Hexerei in den Medien – Konstruktion, Transfer, Rezeption, Teil II.

Hexerei in den Medien – Konstruktion, Transfer, Rezeption, Teil II.

Organisatoren
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart; Arbeitskreis Interdisziplinäre Hexenforschung (AKIH); Lehrstuhl Frühe Neuzeit, Universität des Saarlandes; Lehrstuhl Geschichtliche Landeskunde, Universität Trier
Ort
Hohenheim
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.02.2014 - 22.02.2014
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Von
Sarah Minor, Historisches Institut, Universität des Saarlandes

Frühneuzeitliche Hexereivorstellungen wurden durch den Aufschwung neuer medialer Kommunikationsformen zu Beginn des 16. Jahrhunderts und die gleichzeitige Verdichtung des Nachrichtenwesens beeinflusst. Die Medienwirkung hatte sich verändert und erreichte ein breiteres Publikum. Mit ihrer Themenwahl und -gestaltung riefen erstmals verbreitete Medien Nachahmer hervor und prägten die öffentliche Meinungsbildung. Zugleich wirft ihre zunehmende Dominanz die Frage des Umgangs mit neuen kommunikativen Möglichkeiten auf. Forschungslücken werden sichtbar, wenn die Wechselwirkungen zwischen Kreation, Diffusion und Wahrnehmung näher beleuchtet werden.

Den Faktoren Konstruktion, Transfer und Rezeption von Hexerei in den Medien widmete sich die diesjährige Tagung des Arbeitskreises interdisziplinärer Hexenforschung (AKIH) in Hohenheim/Stuttgart. Die Tagung wurde von der Akademie und Diözese Rottenburg-Stuttgart organisiert und ausgerichtet und von Wolfgang Behringer (Universität des Saarlandes) und Rita Voltmer (Universität Trier) geleitet. Das Thema der Tagung erwies sich in seinem Facettenreichtum bereits zum zweiten Mal als fruchtbarer Diskussionsgegenstand. Die Tagung bot vor allem Nachwuchsforschern die Gelegenheit ihre Arbeiten auf diesem Gebiet vorzustellen.

Die Entwicklung der kommunikativen Vernetzung durch den Ausbau des Postwesens und dessen Auswirkungen auf die Nachrichtenverbreitung wurden von Behringer einführend dargestellt. Gemeinsam mit Voltmer verdeutlichte er an Beispielen wie dem Flugblatt über die Hexenverbrennung in Derenburg (1555) und Heinrich Kramers Malleus Maleficarum (1486) die Lücken innerhalb der Transfergeschichte und den Mangel an Studien zu den Fragen wann, wo und wie Hexereivorstellungen weitergegeben, modifiziert und rezipiert wurden.

ABAIGÉAL WARFIELD (St. Andrews) konkretisierte in ihrem Vortrag „Fact and Fiction in Hexenzeitungen: ‚A terrifying truthful new report‘“ die Schnittstellen zwischen nachweisbaren historischen Begebenheiten und erfundenem Beiwerk in Berichten der Hexenzeitungen. Diese in der Mehrheit von sich selbst behauptenden neuen und wahren Berichte wurden von ihren Lesern durchaus Ernst genommen und bekräftigten Hexereivorstellungen unter den Zeitgenossen. In ihren Auswertungen ging Abaigéal Warfield den Fragen nach dem Ursprung der Berichte ebenso nach wie der Intention ihrer Verfasser und Verbreiter. Darin kam sie zu dem Ergebnis, dass es in den Berichten häufig zu einer Verschmelzung von Tatsachen und Fiktion kam und die Auswahl der verbreiteten Informationen im Wesentlichen von ökonomischen Faktoren beeinflusst wurde. Neben geringfügigen Änderungen kopierten die Herausgeber häufig voneinander. Von dieser Ausschmückung von Tatsachen in Flugblättern nahmen die entstehenden Periodika Abstand.

Im Vortrag „Der Hexensabbat. Ein Blick auf illustrierte Flugblätter“ thematisierte DORIS GRUBER (Graz) den Quellenwert frühneuzeitlicher Flugblätter für die Kunstgeschichte. Die zwischen 1500 und 1650 verbreiteten Flugblätter bestanden aus drei Teilen – Titel, Illustration und Textteil – und wurden als Handelswaren angeboten, die durch Aushängen und Besingen ihrer Inhalte ein breites Publikum erreichten. Exemplarisch stützte sich Doris Gruber auf die Auswertung vierer Blätter über den Hexensabbat, dessen Motivik sich qualitativ von den übrigen Darstellungen abhob und sich im 16. und 17. Jh. zusehends großer Beliebtheit erfreute. In der Bildanalyse ergab sich, dass sich die Grafiken auf Vorbilder beriefen, denen sie jedoch durch Abwandlung einen eigenständigen Charakter zu verleihen wussten. Ihren Neuinterpretationen gelang es wiederum selbst Nachfolgewerke zu beeinflussen. Doch auch Texte der Flugblätter bezogen sich aufeinander und wiesen zum Teil identische Passagen auf. Als Quellen liefern Flugblätter somit Informationen über andere Künstler und deren Werke sowie zu sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen ihrer Entstehung und Rezeption.

Wie weibliche religiöse Ideale das Entstehen von exklusionsgefährdeten Gruppen förderten, beschrieb MONIKA FROHNAPFEL (Mainz) am Beispiel der spanischen Inquisition. In ihrer Auswertung beruft sie sich im Sinne der historischen Diskursanalyse auf Aussagen, die sich in ähnlicher Form in den Prozessakten der Inquisition wiederholen und Annahmen über das Wahrnehmen religiöser Devianz erlauben. Der Mangel an politischer Einheit im Königreich Kastilien-Aràgon wurde durch Glaubenseinheit wettgemacht, die mithilfe der „staatlichen“ Inquisition gewahrt wurde. Eine Gefahr der Einheit drohte durch den sich seit den 1570er-Jahren verbreitenden Heiligenkult, der sich in zahlreichen Heiligenbiographien niederschlug und im 17. Jahrhundert viele weibliche Nachahmer fand. So standen die Geistlichen vor der Aufgabe die „wahren“ von den „falschen“ Mystikerinnen zu trennen. Aus den zugehörigen Verhörprotokollen wird ein Wissenstransfer auf mehreren Ebenen deutlich. Zum einen spielte das Zusammenleben auf engem Raum eine große Rolle, das eine Solidarität und gegenseitige Kontrolle hervorrief. Innerhalb dieser Gemeinschaft ist ein allgemeines Wissen über Zauberei, die Interessen der Inquisition und über Heiligkeit nachweisbar. Zur Fahndung kam es, wenn eine einzelne Person den Gemeinschaftsraum überschritt und eine Position einnahm, die ihr nicht zustand.

Über die Quellen zur Überlieferung von Hexereifällen in staatlichen, kommunalen und kirchlichen Archiven referierte WALTER RUMMEL (Speyer). Nach einer Einführung über die Tücken digitaler Recherchen und der dazu erforderlichen richtigen Anwendung von Suchparametern betonte er, dass die Kenntnis der Archivstrukturen und der landesgeschichtlichen Hintergründe wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Recherche im Archiv darstellen. Für einen klassischen auf ein Territorium bezogenen Forschungsansatz rät er zunächst die Hochgerichte des Territoriums zu ermitteln, bei heftigen Verfolgungen entstanden Verdächtigungs- und Besagungslisten, bei fehlenden Prozessakten könnten förmliche Protokollakten helfen, hinzuzuziehen sind des Weiteren Kostenabrechnungen. Als Hintergrundquellen nannte er chronikalische Überlieferungen und Mirakelbücher. Neben Hochgerichtsakten enthalten Unterlagen der Bußengerichtsbarkeit und der freiwilligen Gerichtsbarkeit Informationen. Auf zentraler Ebene sind die Akten des Hofrats und des obersten Hochgerichts, der Appellationsgerichtsbarkeit sowie der Ratsprotokolle beachtenswert. Weitere Quellen können Bittschriften und Finanzunterlagen sein. Ein Blick in thematisch verwandte Unterlagen zu Kompetenz- und Grenzstreitigkeiten, Herrschaftskonflikten im Falle einer Gemeinsherrschaft und eine Mitbeachtung der Nachbarterritorien, in denen nicht selten Hexereifälle thematisiert wurden, lohnt sich. Vorsicht ist geboten bei Sonderformen wie Hochgerichtsgemeinden, sowie bei Adel im Dienst des Landesherren, was zu verworrenen Überlieferungswegen beitragen kann. Die Reichskammergerichts- und Reichshofratsakten ermöglichen einen Blick über den lokalgeschichtlichen Rahmen. Seinen Beitrag rundete Walter Rummel mit einem Blick ins 19. und 20. Jahrhundert ab.

Der Aktualität des Themas widmete sich FELIX RIEDEL (Marburg) in seinem Beitrag „Film und Hexenjagd in Ghana“. Die Sichtbarmachung, dessen, was sonst unsichtbar bleibt, stellte er als Hauptintention der Medialisierung des Okkultem heraus. Der ihm zugrundliegende Medienbegriff umfasst angepasst an sein Untersuchungsland Ghana auch in oralen Gesellschaften anerkannte Medien wie Geistmedien und die Gerüchteküche. Anhand dreier Beispiele der Sichtbarmachung in Storybooks, Film und im Hühnerordal zeigte er den empirischen Charakter der Beweisführung auf, der bereits kennzeichnend für frühneuzeitliche Hexenprozesse war. In Storybooks, einer Form von Groschenliteratur, werden Hexen sichtbare Insignien wie Hörner zur Seite gestellt. Ihre Erzählungen verdeutlichen ein tiefes Misstrauen gegenüber Anderen und stellen Hexerei als omnipräsente Gefahr dar gegen die nur die Macht des individualisierten christlichen Glaubens hilft. Die Funktion der Sichtbarmachung wohnt auch filmischen Darstellungen inne. Sie stehen damit in direkter Traditionslinie des Traums, der als stärkstes Medium gilt. Das letzte Beispiel, das Ritual des Hühnerordals, dient gleichermaßen der Objektivierung, Rechtfertigung und Visualisierung. Zur Klärung der Sachlage überreichen die Angeklagten dem Priester ein Huhn. Der Priester schneidet diesem die Kehle durch und lässt anhand des Hühnertods die (Un-)schuld des Angeklagten für alle sichtbar werden. In seinen Beispielen überspitzte Riedel den Gegensatz zwischen Vernunft und Sichtbarmachung, der auch in westlichen Diskursen beobachtbar ist.

Die Ursprünge der guten Hexe in amerikanischen Filmproduktionen veranschaulichte WILLEM DE BLÉCOURTs (Amsterdam) Vortrag „American Witches on Screen: the Genealogy of the Good Witch“. Inspiriert von „Wizard of Oz“ prägte die Fernsehserie „Bewitched“ in den 1960er-Jahren mit ihrem Hauptcharakter Samantha spätere Produktionen wie unter anderem „Sabrina, the Teenage Witch“ (1996-2003) und „Charmed“ (1998-2006). Parallelen zum englischen Harry Potter finden sich in zahlreichen Bildern und Hintergrunddarstellungen, so verzichten beide Geschichten unter anderem auf eine übergeordnete Macht, thematisieren die Gegensätze zwischen Zauberern und Sterblichen und betonen, dass das einzige, was stärker als die Magie sei, die Liebe ist. Die Mischehe von Samantha, einer guten Hexe, und Darrin Stevens, einem Sterblichen, der nicht wünscht, dass sie ihre Zauberkräfte gebraucht, ist das Kernkonstrukt der Geschichte von „Bewitched“. Die Domestizierung von Samantha wird z.B. in „Charmed“ als Identitätsverlust und Unterwerfung durch den Mann problematisiert. Die in der amerikanischen Darstellung um ein Leben in Normalität bemühte gute Hexe, steht im Gegensatz zur britischen, die sich aus der Unterwerfung durch den Mann befreit. „Bewitched“ auf Domestizierung zu reduzieren ginge jedoch zu weit, viel mehr konnte Willem de Blécourt nachweisen, wie subtil die Serie lächerliche Gegensätze herausarbeitet und patriarchalische Ordnungen unterminiert.

Im Vortrag „Magie am Hof der Herzöge von Burgund“ arbeitete ANDREA BERLIN (Bochum) eine Zaubereianschuldigung gegen den Grafen Étampes, Johann von Burgund, auf, die trotz der Schwere der Vorwürfe nicht weiter geahndet wurde und keine Erwähnung in der burgundischen Chronistik fand. Informationen über das Vergehen des Grafen von Étampes, einem Cousin und Ziehsohn des Herzogs Philipps des Guten, der aufgrund der Unbeliebtheit des burgundischen Erben, Karls des Kühnen, als Thronfolger gehandelt wurde, enthalten die Prozessakten gegen einen Bediensteten des Grafen. Bei den Vernehmungen wurde deutlich, dass der Graf von Étampes mit zweien seiner Bediensteten Wachsfigurenmagie gegen Karl den Kühnen, Philipp den Guten und den französischen König Ludwig XI. praktiziert hatte (1463). Der Fall, der Teil eines politischen Machtkampfs war, verdeutlicht, die Anerkennung von Zauberei als eines von vielen Mitteln zur Macht. Anstatt eines Verfahrens gegen den Grafen von Étampes kam es zu einer Vertuschung durch Herzog Philipp den Guten, der zu seinem Sohn, Karl dem Kühnen, zu jenem Zeitpunkt ein schlechtes Verhältnis hatte. In der Chronistik weisen Belege daraufhin, dass man eine Informationssperre über den Fall verhängt hatte. Erst nach dem Tod Herzog Philipps wurde der Fall noch einmal zur Sprache gebracht, als Karl der Kühne als Souverän des Ordens vom Goldenen Vlies Johann von Burgund 1468 aus dem Orden ausschloss.

Vor dem Hintergrund einer starken Präsenz des Narrativen, der „Fiction in the Archives“, begriff RALF-PETER FUCHS (München) in seinem Vortrag „Das Spiel mit einem Konstrukt – Magie als Anspielung im gerichtlichen Prozess“ Prozessakten als Kommunikationsmedien. Anhand der Überlieferung von Reichskammergerichtsakten schilderte er die Bedingungen und die Schwierigkeiten der gerichtlichen Kommunikation. Anschaulich stellte er diese in zwei Injurienprozessen dar, in denen Magievorwürfe zur Sprache kamen, die nicht auf Vorwürfe der Hexerei hinausliefen, sondern auf volksmagische Praktiken (Wahrsagerei). Offensichtlich lag der Sinn solcher Sprachhandlungen darin, tentativ auf Magie anzuspielen, um Personen als leicht- und abergläubisch zu diskreditieren. An den Gerichten, die mit diesen beiden Fällen konfrontiert waren, scheiterte diese Strategie.

Den abschließenden Vortrag „Hexen in Innsbruck? Erzherzog Sigmund, Bischof Georg Golser und der Inquisitor Heinrich Kramer (1484-1486)“ hielt MANFRED TSCHAIKNER (Bregenz/Wien). Durch sein akribisches Quellenstudium konnte er in seinem Vortrag überzeugend historiographische Irrtümer um Heinrich Kramers Wirken in Tirol und Vorderösterreich aufdecken. So konstatierte er, dass geistliche Historiker des 19. Jahrhunderts die Mär in Umlauf setzten, der zu leichtgläubige Inquisitor sei ein Opfer der Geldgier, Intrigen und Ränke der landfremden Räte Erzherzog Sigmunds geworden, die den Innsbrucker Hexenprozess für ihre Zwecke zu nützen verstanden hätten. Ein weiteres Missverständnis bildet die Behauptung, die Tiroler Landstände hätten dagegen Widerstand geleistet. Durch seine Quellenstudien konnte Tschaikner hingegen nachweisen, dass der Landesfürst selbst die entscheidenden Schritte sowohl zur Einleitung als auch zur Beendigung der frühen Hexenverfolgung in seinem Territorium setzte. Mit seinem Beitrag bewies Tschaikner überzeugend, wie gewinnbringend es sein kann sich mit althergebrachten Lehrmeinungen kritisch auseinanderzusetzen und sie unter neuen Gesichtspunkten zu betrachten. Die mediale Selbstpräsentation Kramers mittels seines Malleus Malleficarum hatten die entscheidende Rolle Sigmunds durch Lobesreden vertuscht, belegen jedoch im Nachhinein wie bewusst Sachverhalte hier zum eigenen Vorteil neuinterpretiert wurden.

Ausgehend vom Abschlussbeitrag Manfred Tschaikners wurde in der angeregten Schlussdiskussion auf die Bedeutung älterer Studien verwiesen, deren Ergebnisse häufig zitiert wurden, jedoch dringend einer Überprüfung bedürfen. Die bereits eingehend von Behringer genannte Rezeption des Flugblattes 1555 ist hier ein eindrückliches Beispiel. In seiner häufigen Rezeption wurde die darauf erwähnte Herrschaft Derenburg nie hinterfragt und unkritisch rezitiert. Dass als Herrschaft eigentlich nur Regenstein infrage kommt, wurde in den zahlreichen Verweisen nicht berücksichtigt. Die Bedeutung einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Fiktion und Tatsachen, Hervorhebung und Weglassen von Informationen, sowie dem Transfer innerhalb der Medien konnte die Tagung in ihren Beiträgen unterstreichen. Eine Berücksichtigung der Rolle von Briefen, der Reiseliteratur und der Wirkung von musikalischen und theatralischen Darstellungen der Hexerei wurden als erweiterte Perspektive für die Arbeitstagung 2015 festgelegt.

Konferenzübersicht:

Abaigéal Warfield (St. Andrews), Fact and Fiction in Hexenzeitungen: ‚A Terrifying Truthful New Report‘

Doris Gruber (Graz), Der Hexensabbat. Ein Blick auf illustrierte Flugblätter

Monika Frohnapfel (Mainz), Exklusion im frühneuzeitlichen Spanien. Frauen vor der Spanischen Inquisition (1600-1650)

Walter Rummel (Speyer), Die Hexe im Archiv

Felix Riedel (Marburg), Film und Hexenjagd in Ghana

Willem de Blécourt (Amsterdam), American Witches on Screen: The Genealogy of the Good Witch

Andrea Berlin (Bochum), Magie am Hof der Herzöge von Burgund

Ralf-Peter Fuchs (München), Das Spiel mit einem Konstrukt – Magie als Anspielung im gerichtlichen Prozess

Manfred Tschaikner (Bregenz/Wien), Hexen In Innsbruck? Erzherzog Sigmund, Bischof Georg Golser und der Inquisitor Heinrich Kramer (1484-1486)


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