D. Schläppi u.a. (Hrsg.): Allmende

Cover
Titel
Von der Allmende zur Share Economy. Gemeinbesitz und kollektive Ressourcen in historischer und rechtlicher Perspektive


Herausgeber
Schläppi, Daniel; Malte-Christian Gruber
Reihe
Beiträge zur Rechts-, Gesellschafts- und Kulturkritik 15
Anzahl Seiten
311 S.
Preis
€ 46.00
Rezensiert für infoclio.ch und H-Soz-Kult von:
Tobias Haller, Institut für Sozialanthropologie, Universität Bern

Dieser Band beinhaltet eine bemerkenswerte Spannbreite von Themen, die mit der englischen Bezeichnung Commons oder zu Deutsch Gemein- oder Allmendgut in Bezug gebracht werden. Schläppi gibt in seiner Einleitung einen hervorragenden Überblick zum Begriff, der sich in seiner Bedeutungsveränderung vom Management von natürlichen Ressourcen wie Weide, Wasser und Wälder hinzu einer neuen Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens gemausert hat. Ausgangspunkt ist die negative gefärbte ökonomische Debatte, dass diese Allmend-Ressourcen zwingend übernutzt werden, wenn sie sich in Allgemeinbesitz (common property) befänden. Dieses Verdikt, das als die Tragödie der Allmende (siehe Garrett Hardin 1968) in die Wissenschaftsgeschichte der Nachhaltigkeit eingegangen ist, wurde von diversen WissenschafterInnen aus Ökonomie, Politologie und diversen Disziplinen der Sozialwissenschaften (wie beispielsweise der Sozialanthropologie) grundlegend hinterfragt und hat zudem zur umfassenden und nobelpreiswürdigen Kritik an Hardin durch Elinor Ostrom geführt. Sie zeigte mit ihrem Werk «Governing the Commons» (1990) auf, dass Menschen sehr wohl fähig sind, nachhaltig zu wirtschaften, indem sie kollektiv robuste Regelwerke (Institutionen des Managements von Allmend-Ressourcen) entwickelt haben. Diese positive Einschätzung der Commons hat eine breite Literatur und eine positive Grundhaltung des kommunalen Wirtschaftens produziert, das sich in neuen Formen zeigt. Nur gilt es, wie Schläppi richtig bemerkt, hinter die Kulissen des sogenannt neuen kommunalen Wirtschaftens zu blicken, das sich so gemeinschaftlich in Taxi-Unternehmen, Teilen von Wohnungen und anderen Share-Economy-Bereichen bis hin zum Konzept von Smart Cities verbirgt.

Während der Begriff der Commons wie oben vermerkt mit historischer Nachhaltigkeit in Verbindung gebracht werden kann, stellen Verstaatlichung und Privatisierung vieler Ressourcenbereiche – Hardins institutionelle Lösungsrezepte – verhältnismäßig neue historische eigentumsrechtliche Regelungen dar, die nun jedoch ihrerseits in die Kritik der Ressourcenschändung geraten. Schläppi zeigt aber sehr gut auf, dass sowohl die historischen Commons nicht frei von sozialen und ökologischen Widersprüchen waren, als auch die neue Share Economy – zuerst als alternative Lösung perzipiert – sich als eigentliche Camouflage der kapitalistischen Privatisierung entpuppt. So können Gemeingüter-Institutionen der Vergangenheit mit ihren Ausgrenzungsmechanismen nicht einfach als Blueprint in die Gegenwart appliziert werden, sondern müssten prozessual gedacht erfasst werden. Bei der Share Economy müsse zudem deutlich werden, was die Shareholder an privatem Gewinn erreichen wollen.
Schläppi verweist sodann auf die sehr diverse Bandbreite des Themas, das von der Problematik der kommunal bestellten Güter (materielle und immaterielle) und Prozesse im Gemeingüterbereich bis hin zur ökonomischen Logik und Dynamiken von Persistenz betreffend Gemeinschaftsgütermanagement reicht. Hier gilt insbesondere das Augenmerk auf die Kraft von Identitätsbildung zu richten wie auch auf die Frage von Machtstrukturen, die m.E. in der Einleitung und auch im Band generell zu kurz kommen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, darauf zu verweisen, dass Ostrom Fragen der Macht in der Aufstellung der Grundprinzipien für robuste Regelwerke in ihrem Buch, die sie vor allem aus Forschung der Sozial- und Kulturanthropologie herleitete (in der Schweiz z.B. durch den amerikanischen Anthropologen Robert Netting mit seiner Forschung im Walliser Dorf Törbel), fast vollständig ausklammerte. Während Schläppi diesen Aspekt zwar teilweise anklingen lässt, ist er theoretisch wie konzeptuell im Band nicht systematisch untersucht. Man hätte hier auch auf Modelle der Wirtschaftsgeschichte (siehe D. North 1990) und der Sozialanthropologie (siehe J. Ensminger 1992) zurückgreifen können. Es handelt sich dabei um Ansätze, die auch in einem Forschungsprojekt des Schweizerischen Nationalfonds zum Wandel der Commons in der Schweiz (von 1750 bis heute), auf das Schläppi kurz verweist, für die theoretische Konzeptionalisierung herangezogen wurden. Wichtig ist jedoch, und ist ein Verdienst dieses Bandes, dass auf die problematische Dichotomie zwischen Gemeingut einerseits und Staatseigentum/Privateigentum andererseits hingewiesen wird. Zudem behandeln die Beiträge eine große Spannweite des Commons-Themas, die neue Inputs in der bisherigen Forschung zu geben vermögen.

Das Buch ist in drei thematische Teile gegliedert, welche die oben erwähnte Spannbreite verdeutlichen: a) Historische Beispiele von Gemeinschaft und Kooperation, b) Handlungsfelder der Gegenwart (Wissen, Wirtschaft, Kultur und Politik) sowie c) Zukunft der Commons bezüglich kommunaler Landrechte und indigener Souveränität im globalen Süden.

Es ist in dieser Rezension nicht möglich, auf alle diese interessanten, aber sehr weit gefächerten Texte gebührend einzugehen. Deshalb soll hier nur kursiv eine Einschätzung zu den einzelnen Themen gegeben werden. Ich werde mich vor allem auf die Frage von Machtbeziehungen und wie diese angesprochen werden, fokussieren.

Im ersten Teil zu den historischen Commons geht Christian Hoffarth auf die mittelalterlichen Konzepte der Commons im christlichen Gedankengut ein und hebt dabei die Arbeiten von Wyclif als Vordenker der Reformation hervor, der das Commoning zu einer christlichen Tugend erklärte. Hier wären die Machtkonstellationen in der Kirche für die Analyse wichtig gewesen, die eventuell bei Gelehrten wie Wyclif das Commoning als Reaktion auf die Gier des Klerus zu kontrastieren vermochten. Auch die Landfriedensbündnisse im 13. und 14. Jahrhundert aus der Wetterau sind vor allem unter machtpolitischen Konstellationen zu verstehen und das Hervorheben des Gemeinschaftsgutes hat hier etwas sehr Strategisches (Beitrag von Hendrik Baumbach). In der häuslichen Ökonomie im Verhältnis von Herrschaft und Dienstboten (Beitrag von Sebastian Kühn) liesse sich ebenfalls eine gewisse analytische Schärfe erreichen, indem auf die Verhandlungsmacht-Beziehungen hingewiesen worden wäre, beispielsweise bei der Anerkennung des Verdienstes der Dienerschaft. Gut gefasst ist dieser Aspekt im Beitrag von Gabriele Jancke, da die Autorin auf die Vermittlung von Tradition als Gemeinschaftskultur durch Gelehrte verweist. Dabei hervorhebt sie hervor, dass nicht alle Gelehrten die gleiche Macht hatten, zentrale Begrifflichkeiten in diesem Bereich zu definieren (Verwaltung von immateriellen Ressourcen z.B. von Gastfreundschaft). Martin Stuber bietet dann mit seiner Analyse von kollektiver Waldbewirtschaftung den einzigen Bezug zu einer «klassischen» Commons, indem er die Prozesse der longue durée auf das Waldmanagement der lokalen Commoner-Gemeinschaft (der Burgergemeinde Bern) anwendet. Er zeigt, wie sich die Veränderungen der Energiezeitalter auf den Wert und die Preise von Wald und Waldressourcen sowie von Land als Bauland auswirken und wie dadurch die Teilhabe immer wieder neu ausgehandelt wurde, basierend auf unterschiedlichen Verhandlungsmacht-Konstellationen diverser Akteursgruppen der Stadt Bern.

Im zweiten Teil zur Gegenwart weitet sich der Commons-Begriff im Text von Olaf Dilling auf die digitalen Commons aus. Es wird am Beispiel von Wikipedia deutlich, wie sich kollektive Normen des guten Schreibens auf Wikipedia entwickeln, die auch Moralaspekte und die Frage der Macht der neuen Medien und deren interne Kontrolle basierend auf Reziprozität und Vertrauen aufzeigen. Aber auch hier sind Machtbeziehungen im Kapitalismus-Kontext wichtig, denn bezahlte Artikel werden zunehmend online gestellt und drohen, diese interne Commons-Kultur zu unterwandern. Ebenso ist hier hervorzuheben: Die Macht von kapitalistischen Marktakteuren wird immer auch dazu dienen, sich solche wichtigen und interessanten kommunalen Plattformen anzueignen. Die Verhandlungsmacht der gemeinschaftlich ausgerichteten Akteure wird auch an diesem Kontext zu messen sein. Hans-Dieter Schat hebt in seinem Beitrag hervor, wie Unternehmen das Commoning zur Effizienzsteigerung in der Belegschaft anzuwenden versuchen, um von solchen kollektiven Motivationsspritzen zu profitieren, indem Ideen und Handlungsoptionen gewinnbringend gepoolt werden. Hier gilt aber wiederum die Frage, wer von diesem Pooling profitiert und wer die Macht hat mitzubestimmen, was wo und wie gepoolt und wie die Profite des Poolings verteilt werden. Viola Hildebrand-Schat geht des Weiteren auf die spannende Frage von Kulturgütern als Gemeingut ein. Diese pendeln zwischen dem der Öffentlichkeit frei zugänglichen Kunst-Gutes (also hier „Open Access“ und eigentlich nicht Commons) und der Kunst als kapitalistisches Investitionsgut mit hohem Ausschlusscharakter. Mahnmale in Form von Kunst können zwar einen Gemeinschaftsgutaspekt aufweisen, aber auch hier gelte es wieder festzustellen, wer die Diskurse um diese Gemeinschaftlichkeit prägt und definiert. Dieter Kramer bietet anschließend einen historischen Überblick zur Frage des kollektiven Anrechts auf Elemente der Grundversorgung in Europa. Er zeigt auf, wie aus ständischen Privilegien allgemein zugängliches Recht auf Gesundheit, Bildung und kulturelles Leben wurde, von dem ein großer Teil der Bevölkerung in dieser Form früher ausgeschlossen war. Hier würde ich argumentieren, dass dies in dieser Dichotomie nicht der Fall war: Durch kommunale Systeme wurden gewisse Grundstrukturen gesichert (Grundversorgung der armen Commoners und teilweise auch gewisse Teilhabe von sogenannten Hintersassen), solange die Obrigkeit nicht allzu gierig auf diese Ressourcen zurückgriff und diese ausbeutete. Gerade Revolutionen und (Bauern-)Aufstände haben mit dieser Thematik zu tun, die als Resultat auch zu einer Verallgemeinerung dieser Rechte beigetragen haben. Daraus entstanden Kompromisse, die die Teilhabe der sogenannt unteren Schichten zur Folge hatte. Teilhabe an Kultur für alle ruft dann aber im Sinne von Foucault wiederum die Frage auf, wie Kultur für alle definiert wird, wer dies tut und welche gouvernementalen Werte dabei mitgegeben werden.

Der dritte Teil verweist zuletzt auf ein Themenfeld der Sozialanthropologie, in dem von Philipp Altmann und Jonas Perrin in ihren Beiträgen eine andere, nämlich eine indigene Sichtweise und Ontologie von Commons hervorgehoben wird. Diese Diskussion, die von der Analyse der in südamerikanischen indigenen Kosmologien enthaltenen Konstruktion des «Mutter Erde»-Diskurs geprägten ist, zeigt die diversen Versatzstücke auf, mittels welchen der buen-vivir-Ansatz in Ecuador und auch Bolivien die kommunale Emanzipation zu versprechen scheint. Zwar sieht in der Tat das Modell des «Guten Lebens» eine kommunale Verteilung von Gütern vor, basierend auf der neuen Legitimität der indigenen Identität. Doch fußt diese Akkumulation und Redistribution von Gütern auf eigentlich kapitalistisch und von Landraub und ökologischer Zerstörung geprägten extraktivistischen Prozessen (Bergbau und Monokulturlandwirtschaft). Gut wird in den Beiträgen die konstruktivistische Seite des Ansatzes hervorgehoben, der wiederum nur im Kontext der Definitionsmacht von Diskursen über die Bedeutung von Ökologie und Nachhaltigkeit zu verstehen ist. Es ist so nicht erstaunlich, dass sich im Prinzip sowohl in Ecuador wie auch in Bolivien nichts an der Grundausrichtung der kapitalistischen Ökonomie und der Marktintegration geändert hat und an die breite Versorgung durch kommunale Redistribution dieser Gewinne nicht zu denken ist. Perrin zeigt dann auch sehr gut auf, weshalb der Fokus auf kollektive Landrechte von großer Bedeutung ist, die im Gegensatz zu den privatrechtlichen Entwicklungen der letzten Jahrhunderte stehen. Menschenrechtskonventionen sowie Schutz der kollektiven Rechte der indigenen Völker sind wichtig, um die Verhandlungsmacht dieser Gruppen in ihren Ländern zu stärken. Dies wird jedoch auch nicht immer erreicht und so kommt es, dass indigene Gruppen trotz dieser neuen rechtlichen Normen einen schweren Stand haben. Insbesondere geraten sie je stärker unter Druck, je mehr sich der Wert ihrer Regionen und Landressourcen, die sie kollektiv verwalten wollen, aufgrund von Preisveränderungen erhöht. Auch hier stellt sich wiederum die nicht thematisierte Frage von Macht, respektive von Verhandlungsmacht im Aushandeln von Regelwerken mit anderen Akteuren.

Generell ist der Bogen des Bandes fast zu weit gespannt und ein Schlusswort, welches konzeptuell die vielen Fäden zusammengehalten hätte, wäre von Nöten gewesen. Man hätte somit konzeptuell die Macht-Frage sowie die Interaktion auf diversen Ebenen zwischen externen Faktoren (z.B. Umwelt-, Markt- und Technologie-Faktoren) und der Veränderung des Wertes eines Kontextes oder einer Ressource hervorheben können, um dann in den einzelnen Kapiteln darauf hinzuweisen, wer nun die Verhandlungsmacht besitzt, um welche Art von Regelwerken des Kommunalen auf welche Weise zu definieren und zu legitimieren. Der Fokus auf Ostrom alleine reicht hier leider nicht aus, sondern die neuere Literatur betreffend Aushandlungsprozessen hätte man hier gewinnbringend einbeziehen können. Trotzdem ist der Band sehr wertvoll, vor allem auch wegen der diversen heterogenen Themen und Fallbeispiele, die als Anregung für weitere Reflexionen dienen können, und wegen der sehr gut verfassten Einleitung von Daniel Schläppi, der eine kritische, historische Tiefenschärfe aufblitzen lässt.

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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit infoclio.ch (Redaktionelle Betreuung: Eliane Kurmann und Philippe Rogger). http://www.infoclio.ch/