung ihre unnachgiebige Haltung gegenüber den Streikenden damit gerechtfertigt habe, dass man so einer alliierten Intervention zuvorkommen wolle. Vgl. ders., Im Landesstreik lag Weltpolitik, in: Tages-Anzeiger, 31.10.2018.
4 Rossfeld / Koller / Studer (Hrsg.), Der Landesstreik, S. 18 und 187. Zitiert wird: Ruth Wodak, Politik mit der Angst. Zur Wirkung rechtspopulistischer Diskurse, Wien 2016.
5 Vgl. Traverse 2 (2018), Editorial, S. 36. Zitiert wird: Michel Dobry, Sociologie des crises politiques. La dynamique des mobilisations multisectorielles, Paris 2009 (1986).
6 Die Fragwürdigkeit dieser Unterscheidung zeigt sich in der Forderung des Frauenstimmrechts, das einerseits ein politisches Postulat ist, andererseits aber auch der Wahrung sozialer Interessen dienen sollte. Marcel van der Linden hält in seiner Deutung des Forderungskatalogs fest, dass dieser in seinen Konsequenzen weit über das bestehende Wirtschaftssystem hinausgegangen wäre (vgl. ders., „Das cha nümme so wyter gah. Jetzt muess öppis lauffe!“. Vorläufiges zum Schweizer Landesstreik in vergleichender Perspektive, in: Traverse 2 (2018), S. S. 111–128, hier S. 114).
7 Roman Rossfeld, Das Bürgertum im Landesstreik. Arbeitgeber(verbände), Revolutionsängste und Antikommunismus in der Schweiz im November 2018, in: Rossfeld / Koller / Studer (Hrsg.), Der Landesstreik, S. 184–216.
8 Daniel Artho, Der Landesstreik als gescheiterter Revolutionsversuch? Zur Geschichte eines verhängnisvollen Narrativs, in: Rossfeld / Koller / Studer (Hrsg.), Der Landesstreik, S. 412–429.
9 Juri Auderset / Peter Moser, Agrarische Alternativen. Landwirtschaftsprogramme, Genossenschaftskonzepte und Siedlungsprojekte in der Arbeiterbewegung im Kontext des Landesstreiks, in: Traverse 2 (2018), S. S. 151–168.
10 So wird im einschlägigen Lexikon festgehalten, dass dieser Begriff in der internationalen Literatur weitgehend fehlt: vgl. Bernard Degen, „Arbeitsfrieden“, in: Historisches Lexikon der Schweiz, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16535.php (06.02.2019).
11 Vgl. Bernard Degen, Von „Ausbeutern“ und „Scharfmachern“ zu „Sozialpartnern“, in: Schweizerisches Sozialarchiv (Hrsg.), Bilder und Leitbilder im sozialen Wandel, Zürich 1991, S. 231–270.