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Titel
Der Genozid an den Herero. Krieg, Emotion und extreme Gewalt in "Deutsch-Südwestafrika"


Autor(en)
Häussler, Matthias
Reihe
Schriftenreihe "Genozid und Gedächtnis" des Instituts für Diaspora- und Genozidforschung der Ruhr-Universität Bochum
Erschienen
Weilerswist 2018: Velbrück Wissenschaft
Anzahl Seiten
348 S.
Preis
€ 38,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Frederike Schotters, Seminar für Neuere Geschichte (19. Jh.), Eberhard Karls Universität Tübingen

Das Erscheinen der von Matthias Häussler an der Universität Luzern eingereichten Dissertation stößt mitten in die politischen Debatten und Weigerungen der deutschen Bundesregierung, den durch Deutsche begangen Genozid an zehntausenden Herero und Nama restlos aufzuarbeiten. Häussler diskutiert weniger die Frage, ob der Krieg in einem Völkermord endete – hieran hat sich die Historiographie der vergangenen Jahre abgearbeitet.1 Vielmehr setzt er dies als Konsens voraus und beschäftigt sich stattdessen mit der zentralen Frage, welche Ursachen der Entfesselung extremer Gewalt zu Grunde lagen, den das deutsche Kaiserreich zwischen 1904 und 1908 in „Deutsch-Südwestafrika“ („DSW“, dem heutigen Namibia) führte. Seinen Fokus richtet Häussler auf das Jahr 1904, „in dessen Verlauf die Schwelle zum Genozidalen überschritten wurde“ (S. 30). In zweierlei Hinsicht birgt diese Studie ein Innovationspotential: Zum einen knüpft sie an neuere Forschungen zur Entstehung extremer Gewalt an, indem die Perspektive „von oben“ um eine Analyse der Eskalationskräfte „von unten“ ergänzt wird. Mit Blick auf Forschungen zu Gewalt gegenüber Juden im nationalsozialistischen Deutschland sind diese Ansätze bereits eingeführt und erprobt.2 Demgegenüber dominierte in der Forschung zu „Deutsch-Südwestafrika“ zumeist die Diskussion um den Begriff des Genozids und die Suche nach Nachweisen einer genozidalen Intention bei den zentralen Akteur/innen. Zum anderen versteht Häussler Emotionen als „‚eigensinnige‘ Antriebsquellen von Gewalt und Grausamkeit“ (S. 28) und möchte dadurch neue Perspektiven in einer von ihm bisher sehr rationalistisch wahrgenommenen Genozidforschung aufzeigen.

In methodischer Hinsicht erklärt Häussler die Entgrenzung von Gewalt ausgehend von drei Aspekten: „Komplexität“ erkläre erstens die „Entfesselung extremer Gewalt“ durch die in Wechselbeziehung stehenden Systemelemente erzeugten Dynamiken (S. 11); zweitens sei „Rassismus“ als „wichtige Bedingung der Eskalation“ eine Grundlage für die „Normalisierung von Abweichungen“; drittens stelle „Emotion“ ein strukturierendes Element der Beziehungen zwischen Kolonialisierenden und Kolonisierten sowie eine Antriebskraft menschlichen Handelns (S. 27f.) dar. Auf diesem konzeptionellen Gerüst gründet er seine Kardinalthese: Der Genozid an den Herero sei weniger „von langer Hand geplant“ gewesen, als vielmehr Resultat gescheiterter Pläne der militärischen Führung und „anschließenden Versuchen, die Lage unter Kontrolle zu bringen“ (S. 303). Die Entfesselung extremer Gewalt ergab sich aus einem „Prozess, der von den Beziehungen und Interaktionen heterogener, mitunter antagonistischer Kräfte bestimmt war“ (ebd.).

Seine Analysen stützt Häussler auf eine sehr breit angelegte Quellenbasis: Systematisch wertet er den Schriftverkehr des Gouvernements und des Oberkommandos der „Schutztruppen“ in „Deutsch-Südwestafrika“, verschiedener Dienststellen in Berlin, dem Reichskolonialamt und dem Großen Generalstab aus. Für die Perspektive der Siedler/innen bezieht Häussler sich auf Zeitungen in der Kolonie. Ergänzt wird die Quellenbasis durch eine Außenperspektive mittels britischer und missionarischer Quellen. Darüber hinaus werden öffentliche Quellen durch Tagebücher und Memoiren ergänzt, die für die Erfassung von Emotionen von nicht zu unterschätzendem Wert sind. Insbesondere zeichnet sich Häusslers Studie dadurch aus, dass sie systematisch die privaten Tagebuchaufzeichnungen von Lothar von Trotha auswertet, in die vor Häussler nur drei weiteren Forscher/innen ein Einblick gewährt wurde.

Die Arbeit gliedert sich nach chronologischen und systematischen Gesichtspunkten in fünf Kapitel: Da es aus Häusslers Sicht zu kurz greife, sich „auf den offiziellen Kriegszustand zu beschränken“ (S. 37), bindet er die Gewaltentfesselung während des Krieges im ersten Kapitel an die despotische „Herrschaft der weißen Eroberungsschicht“ (S. 53) vor dem offiziellen Kriegsbeginn zurück. Die Besiedlung „DSW“ habe bereits in der Vertreibung, Enteignung, Unterdrückung und Entrechtung der indigenen Bevölkerung bestanden. Eine Privatisierung der Gewalt habe das staatliche Gewaltmonopol unterlaufen. Die Untätigkeit der Regierung habe insofern gravierende Folgen gehabt, als ein fehlendes Dringen auf die Einhaltung von Normen die Brutalität zu einer mehrheitlich akzeptierten Praxis werden ließ. Berechtigterweise versteht Häussler die Siedler/innen damit als „Motor der Gewaltentgrenzung“ (S. 89).

Das zweite Kapitel wendet sich dem strategischen Horizont zu, den Häussler in drei Akteure bzw. Akteursgruppen differenziert: Während der Gouverneur und Kommandeur der „Schutztruppen“ Theodor Leutwein für eine begrenzte Kriegsführung gestanden habe (S. 132), habe die „Metropole […] die weitere Eskalation des Konflikts“ betrieben (S. 132). Das Reich habe einen „politischen Vernichtungskrieg“ (S. 111) gegen die Herero favorisiert, den Leutwein nicht zu liefern vermochte. Das Kommando über die „Schutztruppen“ wurde daher an Lothar von Trotha als „Mann der Metropole“ übertragen: Obwohl Trothas Kommandoübernahme nach wie vor im konventionellen Horizont gestanden habe, stellte diese Entscheidung Häussler zufolge einen Wendepunkt im Gewaltprozess dar, weil nunmehr politische Erwägungen hinter rein militärischen Überlegungen zurückstanden (S. 132).

Kapitel drei untersucht den Feldzug gegen die Herero unter Leutwein und Trotha, über den in der Forschung bereits vieles bekannt ist. Dezidiert widerspricht Häussler Thesen, die die Schlacht am Waterberg bereits in den Kontext einer genozidalen Vernichtung stellen. Erst die gescheiterte Verfolgung der Herero stellt für Häussler die zentrale Zäsur dar: Als eine entscheidende Schlacht gegen die Herero nicht mehr möglich war, habe Trotha eine neue Strategie gebraucht (S. 184–187). Seine Proklamation – oftmals bezeichnet als „Schießbefehl“ – vom 2. Oktober 1904 stellte schließlich den entscheidenden Wendepunkt dar, weil sie zu der Entfesselung autotelischer Gewalt geführt habe. Weder die ohnehin umstrittene These von Isabel Hull, die die Gewalteskalation auf die besondere Rolle einer preußisch-deutschen „military culture“ zurückführt3, noch ein „eliminatorischer Rassismus“ bilden für Häussler eine hinreichende Erklärung. Daher greift er auf den in der Psychologie entwickelten und in gewaltsoziologische Debatten eingeführten „Scham-Wut-Mechanismus“ zurück, von dem er Trothas Handeln bestimmt sah (S. 200f.). Als sich die Herero nicht schlagen ließen, habe diese Ohnmachtserfahrung das Überlegenheitsgefühl der weißen Kolonisierenden verletzt: Scham habe sich in Wut, Wut in extremer Gewaltausübung niedergeschlagen. Die Abfolge und Veränderung von Trothas Strategie beschreibt Häussler in dem Dreiklang: „Unterwerfung – Vertreibung – Ausrottung“, worin er gleichsam eine Steigerung rassistischer Distanzierung beobachtet (S. 224). Zwar stellt Häussler die Intention der politischen und militärischen Führung in Berlin klar heraus, das Verhalten der Siedler/innengesellschaft zu „metropolitanisieren“ und der „Privatisierung von Gewalt“ Einhalt zu gebieten (S. 137). Interessant ist dieser Verweis insofern, als er andeutet, dass nicht nur der vermeintliche „Aufstand“ der Herero das Überlegenheitsgefühl der Kolonisator/innen verletzte und das Prestige als überlegene Kolonialmacht zu beschädigen drohte. Allerdings drohte ebenso ein Prestigeverlust gegenüber anderen Kolonialmächten, wenn Deutsche in den Kolonien sich jeglicher Normen „guter Kolonialpolitik“ entledigten und mit „zügellosem Verhalten“ das Ansehen des Reiches als „zivilisierte“ und „zivilisierende“ Macht unterliefen4: Insofern implizierten Metropolisierungsansprüche gleichsam einen Versuch, „gute Kolonialpolitik“ zu errichten.

Im vierten Kapitel liegt der Fokus auf der Brutalisierung durch die Truppen. Diese werden als weiteres in Wechselwirkung Dynamik erzeugendes Systemelement begriffen. Nach der Analyse von Trothas Handlungsmotiven kommt hier ebenfalls der Blick auf „die emotionale Motivation“ zum Tragen, der erklären soll, wie „normale Männer“ zum Werkzeug des Genozids werden konnten (S. 234). Dafür differenziert er zwischen zwei Phasen dominanter soldatischer Erfahrung und Gewaltentgrenzung: Erstens sei die Phase vor der Schlacht am Waterberg durch Überfälle und wachsende Todesangst seitens der Soldaten geprägt gewesen. Zweitens habe das Scheitern der Schlacht Verbitterung und Frustration ausgelöst, die sich in Dämonisierung und Dehumanisierung des Gegners niedergeschlagen habe (S. 261f.). Die Ausübung extremer Gewalt „von unten“ sei schließlich durch die Duldung „von oben“ normalisiert worden. Aufgrund des „Überschusses“ an soldatischer Gewalt versteht Häussler Soldaten als selbstständigen Motor der Vernichtung (S. 281).

Kapitel fünf fokussiert auf zivile Beamte als eigenständiges Systemelement. Als mit dem Telegramm des Generalstabs vom 9. Dezember 1904 Trothas Proklamation widerrufen wurde, stellte sich eine kolonialpolitische Wende ein. Die „Lagerhaft“ stellt für Häussler eine eigene Phase im Gewaltprozess dar. Das Ende der Militärdiktatur ging mit einem „Primat des Politischen“ einher. Politische Akteure wie Friedrich von Lindequist, Oskar Hintrager oder Hans Tecklenburg versuchten Trothas Versäumnis durch die Lagerhaft auszumerzen. Dies habe schließlich eine Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln dargestellt. Die Institutionalisierung des Rassismus durch die „Eingeborenenpolitik“ ließ „DSW“ zu einem „offenen rassistischen Regime“ (S. 300) werden.

Auf dieser Grundlage kann Häussler zu seinem zentralen Ergebnis gelangen, dass der „Gewaltprozess […] von dem Wechselspiel verschiedener Akteursgruppen bestimmt [war], deren nähere Handlungslogiken sich aus der Stelle und dem Zeitpunkt ihres Eingreifens sowie aus der Auseinandersetzung mit den anderen konkurrierenden Akteuren ergaben“ (S. 313). Durch die Analyse der Akteurskonstellation und die sich durch die Wechselwirkung ergebenden Dynamiken erweitert Matthias Häussler die bisherige Sicht auf den Krieg in „DSW“. Gerade in dem Ansatz, Emotionen als eigenständige Einflussfaktoren menschlichen Handelns ernst zu nehmen, steckt in diesem Zusammenhang ein großes Innovationspotential: Insbesondere die Erfahrungsdimension individueller und kollektiver Akteure stellt hierbei einen interessanten Ansatzpunkt dar, der auf Grundlage des für diese Fragen besonders prädestinierten Quellenmaterials der Ego-Dokumente noch konsequenter hätte verfolgt werden können. Ein Beispiel: Den Mord an einer Zivilistin der Herero durch deutsche Soldaten deutet Häussler als Akt aus einer „Stimmung tiefer Verbitterung und Frustration“ (S. 270). Eine analytische Konzeptualisierung von „Verbitterung“, „Frustration“ oder „Angst“ sowie ein stärkerer Fokus auf Perzeptionen und Kriegserfahrungen beteiligter Akteur/innen hätte hier womöglich ein stärkeres argumentatives Fundament bilden können. Nicht immer ist eindeutig, ob die projizierten Emotionen/Stimmungen als methodische Konzepte entwickelt oder auf Ebene zeitgenössischer Selbstbeschreibungen begriffen werden (z.B. S. 266). So hätte der Einzelfall „DSW“ sicherlich die Möglichkeit geboten, die zu Beginn aufgeworfenen Aspekte Komplexität, Rassismus und Emotion stärker in ihrem Verhältnis zueinander zu bestimmen, um das emotionshistorische Potential noch stärker auszuschöpfen. Die Dämonisierung der indigenen Bevölkerung stellte sicherlich eine gezielte Emotionalisierung dar, die strategisch zu Mobilisierung und Legitimierung des deutschen Vorgehens genutzt wurde, gleichzeitig aber rassenstereotype Bilder erschuf und verstetigte und damit Dynamiken in Entscheidungsprozessen in Gang setzte. Gleichwohl regt diese Studie damit zu weiteren Untersuchungen zu dem Verhältnis zwischen Emotion, Rassismus und Gewaltentfesselung an und sei all jenen empfohlen, die sich für Prozesse entgrenzter Gewalt im Allgemeinen oder den deutschen Krieg in „DSW“ im Speziellen interessieren.

Anmerkungen:
1 Hierfür u.a. einschlägig zahlreiche Publikationen von Jürgen Zimmerer sowie Wolfgang Benz (Hrsg.), Kolonialpolitik als Genozid. Der „Herero-Aufstand“ in „Deutsch-Südwestafrika“, in: ders., Ausgrenzung, Vertreibung, Völkermord. Genozid im 20. Jahrhundert, München 2007, S. 27–53. Für Gegenthesen siehe u.a. Andreas Eckl, „S’ist ein übles Land hier“. Zur Historiographie eines umstrittenen Kolonialkrieges. Tagebuchaufzeichnungen aus dem Herero-Krieg in Deutsch-Südwestafrika 1904 von Georg Hillebrecht und Franz Ritter von Epp, Köln 2005.
2 Siehe zum Beispiel Michael Wildt, Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz, 1919–1939, Hamburg 2007.
3 Isabel Hull, Absolute Destruction. Military Culture and the Practices of War in Imperial Germany, Ithaka u.a. 2005.
4 Vgl. für etwaige Diskussionen u.a. Rebekka Habermas, Skandal in Togo. Ein Kapitel deutscher Kolonialherrschaft, Frankfurt am Main 2016.

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