T. Jung (Hrsg.): Zwischen Handeln und Nichthandeln

Title
Zwischen Handeln und Nichthandeln. Unterlassungspraktiken in der europäischen Moderne


Editor(s)
Jung, Theo
Published
Frankfurt am Main 2019: Campus Verlag
Extent
322 S.
Price
€ 39,95
Reviewed for H-Soz-Kult by
Rüdiger Graf, Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

Wesentlicher Gegenstand der Geschichtswissenschaft sind die res gestae, die gemachten Dinge bzw. die Handlungen von Menschen in der Vergangenheit, so lernt man es seit Droysens „Grundriss der Historik“ in Einführungswerken. Demgegenüber fragt der vorliegende Sammelband in produktiver Perspektivverschiebung danach, was Menschen in verschiedenen Kontexten nicht getan, was sie zu tun unterlassen oder verweigert haben. Die Beiträge behandeln Wahlenthaltungen, abweichendes Verhalten unter diktatorischen Bedingungen, Akklamationsverweigerung, Anleitungen zum Nichtstun, Konsumboykotte sowie politisches Schweigen und Schweigeminuten. Dabei offenbaren sich einige analytische Fallstricke sowie grundsätzliche Schwierigkeiten, Nichthandeln und Handeln präzise voneinander abzugrenzen, die Jochen Gimmel in einem philosophischen Beitrag am Ende und Theo Jung in einer klugen und instruktiven Einleitung reflektieren.

Ausgehend von Herman Melvilles berühmter Figur des Schreibers Bartleby, der Schritt für Schritt immer mehr Tätigkeiten verweigert und es stattdessen vorzieht, nichts zu tun, versucht Jung einen „eigenständigen Modus der sozialen und politischen Praxis“ zu konturieren, den er mit der typografischen Neuprägung „Nicht/Handeln“ bezeichnet (S. 9). Damit meint er weder reine Passivität noch nicht-intentionales Verhalten, sondern vielmehr die Unterlassung einer Handlung, die in einem bestimmten Kontext erwartet wird. In Auseinandersetzung mit der juristischen Kategorie des Unterlassungshandelns reflektiert Jung, dass das Unterlassen in vielen Kontexten als Handlung bewertet werden kann und muss. Zugleich entwirft er jedoch eine spezifische „Praxeologie“ des Nicht/Handelns, das immer auf die erwartete Handlung bezogen bleibt und zugleich deutungsoffener ist: Die Nicht-Wählerin kann den Wahltermin einfach vergessen oder aber in einem bewussten Akt die Wahl verweigert haben, weil sie die Einheitspartei oder alle Parteien insgesamt ablehnt. Im Kern geht es dem Band also um die „Partizipationsunterlassung in der europäischen Moderne“ (S. 30). Damit verspricht die Geschichte des Nicht-Handelns zugleich, die Veränderung von Partizipationsregimen im 19. und 20. Jahrhundert zu beleuchten.

Die Beiträge beziehen sich in unterschiedlichem Maße, aber insgesamt erfreulich stark und deutlich auf die in der Einleitung entwickelte Kategorie des Nicht/Handelns, sodass der Band homogener ist, als es bei Tagungsbänden sonst oft der Fall ist. Seine Gliederung in drei Blöcke unter den Begriffen „Verzichten“, „Innehalten“ und „Aussetzen“ ist nicht unplausibel, aber es ergeben sich aus ihr auch keine zusätzlichen analytischen Perspektiven, welche den weiten Begriff des Nicht/Handelns operationalisierbar machen würden.

Hedwig Richter und Wim de Jong beschäftigen sich mit der Wahlenthaltung in Preußen und den USA im 19. bzw. in den Niederlanden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Insofern historisch nur schwer zu ergründen ist, ob die Nichtteilnahme an Wahlen Passivität oder Nicht/Handeln im oben skizzierten Sinne darstellt, konzentrieren sich die beiden Texte vor allem auf die zeitgenössischen Deutungen dieser Partizipationsunterlassung. Während Richter ein großes Desinteresse an Wahlen beschreibt und Demokratisierung als Elitenprojekt begreift, unterscheidet de Jong verschiedene Deutungskonjunkturen der Wahlenthaltung von der (erwünschten) minimalistischen Partizipation über ein Verständnis als Krisensymptom der Demokratie hin zur Debatte über die aktive Verweigerung der Wahl. Unter einem diktatorischen Regime mit umfassenderen Partizipationsanforderungen an die eigene Bevölkerung erwies sich „Nicht-Mitmachen“ in allen Bereichen als ungleich gefährlicher, wie Christian Halbrock in seinem Aufsatz zu politisch abweichendem Verhalten in der DDR zeigt. Die Erwartungen der Staats- und Parteiführung stellten letztlich jede Form des Nicht-Mitmachens unter den Verdacht des oppositionellen Nicht/Handelns, wobei die historische Klärung, was es jeweils gewesen sein mag, oft gravierende Quellenprobleme aufwirft.

Theo Jung widmet sich in seinem eigenen Beitrag der Akklamationsverweigerung im nachrevolutionären Frankreich (1789–1848), die er an verschiedenen Vorfällen detailliert untersucht. Zwar sei ausbleibende Publikumsreaktion sowohl als „schweigende Zustimmung“ wie auch als „stiller Protest“ zu deuten. Durch die Formel „le silence des peuples est la leçon des rois“ (S. 217) sei sie jedoch eindeutig als „Nicht/Handeln“ definiert worden und zu einer eigenständigen politischen Artikulationsform avanciert. Unbestimmter war demgegenüber das Schweigen, das Armin Owzar für das deutsche Kaiserreich untersucht hat, das sowohl präventiv zur Strafvermeidung dienen als auch tabuisierend, beredt, terminierend, erzwungen oder passiv sein konnte (S. 193–195) und damit nur teilweise als Nicht/Handlung zu klassifizieren ist. Bei Owzars Beitrag handelt es sich allerdings eher um einen Antragstext für eine zu schreibende „Geschichte des Schweigens in politischer Kommunikation“ seit den 1870er-Jahren. Die Erfindung und Geschichte der Schweigeminute als Gedenkform untersucht Karsten Lichau in einem stark von praxeologischer Theoriesprache geprägten Aufsatz. Bei seinem Versuch, an der Schweigeminute zu zeigen, dass „Nicht/Handeln emotionale (und akustische) Schwerstarbeit sein kann“ (S. 254), offenbart sich jedoch zugleich die Problematik des Begriffs. Als King George V. die Briten 1919 am ersten Jahrestag des Waffenstillstandes aufforderte, alle Tätigkeiten für zwei Minuten zu unterbrechen und schweigend der Toten zu gedenken, wurde Nicht/Handeln zur Partizipation und jede Handlung hingegen zur Partizipationsverweigerung.

Ganz ähnlich zeigt Yvonne Robel in ihrer Analyse auf Deutsch erschienener Ratgeberliteratur zum Nichtstun seit den 1950er-Jahren, dass dieses weniger als Nicht/Handeln denn als spezifischer Modus des Handelns begriffen werden muss. Die expandierenden Müßiggang-Ratgeber, die sich gerade auch an gestresste Manager richteten und bisweilen von diesen selbst verfasst wurden, beließen es nicht mehr nur bei bloßen Appellen, sondern lieferten vielmehr konkrete Anleitungen zum Nichtstun. Dieses sollte so in den Tages-, Wochen- und Jahresablauf einbezogen werden, dass sich die eigene Produktivität und Kreativität erhöhte – und erfolgte also mit einer bestimmten Handlungsintention.

Als Handeln begreifen wir menschliches Tun grundsätzlich dann, wenn wir es auf Intentionen zurückführen können bzw. wenn es, mit Max Weber gesprochen, mit einem subjektiven Sinn versehen ist, wie auch Jochen Gimmel in seinem philosophischen Beitrag ausführt. Ein nervös zuckendes Augenlid ist keine Handlung, ein absichtliches Zwinkern schon, und zwar eine oft nicht einfach zu verstehende. Auf dem Cover des Bandes befindet sich ein schon häufig reproduziertes Foto von Arbeitern und Angestellten der Blohm & Voss-Werft beim Stapellauf der Horst Wessel im Jahr 1936, auf dem ein Arbeiter mit verschränkten Armen steht, während alle anderen den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben haben. In der Logik des Bandes wäre der Arbeiter also ein Beispiel für Nicht/Handeln, aber sein Gesicht ist eher das eines entschlossen Handelnden, und seine verschränkten Arme sind auch nicht deutungsoffener als die erhobenen Arme der anderen. In diesem Sinne wirft die Lektüre des Bandes insgesamt die Frage auf, ob der Begriff des Nicht/Handelns tatsächlich dazu geeignet ist, die Spezifik der verschiedenen Partizipationsunterlassungen oder -verweigerungen bzw. des Durchbrechens von Handlungserwartungen zu bezeichnen.

Dieses Problem zeigt sich auch in Benjamin Möckels Beitrag zum Boykott als Form des politischen Protests im 20. Jahrhundert. Kann der Boykott einer Ware tatsächlich als Nicht/Handeln im Sinne einer „Partizipationsverweigerung in der Konsumgesellschaft“ verstanden werden, obwohl es sich per definitionem nur dann um einen Boykott handelt, wenn damit bestimmte andere politische oder wirtschaftliche Ziele verbunden sind, die Kaufverweigerung also eine intentionale Handlung ist? Deutungsoffen ist das Nicht/Kaufen eines Produkts (Geschmack, Sparsamkeit etc.), aber diese Deutungsoffenheit geht verloren, wenn der Grund dafür darin liegt, dass ein Produzent oder Händler boykottiert werden soll. Die Inflation von Boycott- und Buycott-Kampagnen kann eher als bewusstes Konsumentenhandeln gedeutet werden denn als Weigerung, an der Konsumgesellschaft zu partizipieren. Diese terminologischen Schwierigkeiten sprechen nicht gegen Möckels Schilderung der menschenrechtlichen Boykottkampagnen und des Nestlé-Boykotts, wohl aber gegen die Analysekraft des Begriffs des Nicht/Handelns. So produktiv also die Erforschung von Praktiken der Unterlassung und Verweigerung unter verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen auch ist, so wenig scheint es mir zu ihrer Klärung beizutragen, sie mit dem Begriff des Nicht/Handelns zusammenzufassen.