"NS-Opfer" – Probleme und Potenziale eines erinnerungspolitischen Grundbegriffs

"NS-Opfer" – Probleme und Potenziale eines erinnerungspolitischen Grundbegriffs

Veranstalter
Benigna Schönhagen und Stefan Wannenwetsch, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Universität Tübingen (Projekt Gräberfeld X)
Ausrichter
Projekt Gräberfeld X
Gefördert durch
Universitätsstadt Tübingen, Eberhard-Karls-Universität Tübingen
PLZ
72074
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
21.04.2022 - 22.04.2022
Deadline
10.03.2022
Von
Stefan Wannenwetsch, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Universität Tübingen

Der Begriff NS-Opfer ist zentral für die Gedenkkultur und prägt auch das deutsche Selbstverständnis, zugleich ist seine Verwendung nicht unproblematisch. Auf der geplanten Tagung sollen Probleme und Potenziale des Begriffs hinsichtlich der Erforschung und Vermittlung des NS eruiert sowie nach alternativen und ergänzenden Begriffen gesucht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, wie die Definition des Begriffs auf die historische Verortung des NS zurückwirkt.

"NS-Opfer" – Probleme und Potenziale eines erinnerungspolitischen Grundbegriffs

In der deutschen Gedenkkultur kommt dem Begriff „NS-Opfer“ ein zentraler Platz zu. Wer als NS-Opfer vom Bundestag anerkannt ist, hat nicht nur Anspruch auf Anerkennung des erfahrenen Leids, sondern auch auf materielle Entschädigung. So wichtig dieser Aspekt auch ist, beschränkt sich die Wirkung des Begriffs doch nicht darauf. Vielmehr geht mit der Verwendung des Opferbegriffs eine spezifische Charakterisierung der NS-Herrschaft einher. Jede neue Akzentuierung des Begriffs wirkt auf die Wahrnehmung des Nationalsozialismus und damit auf den historischen Ort zurück, der ihm relativ zur Gegenwart zugewiesen wird. Folglich erlauben die semantischen Verschiebungen im Opferbegriff auch Rückschlüsse auf Veränderungen des bundesrepublikanischen Geschichtsbewusstseins und Selbstverständnisses. Und schließlich ist für die historisch-politische Bildung relevant, dass der Opferbegriff aufgrund seiner moralischen Aufladung auch die Art des Zugangs zur Geschichte der NS-Herrschaft sowie deren Vermittlung prägt.

So wichtig der Begriff „NS-Opfer“ auch ist – er ist gerade in der Anwendung nicht unproblematisch. Dies liegt nicht nur an den geschilderten unterschiedlichen Funktionen, die sich zwar analytisch je nach Anwendungsbereich unterscheiden, aber in der konkreten Begriffsverwendung kaum voneinander isolieren lassen. Auch innerhalb eines jeden Bereichs tun sich Probleme auf. Die moralische Aufladung des Begriffs verleitet zu einer emotionalen Auseinandersetzung mit der NS-Herrschaft, die zu einer „Opferidentifikation“ statt einer produktiven Aufarbeitung der Vergangenheit führen kann.1 In seiner Verwendung als historiographischer Analysebegriff kommt das Problem der Abgrenzung hinzu. Je mehr Gruppen als NS-Opfer anerkannt werden, desto stärker verschwimmen seine Grenzen. Die exzeptionelle Stellung des Nationalsozialismus spiegelte sich zunächst in einem Opferbegriff wider, der mit den ermordeten Juden und den politisch Verfolgten nur solche Personen erfasste, die als Unschuldige durch originäre Verbrechen des NS-Regimes Schaden an Leib und Leben erlitten.2 Diese Eindeutigkeit hat der Begriff längst verloren. Mit jeder Erweiterung des Begriffs wächst jedoch die Gefahr, am Ende den Nationalsozialismus zu relativieren, ohne sie, die Leidtragenden zu hierarchisieren.3 Die entscheidende Fragen sind daher: An welchem Punkt ist die Grenze des Begriffs „NS-Opfer“ erreicht? Welcher Begriff schließt sich jenseits der Grenze an? Ist es denkbar, dass es während der NS-Zeit auch Opfer gab, die keine NS-Opfer waren?

Vor diesem Problem stehen wir in unserem von Stadt und Universität Tübingen getragenen Forschungsprojekt zum hiesigen Anatomiegräberfeld, dem Gräberfeld X des Tübinger Stadtfriedhofs. Dort wurden während der NS-Zeit mehr als eintausend Menschen bestattet. Ihre Körper dienten zuvor dem anatomischen Institut zu Lehr- und Forschungszwecken. Unter ihnen finden sich viele „klassische“ NS-Opfer, aber auch Gruppen, deren Leichen seit der Neubegründung der Anatomie in der frühen Neuzeit zwangsweise in die Anatomie kamen: mittellos Verstorbene, durch Suizid aus dem Leben Geschiedene, Hingerichtete. Sie waren, nach heutigem Verständnis, keine NS-Opfer. Aber wurden nicht auch sie Opfer einer, wiederum aus heutiger Sicht, menschenrechtswidrigen Praxis anatomischer Leichenbeschaffung? Und ohne diese Praxis hätten sich die Anatomien während der NS-Zeit nicht so geräuschlos und bereitwillig zu „Endstation[en] in der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik“4 umfunktionieren lassen. Wie können wir an der Gedenkstätte „Gräberfeld X“ beiden Gruppen gerecht werden?

Im Rahmen einer Tagung am 21. und 22. April 2022 möchten wir die verschiedenen Aspekte des Opferbegriffs zur Diskussion stellen. Wir bitten um Beiträge aus allen beteiligten Disziplinen (Geschichtswissenschaft, Pädagogik und Geschichtsdidaktik, Rechtswissenschaft, Kulturwissenschaft, Literaturwissenschaft, Soziologie). Willkommen sind uns sowohl Beiträge, die sich auf einer theoretischen und konzeptionellen Ebene mit dem Opferbegriff auseinandersetzen, als auch konkrete Fallstudien. Uns interessiert: Wie verfahren andere Gedenkstätten oder mit unserem Projekt vergleichbare Forschungsvorhaben konkret bei der Aufarbeitung und Vermittlung?

Die Beiträge können an die in den vergangenen Jahren intensiv geführte Diskussion um den Opferbegriff anknüpfen. Der erreichte Forschungsstand ist mittlerweile beachtlich. Svenja Goltermann rekonstruierte die Genese des Konzepts „Kriegsopfer“ und verortete dessen Ursprung in den medizinischen und rechtlichen Diskursen und Fürsorgepraktiken des 19. Jahrhunderts. Benjamin Herzog arbeitete die semantische Verschiebung von sacrificium zu victima im politischen Opferdiskurs zwischen 1918 und 1960 heraus. Große Aufmerksamkeit erfuhr die literarische Verarbeitung von Opfernarrativen, wobei der lange in der Geschichtswissenschaft dominierende Fokus auf die NS-Opfer in doppelter Hinsicht überwunden wurde. Zeitlich erfolgte eine Ausweitung des Untersuchungszeitraums bis in die Neuzeit und in die jüngste Zeitgeschichte, räumlich kamen die Staaten des Warschauer Pakts und die jugoslawischen Nachfolgestaaten, damit aber auch transnationale Perspektiven in den Blick. Harriet Rudolph unternahm schließlich den Versuch, aus dem Opferbegriff ein Analysekonzept zu entwickeln. Mit „Viktimisierung“ schlug sie ein Dreiphasenmodell vor, um die Prozesse der Zuschreibung von Opferrollen und die daran beteiligten Akteure erfassen zu können.5

Beiträge können folgende Aspekte berücksichtigen, sind aber nicht auf diese beschränkt:

- Die grundlegende Problematik, die eine Verwendung als Analysebegriff erschwert, ist die moralische Aufladung des Opferbegriffs. Zweifellos lässt sich dies durch eine Prozessualisierung einhegen, wie dies Rudolph durch ihr Konzept der „Viktimisierung“ demonstrierte. Dadurch aber verschiebt sich der Fokus der Untersuchung auf die diskursive Ebene; die Frage, ob jemand als Opfer gewertet werden kann oder nicht, wird dadurch umgangen. Wie kann der Opferbegriff auf andere Weise gestaltet werden, um ihn als Analyseinstrument verwendbar zu machen? Wie ist es möglich, mit dem Opferbegriff zwischen Gruppen zu differenzieren, ohne diese zu hierarchisieren? Wie hybride kann ein Opferbegriff ausgestaltet sein, um noch als Opferbegriff zu gelten? Welche anderen Begriffe können den Opferbegriff ergänzen? Geklärt werden sollte beispielsweise die Abgrenzung von „Opfer“ und „Verfolgte“. Lassen sich beide problemlos ineinander überführen? Wäre es sinnvoll, „Verfolgte“ als Bezeichnung für die Betroffenen illegitimer staatlicher Maßnahmen vorzubehalten? Was aber hieße das im Kontext der NS-Zeit, als sich durch die Amalgamierung von ideologischer Bewegung und hoheitlichen bürokratischen Strukturen eine „neue Staatlichkeit“ auszubilden begann?

- Eine zweite Problematik liegt in der Gefahr, Menschen mit der Identifikation als „Opfer“ eine „Opferidentität“ überzustülpen, die ihre Biographie womöglich auf ein einzelnes Ereignis reduziert. Auch lässt es sich kaum vermeiden, sie dadurch für bestimmte Zwecke zu instrumentalisieren, und sei es für die Zwecke der Gedenkarbeit. Ethisch erwächst daraus die Frage, inwiefern die Identifikation und Benennung von Opfern zulässig oder aber geboten ist. Unter welchen Umständen können die Betroffenen oder deren Nachfahren ein Recht auf Vergessen in Anspruch nehmen? Dürfen beispielsweise die Namen von Mörder:innen oder von Psychiatrieinsassen genannt werden, die wir rückblickend als Opfer bewerten, auch wenn damit die Gefahr einer erneuten Stigmatisierung verbunden ist? Biographisch stellt sich die Frage, welche anderen Identitäten oder Fremdzuschreibungen durch den Opferbegriff ersetzt oder verdrängt werden, und wie damit umzugehen ist. Analytisch ist mit Blick auf unser Verständnis des Nationalsozialismus zu klären, mit welchen Erklärungsansätzen der Opferbegriff überhaupt kompatibel ist. Leistet er einem akteurszentrierten Verständnis Vorschub? Welche alternativen Konzepte halten strukturgeschichtliche Ansätze an seiner statt bereit? Pädagogisch und geschichtsdidaktisch stellt sich die Frage, wie mit der pejorativen Verwendung des Opferbegriffs gerade unter Jugendlichen umzugehen ist. Ist diese wichtige Zielgruppe der Gedenkarbeit mit dem Opferbegriff noch zu erreichen?

- Die weitverbreitete Verwendung des Opferbegriffs zeigt an, dass er über spezifische Potenziale verfügt. Welche sind diese genau und wie haben sie sich verändert? Bisher kam dem Opferbegriff mit Blick auf die nationalsozialistische Vergangenheit eine doppelte Rolle zu: Er war entscheidend für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen und er war zentral für die Gedenkkultur. Dadurch prägte er zugleich das bundesrepublikanische Selbstverständnis. Mit der 2019 erfolgten „Anerkennung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten“6 durch den Deutschen Bundestag scheint die erste Funktion zumindest insofern zu einem Ende gekommen zu sein, als eine solche Anerkennung wohl letztmalig zu Lebzeiten von Betroffenen stattgefunden hat. Welche Auswirkungen sind mit Blick auf den Opferbegriff zu erwarten? Wird er für die Gedenkkultur nun wichtiger, weil mit der Denkfigur des „ewigen Opfers“7 nach dem Tod der Zeitzeug:innen die unvergängliche Bedeutung der NS-Gewaltherrschaft für das bundesdeutsche Selbstverständnis begründet werden kann? Oder ist dies auch auf andere Weise möglich? Hier bietet sich ein Blick in andere Länder an. Wie erinnern sie an den Nationalsozialismus, und welche Rolle spielt dort der Begriff des NS-Opfers?

Die Tagung soll, wenn möglich, als Präsenzveranstaltung in Tübingen stattfinden. Reise- und Übernachtungskosten werden übernommen. Vorschläge für Beiträge können bis zum 10. März 2022 per E-Mail an graeberfeldx@uni-tuebingen.de eingereicht werden und sollten einen Umfang von 3000 Zeichen nicht überschreiten. Eine Auswahl erfolgt bis zum 15. März 2022. Am Ende der Tagung werden wir mit den Teilnehmenden über die Möglichkeit einer Publikation der Beiträge diskutieren.

Anmerkungen:
1 Vgl. Ulrike Jureit/Christian Schneider, Gefühlte Opfer. Illusionen der Vergangenheitsbewältigung, Stuttgart 2010 sowie Daniele Giglioli, Die Opferfalle. Wie die Vergangenheit die Zukunft fesselt, Berlin 2016.
2 Auch wenn die Deutschen unmittelbar nach dem Krieg eine Selbstviktimisierung betrieben, bevor die vom NS-Regime Verfolgten und Ausgegrenzten Anerkennung als NS-Opfer fanden. Vgl. Martin Sabrow, Heroismus und Viktimismus. Überlegungen zum deutschen Opferdiskurs in historischer Perspektive, in: Potsdamer Bulletin für Zeithistorische Studien Nr. 43–44 (2008), S. 7–20, S. 14 f.
3 Vgl. die Ausführungen Kosellecks zum Holocaust-Mahnmal in Berlin: Reinhart Koselleck, Wer darf vergessen werden? Das Holocaust-Mahnmal hierarchisiert die Opfer, in: Die Zeit Nr. 13 (1998).
4 Benigna Schönhagen, Das Gräberfeld X. Eine Dokumentation über NS-Opfer auf dem Tübinger Stadtfriedhof, Tübingen 1987, S. 129.
5 Vgl. Svenja Goltermann, Opfer. Die Wahrnehmung von Krieg und Gewalt in der Moderne, Frankfurt a.M. 2017, Benjamin Herzog, Am Scheitelpunkt des sacrificiums: Politische Opferlogiken und Opfersemantiken in Deutschland in der Zeit der Weltkriege, in: Militärgeschichtliche Zeitschrift 78-1 (2019), S. 19-54, K. Erik Franzen/Martin Schulze Wessel (Hrsg.), Konkurrenzen und Deutungskämpfe in Deutschland und im östlichen Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, München 2012, Harriet Rudolph/Isabella von Treskow (Hrsg.), Opfer. Dynamiken der Viktimisierung vom 17. bis zum 21. Jahrhundert, Heidelberg 2020 sowie Eva Binder/Christof Diem/Miriam Finkelstein u.a. (Hrsg.), Opfernarrative in transnationalen Kontexten, Berlin/Boston 2020 sowie Harriet Rudolph, Vom Märtyrer zum leidenden Opfer? Umrisse einer historischen Opferforschung am Beispiel der Salzburger Emigration (1731/1732), in: Historische Zeitschrift 310 (2020), S. 622-653.
6 Vgl. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Anerkennung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten, 22.10.2019. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14342. <https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914342.pdf>, 29.11.2021.
7 Vgl. Harriet Rudolph, Geschichte(n) der Sieger? Historische Opferforschung und ihr epochenübergreifendes Erkenntnispotential, in: dies./von Treskow, Opfer, S. 21-40, hier S. 34.

Kontakt

E-Mail: graeberfeldx@uni-tuebingen.de

https://graeberfeldx.de/
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