A. Landwehr: Die anwesende Abwesenheit der Vergangenheit

Titel
Die anwesende Abwesenheit der Vergangenheit. Essay zur Geschichtstheorie


Autor(en)
Landwehr, Achim
Erschienen
Frankfurt am Main 2016: S. Fischer
Anzahl Seiten
374 S.
Preis
€ 25,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Rüdiger Graf, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

In seinem 1933/34 entstandenen, erst postum veröffentlichten „Blauen Buch“ warnt Ludwig Wittgenstein davor, sich „über die Beschaffenheit der Zeit den Kopf [zu] zerbrechen“, weil uns „der Gebrauch des Substantives Zeit […] hinters Licht“ führe.1 In der Substantivierung, meint Wittgenstein, erscheint uns Zeit „wie ein sonderbares Ding“, während wir deutlich weniger Schwierigkeiten haben zu klären, was die Ausdrücke „früher“, „später“ oder „gleichzeitig“ bedeuten. Weite Teile der vor allem anglo-amerikanischen Sprachphilosophie sind Wittgensteins Skepsis gegenüber den Substantiven gefolgt. Sie fragen nicht, was „die Wirklichkeit“ oder „die Wahrheit“ ist, sondern vielmehr, was als „wirklich“ oder „wahr“ bezeichnet wird und was damit in bestimmten Kontexten gemeint ist. Durch diesen Linguistic Turn haben Sprachphilosophen erheblich zur Klärung, teilweise sogar zur Erledigung jahrhundertealter philosophischer Probleme beigetragen.

In Achim Landwehrs „Essay zur Geschichtstheorie“ wimmelt es demgegenüber von Substantiven und Substantivierungen. Die 16 Kapitel sind jeweils mit einem Großbegriff überschrieben. Die meisten dieser Begriffe bezeichnen grundlegende philosophische Probleme (Gottersatz, Wahrheit, Wirklichkeit, Negation, Relation, Beschreibung, Möglichkeit, Ethik), während andere eher auf konkrete Grundlagen bzw. Praktiken der Geschichtswissenschaft verweisen (Vergangenheit, Material, Medien, Ereignis, Archiv, Kritik) und zwei weitere Wortneuschöpfungen sind, mit denen Landwehr seinen eigenen geschichtstheoretischen Ansatz zu fassen sucht (Chronoferenz und Zeitschaft). Stilistisch hat der Autor ein Faible für Paradoxien; er fügt Widersprüchliches zusammen, um so auf einen tieferen, aber nicht genau festzulegenden Sinn zu verweisen und zugleich Geheimnis und Komplexität zu suggerieren (S. 24ff.). Schon die titelgebende „anwesende Abwesenheit der Vergangenheit“ ist ein Beispiel für Landwehrs Technik, die auf aphoristische Verdichtung und changierenden Sinn zielt. Damit bewegt er sich in einer vor allem kontinentaleuropäischen philosophischen Tradition, die viele ähnliche Gedankenfiguren hervorgebracht hat, wie zum Beispiel Ernst Blochs „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen“2 oder Giorgio Agambens „einschließende Ausschließung“, über die sich Generationen angehender Geisteswissenschaftler den Kopf zerbrochen haben.

Wer Landwehrs Faible für Paradoxie und Tiefsinn teilt, wird seinen Essay mit Begeisterung lesen. Hegt man jedoch eine Präferenz für begriffliche Klarheit im Sinne der sprachanalytischen Schule, so hinterlässt die Lektüre einen zwiespältigen Eindruck. Einerseits ist Landwehrs Buch ein ungeheuer gelehrter Beitrag zur geschichtstheoretischen Selbstvergewisserung des Fachs, die in der alltäglichen historiographischen Praxis oft zu kurz kommt. Es adressiert in essayistischer, auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglichen Form wesentliche Fragen der Geschichtstheorie und historischen Erkenntnis. Anhand vielfältiger Beispiele und mit guten Argumenten widerlegt Landwehr das populäre Missverständnis, die Quellen seien so etwas wie Fenster, die den Blick auf eine Vergangenheit eröffneten, die in der historischen Erzählung abgebildet werden könnte. Überzeugend plädiert er dafür, die Konstruktion des Kollektivsingulars „Geschichte“ und die Fiktion eines umfassenden, einheitlichen Geschichtsverlaufs aufzugeben und durch komplexere temporale Ordnungsmodelle zu ersetzen, für die er in Analogie zur „Landschaft“ den Begriff „Zeitschaft“ einführt. Andererseits werden aber auch einfache Zusammenhänge unnötig verkompliziert, Probleme und Geheimnisse erzeugt, wo eigentlich keine sind, und essenzielle Begriffe verworfen, die nicht aufgegeben werden sollten. Dabei geht Landwehrs Konstruktivismus in vielen Formulierungen zu weit, während er in anderen zu kurz greift.

Der Gedankenreichtum und die argumentative Fülle des Essays sind unmöglich in einer kurzen Rezension wiederzugeben; Leistungen und Schwächen von Landwehrs Ansatz können hier nur exemplarisch diskutiert werden. Im Zentrum des Buches steht der Begriff „Chronoferenz“, den Landwehr definiert als „diejenige Relationierung“, „mit der anwesende und abwesende Zeiten gekoppelt, Vergangenheiten und Zukünfte mit Gegenwarten verknüpft werden können“ (S. 28). Chronoferenzen sind für ihn das, was in der historiographischen Praxis erzeugt wird und worüber in der Geschichtswissenschaft diskutiert werden sollte. Gegenstand der Historiographie ist also nicht, wie Landwehr mit Verweis auf Droysen immer wieder betont, die Vergangenheit, die eben schlicht vergangen ist. So unbestreitbar es nun ist, dass die Vergangenheit vergangen ist, so zweifelhaft ist es doch, ob es ein Differenzkriterium der Geschichtswissenschaft zu „allen anderen Wissenschaften“ ist, dass sie sich mit etwas beschäftigt, was es nicht mehr gibt, wie Landwehr behauptet (S. 33). Zwar verweist er immer wieder mit Recht auf den fragmentarischen Charakter der Überlieferung und die essenzielle Bedeutung von Medien und Hilfsmitteln für die Konstruktion von Wissen über Vergangenes. Aber auch die modernen Naturwissenschaften beschäftigen sich mit Phänomenen, die ohne technische Instrumente für Menschen nicht wahrnehmbar wären. Trotzdem erscheint es mir kontraintuitiv zu behaupten, dass ihr Gegenstand deshalb nicht die Natur ist, also etwa die Zellen des menschlichen Körpers, die Mikroorganismen in Gewässern oder die Beschaffenheit des Weltalls, bloß weil diese nicht unmittelbar wahrnehmbar sind. Analog spricht auch nichts dagegen, die Vergangenheit weiterhin als Gegenstand der Geschichtswissenschaft zu bezeichnen, in der es schließlich darum geht, etwas über die Vergangenheit zu sagen, wie perspektivisch das auch immer sein mag.

Landwehrs Ablehnung dieser Common-Sense-Annahme resultiert aus einem unklaren Verständnis der Begriffe Vergangenheit, Wirklichkeit und Wahrheit, die er alle unausgesprochen mit Vorstellungen von Totalität, Vollständigkeit und Objektivität koppelt. Zwar erklärt er, wie unfruchtbar Debatten über Konstruktivismus und eine unabhängige Wirklichkeit seien, plädiert dann aber dafür, an die Stelle der „Objektivität totaler Wirklichkeit“ die „Relationalität bezüglicher Wirklichkeit“ zu setzen (S. 101). Die Realität gebe es nur, „insofern wir sie für uns verwirklichen“ (S. 120), und die Wirklichkeit sei nichts Anderes als „der letzte Stand der Dinge“ (S. 131, S. 153). Das meinen wir aber nicht, wenn wir sagen, dass etwas wirklich der Fall ist oder war. Wir haben keine Schwierigkeit damit, den Gedanken zu fassen, dass selbst der universale Konsens einer idealen Forschergemeinde falsch sein kann, weil letztlich die Beschaffenheit der Welt darüber entscheidet, ob eine Faktenbehauptung wahr ist oder nicht. Landwehr verwechselt hier unsere immer historisch kontingenten und falliblen Praktiken der Verifikation mit der Bedeutung des Prädikats „wahr“, das nicht so leicht aufgegeben werden kann, weil es eine zentrale sprachliche Funktion erfüllt, wie Arbeiten zur wahrheitskonditionalen Semantik gezeigt haben.3

Wenn Landwehr eine Korrespondenztheorie der Wahrheit ablehnt (S. 63) und gegen die Idee der historischen Wahrheit im Sinne einer vollständigen und objektiven Beschreibung vergangener Wirklichkeit argumentiert, entwirft er einen Popanz. Kein ernstzunehmender Historiker würde heute noch behaupten, einen objektiven Geschichtsverlauf in seiner Totalität abbilden zu können, und in jedem ordentlichen historischen Proseminar wird die Bedeutung der Frage für die historische Erkenntnis hervorgehoben. Landwehrs Ausweg, zwar keine historische Wahrheit, wohl aber „wahre Geschichten“ zuzulassen (S. 207), bleibt dann aber unklar. Denn das Wahrheitsprädikat bezieht sich zunächst einmal auf Sätze, und seine Übertragung auf narrative Strukturen ist problematisch. Implizit erkennt Landwehr das auch an, wenn er meint, es gebe „im Historischen eine ganze Menge Wahres zu entdecken“; dessen Zusammenstellung sei aber uninteressant, weil sie nur zu einer Chronologie führe (S. 203). Gerade bei der Anerkennung solcher historischen Fakten bleibt Landwehr aber an verschiedenen Stellen hinter den eigenen konstruktivistischen Einsichten zurück. Einerseits negiert er die bloße Entgegensetzung von Fakten und Fiktionen und hebt die geistige und sprachliche Konstitution historischer Fakten hervor. Andererseits betont er jedoch, bestimmte Ereignisse seien „unwiderruflich und unwiderrufbar“: „Ohne Zweifel ließ sich Karl der Große zum Kaiser krönen, suchte Kolumbus den westlichen Seeweg nach Indien und brach 1939 der Zweite Weltkrieg aus.“ (S. 121) Hier verblüfft die Nonchalance, mit der Landwehr bestimmte sprachliche Fassungen von Ereignissen gelten lässt.

Die grundsätzliche sprachliche Verfasstheit unseres Wissens muss aber radikaler gedacht werden: Wir haben unzählige sprachliche Möglichkeiten, jeden beliebigen Gegenstand aus der Welt herauszugreifen, und nichts in der Welt entscheidet darüber, welche wir wählen. Genausowenig entscheidet die Welt über die Art und Weise, wie wir Fakten, die nicht in der Welt sind, sondern in der Form von „dass-Sätzen“ existieren, auswählen und zueinander in Beziehung setzen. Das heißt aber nicht, dass sie sich nicht auf die Welt oder eben die Vergangenheit beziehen, über die wir wahre Aussagen treffen wollen. Dass wir uns über Geschichte mitunter heftig streiten, liegt unter anderem daran, dass wir nicht nur Chronoferenzen produzieren, sondern doch auch sagen wollen, wie es eigentlich gewesen. Und wir müssen dem Anderen zuhören und dissidenten Meinungen Raum eröffnen, weil es vielleicht auch ganz anders gewesen sein könnte, als wir nach dem letzten Stand der Dinge glauben. Das klingt weniger geheimnisvoll als Achim Landwehrs geschichtstheoretischer Essay, aber ich habe den Eindruck, er sagt letztlich etwas ganz Ähnliches. Weiterführend erscheinen mir vor allem Landwehrs Überlegungen, dass wir uns von der Vorstellung eines einheitlichen Geschichtsverlaufs, der in einer Narration zusammengefasst werden kann, verabschieden und stattdessen über neue Formen nachdenken müssen, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft miteinander in Beziehung zu setzen.

Anmerkungen:
1 Ludwig Wittgenstein, Werkausgabe, Bd. 5: Das Blaue Buch. Eine Philosophische Betrachtung (Das Braune Buch), hrsg. von Rush Rhees, Frankfurt am Main 1984, S. 22.
2 Siehe zu diesem Topos auch Achim Landwehr, Von der ‚Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen‘, in: Historische Zeitschrift 295 (2012), S. 1–34.
3 Donald Davidson, Inquiries into Truth and Interpretation, Oxford 1984; ders., Truth, Language, and History, Oxford 2005.

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