B. Studt: Papst Martin V. und die Kirchenreform in Deutschland

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Titel
Papst Martin V. (1417-1431) und die Kirchenreform in Deutschland.


Autor(en)
Studt, Birgit
Reihe
Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters 23)
Erschienen
Köln 2004: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
X, 789 S.
Preis
€ 89,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jürgen Miethke, Institut für Mittelalterliche und Neuere Geschichte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Das Zauberwort, mit dem sich Zeitgenossen des 14. und 15. Jahrhunderts bei einem Blick auf ihre Gegenwart eine anscheinend gültige Perspektive verschafften, war „Reform“. „Reform von Kirche und Reich“, so hat es ein Sammelbandtitel prägnant für Deutschland schon vor einem Jahrzehnt formuliert.1 Auch für das Frankreich des späten 14. Jahrhunderts wurde bereits auf die Wahrnehmung der Aufgabe einer Reform des Königreichs in der Krise des Hundertjährigen Krieges mit Nachdruck hingewiesen.2 In der Kirche ist die Notwendigkeit von „Reform“ und „Reformen“ verstärkt seit dem Eintritt in die langandauernde Kirchenspaltung, während des „Großen abendländischen Schismas“ (1378-1417) wahrgenommen worden. Nicht dass man damals durch die Reform unmittelbar das Schisma beseitigen zu können hoffte, aber es war vielen deutlich und wurde immer überzeugender klar, dass nur eine Reform der Kirche „an Haupt und Gliedern“ 3 künftig, wie es schien, Wiederholungen eines derartigen Niedergangs vermeiden helfen könne.

Es ist in der Tat immer wieder zu beobachten, dass in dem einhelligen Ruf nach „Reform“ keineswegs ein allseits anerkanntes Reformkonzept impliziert war. Man stritt sich ausgiebig und endlos, was wer wie reformieren solle, könne und müsse. Auch die via concilii, auf der schließlich immer deutlicher ein Ausweg aus der Krise der Kirchenspaltung gesucht wurde, war keineswegs geeignet, irgendein Patentrezept in der allgemeinen Überzeugung zu verankern. Das Pisanum (1409) hat die Reformaufgabe noch sehr zögerlich angepackt und gar nicht recht aus eigenen Stücken vorangebracht, zumal es viel zu kurz tagte, als dass ein klares Bild von Reformaufgabe und Reformagenten sich hätte ergeben können. Die Väter hatten sich vielmehr damit begnügt, dem von ihnen neu gewählten Papst (der dann nicht die beiden anderen Schisma-Päpste zu verdrängen mochte, sondern als dritter, freilich als der am breitesten anerkannte Papst neben seine beiden Konkurrenten treten sollte) eine Liste von Reformaufgaben vorzulegen, die dieser abzuarbeiten versprach, ohne sich auf genauere Einzelheiten festzulegen.4 Deutlich wird daran vor allem, dass das Konzil sich der langen kirchlichen Tradition gemäß verhielt, konkrete Reformarbeiten dem Papst als dem Haupt und Zentrum der Kirchenhierarchie zu überlassen, nicht ohne ihm die Schäden deutlich zu benennen, jedoch ohne ihm die Leitlinien zu deren Behebung vorzugeben.

Das Konzil von Konstanz, das immerhin von Ende 1414 bis Anfang 1418 tagte, konnte, wollte und durfte sich mit diesem schlichten Verfahren nicht zufrieden geben, zumal es sich seit der Flucht des Papstes Johannes XXIII. ohnedies gezwungen sah, ganz auf sich allein gestellt zu agieren, ohne die traditionelle Führungsrolle des Petrusamtes in Anspruch nehmen zu können. Als freilich die Wahl Martins V. einmal gelungen war (und zwar überraschend schnell), wurde auch die Versuchung groß, die bis dahin nicht erledigten Aufgaben erneut der Kurie anheim zu geben und vom Papst zu erwarten, dass er das Liegengebliebene noch schultern würde. Freilich hatten die langwierigen und eingehenden Reformdebatten immerhin zu dem Ergebnis geführt, dass das Konzil, bevor es noch zur Wahl des Papstes geschritten war und in derselben Sitzung, in der es auch die komplizierte Wahlordnung erlassen hat, im so genannten Kautionsdekret (vom 30. Oktober 1417) 5 eine lange Liste von 18 dringlichen Aufgaben einer Reform in capite (d.h. an Struktur und Versorgung der Kurie und an den päpstlichen Kompetenzen) festlegte, freilich ohne auch nur mit einer Silbe in diesem Beschluss anzudeuten, in welcher Richtung eine Lösung der schwierigen Aufgaben zu suchen sei. Das Konzil hatte zwar bestimmt, dass es bis zur Erledigung dieser Aufgaben zusammenbleiben wolle, und hatte zuvor schon die allgemeinen Reformaufgaben in der Kirche durch eine Verstetigung des Konzilsrhythmus auf schließlich fixierte Tagungsdekaden unterstützen zu müssen geglaubt (in seinem berühmten Dekret Frequens vom 9. Oktober 1417 6), die Mehrheit der Väter hatte jedoch deutlich andere Prioritäten gesetzt: die causa unionis war für sie weit vor der causa reformationis angesiedelt, zumal die Reformaufgaben ja auch erkennbar langwierig und komplex sein würden. Von der „Reform der Glieder“ war erst recht kaum gesprochen worden.

So nimmt es nicht Wunder, dass der neugewählte Papst in den wenigen Wochen, die das Konzil nach dem Tage der Wahl noch zusammenblieb, trotz einiger Bemühungen keineswegs diese Liste abarbeiten konnte. In Konstanz siegte schließlich die Konzilsmüdigkeit über den Reformeifer, das Konzil wurde aufgelöst, bevor die Reformaufgabe wirklich angepackt, geschweige denn vollendet worden wäre. Die Konkurrenz zwischen päpstlicher Verantwortung und konziliarer Pflicht blieb ungelöst. Die so genannten Konkordate mit den einzelnen Konzilsnationen, die in Konstanz eilig geschlossen wurden, waren nur ein als vorübergehend gedachter Notbehelf. Das nächste Konzil, für 1423 nach Pavia einberufen, sollte Reformen dann endgültig ins Werk setzen. Bis dahin, so konnte man sich beruhigen, konnten nach traditioneller Auffassung Papst und Kurie die Reformaufgabe in ihre Kompetenz und Obhut nehmen, die freilich zunächst mit der Restitution der päpstlichen Herrschaft in Kirchenstaat und Kirche mehr als genug beschäftigt waren, sodass für die Reformaufgabe weder Zeit, noch Kraft zur Verfügung stand.

Das vorliegende dickleibige, eng bedruckte Buch, ursprünglich eine Münsteraner Habilitationsschrift (von 1999), hat sich ein Ziel gesetzt, das diese Ausgangslage scharf in den Blick nimmt und doch weit über sie hinausreicht. Es möchte nicht allein die päpstlichen Aktivitäten in der regionalen Begrenzung des deutschen Reiches nachzeichnen, sondern, wie es die Titelformulierung korrekt andeutet, das Verhältnis der gerade erst auf dem Konzil wieder in ihre ungeschmälerte Ansprüche zurückversetzte römische Kirchenzentrale zu allen Reformaktivitäten im deutschen Herrschaftsgebiet beschreibend analysieren. Dabei geht der Aufriss des Buches im Sinne einer Konzentration vor, wenn wir von einer kurzen Einleitung (S. 24-72) absehen, in der die „theoretische“ Reformdiskussion vor und nach dem Konzil im Angesicht von dessen unzureichenden Ergebnissen sowie auch des wachsenden Hussitenproblems in Deutschland skizziert wird. Zuerst wird minuziös ein exemplarischer Überblick über die Reformaktivitäten in süd- und westdeutschen Diözesen und Landesherrschaften (Habsburgisches Österreich, Bayern, Kurpfalz, Kurtrier, Köln, Bamberg, Eichstätt und Würzburg) „im Spannungsfeld von Papsttum, Landesherrschaft, Ortskirche und Ordensorganisation“ (S. 72-318) geboten, in dem die regional sehr unterschiedlichen Geschehnisse von personellen und strukturellen Voraussetzungen her durchleuchtet werden. Stellung zu Papst und Kurie, Erwartungen politischer Kooperation, eigene Reformziele, Personalentscheidungen, Ordensrecht und Widerstand, all das brachte im Einzelnen höchst differierende Ergebnisse, zeitigte Erfolg und Wirkungslosigkeit selbst groß angelegter Kampagnen. Die genaue Achtung auf einzelne Manuskripte, die in ihrem Miszellaninhalt nicht allein eine oft unbekannte Überlieferung anderweitig publizierter Einzelstücke enthalten, sondern die vor allem ein genaueres Profil ihrer ursprünglichen Kompilatoren erbringen können, werden immer wieder in wechselnder Intensität genutzt (und halten reiche Anregung für die Zukunft bereit).

Ein weiteres Großkapitel fragt dann genauer nach den „Instrumenten und Trägern der päpstlichen Reform“ (S. 319-477), wobei die in der Kirchenverfassung traditionell angelegten Möglichkeiten einer Verbindung von Zentrum und Peripherie in den Blick treten, nämlich synodale Versammlungen, von der Generalsynode bis zu Partikularsynoden hin – hier erfahren auch die brutal von den päpstlichen Präsidenten schon an ihrem Beginn unterbrochenen Erörterungen auf dem Konzil von Pavia-Siena eingehende Betrachtung – sodann werden die Ordenskapitel und Visitationen der kirchlichen Institute durch Obere, Bischöfe oder deren Beauftragte behandelt. Die sich dem Humanismus öffnende Kurie des 15. Jahrhunderts und das zur Durchsetzung kurialer Direktiven in neuartiger Intensität in Dienst genommene alte Instrument der päpstlichen Legaten schließt dann die Betrachtung der „Instrumente und Träger“ päpstlicher Reformanstrengungen ab (S. 417-477). Ein letztes Kapitel gilt der Untersuchung der einzelnen Legationen nach Deutschland, insbesondere denen der Kardinäle Branda da Castiglione 1421, 1422/25 (S. 478-620), Giordano Orsini 1426, Henry Beaufort 1427/28 und Giuliano Cesarini 1431, die nach Ablauf, Wirkung und Rezeption der Ergebnisse, sowie auch – ungewöhnlich genug, denn diese „hilfswissenschaftliche“ Aufmerksamkeit haben die kurialen Akten bisher nur sehr sporadisch und niemals in so breiter Streuung erfahren – auch nach den im kurialen Geschäftsgang entstandenen Akten und Beglaubigungsdokumenten, insbesondere den einzelnen so genannten „Fakultäten“ der Legaten präzise durchleuchtet werden.

Der übliche Anhang enthält eine erstaunlich reiche Liste der benutzten ungedruckten Quellen aus Archiven und Bibliotheken (S. 725-728), die naturgemäß bereits in den Anmerkungen reichlich begegnen, sowie das umfängliche Verzeichnis der gedruckten Quellenausgaben und der mehrfach zitierten Literatur (S. 729-760, wo freilich insbesondere S. 730 der Übergang von D zu E , aber auch sonst die Einträge alphabetisch etwas verwirrt sind), sowie ein zuverlässiges Personen- und Ortsregister (S. 761-789).

Die eindrucksvolle Untersuchung lebt von einer gelungenen Kombination von landesgeschichtlichen, ordensgeschichtlichen, prosopografischen und strukturgeschichtlichen (auch geistesgeschichtlichen) Fragestellungen und Methoden, die mit Augenmaß und Takt miteinander verbunden oder je einzeln ins Feld geführt und angewandt werden. Die Literaturübersicht ist stupend. Mir fiel eigentlich ausschließlich auf, dass das Heidelberger Gelehrtenlexikon (1386-1651) von Dagmar Drüll, Heidelberg 2002, zusätzliche Informationen enthält, die nicht mehr genutzt werden konnten, reichlich werden auch entlegene landes- und personengeschichtliche ältere Arbeiten herangezogen. Das alles verrät Sorgfalt und immensen Fleiß. Das Ergebnis des Buches ist ein tiefenscharfes Bild der realen Reformbemühungen in der deutschen Kirche des frühen 15. Jahrhunderts. Das muss auch für die Reformationsgeschichte von erheblichem Interesse sein. Dass Papst Martin V. selbst durchaus wahrnehmbar ein persönliches Interesse an Reformfragen hatte, diese aber nicht unmittelbar im Zentrum seiner Aufmerksamkeit standen, das hätte man vielleicht auch ohne diese Studie wissen können. Dass sich Reformziele und Reformergebnisse damals von der Reformation des 16. Jahrhunderts doch erheblich unterscheiden, ist ohnedies jedermann einsichtig. Wie sich in Deutschland die Reformaufgabe zwischen Frustration und Erfolgen in den Jahren zwischen dem Ende des Konstanzer und dem Beginn des Basler Konzil darstellt, wie diese Zeit prägend für das weitere 15. Jahrhundert gewirkt hat, das in größtmöglicher Differenzierung mit vielen farbigen Neueinträgen in unser allgemeines Bild vorgeführt zu haben, wird man der Verfasserin dauerhaft danken können, indem man ihr Buch fleißig benutzt.

Anmerkungen:
1 Hlaváček, Ivan; Patschovsky, Alexander (Hgg.), Reform von Kirche und Reich zur Zeit der Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1432-1449), Konstanz 1996.
2 Etwa Krynen, Jacques, L’empire du roi. Idées et croyances politiques en France, XIIIe-XVe siècle, Paris 1993, bes. S. 419-432.
3 Zur Herkunft aus den monastischen Reformbemühungen an Einzelklöstern und zum frühen allgemeinen Gebrauch dieser Formel insbesondere die terminologiegeschichtliche Untersuchung von Frech, Karl Augustin, Reform an Haupt und Gliedern, Untersuchung zur Entwicklung und Verwendung der Formulierung im Hoch- und Spätmittelalter, Frankfurt am Main 1992.
4 Text zuletzt in: Miethke, Jürgen; Weinrich, Lorenz (Hgg.), Quellen zur Kirchenreform im Zeitalter der großen Konzilien des 15. Jahrhunderts, Erster Teil: Die Konzilien von Pisa (1409) und Konstanz (1414-1418), Darmstadt 1995, S. 166-185 (nr. 2); vgl. dazu ebda., S. 22-25.
5 Gedruckt in: Quellen (wie Anm. 3), S. 498f. (nr. 14a), vgl. dazu ebda. S. 45f.
6 Quellen (wie Anm. 3), S. 484-487 (nr. 13a).

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