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Titel
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348). Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens
Weitere Titelangaben
Edition und Übersetzung


Autor(en)
Sonntag, Jörg
Reihe
Klöster als Innovationslabore 6
Erschienen
Regensburg 2019:
Anzahl Seiten
416 S.
Preis
39,95 EUR
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Joachim Werz, Professur für Kirchengeschichte, Goethe-Universität Frankfurt

Das religiöse Leben des Mittelalters und der Frühen Neuzeit kennzeichnet eine bemerkenswerte Pluralität, die bei Weitem nicht in ihrer Gesamtheit erforscht ist. Dies dokumentiert auch die vorliegende Edition und Übersetzung der Statuten jenes religiösen Ordens, der sich auf den Einsiedler Wilhelm von Malavalle berief: Die Wilhelmiten. Sie waren einer der zahlreichen eremitischen Bewegungen des 12. Jahrhunderts erwachsen und fanden binnen weniger Jahrzehnte vor allem in Deutschland, Frankreich und Italien große Verbreitung, was zu einem Florieren des reinen Männerordens im 13. und 14. Jahrhundert führte. Erst im 19. Jahrhundert wurde der Orden, der kurzzeitig mit den Augustiner-Eremiten vereint war und Zeit seines Bestehens eine große Nähe zu den Zisterziensern aufwies, aufgelöst.

Ordenshistoriker und Mediävist Jörg Sonntag von der TU Dresden legt erstmals eine kritische Edition der bis dato unveröffentlichten Generalstatuten des Ordens aus den Jahren 1251 bis 1348 samt deutscher Übersetzung vor. Dabei wird nicht nur bislang unveröffentlichtes Quellenmaterial zugänglich, sondern auch der mühsame Prozess sichtbar gemacht, aus eigenen, zisterziensischen und dominikanischen Verfassungselementen Lösungen in den Bereichen der Ordensorganisation, der Liturgie, der Wirtschaft und weiterer Bereiche des religiösen Alltagslebens im Orden zu finden. In den vergangenen Jahrzehnten war es neben wenigen anderen Forscherinnen und Forschern vor allem Kaspar Elm, der zur Geschichte dieses Ordens forschte und publizierte. Seinem Impuls verdankt sich auch – wie der Herausgeber in seinem Vorwort anmerkt – die vorliegende Edition mit kritischem Kommentar (S. 13).

Im ersten Kapitel seiner umfangreichen Einleitung (S. 17–73) zeichnet Sonntag auf wenigen Seiten skizzenhaft das Werden und den Verfall der Wilhemiten nach (S. 17–24). Er macht dabei auf die dynamische Entwicklung und zugleich fragile Struktur des Ordens in seiner frühen Phase aufmerksam, in der vor allem die Päpste Gregor IX., Innozenz IV., Alexander IV. und Clemens IV. entschieden die Ausrichtung des Ordens mitbestimmten. So verpflichtete beispielsweise Erstgenannter im Jahr 1237/38 die Eremiten nicht nur zur Übernahme der zönobitisch ausgerichteten Benediktsregel, sondern auch zur Adaption der instituta des Zisterzienserordens. Sonntag pointiert diese Vermischung eigener und fremder Ideen und Regeln religiösen Lebens folgendermaßen: „Was nun im Wilhemitenorden einsetzte, war ein Prozess partiell komplexer Angleichung an traditionell zisterziensisches Leben, was zugleich ein immer intensiveres Ringen um die Aufrechterhaltung ‚einer‘ eremitischen Ordensidentität mit sich brachte“ (S. 19).

Überlieferung, Inhalt und Kontext sowie Form und Geltung der wilhelmitischen Generalstatuten, die aufgrund der Ausbreitung und Etablierung des Ordens im 13. und 14. Jahrhundert südlich und nördlich der Alpen in einem fast 100 Jahre umfassenden Zeitfenster untersucht werden müssen, stehen im Fokus des zweiten Kapitels (S. 25–60). Anhand seiner Beschreibung der für diese Arbeit edierten und konsultierten verschiedenen Generalstatuten (Malavalle 1251, Malavalle 1271, Mazzapalu 1290, Malavalle 1324, Malavalle 1340, Malavalle 1348 sowie Weitere) zeichnet sich bereits der komplexe Entstehungsprozess und das komplizierte statutarische Geflecht der Ordensstatuten ab, deren Erschließung sich aber vor allem deshalb lohnt, weil Einblicke nicht nur in das Ordensrecht der Wilhelmiten gewonnen werden können, sondern auch in deren Lebenswelt mit ihren verschiedenen Bereichen.

Besonders diese Ausführungen dienen als hermeneutischer Schlüssel für die folgende Edition, denn Sonntag verweist in seinen mit anderen Orden vergleichend angelegten Ausführungen explizit darauf, welche Statuten im Besonderen – nämlich jene von 1251 und 1271 – aus dem Ordensrecht der Zisterzienser schöpften. Dies fand seinen Niederschlag unter anderem auch darin, dass wilhelmitische Neuprofessen nicht dem Ordensgeneral, sondern ihrem Konventsprior den Gehorsam versprachen, zudem an ihr Eremitorium im Sinne der stabilitas loci gebunden waren und auch Laienbrüder besaßen, die in einem eigenen Bezirk der Einsiedelei lebten und an ähnliche Restriktionen wie in den zisterziensischen Usus Conversorum gebunden waren. Diese und weitere Regelungen, die sowohl die Struktur des Ordens als auch die Gebräuche des religiösen und alltäglichen Lebens betrafen, summiert Sonntag in einem kompakten Überblick (S. 51–60).

Bevor im zweiten Teil (S. 75–91) insgesamt 15 Abbildungen exemplarisch Einblick in die edierten Quellen geben und sodann im dritten Teil (S. 93–359) die Edition mit gegenüberliegender Übersetzung erfolgt, finden sich im dritten Kapitel (S. 61–73) ein Überblick zu den Handschriften und Siglen, Erläuterungen zu den Abhängigkeitsverhältnissen unter denselben, Informationen zu Text und Gestalt der 230 (!) edierten Statuten sowie Anmerkungen zu dem Sach-, Quellen-, Namens-, Personen- und Ortsregister (S. 403–415).

An dieser Stelle ein Wort zur akribisch gearbeiteten und penibel redigierten Edition: Den Hauptbestandteil derselben bilden die chronologisch eindeutig zuordenbaren Statuten der Jahre 1251, 1271, 1290, 1304, 1324, 1340 und 1348. Weitere Statuten aus Rom, deren chronologische Einordnung nicht möglich war, wurden in den Bereich Dubia gegeben; zur besseren Lesbarkeit wurden die Polygraphien innerhalb der Leithandschriften zum größten Teil beibehalten und ansonsten im kritischen Apparat ausgewiesen; Normalisierungen wurden durchgeführt, die vor allem die u/v- und ci/ti-Varianzen betreffen. Sonntag hat die Edition mit zwei Anmerkungsapparaten versehen: Zum einen der kritische Kommentar unter der lateinischen Edition, in dem die einzelnen Statuen und die Varianten der anderen Handschriften erfasst werden, und zum anderen ein Zitations- und Erklärungsapparat unterhalb der deutschen Übersetzung. Vor allem im Zweitgenannten demonstriert der Herausgeber vielfach seine fundierte Kenntnis nicht nur bezüglich der wilhelmitischen Statuten, sondern auch im Bereich der mittelalterlichen Ordensgeschichte.

Der Band verfügt zudem über einen umfangreichen Appendix (S. 363–401), in dem neben dem Prolog des wilhelmitischen Liber Ordinarius (S. 363–375) besonders auf die tabellarisch angelegte Gegenüberstellung desselben mit den zisterziensischen Ecclesiastica Officia verwiesen sei, die erstaunliche Kohärenzen, aber auch Differenzen sichtbar macht (S. 377–383). Für weitere wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit den Statuten der Wilhelmiten erweist sich zudem die Konkordanz, in der die grundlegenden Handschriften übersichtlich zusammengestellt wurde, als besonders hilfreich. Gerade diese vom Herausgeber erstellte tabellarische Anlage verdeutlicht die Komplexität der Statutenüberlieferung und stellt heraus, welche herausfordernde und schwierige Quellenüberlieferung hierfür zu sondieren und zu erarbeiten war.

Durch die verdienstvolle Arbeit von Jörg Sonntag, die im Rahmen des gemeinsam von der Heidelberger und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften getragenen Projekts „Kloster im Hochmittelalter: Innovationslabore europäischer Lebensentwürfe und Ordnungsmodelle“ erstellt wurde, werden neue Einblicke in die Heterogenität sowie die komplexe und hohe Flexibilität aufweisende Verfassung der Wilhelmiten ermöglicht. Zudem wird aber auch exemplarisch die Stellung und die Vorbildfunktion des Zisterzienserordens und seiner Verfassung im 13. Jahrhundert deutlich, die von Seiten kirchlicher Hierarchie geradezu als norma normata für zönobitisches und auch eremitisches Leben bewertet und verordnet wurde. Mit der vorliegenden kritischen Edition und Übersetzung – überzeugend durch Akribie und Präzision – schließt er eine Lücke innerhalb der Ordensforschung und eröffnet damit zugleich die Option, sich mit der beinahe 700-jährigen Geschichte der Wilhelmiten vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit eingehender zu beschäftigen.

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