H. Amesberger u.a.: Verfolgung von Frauen als "Asoziale" im Nationalsozialismus

Cover
Titel
»Arbeitsscheu und moralisch verkommen«. Verfolgung von Frauen als »Asoziale« im Nationalsozialismus


Autor(en)
Amesberger, Helga; Halbmayr, Brigitte; Rajal, Elke
Erschienen
Wien, Berlin 2019: Mandelbaum Verlag
Anzahl Seiten
377 S.
Preis
€ 29,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Wolfgang Ayaß, Institut für Sozialwesen, Universität Kassel

Leider wird aus dem Buchtitel nicht deutlich, dass es sich um eine auf Österreich bezogene Fallstudie handelt. Das Buch der drei am außeruniversitären Wiener Institut für Konfliktforschung tätigen Sozialwissenschaftlerinnen bündelt die Ergebnisse zum Teil langjähriger eigener Forschungen und Vorarbeiten anderer österreichischer Forscher/innen. Quellengrundlage ist die Überlieferung in den staatlichen Archiven Österreichs, die auch Nachkriegsprozesse und Entschädigungsakten umfasst. In Bezug auf einzelne Anstalten wird dies ergänzt durch Bestände in kirchlichen Archiven.

Der „Anschluss“ Österreichs vom März 1938 fand zur Zeit einer entscheidenden Wende der „Asozialen“-Politik des Regimes statt. Mit der großen Verhaftungswelle der Gestapo vom April 1938 bzw. der Kriminalpolizei vom Juni 1938 war der alte fürsorgerisch-autoritäre Bewahrungsdiskurs endgültig obsolet. Nun bestimmte die Polizei die Agenda. Die „Asozialen“ wurden als Vorbeugungshäftlinge zu einer großen Häftlingskategorie der Konzentrationslager.

Der „Grunderlass vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vom 14. Dezember 1937 wurde in Österreich allerdings erst am 26. Juli 1938 in Kraft gesetzt, mithin nach der „Juniaktion“ der Kriminalpolizei. Die Reichsfürsorgepflichtverordnung mit der nach Paragraph 20 möglichen Internierung von „arbeitsscheuen“ Fürsorgeempfängern trat im September 1938 in Kraft. Somit galten die entscheidenden Bestimmungen zum Vorgehen gegen „Asoziale“ bald auch in Österreich. Es dauerte allerdings bis zum Herbst 1940, bis die Verfolgung von „Asozialen“ in der Ostmark verschärft einsetzte.

Die Asozialenverfolgung – dies arbeitet die Studie eingehend heraus – konzentrierte sich im nationalsozialistischen Österreich im Wesentlichen auf die Jahre 1940 bis 1942, hatte also von ihrer zeitlichen Dimension her eine andere Dynamik als im Reich. Dies gilt auch für das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das in Österreich erst am Jahresbeginn 1940 in Kraft trat, mithin zu einem Zeitpunkt, als im Altreich die Begeisterung von Gesundheits- und Fürsorgebehörden für die Zwangssterilisationen ihren Höhepunkt schon überschritten hatte. Die Sterilisationsziffern waren in Österreich insgesamt geringer.

Eine österreichische Besonderheit waren die „Kreisasozialenkommissionen“. Die erste dieser im Altreich nicht bekannten Institution wurde Ende 1940 in Wien errichtet. In ihr waren das Gesundheitsamt, das Arbeitsamt, das Wohlfahrtsamt, die Rechtsabteilung der Gemeindebehörde und Gestapo und Kriminalpolizei vertreten. Federführend war das Rassenpolitische Amt, somit letztendlich die NSDAP. Mehrfach umorganisiert sollten die Asozialenkommissionen zum Zentrum der Entscheidung über eine Einstufung als „asozial“ werden und über das weitere Vorgehen bestimmen. Dies gelang nur begrenzt, denn vor allem die Gestapo umging die Kommissionen gern. Manche Kommission war aktiv, andere kamen über die konstituierende Sitzung nicht hinaus. Entschieden wurde nach Aktenlage, die Betroffenen wurden nicht gehört. Mit den „Kreisasozialenkommissionen“ und der führenden Rolle des Rassenpolitischen Amts unterscheidet sich das Vorgehen in Österreich deutlich vom Altreich.

Ein erster Schwerpunkt der Studie ist die Zwangsunterbringung von als „asozial“ eingeschätzten Frauen und Mädchen in einem Kranz von geschlossenen Anstalten. Die Einweisungsgründe lagen hauptsächlich im Bereich des Sexuallebens mit dem Prostitutionsvorwurf, aber auch in der Arbeitsdisziplin.

Allein auf dem Wiener Areal Baumgartener Höhe befanden sich mehrere Anstalten: die städtische Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund, eine Heil- und Pflegeanstalt und ab Ende 1941 die Arbeitsanstalt Am Steinhof, die für als nicht besserungsfähig eingeschätzte Frauen konzipiert war. Etwas außerhalb lag die bereits 1920 gegründete Heilanstalt für geschlechtskranke Frauen Klosterneuburg, die von Schwestern des Frauenordens Caritas Socialis geführt wurde. Insgesamt waren etwa 650 Frauen in den beiden Anstalten Am Steinhof und Klosterneuburg eingesperrt. Außerdem werden in dem Band noch die für „arbeitsscheue“ Fürsorgeempfänger konzipierte Anstalt Znaim im Gau Niederdonau und die Gauerziehungsanstalt Gleink im Gau Oberdonau untersucht. Zu diesen Einrichtungen kamen noch die Anstalten des Bayerischen Landesverbands für Wanderdienst (Herzogsägmühle und Bischofsried), in die bald auch von Österreich aus eingewiesen wurde. Insgesamt stand somit für die Internierung „asozialer“ Frauen und Mädchen eine Reihe von unterschiedlich gearteten Anstalten und Arbeitslagern zur Verfügung, die von den einweisenden Stellen recht willkürlich belegt wurden. Verlegungen zwischen den Anstalten waren an der Tagesordnung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Studie betrifft die Einweisung von Frauen und Mädchen in die Konzentrationslager Ravensbrück und Uckermark. Hier konnten die Forscherinnen auf eine schon vor Jahren angelegte Datenbank zu im KZ Ravensbrück inhaftierten österreichischen Frauen zurückgreifen. Die Recherchen ergaben die Einweisung von 97 „asozialen“ Frauen nach Ravensbrück, davon 55 in den Jahren 1939 bis 1942. Bezogen auf die Gesamtzahl von etwa 5.000 Häftlingen der Asozialenkategorie in Ravensbrück waren die aus Österreich eingewiesenen nur eine kleine Minderheit. Etwa die Hälfte der aus Österreich als „asozial“ eingewiesenen Frauen kam ums Leben.

Erklärtes Ziel der Studie ist „die Rekonstruktion von unterschiedlichen Verfolgungsabläufen von als ‚asozial‘ Stigmatisierten“ (S. 13). Dies erfolgte im Wesentlichen aus Behördenakten der NS-Zeit bzw. aus den Entschädigungsverfahren der Nachkriegszeit. In Fallbeispielen gelingt dies recht einfühlsam, aber auch mit der nötigen wissenschaftlichen Distanz. Dabei lag ein Hauptaugenmerk auf den vielfältigen behördlichen Maßnahmen vor einer KZ-Einweisung, also auf dem Anfang der Behördenmühle und dann auf dem „Scheidepunkt“, der schließlich zur KZ-Einweisung führte. Interessant ist der Befund, dass in der Regel mehrere Vorwürfe vorliegen mussten, bis zum Mittel der Schutz- bzw. Vorbeugungshaft gegriffen wurde (S. 255).

Der Ausschluss der Häftlingskategorie der „Asozialen“ von Entschädigungsleistungen, im Nachkriegsösterreich durch das Opferentschädigungsgesetz geregelt, war in Österreich nicht weniger schändlich als in der Bundesrepublik und in der DDR. In einem dritten Schwerpunkt des Bandes geht es um die Kontinuitäten der Ausgrenzung, für die Entschädigungsakten ausgewertet wurden. Nur eine kleine Minderheit der als „asozial“ verfolgten Frauen konnte Entschädigungsleistungen realisieren. Viel Material brachten auch zwei Gerichtsverfahren gegen leitendes Personal der Erziehungsanstalt Gleink und der Arbeitsanstalt Am Steinhof.

Die Studie ist leider fast ausschließlich auf Frauen und Mädchen beschränkt. Somit bleibt die Gesamtgeschichte der Asozialenverfolgung in Österreich ein Forschungsdesiderat.

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