P. Betzien: Krankenschwestern im KZ-System

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Titel
Krankenschwestern im System der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Selbstverständnis, Berufsethos und Dienst an den Patienten im Häftlingsrevier und SS-Lazarett


Autor(en)
Betzien, Petra
Reihe
Pflegegeschichte (1)
Erschienen
Frankfurt am Main 2018: kula Verlag Edgar Bönisch
Anzahl Seiten
599 S.
Preis
€ 64,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Wiebke Lisner, Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin, Medizinische Hochschule Hannover

„Es war meine moralische Verpflichtung als Mensch, für die Leidenden etwas zu tun, welche durch meine Nation in diese Situation gebracht worden sind u. ich bin doch Schwester!!!“ (S. 465) Maria Stromberger, ehemalige Krankenschwester im SS-Lazarett von Auschwitz, zuständig für die Versorgung der SS-Wachmannschaften und ihrer Familien, schrieb dies im Jahr 1946. Sie begründete damit ihr Eintreten für die Häftlinge sowie ihre Mitarbeit im polnischen Widerstand. Maria Stromberger war eine der wenigen Krankenschwestern im System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, die ihren Handlungsspielraum zugunsten der Häftlinge nutzten und darüber hinaus aktiven Widerstand gegen das NS-Regime leisteten.

Die Begründung ihres Handelns mit dem Verweis auf moralische Verpflichtungen, die mit „Mensch“ und „Schwester“-Sein verbunden waren, umreißt die Fragestellung der Dissertation von Petra Betzien. Sie fragt nach den leitenden Verhaltensmaßstäben der Krankenschwestern, die in den Häftlingsrevieren sowie den SS-Lazaretten von Konzentrationslagern zur Zeit des Nationalsozialismus tätig waren. Hierbei geht sie von einem christlich-humanistischen und von einem bürgerlichen Frauenideal geprägten Pflegeethos sowie einer moralphilosophisch begründeten „universalistischen Moral“ aus, die für Selbstbild und Praxis der weiblichen Krankenpflege leitend gewesen sei. Dem entgegen stehe die NS-Rassenhygiene und das unter anderem von Wolfgang Bialas vertretene Konzept einer „NS-Moral“.1 Auslotung und Erklärung des vermeintlichen Widerspruchs zwischen Berufsethos und praktizierter Krankenpflege im Konzentrationslager ist Anliegen der Arbeit. Konzentrationslager versteht Petra Betzien hierbei als „Raum der absoluten Macht und des Terrors“ und zugleich als komplexen Handlungs- und Erfahrungsraum. Dieser konstituierte erst die Praxis der Krankenschwestern sowie die des in den Krankenrevieren tätigen Häftlingspersonals.

Die Verbände der Krankenschwestern wurden ab 1933, ebenso wie andere Berufsverbände, „gleichgeschaltet“. Parallel baute die NSV einen eigenen Verband auf: die NS-Schwesternschaft. Insbesondere die auf Hitler eingeschworenen „politischen Schwestern“ erfuhren im Nationalsozialismus durch ihre ideelle Gleichstellung mit den „politischen Soldaten“ der SS eine Aufwertung. NS-Schwestern sowie Schwestern des sogenannten „Reichsbundes“ (Zusammenschluss erfolgte 1942) wurden im System der Konzentrationslager eingesetzt.

Chronologisch untersucht Petra Betzien die Tätigkeit von Krankenschwestern in den Häftlingsrevieren der Frauenkonzentrationslager ab 1934 in Moringen, später in Lichtenburg und ab 1939 in Ravensbrück sowie in einigen weiteren Konzentrationslagern, so auch in Auschwitz. Anhand von Personalakten der Krankenschwestern, von Häftlingsakten sowie in der Nachkriegszeit entstandenen Briefwechseln, Prozessaussagen, publizierten Erinnerungen sowie archivalischen Quellen etwa aus polnischen Archiven, gelingt eine quellenkritisch fundierte, dichte Beschreibung von Biographien, Arbeitsaufgaben und Arbeitsalltag der Oberschwestern, der ihnen untergeordneten Krankenschwestern und Schwesternhelferinnen. Detailreich werden Interaktionen der Schwestern untereinander, mit SS-Ärzten sowie mit Häftlingen als Patienten und mit dem Häftlingspersonal im Häftlingskrankenrevier und SS-Lazarett nachgezeichnet sowie sich daraus ergebende Handlungsoptionen beleuchtet. Petra Betzien konstatiert hierbei einen Wandel in der Ausrichtung der Krankenversorgung: In den ersten Jahren war die Wiederherstellung der Gesundheit der Häftlinge Ziel einer minimalistischen Krankenpflege. Ab spätestens 1941/1942, mit der Überfüllung des Lagers Ravensbrück durch immer mehr Häftlinge aus den besetzten Ländern und dem Beginn der „Aktion 14 f 13“, der Ermordung von als „nicht-arbeitsfähig“ eingestuften Häftlingen in Heil- und Pflegeanstalten, ging es hingegen ausschließlich um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Erschien der Aufwand als zu hoch, wurden die Häftlinge ermordet.

Krankenschwestern waren an Verbrechen in den Konzentrationslagern beteiligt, wenn sie auch die strukturell gewollte permanente Mangelversorgung nicht zu verantworten hatten. Sie verschärften diese jedoch situationsbezogen beispielweise durch Zurückhaltung von Nahrung, übten eigenständig Gewalt gegenüber Häftlingen aus, wirkten bei medizinischen Experimenten in Ravensbrück und Auschwitz mit, ebenso wie bei Selektionen im Rahmen der „Aktion 14 f 13“, und mordeten selbstständig als „unheilbar“ krank betrachtete Häftlinge im Häftlingsrevier. Die Häftlingsreviere waren, nicht zuletzt durch die Krankenschwestern, ein Ort der permanenten Selektion, geprägt von Macht, Angst und Tod. Hier konnten sich Krankenschwestern situationsbezogen „in einem Raum der ‚absoluten Macht‘ über Leben und Tod kranker Häftlinge“ (S. 549) befinden. Durch den Wechsel und das Gegenüberstellen der Perspektiven von Krankenschwestern, SS-Ärzten und Häftlingen arbeitet Petra Betzien facettenreich Handlungsmöglichkeiten und -grenzen der Schwestern heraus. Zwar arbeiteten die Schwestern weisungsgebunden und unterstanden den Anordnungen der SS-Ärzte, jedoch verfügten sie über ein breites Tätigkeitsfeld, in dem sie eigenständig Entscheidungen treffen und handeln konnten.

Neben den Häftlingsrevieren waren Krankenschwestern im „äußeren Bereich“ von Konzentrationslagern in SS-Lazaretten tätig. Sie betreuten unter anderem in Dachau und Auschwitz SS-Wachmannschaften und deren Familien. Damit bestätigten sie, so Betzien, die „Täter in ihrem Tun“ (S. 519). Durch ihre Tätigkeit in direkter Nähe und in Sichtkontakt zum Konzentrationslager wurden sie darüber hinaus zu Mitwisserinnen und Zeuginnen von Gewalt und Vernichtung. Nach Ende des Krieges erinnerten sich dennoch viele Krankenschwestern positiv an die Kriegszeit und ihre Arbeit im SS-Lazarett zurück. Sie hatten ihre Tätigkeit im SS-Lazarett als „persönliche Nische der Selbstverwirklichung“ (S. 33) genutzt. Während sich keine der Schwestern der SS-Lazarette nach Kriegsende vor Gericht verantworten musste, wurden einige der in Häftlingsrevieren tätigen Schwestern angeklagt. Die ehemalige Oberschwester in Ravensbrück, Elisabeth Marschall, wurde im ersten Ravensbrück-Prozess, geführt von den Alliierten, als eine der wenigen Frauen zum Tode verurteilt.

Obgleich der Großteil der untersuchten Schwestern vor 1933 die Ausbildung absolviert hatte und insofern mit christlichen und humanistischen Werten aufgewachsen und im Selbstverständnis eines „traditionellen Berufsethos“ sozialisiert worden war, entschieden sie sich mehrheitlich für die Adaption des NS-Wertesystems, schlussfolgert Betzien. Fürsorge, Mütterlichkeit und Zugewandtheit als zentrale Kategorien des „traditionellen Pflegeethos“ waren keine Verhaltensweisen, die gegenüber Häftlingen zum Tragen kamen, wohl aber gegenüber den SS-Wachmannschaften und deren Familien. Petra Betzien interpretiert dies als einen gewissen Widerspruch. Zu fragen ist allerdings, ob die Anlegung „traditioneller Werte“ in der Pflege, ausschließlich bezogen auf Mitglieder der Volksgemeinschaft, von den NS-Schwestern tatsächlich als Bruch empfunden wurde. Die Mehrheit der Krankenschwestern teilte Werte einer rassistisch-biologisch begründeten Ungleichheit und Ungleichwertigkeit. Sie wollten ihr Handeln entsprechend ausrichten. Wie in verschiedenen Arbeiten der letzten Jahre nachgezeichnet, gehörten Inklusion und Exklusion, auch in Bezug auf weibliche Berufe und Tätigkeitsfelder – und ebenso in der Pflege – untrennbar zusammen.2

Krankenschwestern im System der Konzentrationslager sind – so ein Fazit Petra Betziens – spätestens seit dem „Fall Demjanjuk“ im Jahr 2011 und der juristischen Bewertung der bloßen Anwesenheit von SS-Mitgliedern oder dienstverpflichteten Arbeitnehmern in einem Konzentrationslager als Beihilfe zum Mord auch juristisch als „Mittäterinnen“ zu bezeichnen (S. 557). Sie ließen sich als „Erfüllungsgehilfinnen zur Umsetzung der NS-Rassenhygiene und Weltanschauung instrumentalisieren.“ (S. 545) Hiermit bestätigt Petra Betzien die Ergebnisse der Arbeiten etwa von Hilde Steppe.3 Darüber hinausgehend kann sie zeigen, dass Krankenschwestern über einen Entscheidungsspielraum verfügten, den sie individuell unterschiedlich, geleitet von moralischen Vorstellungen nutzten.

Petra Betzien spitzt ihre Befunde auf eine Dichotomie zu. Eine Dichotomie von fürsorglicher, mütterlicher, an christlichen und humanistischen Werten, an einer „universalistischen Moral“ orientierten Pflege einerseits sowie eine auf Machtausübung, Ausgrenzung und auf einer „NS-Moral“ basierenden Ausübung des Krankenschwesternberufes andererseits. Kann aber ein „traditioneller Pflegeethos“ als frei von Machtausübung und zum Beispiel rassistischer Ausgrenzung beschrieben werden? Gerade Müttern und mütterlich konnotiertem Verhalten war eine spezifische Form der Machtzuschreibung und -ausübung inhärent.4 Petra Betzien regt mit ihrer Arbeit zu einem Nachdenken an über „Moral“ als Analysekategorie sowie über das Verhältnis von „Moral“, „Gesellschaft“ und „Politik“. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Ethik in der Medizin ist dies ein wichtiger Impuls insbesondere für die Medizin- und Pflegegeschichte.

Anmerkungen:
1 Wolfgang Bialas, Moralische Ordnungen des Nationalsozialismus, Göttingen 2014.
2 Elizabeth Harvey, Eine Utopie mit tödlichen Ausschlussklauseln, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 62 (2014), S. 445–453.
3 Hilde Steppe (Hrsg.), Krankenpflege im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2013.
4 Vgl. z.B. José Brunner (Hrsg.), Mütterliche Macht und väterliche Autorität. Elternbilder im deutschen Diskurs, Göttingen 2008.

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