C. Balmaceda (Hrsg.): Libertas and Res Publica in the Roman Republic

Title
Libertas and Res Publica in the Roman Republic. Ideas of Freedom and Roman Politics


Editor(s)
Balmaceda, Catalina
Series
Impact of Empire 37
Published
Extent
XII, 269 S.
Price
€ 120,00
Reviewed for H-Soz-Kult by
Katarina Nebelin, Institut für Geschichte, AAU Klagenfurt

Gegenstand des von Catalina Balmaceda herausgegebenen Sammelbandes ist die spannungsreiche Beziehung zwischen den begrifflichen Konzepten libertas und res publica. Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf der mittleren und späten Republik; ein Beitrag führt in die Kaiserzeit. Schon die Quellenlage erzwingt, die politischen und semantischen Veränderungen von der Republik zum Prinzipat zu reflektieren.1 Die ungleiche zeitliche Verteilung der Quellen zieht das bekannte Problem nach sich, dass tiefergehende Einblicke in die Nutzung politischer Schlagworte und deren semantische Verschiebungen erst für das erste Jahrhundert v.Chr. möglich sind. Das kann zur Annahme führen, dass die Römer zuvor nicht über ihre politische Ordnung reflektiert beziehungsweise Begriffe wie res publica und libertas nicht in politischer Bedeutung verwendet hätten. Die Beiträge setzen sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit dieser Grundproblematik auseinander.

Carlos Amunátegui befasst sich mit „Archaic Ideas on the Concept of Libertas“, wie sie sich aus den Zwölftafelgesetzen und den Äußerungen späterer Autoren über frührepublikanische Zustände ableiten lassen. Sein Ausgangspunkt ist die vermutete etymologische Ableitung des Wortes liber, das auf Wachstum und Vermehrung verweist. Davon leite sich die Bezeichnung liberi für die Nachkommen ab, die sich somit vornehmlich durch ihre libertas von den ebenfalls der patriapotestas unterstehenden servi unterschieden. Libertas sei zunächst als Gegenbegriff zur servitas aufgefasst worden. Aus dieser Dichotomie habe sich im Laufe des dritten Jahrhunderts v.Chr. das Konzept von libertas als Freiheit von Einflussnahme und Gewaltausübung etabliert.

Mit „Libertas in Early Latin Authors“ knüpft Catilina Balmaceda an C. Amunátegui an und hält fest, dass libertas bei verschiedenen Autoren zuvorderst den rechtlichen Status einer Person bezeichne, im übertragenen Sinne aber auch auf die Freiheit der politischen Gemeinschaft von dominatio bezogen werden könne. Als Bindeglied zwischen diesen Bedeutungsebenen fungiere die individuelle virtus, die in den römischen Komödien häufig mit der Aussicht auf persönliche und politische libertas verknüpft werde: Verhielten sich Sklaven ehrenvoll, winkte ihnen als Belohnung die Freilassung und die Aufnahme in den Bürgerverband. Libertas sei alltäglicher Bestandteil der Lebenswirklichkeit „in a society with slaves, freedmen and freeborn“ (S. 50) gewesen und habe ferner für jedes Individuum eine zentrale Bedeutung gehabt. Balmaceda betont, dass zahlreiche mit dem Individuum verknüpfte Denkfiguren von libertas in den Auseinandersetzungen der späten Republik mit Bezug auf die politische Gemeinschaft wieder auftauchten. Valentina Arena (Kap. 3) legt dar, dass die auch von Amunátegui betonte „Zuständigkeit“ des Gottes für Wachstum, Fruchtbarkeit und Prosperität kaum rechtliche oder politische Konnotationen aufgewiesen habe. Diese seien vielmehr in der Gottheit (Jupiter) Libertas personifiziert worden.

Die beiden folgenden Aufsätze untersuchen die Bedeutung von libertas außerhalb der stadtrömischen Gemeinschaft. Harriet Flower (Kap. 4) widmet sich der fragmentarisch überlieferten Rede Catos des Älteren zugunsten der Rhodier von 167 v.Chr. Sie kann zeigen, dass der ursprünglich auf den individuellen rechtlichen Status bezogene libertas-Begriff nicht nur auf den „innerrömischen“ politischen Bereich übertragen, sondern auch für die Analyse der Beziehungen zwischen den Römern und ihren Verbündeten herangezogen wurde. Cato der Ältere, so Flower, habe in seiner Rede auch griechische Vorstellungen aufgegriffen, um die superbia seiner Mitbürger (ausgedrückt durch eine sklavengleiche Behandlung) gegenüber ihren amici zu kritisieren.

Das Verhältnis zwischen der Berufung auf libertas und dem Streben nach Herrschaft wird durch Clifford Ando (Kap. 5) weiter ausgelotet. Dazu diskutiert er ein Scipio Aemilianus zugeschriebenes Zitat (Scipio ORF2 fr. 33), demzufolge die individuelle libertas einer Person von deren soziopolitischer Position abhänge: Letztlich seien nur Magistrate mit imperium frei, durch die dominatio über andere ihre persönliche virtus zur Geltung zu bringen. Die libertas der Beherrschten, vor allem der Nichtrömer, sei dagegen etwas, das ihnen von den Herrschenden gewährt werden musste und folglich bei Verlust deren Wohlwollens entzogen werden konnte.

Claudia Moatti (Kap. 6) wendet sich den Implikationen des res publica-Begriffs zu und identifiziert zwei verschiedene Bedeutungen: Ursprünglich habe der Begriff „the world of affairs that citizens had in common or about which they had debates“ (S. 123) bezeichnet. Beeinflusst von griechischen Ordnungsvorstellungen, sei daneben ein Verständnis von res publica als einer dem Handeln der einzelnen vorgängigen Struktur getreten, die auf dem harmonischen Zusammenspiel von Institutionen beruhte. Die Bewahrung dieser Struktur sei in spätrepublikanischer Zeit durch Verfahren wie das sogenannte senatus consultum ultimum verabsolutiert worden. Die Republik sei dadurch zu einer oberhalb der Bürger angesiedelten Entität geworden, die nicht mehr durch politisches Handeln strukturiert und verändert wurde, sondern im Gegenteil präventiv vor Veränderungen geschützt werden musste – eine Aufgabe, die vom Senat erlassene Notstandsmaßnahmen erforderte. Moatti knüpft damit an die klassische Forschungsthese an, wonach die zunehmende Formalisierung, Verhärtung politischer Fronten und fehlende Flexibilität des Senats die späte Republik in eine politische Krise geführt habe, die schließlich zur Etablierung der Monarchie führte.2

Die folgenden Beiträge thematisieren die Veränderungen in dieser Übergangszeit zwischen Republik und Monarchie aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Francisco Pina Polo (Kap. 7) betrachtet das Konsulat unter den Triumvirn und macht deutlich, dass die Handlungsspielräume der Konsuln in der Triumviratszeit bereits stark eingeschränkt waren. Cristina Rosillo-López (Kap. 8) nimmt eine doppelte Novität in den Blick: Einerseits war der Einsatz privatrechtlicher Schlichtungsverfahren in politischen Auseinandersetzungen neu, andererseits wurde er von Akteuren getragen, die vorher nicht als eigenständig politisch Handelnde in Erscheinung getreten seien – den caesarianischen Soldaten und Veteranen. Ihre Überlegungen sind interessant, allerdings hätte der Umstand, dass die soldatischen Schlichtungsinitiativen gegenüber den rivalisierenden Triumvirn letzten Endes nicht erfolgreich verliefen, stärker in die Analyse miteinbezogen werden können.

Frédéric Hurlet (Kap. 9) arbeitet anhand des Verhältnisses zwischen (republikanischer) libertas und (monarchischer) auctoritas heraus, dass letztere allmählich von Augustus monopolisiert wurde und zunehmend in Spannung zur libertas trat. Ein verändertes Verständnis von libertas zeigt Jeff Tatum (Kap. 10) in Antonius’ Brief an Hirtius und Oktavian, der auf der Basis von Ciceros 13. Philippischer Rede rekonstruiert werden kann, auf. Antonius konstatiere darin eine fortbestehende Aufspaltung des politischen Feldes in Pompeianer und Caesarianer und werfe den Caesarmördern sowie deren Unterstützern ein Vorantreiben dieser Spaltung vor. Demgegenüber stilisiere sich Antonius zum Freiheitskämpfer und Verteidiger des Andenkens Caesars wie auch der libertas.

Durch die politischen Entwicklungen im Übergang zum Prinzipat forcierte Umdeutungen des libertas-Begriffs sind auch das Thema von Henriette van der Blom (Kap. 11). Indem Tacitus libertas_mit _licentia, also der „licence to speak without restraint and without respect for individuals, norms and rules“ (S. 226) in Verbindung gebracht habe, habe er von der republikanischen libertas sowie von den Zuständen in der Republik kein realitätsnahes Bild gezeichnet. Vielmehr sei es ihm darum gegangen, einen für seine eigene Zeit zentralen Aspekt zu betonen – nämlich die Deutung von libertas als Redefreiheit gegenüber den Mächtigen.

Insgesamt versammelt der Band eine Reihe interessanter, zum Weiterdenken anregender Beiträge. Positiv hervorgehoben werden muss, dass die meisten Beiträge gut aneinander anschließen und ein wiedererkennbares Grundthema aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Sie erweitern dadurch die Forschungserträge der älteren libertas-Forschung:3 Fast alle Beiträger:innen akzentuieren die ursprüngliche Bedeutung des libertas-Begriffs als Freiheit von Sklaverei, Gewalt und dominatio und dessen Übertragung auf den „innen-“ wie „außenpolitischen“ Bereich. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Ideal der libertas und der weitreichenden, mit der politischen Ordnung direkt verknüpften Hierarchisierung der Gesellschaft zieht sich als roter Faden durch fast alle Beiträge. Der res publica-Begriff steht hingegen weniger im Fokus der Untersuchungen, was möglicherweise daran liegt, dass dies der umfassendere und vielschichtigere Begriff ist: Während die Bedeutung der libertas ausgeweitet und vom Persönlichen ins Politische übertragen wird, wird die res publica im Übergang von der Republik zum Prinzipat abstrahiert, verabsolutiert und von der unmittelbaren politischen Praxis zunehmend entkoppelt.

Anmerkungen:
1 Zu Kontinuität und Diskontinuität der politischen Sprache in Rom zwischen Republik und Prinzipat siehe nun die Beiträge in Marian Nebelin / Claudia Tiersch (Hrsg.), Semantische Kämpfe zwischen Republik und Prinzipat? Kontinuität und Transformation der politischen Sprache in Rom (= Historische Semantik 31), Göttingen 2021.
2 Siehe hierzu Christian Meier, Res publica amissa. Eine Studie zu Verfassung und Geschichte der späten römischen Republik, 3. Aufl., Frankfurt am Main 1997; und im Anschluss daran bspw. Christoph Lundgreen, Regelkonflikte in der römischen Republik. Geltung und Gewichtung von Normen in politischen Entscheidungsprozessen (= Historia Einzelschriften 221), Stuttgart 2011.
3 Vgl. bspw. Jochen Bleicken, Der Begriff der Freiheit in der letzten Phase der Römischen Republik, in: Historische Zeitschrift 195 (1962), S. 1–20; Chaim Wirszubski, Libertas as a Political Idea at Rome during the Late Republic and Early Empire, Cambridge 1950.

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