Verbotene Bilder, manipulierte Filme

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Titel
Verbotene Bilder, manipulierte Filme (I+II). Zur Edition der Zensurentscheidungen der Berliner Film-Oberprüfstelle aus den Jahren 1920 bis 1938.
Veröffentlicht durch
Deutsches Filminstitut: Frankfurt, DE <http://www.deutsches-filminstitut.de/>
Enthalten in
Von
Axel Jockwer

Verbotene Bilder, manipulierte Filme. Zur Online-Edition der Zensurentscheidungen der Berliner Film-Oberprüfstelle aus den Jahren 1920 bis 1938

Dem Deutsche Filminstitut (DIF) ist es in dreijähriger Projektarbeit (1997-2001) gelungen, eine außergewöhnliche Sammlung von digitalisierten Originaldokumenten zum Thema Filmzensur in Deutschland (1920 bis 1938) zusammenzustellen, die für die einfache Nutzung durch ein film- und rechtshistorisches Publikum im WWW aufbereitet wurden. Jene Sammlung auf dem Server des DIF steht allen Usern offen und bietet so einen beachtlichen Fundus für Historiker, Juristen und Medienwissenschaftler, die sich mit dem Wechselspiel zwischen Kino, Politik und Gesellschaft beschäftigen.

1) Filmzensur und Reichslichtspielgesetz

Mit dem Reichslichtspielgesetz (RLG) vom 29. Mai 1920 hatte der Gesetzgeber einen Schlussstrich unter die kurze zensurfreie Zeit nach dem Ende des Kaiserreichs gezogen. Das Misstrauen gegen das junge, sich auf dem Weg zur allgemeinen Akzeptanz und Ausdruck der Basiskultur der massendemokratischen Gesellschaft befindliche Medium Film war Anfang der 1920er Jahre noch sehr stark ausgeprägt.1 Eben erst dem Rummelplatzvergnügen entwachsen und immer noch mit dem Makel behaftet, das Vergnügen der kleinen Leute zu sein, hatte das Kino der Jahre 1919 und 1920 zudem auch noch durch entsprechende Produktionen des Genres "Sitten- und Aufklärungsfilm" die Gemüter der Moralwächter und Kulturmissionare aufs Heftigste erregt. Den bewegten Bildern sprach man einen ganz erheblichen direkten Bezug auf die soziale Wirklichkeit zu und vermutete daher stets katastrophale Folgen für ein imaginäres "Publikum".
Die Filmzensur in ihrer Eigenschaft als sozialethisches (noch nicht politisches) Instrument wurde 1920 reichsweit einheitlich institutionalisiert. War es vor 1918 noch Sache der mit Zensurbefugnissen ausgestatteten Ortspolizeibehörden gewesen, gegen "Schmutz und Schund" und für "Ruhe, Sicherheit und Ordnung" tätig zu werden, gründete man nun zwei überregional tätige Filmprüfstellen, die an den beiden großen Filmproduktionsstandorten Berlin und München beheimatet waren. Letztinstanzliche Behörde war die dem Innenministerium unterstehende Filmoberprüfstelle Berlin, die 1933 in die Abteilung V. "Film" des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) überführt wurde. Bis 1938 schließlich hatte sich die staatlich reglementierte und geförderte Filmproduktion des Dritten Reiches soweit entwickelt, dass das Nachzensurprinzip endgültig aufgegeben und die Filmoberprüfstelle aufgelöst werden konnte.
Mittels RLG konnten Vollverbote und Schnittauflagen ausgesprochen werden, wobei Produzenten, Verleihern und Landesbehörden ein Widerspruchsrecht zugestanden wurde. Neben einigen anderen Änderungen des RLG war das im Herbst 1931 beschlossene Interventionsrecht der Reichsregierung von besonderer Bedeutung, machte es die Rechtsprechung per Notverordnung doch mehr oder weniger zum Akt der (parteipolitisch motivierten) Willkür. Die Filmzensur trug inzwischen den Charakter eines explizit politischen Instruments, nachdem sie sich im Laufe der 1920er Jahre bereits immer mehr von der Geschmackszensur zur oft spekulativen, präventiv konzipierten Wirkungszensur entwickelt hatte.

2) Die Website

Die Projekt-Website auf dem Server des DIF bietet die Sammlung von insgesamt 7000 digitalisierten Originaldokumenten aus den Zensurgutachten der Berliner Filmoberprüfstelle für eine Auswahl von 890 Filmen, die über einen alphabethischen Index und eine Suchroutine erschlossen werden können.
Im Mittelpunkt stehen 30 exemplarisch ausgewählte Filme, deren Zensurverfahren sich über mehrere Instanzen hinzog und die Thematiken beinhalteten, die im RLG als potentielle Verbots- bzw. Schnittgründe formuliert waren: Innen- und Rechtspolitik, Auslandsbeziehungen, Religion (interkonfessionelle Auseinandersetzungen, Okkultismus und Spiritismus), Gewalt (Kriminalität), Medizin und Hygiene sowie Erotik. Hier findet sich reichlich Material zu bekannten und zeitgenössisch schwer umkämpften Filmen wie "Panzerkreuzer Potemkin" (1925) und "Im Westen nichts Neues" (1930), aber auch diverse "sittlich bedenkliche" Titel wie "Gesetz der Liebe" (1927), "Das gottlose Mädchen" (1928) und jene berühmte Huldigung an die Nacktheit namens "Wege zu Kraft und Schönheit" (1925). Wie sehr Filme die Gemüter von Konfessionen und Lokalpatrioten erhitzen konnten, zeigen die Beispiele "Luther" (1927) und "Ludwig der Zweite, König von Bayern" (1929).
Die Materialsammlungen zu jenen "repräsentativen Fällen" sind sehr umfangreich und hervorragend aufbereitet. Der jeweils einer zeitgenössischen Filmzeitschrift entnommenen Inhaltsangabe steht neben der kurzen Filmographie und einer Reihe von Fotos und Pressestimmen die komplette Sammlung der Zensurgutachten und -entscheidungen zur Seite. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eingescannte und im PDF-Format präsentierte Originaldokumente. Die Verwendung von PDF-Dateien für Pressematerial, Fotosammlungen und Aktenbestand erscheint durchaus praktikabel, da so ein Ausdruck und eine lokale, einheitliche Archivierung sehr einfach möglich wird. Die Benutzungshinweise für den Umgang mit Adobe-PDF sind leicht einsehbar und ausführlich, außerdem gehört der Umgang mit jenem Dateityp inzwischen zum Standard. Andererseits begrenzt die Selbstbeschränkung auf PDF die multimedialen Möglichkeiten, wobei sich bei dem einen oder anderen Film sicherlich eine kurze Videosequenz angeboten hätte.
Besagte 30 Filme sind Teil einer Sammlung von 890 Filmen, bei denen die Berliner Oberfilmprüfstelle tätig geworden ist. Ein Klick auf den Link "Alle Zensurentscheidungen im Überblick" auf der Startseite führt zu einer Suchmaske, zudem integriert sich am Fuß der Seite ein Frame mit dem alphabetischen Index, dessen Existenz man allerdings erst auf den zweiten oder gar dritten Blick gewahr wird. Problematisch ist, dass die Suchroutine alle Webseiten des DIF durchkämmt, eine Recherche über Suchfunktion und Index also gar nicht deckungsgleiche Ergebnisse liefern kann. Ein Beispiel: Eine Suche nach dem Film "Glückskinder" (1936) erbringt vier Verweise auf DIF-Seiten, die sich mit dem Regisseur Paul Martin beschäftigen, sowie einen Link zur Verleihliste des DIF. Unter dem Buchstaben "G" im Index findet man keinen Verweis auf "Glückskinder", da hierzu scheinbar keine Zensurgutachten vorliegen. Ein anderes Beispiel: Recherchiert man unter "B", lassen sich unter anderem Zensurinformationen über den Film "Blondes Gift" (1919) anfordern. Eine Eingabe des Titels in die Suchmaske ergibt dagegen keinen Treffer, da über diesen Film scheinbar keine weiteren Seiten im DIF-Bestand vorliegen. Ärgerlich ist, dass auf diese Unterschiede nicht hingewiesen wird. Stattdessen heißt es: "Hier finden Sie einen Überblick über alle Filme, zu denen Gutachten der Film-Oberprüfstelle vorliegen. Sie können über die Suchmaschine (alle Titel und Titelvarianten) oder über den Index unten (die derutschen [!] Verleihtitel) recherchieren." Die Verwirrung wird perfekt, folgt man im unteren Index-Frame dem Link "Menü", das auf ein sich "im Aufbau befindliches" Verzeichnis aller Filme verweist, zu denen das DIF online Informationen bereitstellt. Der Zugriff soll künftig scheinbar möglich sein über 1) Filmtitel, 2) Personen und 3) Gattungen. Variante 1) führt zwar zu einem alphabetischen Index, die Verknüpfungen laufen jedoch aufgrund eines Frameset-Problems ins Leere (es sei denn, man öffnet sie von Hand in einem neuen Fenster), Variante 2) beschert eine Menge an Biographien, während sich hinter der angekündigten Gattungsordnung neben einem Kulturfilm, zwei Werbe- und zwei Trickfilmen endlich eine lange Liste mit Spielfilmen von A bis Z verbirgt.
Als Teil des Projektes gilt neben dem statischen (also leider nicht datenbankbasierten) Materialbestand ein "Forum", in dem laut den Betreibern der Website den Usern die Möglichkeit offeriert werde, Anregung und Kritik zu formulieren sowie das Thema zu diskutieren. Die Beiträge sollen über ein Mail-Formular versandt werden und würden dann "an einem Webboard veröffentlicht". Leider funktioniert weder das Formular noch ist irgendein Link auf jenes ominöse "Webboard" auffindbar.
Mit den technischen und konzeptionellen Schwierigkeiten wird eine Menge medienspezifisches Potential verschenkt. Die Benutzerführung ist irreführend und unbedingt verbesserungsbedürftig. Es wäre sicherlich von Vorteil, wenn die Autoren deutlich machen würden, dass jenes Projekt scheinbar abgeschlossen ist und weitere Arbeiten bzw. Korrekturen wohl nicht geplant sind. Ein Hinweis auf die "letzte Aktualisierung" o.ä. fehlt leider, ebenso erschließt sich durch ein fehlendes Projekt-spezifisches Impressum lediglich aus der Kontaktmailadresse, dass Jürgen Keiper der Ansprechpartner für die Projekt-Site ist bzw. war.

3) Fazit

Trotz der mannigfaltigen technischen Mängel glänzt die Site inhaltlich mit einer wirklich brauchbaren Materialsammlung, die die Entwicklung der Zensurpraxis im Deutschen Reich an Beispielen vor Augen führt und so für die individuelle wissenschaftliche Arbeit fruchtbar gemacht werden kann. Insbesondere die umfangreich dokumentierten 30 "Fälle" präsentieren sich sehr elaboriert, zudem hier die Technik mitspielt. Hervorragend sind die für das Projekt zentralen Texte, insbesondere die Einführung von Ursula von Keitz zu Theorie und Praxis der Filmprüfung in Deutschland. Auch der Aufsatz von Christine Kopf über die Weimarer Filmzensur, der auf dem COLLATE-Server liegt, gibt einen guten Überblick. Sinnvoll ist ebenfalls die sorgsam geordnete Literaturliste zum Thema Filmzensur, die lobenswerter Weise auch auf zwei TV-Dokumentationen verweist, sowie die kommentierte Linkliste.

Anmerkungen
1 Vgl. zu diesem Themenkomplex Kaspar Maase: Grenzenloses Vergnügen. Der Aufstieg der Massenkultur 1850-1970, Frankfurt (M) 1997.

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