Titel
Nachbarn im Konflikt. Zur Entstehung und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten um Haus und Hof im frühneuzeitlichen Münster


Autor(en)
Schedensack, Christine
Reihe
Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster 24
Erschienen
Münster 2007: Aschendorff Verlag
Anzahl Seiten
VIII, 240 S.
Preis
42,00 €
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Andrea Bendlage, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld

Ob Hochhaus oder Eigenheim, Garten oder Ferienhaus, Streit unter Nachbarn gibt es überall. Kleinigkeiten werden oft zu unüberschaubaren Problemen und müssen schließlich vor Gericht gelöst werden. Das ist in der Gegenwart nicht anders als in der Vergangenheit. Auch das Zusammenleben im frühneuzeitlichen Münster war immer wieder Anlass für Streitigkeiten unter Nachbarn, die nicht selten in Gerichtsprozessen mündeten. So wurden etwa die schmalen Gänge zwischen den Häusern für die Notdurft missbraucht, so geschehen von "der Nagelschen" nach dem Genuss einer Kanne Bier. Auch der Gestank im Schweinestall der Witwe Nickhorn führte zur Beschwerde ihres Nachbarn Niclaes Warburg und beide schließlich vor den städtischen Richter. Ob verirrte Schweine oder die Nutzung fremder Wege, Nachbarschaftskonflikte scheinen zeitlos, ebenso wie die Versuche der Konfliktregelung, denen sich die im Jahre 1999 von Christine Schedensack abgeschlossene Dissertation und nunmehr im Druck vorliegende Studie widmet.

Thema der Untersuchung sind nachbarrechtliche Zivilprozesse in Münster, die sogenannten ‚Scabinalprozesse’, in denen um Haus und Hof, Wege- und Nutzungsrechte etc. gestritten wurde, alltägliche Probleme in frühneuzeitlichen Städten, häufig verursacht durch enge räumliche Verhältnisse. Denn das nachbarschaftliche Zusammenleben war sowohl durch die jeweiligen baulichen Gegebenheiten als auch durch eine Vielfalt von hauswirtschaftlichen und gewerblichen Tätigkeiten gekennzeichnet (S. 2). Die Autorin begibt sich mit ihrem Untersuchungsgegenstand auf Neuland, denn ein Forschungsfeld ‚Historische Zivilrechtspraxis’ ist derzeit noch nicht auszumachen (S. 5). Eine wichtige Ursache dafür liegt nicht nur im umfangreichen und wenig übersichtlichen Quellenmaterial – das gilt auch für die Scabinalprozesse in Münster. Außerdem stehen nach wie vor die Erforschung der Strafjustiz und deren enger Bezug zu klassischen Themen der Geschichtsforschung, wie Disziplinierung, Staatsbildung oder Widerstand, im Vordergrund des Forschungsinteresses.

Im Fokus der Studie stehen die Analyse der Prozessakten und die Untersuchung der Ursachen, Gegenstände und Themen der nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen in Münster sowie die Formen der Konfliktregulierung. Zentrale Frage ist, wie die Durchsetzung von Interessen vor Gericht funktionierte. Daran knüpft sich die Frage nach der Wirksamkeit von Argumenten vor Gericht an (S. 6). Für dieses Anliegen hat Schedensack nur solche Prozesse aus der umfangreichen Überlieferung hinzugezogen, in denen auch Zeugenvernehmungen enthalten sind. Das macht Sinn, tragen doch solche Zeugenvernehmungen zum Verständnis der Konfliktlagen und damit zur Interpretationsmöglichkeit bei. Das Quellensample umfasst neben ergänzenden Quellen 38 Einzelfälle, die in 60 verschiedenen Prozessakten überliefert sind (S. 7). Die Autorin legt ihrer Untersuchung ein methodisches Konzept zugrunde, das mit kommunikations- und konflikttheoretischen Begriffen arbeitet. Schedensack begreift gerichtliche Auseinandersetzungen als kommunikative Handlungen (S. 11). Als zentrales Instrument für die Durchsetzung von Interessen vor Gericht wird die Profilierungs- und Diffamierungsstrategie (impression management) vorgestellt, mit der sowohl Kläger als auch Beklagter operieren konnten (S. 14).

Im zweiten Teil ihrer Untersuchung geht Schedensack auf die strukturellen Rahmenbedingungen der Scabinalprozesse ein, das heißt sie beschreibt die Gerichtssituation, das Gerichtsverfahren, die Kommunikation vor Gericht sowie die normative Grundlage der Klagen (Bauvorschriften). Anschließend rekonstruiert die Autorin das Verfahren vor dem Stadtgericht in Münster, so wie es die Prozessordnungen für das Zivilverfahren vorsahen (Klageerhebung, Fristen, Zeugenvernehmung, Urteil und Appellation). Doch was unterscheidet nun den Zivilprozess vom Strafprozess? Zur Klage vor Gericht kam es nur auf Antrag der Partei, nicht von Amts wegen (S. 52). Das Gericht ermittelte nicht von sich aus und hatte in erster Linie die Funktion, einen Konflikt zwischen zwei Personen, von denen mindestens eine diese Form der Konfliktaustragung gewählt hatte, zu entscheiden. Im Kriminalprozess wurde mündlich und direkt verhandelt, im Scabinalverfahren wurden alle wichtigen Prozesshandlungen schriftlich vollzogen – eine wesentliche Ursache für die sich zuweilen über Jahre hinausziehenden Verfahren. Es war jedoch gestattet, während der Verhandlung gewisse Anliegen mündlich vorzubringen. Die inhaltliche Gestaltung des Zivilprozesses lag bei den Parteien, das Gericht achtete lediglich auf den ordnungsgemäßen Verfahrensgang. Folglich lag der Schwerpunkt der Klage nicht auf der Beschreibung des Rechts, welche die Klage stützte, sondern im Begehren des Klägers (S. 54). Diese Unterschiede zum Strafverfahren spiegeln sich auch in der Produktion der Akten: Im Kriminalprozess wurde mündliche Kommunikation (Aussagen, Zeugenbefragung etc.) durch einen Ratsschreiber während oder als Reinschrift nach der Verhandlung verschriftlicht. Im Zivilprozess findet dieser Schreibprozess in weiten Teilen außerhalb und durch die Konfliktparteien – in der Regel unter Hinzuziehung von Rechtsbeiständen – gesteuert statt. Die Interpretation der Protokolle muss daher, so Schedensack, den spezifischen Entstehungskontext der Schriftstücke berücksichtigen (S. 55f.).

Im dritten Teil der Studie steht schließlich der Umgang mit nachbarrechtlichen Konflikten im Mittelpunkt (S. 80ff.). Die Autorin rekonstruiert in ihren Ausführungen aus dem Münsteraner Quellenmaterial ein ‚Eskalationsmodell’, das über den Versuch der Konfliktvermeidung (etwa mit Hilfe detaillierter Bauvorschriften) und der gütlichen Konfliktbeilegung (private Schlichtung mit oder ohne Vermittler) bis vor das städtische Gericht führt. Bevor ein nachbarrechtlicher Konflikt in Form einer Zivilklage vor Gericht kam, hatte er auch in Münster verschiedene Lösungsversuche hinter sich. Für die außergerichtliche Lösung, an der dem Rat gelegen war, schuf man den Schöffentag, über dessen praktische Arbeit jedoch nur wenig bekannt ist. Gemeinhin erfährt man von dieser Institution erst etwas, wenn die Schlichtungsversuche gescheitert waren (S. 98). Den größten Umfang nehmen Prozesse ein, in denen die Kontrahenten sich wegen des Besitzes oder des Eigentums an einer Sache stritten, häufig deshalb, weil die Beteiligten nicht auf Kaufverträge oder andere Dokumente zurückgreifen konnten (S. 123, 127). Es wurde jedoch auch wegen der Geruchsbelästigung durch einen Schweinestall, der Immission eines Gewerbes, der Beeinträchtigung von Lichtverhältnissen durch neue Bauvorhaben, der gemeinsamen Nutzung von Brunnen sowie wegen nicht eingehaltener Verträge gestritten.

Die sachliche Auseinandersetzung ist in den beschriebenen Konflikten die vorrangige Strategie, um eigene Positionen vor Gericht durchzusetzen. Mit Hilfe von Schriftstücken wurde der Prozess durch gezielte Informationen im Sinne des Klägers oder Beklagten vorangebracht. Doch einige Prozesse folgen, so die Autorin, dem ‚impression management’ – der gezielten ‚Eindruckssteuerung’ (S. 169). Neben Sachinformationen enthalten die Texte auch explizite Appelle, häufig in Form einer Bitte, die das Gericht zu bestimmten Handlungen veranlassen sollte. Der Kläger will 1. einen bestimmten Eindruck erwecken, 2. sich profilieren oder 3. den Gegner diffamieren. Als übliche Prozessstrategie bezeichnet sie die direkte Diffamierung des Gegners (S. 171f.). „Vorwürfe und Behauptungen, die dem Gegner schaden sollten, wurden in der Regel explizit formuliert. Dagegen wurden Äußerungen zur eigenen positiven Darstellung seltener konkret formuliert, sondern ergaben sich indirekt aus der negativen Inszenierung des Kontrahenten.“ (S. 176) Offenbar unterscheiden sich die Strategien im Vergleich zum Strafprozess deutlich, denn die Delinquenten in Strafprozessen verfolgten eine offensivere Selbstdarstellung, hing ihr Schicksal doch wesentlich vom Eindruck ab, den sie vor Gericht hinterließen. Die Ursache für diesen unterschiedlichen Befund sieht Schedensack in der Art der Konflikte. Die Münsteraner stützten sich im Zivilprozess wesentlich auf Sachargumente und mussten nur selten auf Strategien der ‚Eindruckssteuerung’ zurückgreifen. Sie konnten sich nämlich auf Rechtstitel (Verträge etc.) berufen (S. 177). Die Gründe für den wenn auch seltenen Einsatz von ‚Eindruckssteuerung’ sind dagegen nur schwer zu ermitteln. Tatsächlich ist im Untersuchungsraum nur ein Beispiel im Quellensample überliefert, in dem das Impression management als dominante Strategie nachzuweisen ist (S. 178ff.). Im Abschlusskapitel werden die Ergebnisse der Konfliktanalyse zusammengefasst und die Auseinandersetzungen hinsichtlich ihrer Themen, Anlässe, Ursachen, Motive und Ziele noch einmal gesichtet (S. 185ff.). Im Anschluss daran diskutiert die Autorin wiederholt die Bedeutung von ‚Nachbarschaft’ im Kontext der Zivilprozesse und leitet daraus einen aus den Prozessakten gewonnenen Nachbarschaftsbegriff ab, der im wesentlichen synonym für Frieden und Freundschaft verwendet wurde. Die materielle Schädigung des Nachbarn war somit auch eine Beschädigung des Friedens und der Freundschaft (S. 203ff.).

Es ist das große Verdienst der Autorin, mit ihrer Untersuchung das Feld ‚Zivilgerichtsbarkeit’ in sozialhistorischer Perspektive erstmals im Rahmen einer Fallstudie in den Blick genommen zu haben. Methodisch und theoretisch gibt es bisher kaum Referenzpunkte für Arbeiten im Rahmen der historischen Zivilrechtsforschung. Schedensacks Zugriff über kommunikationstheoretische Modelle wie ‚impression management’ ist innovativ, wenngleich es mit einer breiteren Quellengrundlage weiter verifiziert werden müsste. Die zentrale These der Arbeit, dass ‚impression management’ möglicherweise dann häufig als Hauptstrategie genutzt wurde, wenn Sachargumente gegen den Akteur sprachen, bzw. fehlten, erscheint im angegebenen Fallbeispiel plausibel. Allein die geringe Resonanz im Quellenkorpus lässt den methodischen Zugriff als problematisch erscheinen (S. 203). Die Ursachen für die Zurückhaltung der Forschung auf dem Feld der Zivilgerichtsbarkeit, dass haben ihre Befunde deutlich gezeigt, liegen vermutlich gerade am wenig ausgeprägte Bedürfnis für ‚Eindruckssteuerung’ und daran, dass das vermeintliche ‚Theater des Schreckens’ bekanntlich spektakulärer und für die Forschung interessanter erscheint. Das kommunikationstheoretische Instrumentarium wirkt insgesamt etwas aufgesetzt, weil es nicht konsequent am Material entwickelt wird. Texte (Gerichtsprotokolle) werden in Anlehnung an die kommunikationsorientierte Linguistik nicht nur als schriftlich fixierte sprachliche Einheiten verstanden, sondern als komplexe sprachliche Handlungen, „mit der ein Schreiber eine bestimmte kommunikative Beziehung zu seinem Leser herstellen will“ (S. 11). Das klingt zunächst einleuchtend, doch in welcher Weise beeinflusst diese Erkenntnis die Quelleninterpretation bzw. die Münsteraner Verhältnisse? Dem Betrachter erschließt sich der Mehrwert nicht auf den ersten Blick. Ähnliches lässt sich für die Diskussion des Konfliktbegriffes sagen (S. 16). Christine Schedensack hat jedoch die Herausforderung angenommen, die sich aus dem Forschungsdesiderat ergeben und methodische Angebote gemacht, mit welcher Perspektive zukünftig das Feld der ‚Historischen Zivilrechtsforschung’ beackert werden kann. Dass ihr Angebot dabei nicht immer ganz zu überzeugen vermag, soll die Leistung nicht schmälern, sondern Ansporn geben, ihren eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen.

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