Buchpreis: Essay Kategorie Mittelalterliche Geschichte

Von
Harald Müller

Essay von Harald Müller, RWTH Aachen

Je fremder das Mittelalter, desto attraktiver. Was für Mittelalter-Jahrmärkte und historische Inszenierungen von Filmen, Krimis und Romanen gilt, trifft im Groben auch auf den diesjährigen Buchpreis von H-Soz-u-Kult zu. Es sind Titel über fremde Welten, die von der internationalen Jury besonders ausgezeichnet wurden: Johannes Frieds historisches Kultur-Kompendium, in dem das Mittelalter als eigenständige und doch für die abendländische Welt der Moderne unverzichtbar wegweisende Epoche entworfen wird; aus der Feder der amerikanischen Historikerin Natalie Zemon Davis die Geschichte eines andalusischen Muslims der Renaissance, nach Marokko vertrieben, in Rom getauft, ein Grenzgänger zwischen Europa und Afrika, zwischen Islam und Christentum, zwischen kultureller Annäherung und Distanz; schließlich eine Habilitationsschrift über Ehe und Eherecht in Früh- und Hochmittelalter – publiziert in Zeiten, in denen die öffentlich bekräftigte, dauerhafte Zweierbeziehung mit dem Signum des Auslaufmodells behaftet zu sein scheint. Das Mittelalter als staunenswerte Epoche.

Wie eng verwandt dürfen zwei Personen sein, die die Ehe eingehen wollen? Diese Frage wird heute nur bei wenigen Menschen brennendes Interesse entfachen. Im Mittelalter aber wurde die Eheverbindung unter Verwandten heftig diskutiert. Bruder und Schwester durften sicher nicht heiraten, Vetter und Cousine sollten nicht, aber bis zu welchem Punkt genau stand die Blutverwandtschaft dem Wunsch nach ehelicher Gemeinschaft nicht mehr im Wege? Schaubilder versuchten in grafischer Abstraktion Orientierung über den Grenzverlauf zu geben, doch im strikten Sinne versprach allein die Probe von 128 Vorfahren (2 hoch 7) verlässlichen Aufschluss. Undenkbar, dass mittelalterliche Brautleute weit vor der Erfindung der Personenstandarchive nur den Hauch einer Chance gehabt hätten, ihren stereo-individuellen Stammbaum so präzise zu entblättern. Ein Scheinproblem also? Eine religiöse Doktrin zwischen Realitätsferne und Zwangscharakter? Karl Ubl geht in seiner nunmehr preisgekrönten Tübinger Habilitationsschrift dieser Frage nach, ohne sich zu sehr in den wuchernden Detailbestimmungen und variierenden Zählweisen der Verwandtschaftsgrade zu verheddern. Seine Untersuchung verfolgt die Gesetzgebung zur Ehe zwischen Verwandten von der Spätantike bis in die Karolingerzeit und exkursartig darüber hinaus. Dies geschieht nicht mit alleinigem Fokus auf die Inzest-Bestimmungen. Die für den Titel gewählte parallel ordnende Formulierung „Inzestverbot und Gesetzgebung“ rückt gleichermaßen Funktionen und Mechanismen der gesellschaftlichen Normbildung in den Mittelpunkt und macht damit die Studie quer durch alle Epochen für jeden interessant, der sich mit Werte-Genese und Ausgrenzungshandlungen beschäftigt.

Ubl verfolgt die Ausformung einer Schwelle, über die ein heiratswilliges Paar hinweg schreiten musste, und zeigt im selben Atemzug, dass diese normative Hürde ein Spiegel zeitgenössischer sozialen Wertvorstellung ist. Auch wenn auf lange Sicht eine Verschärfung der Vorgaben zu beobachten ist, verlief die Entwicklung doch keineswegs als kontinuierliche Präzisierung. Schübe normativer Verdichtung sind um 500 und um 1000 zu beobachten; sie haben jeweils eigene Ursachen. Dabei griffen weltliche und kirchliche Gesetzgebung ineinander. Die kirchlichen Vorgaben waren schärfer, griffen über die Blutsverwandtschaft in die Schwiegerverwandtschaft und sogar in den Bereich der geistlichen Verwandtschaft, der Patenschaft, aus. Gleichwohl lässt sich entgegen mancher Forschermeinung kein Primat der Kirche beobachten, die dem Mittelalter in dieser Angelegenheit ihren Stempel aufdrückte. Dass die Ehe unter nahen Verwandten zum Inzest wurde, wird von Karl Ubl aber ausdrücklich als Werturteil der Gesamtgesellschaft aufgefasst, als explizit formuliertes soziales Selbstverständnis, das zur Bekräftigung und Orientierung in Normen gegossen wurde – im Wortsinne die Konstruktion eines Kapitalverbrechens.

Die Problematik von Ehe und Blutverwandtschaft zeigt sich als Beispiel par excellence für eine solche Werte-Normung: Sie betrifft die Grundfesten gesellschaftlicher Ordnung, lässt sich unter Hinweis auf göttliche Gebote von den weltlichen wie geistlichen Führungskräften zur Etablierung einer je eigenen Normenkompetenz einsetzen. Hier nun wird das Forscherinteresse am Inzestverbot auf die zeitgebundenen Wertvorstellungen und Anlässe für die Formulierung restriktiver Normen zurückgeführt. Nicht ohne Verblüffung lässt sich für den Übergang zwischen Spätantike und Mittelalter konstatieren, dass die theologischen Dimensionen, die der Materie gerne beigelegt werden, deutlich hinter andere Überlegungen zurücktraten: In einem sich auflösenden römischen Gesamtreich konnte nur das Verbot der Ehe unter Verwandten einen überregionalen Heiratsmarkt erzwingen und dadurch die Regionalisierung der Eliten verhindern. Politische Rationalität überstrahlte hier jeden moralischen Affekt, ohne jedoch unseren Vorstellungen von Vernunftordnung völlig zu entsprechen.

Die ratio ist auch ein dominierendes Thema in Johannes Frieds Mittelalter-Entwurf. Aus drei frühmittelalterlichen Wurzeln speist sich die Epoche. Sie gründen jeweils in der Antike und werden durch Symbolfiguren bezeichnet: die philosophische Gedankenwelt der Spätantike eines Boethius, die Theologie Gregors des Großen, schließlich die politische Gestaltungskraft des Frankenherrschers und ersten westlichen Kaisers Karl. Doch mit diesen „Großen“ war der Gipfel des Mittelalters eben nicht erreicht. Fried beleuchtet die vielfältigen und überaus dynamischen Entwicklungen dieses rund tausendjährigen Segments auf dem unendlichen Zeitstrahl und bedient sich dabei einer einprägsamen Mischung aus lebendiger Detailschilderung und kühnem analytischen Bogen. Schon das Inhaltsverzeichnis lässt erkennen, wo die Szenarien des Aufbruchs verortet sind: im Hochmittelalter mit Kreuzzügen, neuen Wissenschaften, erblühender Stadtkultur, gesellschaftlicher Mobilität. Das Recht wird nicht nur als Wissenschaft neu entdeckt, es beginnt die Ordnungsschemata zu formen und zu beherrschen. Der Vernunft wird ein eigenes Kapitel gewidmet, ihre historische Bedeutung durch die Licht-Metapher prägnant bestimmt. Manches mag das Mittelalter mit der Neuzeit verbinden, die Vernunft tut dies jedoch in besonderer Weise und über den viel berufenen intellektuellen Sperrgraben der Aufklärung hinweg.

Die Abschlussfrage des Buches liegt damit nahe: Kann ein von der Sonne der Vernunft beschienenes Mittelalter zu Recht als „finster“ gebrandmarkt werden? Man wird über diese Abschlussfrage und den antwortenden Epilog des Verfassers geteilter Meinung sein dürfen. Einerseits werden hier weit verbreitete Stereotypen in rational und rhetorisch überzeugender Form zurückgewiesen; solche Aufklärungsarbeit ist unverzichtbar. Andererseits gerät der gesamte vorgängige Text durch den Epilog in eine eigenwillige Position. Was mit großem Gewinn als Einführung in eine fremd erscheinende Epoche unserer europäischen Vergangenheit gelesen werden kann, wird in der Rückschau nun zum eloquenten Arsenal einer Verteidigungsschrift. Dabei ist unstrittig, dass die Rede vom finsteren Mittelalter weniger auf Sachkenntnis als auf Affekt beladener Selbstgewissheit des vermeintlich aufgeklärten Geistes beruht. Doch stellt sich die Frage, ob der Mediävist, der die Vernunft seiner Epoche so vehement betont und diese damit zumindest implizit mit den modernen Formen von Rationalität gleichsetzt, den mitunter auch anders gearteten damaligen Maßstäben von Vernunft nicht zu wenig Raum lässt; ob die Akzentuierung eines rationalen Mittelalters am Ende nicht doch die Rede (und Logik) vom unaufgeklärten, finsteren Mittelalter akzeptiert und der Epoche bestenfalls eine Dämmerung zu bescheren vermag.

Um die Frage von Identität und Alterität kreisen die Versuche, das Mittelalter zu verstehen oder verständlich zu machen, seit jeher. Eine allgültige Entscheidung der Frage steht aufgrund der faszinierenden Vielfalt dieser Epoche nicht zu erwarten, und sie tut auch nicht Not. Das „Siegertreppchen“ des diesjährigen Buchpreises beweist dies souverän, indem es sich dem fremden Mittelalter von drei völlig unterschiedlichen Seiten und in drei unterschiedlichen Formen nähert: Karl Ubl mit der gedanklichen Strenge einer wissenschaftlichen Qualifikationsschrift, Natalie Zemon Davis mit einer meisterlichen Personengeschichte, die teilweise die Spannung eines Abenteuerromans erzeugt, Johannes Fried im souveränen Überblick darüber, was die mittelalterliche Welt möglicherweise „im Innersten zusammenhält“.

Von der H-Soz-u-Kult Jury „Das Historische Buch 2009“ wurden in der Kategorie „Mittelalter“ folgende Titel auf die vorderen Rangplätze gewählt:

1. Ubl, Karl: Inzestverbot und Gesetzgebung. Die Konstruktion eines Verbrechens (300 - 1100), Berlin(u.a.): Gruyter 2008.

2. Fried, Johannes: Das Mittelalter. Geschichte und Kultur, München: C.H. Beck 2008. Rezension von Isabel Blumenroth ,in: H-Soz-u-Kult, 25.08.2009, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-3-156>.

3. Davis, Natalie Zemon: Leo Africanus. Ein Reisender zwischen Orient und Okzident. Berlin: Wagenbach 2008. Rezension von Annette Seitz, in: H-Soz-u-Kult, 13.10.2009, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id 19236>.

4. Ertl, Thomas: Seide, Pfeffer und Kanonen. Globalisierung im Mittelalter, Darmstadt: Primus Verlag 2008. Rezension von Juliane Schiel, in: H-Soz-u-Kult, 02.07.2008, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-3-006>.

5. Esch, Arnold: Landschaften der Frührenaissance. Auf Ausflug mit Pius II., München: C.H. Beck 2008.

Die Listen sowie detaillierte Angaben zur Jury und zum Verfahren können Sie auf dem Webserver von H-Soz-u-Kult <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/buchpreis> nachlesen.

Zitation
Buchpreis: Essay Kategorie Mittelalterliche Geschichte, In: H-Soz-Kult, 23.09.2009, <www.hsozkult.de/text/id/texte-1150>.
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