Abschlusstagung des Projekts: Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975

Abschlusstagung des Projekts: Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975

Organisatoren
Landesarchiv Baden-Württemberg
Ort
Stuttgart
Land
Deutschland
Vom - Bis
17.10.2018 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Lena Künzle, Center for Medical Humanities, Universität Zürich

Schläge, Missbrauch und Missachtung gehörten in vielen Kinderheimen der Bundesrepublik Deutschland in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Alltag. Die autoritäre Anstaltserziehung wurde von Teilen des Heimpersonals bis weit in die 1970er-Jahre praktiziert.1 In Folge der so genannten „Heimkampagne“ des Jahres 1968 wurde dem Thema Heimerziehung in der westdeutschen Öffentlichkeit wachsende Aufmerksamkeit gewidmet, was in der Folge zu tiefgreifenden Reformen führte. Ausgehend von der Stellungnahme des „Runden Tisches Heimerziehung“ auf Bundesebene hat der Landtag von Baden-Württemberg im Oktober 2011 das große Leid ehemaliger Heimkinder anerkannt. Den Archiven kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle bei der Recherche nach einschlägigen Informationen und der Wahrung sowie Sicherung noch vorhandener Akten aus dieser Zeit zu. Über sechs Jahre hat das Landesarchiv Baden-Württemberg ehemalige Heimkinder bei der Suche nach Spuren ihrer Vergangenheit begleitet und mit seinem Wissen unterstützt. In dem vom Ministerium für Soziales und Integration geförderten Projekt „Archivrecherchen und historische Aufarbeitung der Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 in Baden-Württemberg“ wurde umfangreiches Quellenmaterial ausgewertet und wertvolle Erkenntnisse über die Schicksale von Heimkindern im Untersuchungszeitraum gewonnen. Damit wurde auch eine wichtige Basis für die weitere Erforschung und Aufarbeitung des Themenfeldes Heimerziehung geschaffen. Bei der Präsentation der Ergebnisse des nach sechs Jahren abgeschlossenen Projekts in Stuttgart wurde die Funktion der Archive im Kontext der historischen Aufarbeitung in den Fokus genommen und diskutiert.2

In seiner Begrüßung stellte der Präsident des Landesarchiv Baden-Württemberg GERALD MAIER (Stuttgart) den eingangs erläuterten Kontext der Archivarbeit vor und betonte, dass bisher über 1.700 ehemaligen Heimkindern bei der Aufarbeitung ihrer Biografie geholfen werden konnte. Die Kernaufgaben des Projekts basierten auf drei Säulen: 1. Biografische Recherchen für die Betroffenen unter Zuhilfenahme von Archivgut und anderen Verwaltungsunterlagen; 2. Wissenschaftliche Aufarbeitung durch Analyse der Ergebnisse; 3. Nutzbarmachung der Bestände des Landesarchiv Baden-Württemberg durch archivische Hilfsmittel.3

Vom Verlauf und den Perspektiven des Projekts berichtete CHRISTIAN KEITEL (Stuttgart). Laut seinen Ausführungen nahm das Projekt bereits 2011 mit ersten Vorgesprächen seinen Anfang und kam in diesem Jahr zu einem Abschluss. Doch dabei werde es laut Keitel nicht bleiben. Die Ergebnisse lieferten zahlreiche neue Impulse für das Folgeprojekt „Archiv- und Informationsrecherchen für ehemalige Heimkinder in Baden-Württemberg 1949 bis 1975, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise der Psychiatrie untergebracht waren“. Es eröffnen sich weitere Forschungsansätze, beispielsweise im Bereich Genderforschung. Zukünftige Forschungen sollten des Weiteren ehemalige Heimkinder nicht einzig aus einer Opferperspektive betrachten, sondern danach fragen, ob es kontrastierende Fälle gebe. Auch alternative Typologien von Heimen seien aus der Perspektive Keitels untersuchungswürdig. Der Forschungsstand zeige vor allem Heimtypologien, die anhand der Trägerschaft strukturiert seien. Forschungsrelevant seien laut Keitel jedoch auch andere Kriterien, wie beispielsweise die Größe der Institution. Interessant sei zudem die Frage, ob sich in den gegenwärtigen Forschungen Narrative zeigen würden, die an den tatsächlichen Zuständen in den damaligen Heimen vorbeigingen. An diese Frage knüpften weitere an: Wie wirkten die Narrative durch die Akten hindurch? Welche Begrifflichkeiten wurden in den Akten verwendet? Gibt es durch die Ersetzung von damaligen Begriffen durch zeitgemäße Termini inhaltliche Verschiebungen? Aus dem Blickwinkel von Keitel ergeben sich entsprechend neue zahlreiche Forschungsperspektiven aus den Ergebnissen des Projekts.

NASTASJA PILZ (Stuttgart) referierte zu den Ergebnissen des Projekts „Heimerziehung in Baden Württemberg 1949 bis 1975“. Sie erläuterte, dass sie in der Zeit ihrer Forschungen 620 ehemalige Heimkinder über Gespräche und Briefe kennengelernt habe und unterschied dabei drei Gruppen: Eine erste Gruppe, die ihren Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung im Rahmen des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ durch Aktenbelegung einforderte.4 Eine zweite Gruppe, die ihre Akten in einen öffentlichen Kontext zu bringen wünschte mit der Intention, erfahrenes Leid sichtbar zu machen und eine dritte Gruppe, die ihre Unterlagen unter Verschluss wissen wollte. Der Aktenzugang habe sich dabei laut Pilz nicht immer als einfach herausgestellt. Die Projektmitarbeiter/innen seien teilweise mit großen Schwierigkeiten (etwa beim Auffinden der Unterlagen oder mit nicht kooperierenden Institutionen) konfrontiert gewesen; trotzdem erhielten sie bei über 70 Prozent der Anfragen Aktenmaterial. Zu den Ergebnissen der Studie schlussfolgerte die Referentin, dass sich im Laufe der Zeit die Heimaufenthaltsdauer der Patienten nicht verkürzt habe. Die Thematik Gewalt in Kinderheimen sprach sie an. Datenbasis ihrer Auswertung war eine Auswahlgruppe von 400 ehemaligen Heimkindern. Sie erläuterte, dass insbesondere männliche Personen von physischen Gewalterlebnissen berichteten. Bei psychischen Gewalterfahrungen habe sich die geschlechtsspezifische Ausprägung die Waage gehalten. Erwähnenswert in ihren Ausführungen ist insbesondere der Befund, dass ein verschwindend kleiner Teil der Betroffenen von positiven Heimerfahrungen erzählt habe. Zudem könne ein Zusammenhang zwischen der Isoliertheit des Heims und dem Anteil negativer Erfahrungen in Heimen aufgezeigt werden: Je isolierter ein Heim, desto negativere Erfahrungen seien konstatiert worden. Zur Verhinderung von Gewaltübergriffen gegenüber Heimkindern seien keine Maßnahmen eingeleitet worden und Gewaltakte hätten in den Akten keine Erwähnung gefunden. Pilz begründet ersteres mit fehlenden Ressourcen der Jugendfürsorge. Laut der Referentin habe es bei den zuständigen Behörden einen prekären Personalmangel gegeben, wodurch Dienstbesuche zur Kontrolle der Strukturen in Kinderheimen nicht wahrgenommen werden konnten. Dies habe unter anderem dazu geführt, dass keine Heimschließungen erlassen worden seien, obwohl die Aufsichtsbehörde von Gewaltanwendungen gegenüber Heimkindern gewusst habe. Richtungsweisend bei der vorgetragenen Studie von Pilz ist die Erkenntnis, dass Gewalt in den häufigsten Fällen nicht vom Heimpersonal ausgeübt worden sei, sondern vielmehr von Dritten. Diese seien „Wohltäter“, „Freunde“ der Familie oder „Förderer“ gewesen. Des Weiteren seien es aber auch Personen aus dem landwirtschaftlichen Bereich gewesen, da Heimkinder oftmals dort untergebracht wurden.

In der anschließenden Plenumsdiskussion plädierte Pilz dafür, dass nicht einzig der Inhalt von Akten Untersuchungsgegenstand der gegenwärtigen Forschung sein dürfe. Vielmehr stünden aus der Perspektive der Betroffenen zwei andere Fragen im Zentrum: Warum bin ich im Heim? Wer waren meine Eltern? Wissenschaftliche Forschungen müssten ebenfalls Relevanzsetzungen der Beforschten in ihre Untersuchungen miteinbeziehen.

Als politischer Vertreter kam MANNE LUCHA (Stuttgart), Minister für Soziales und Integration zu Wort, nachdem er von den anwesenden Medien ausführlich befragt wurde. In seiner Rede sprach er davon, dass „die Wahrheit ans Licht“ gebracht werden müsse. Damit bezog er sich auf die Sichtbarmachung des Unrechts und Leids, das ehemaligen Heimkindern wiederfahren ist. Das Landesarchiv Baden-Württemberg habe hier gute Arbeit geleistet. Die Ergebnisse würden in die Arbeit des Sozialministeriums einfließen. Als Resultat sei bereits ein neues Referat «Jugendschutz» beim Ministerium eingerichtet worden. Zum Schluss seiner Ausführungen fügte er eine Entschuldigung gegenüber ehemaligen Heimkindern an, von denen einige auch an der Abschlusstagung teilnahmen.

NORA WOHLFARTH (Stuttgart) nahm die Thematik von sexualisierter Gewalt in baden-württembergischen Kinderheimen auf. Sie widmete sich der Frage „Wie konnte so etwas passieren?“ Um einen aktuellen Bezug herzustellen, verwies sie auf das in den Medien diskutierte Beispiel der sexuellen Missbräuche bei den Regensburger Domspatzen. Sie erläuterte, dass die Toleranz gegenüber sexuellem Missbrauch im historischen Kontext betrachtet werden müsse. So sei heute bezüglich sexualisierter Gewalt viel weniger Toleranz vorhanden als noch in früheren Zeiten. Dies habe sich unter anderem darin gezeigt, dass sexuelle Übergriffe an Heimkindern in den Akten kaum dokumentiert gewesen seien. Finde sexualisierte Gewalt Eingang in Akten, so in einer stark verharmlosenden Sprache. Aufgrund solcher Verharmlosungen und fehlender Akteneinträge gebe es eine große Dunkelziffer von den tatsächlichen Opfern sexuellen Missbrauchs in Kinderheimen. Wohlfarth erläuterte, dass mehr Männer von sexuellem Missbrauch berichtet hätten als Frauen. Sie äußerte zudem ihre Skepsis gegenüber der Annahme, dass fast nur Männer die Täter seien. Eindeutig ist laut der Referentin, dass es für die Täter geringe Konsequenzen für ihr Vergehen gab, da in den meisten Fällen ein sogenanntes „victim-blaming“ stattgefunden habe, eine Umkehrung der Rolle von Täter und Opfer. Die Verantwortung für den Missbrauch sei dem Opfer angelastet worden. Hinzu komme der Umstand, dass die Heimkinder in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Peinigern gestanden hätten und sich kaum zur Wehr hätten setzen können. In ihrem Fazit sprach sich Wohlfarth dafür aus, dem verwendeten Ausdrucksstil in der vergangenen sowie gegenwärtigen Aktenführung größere Relevanz zuzusprechen. Historische Begrifflichkeiten sollten durch Gespräche mit Betroffenen inhaltlich gefüllt werden. Sie plädierte zudem dafür, dass die Verantwortung von sexualisierter Gewalt in den Strukturen gesucht werden müsse und nicht bei den Opfern.
Im Vortrag von SIGLIND EHINGER (Stuttgart) wurde zu Beginn betont, dass eine große Dankbarkeit von ehemaligen Heimkindern gegenüber den Archivaren bestehe, die ihnen zur Akteneinsicht verholfen haben. Ein besonders großes Interesse seitens Forschenden bestehe am Fotografiebestand des landeskirchlichen Archivs sowie den Praktikantenberichten, die ihre Erfahrungen in der Diakonie festgehalten haben. Diese Berichte seien sehr kritisch gehalten. Sie erzählten von einer Unantastbarkeit der Heimleitung, ihrer Insuffizienz und der Ohnmacht der Praktikanten, an den Missständen nichts ändern zu können, sondern Teil des Systems sein zu müssen.

Die abschließende Podiumsdiskussion zentrierte die Frage, wie eine Aufarbeitung gelingen könne. Resümierend fasste Nastasja Pilz eine gelungene Aufarbeitung als funktionierende Zusammenarbeit von Heimen und Behörden zusammen. Die Wissenschaftlerin erklärte, dass in vielen Institutionen eine Unwissenheit über die aktuelle Rechtslage zur Akteneinsicht bestehe. Es sei unklar, inwiefern ehemalige Heimkinder Akteneinsicht nehmen dürften. Verschiedene Diskutanten lobten die Arbeit der Anlaufstelle für Betroffene, die Hilfestellung durch Beratung geboten habe und äußerten ihre Bedenken gegenüber der Schließung dieser Institution. Auch hinsichtlich der „Projektstelle Heimerziehung“ wurde von verschiedenen Seiten angemahnt, die Aktenbeschaffung für die Betroffenen nicht den Einrichtungen selbst zu überlassen. Vielmehr solle das Landesarchiv Baden-Württemberg beim Zugang zu den Akten behilflich sein.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Aufarbeitung der historischen Heimerziehung gelang den Veranstaltern eine Tagung zu der bezüglich der Rolle der Archive und deren Funktion einiges gelernt werden konnte; Archive bieten Hilfestellungen für ehemalige Heimkinder an, Akteneinsicht zu erlangen. In diesem Kontext fungieren Archive als „Dienstleister“. Sie sind jedoch, wie die Tagung erfolgreich gezeigt hat, viel mehr als das. Als Institutionen „archivierten Wissens“ sind sie Bestandteil davon, wie Geschichte in der Gegenwart geschrieben wird. Zentral dabei ist die von den Podiumsteilnehmern formulierte Erkenntnis, dass Forschende durch Aktenrecherchen zu anderen Erkenntnissen gelangen können als Wissenschaftler, die sich mit Interviews befassen. Für zukünftige Forschungen spricht aufgrund dieser Diskrepanz eine methodische Vorgehensweise, die eine Aktensicht sowie Wahrnehmungen von Betroffenen in den Fokus nimmt und dadurch gewährleistet, dass Expertenwissen nicht lediglich repliziert, sondern die Perspektive der Betroffenen in den Diskurs um die historische Heimerziehung einbezogen wird.

Konferenzübersicht:

Gerald Maier (Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart): Begrüßung

Christian Keitel (Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart): Vor der zweiten Runde zur Geschichte der Heimerziehung

Nastasja Pilz (Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart): Ergebnisse des Projekts „Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975“

Manne Lucha (Ministerium Soziales und Integration Baden-Württemberg, Stuttgart): Grusswort

Nora Wohlfarth (Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart): Sexualisierte Gewalt in baden-württembergischen Kinderheimen

Siglind Ehinger (Landeskirchliches Archiv Stuttgart): Archivische Arbeit im Kontext der Diakonie und konfessioneller Heimerziehung

Podiumsdiskussion
Wie kann Aufarbeitung gelingen?
Moderation: Christian Keitel (Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart)
Teilnehmende: Nastasja Pilz (Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart) / Beat Gnädinger (Staatsarchiv Zürich) / Margret Kraul (Georg-August-Universität Göttingen) / Uwe Kaminsky (Ruhr Universität Bochum)

Anmerkungen:
1Vgl. Manfred Kappeler, Die klassische autoritäre Anstaltserziehung der 50er, 60er und 70er-Jahre, in: Schriften des Hessischen Landtags 13 (2011), S. 25-27, hier S. 25.
2Vgl. Landesarchiv Baden-Württemberg, Abschlusstagung des Projekts Heimerziehung. Gelungene Aufarbeitung? Bilanz des Projekts „Heimerziehung 1949-1975“, https://www.landesarchiv-bw.de/web/63806 (01.11.2018).
3Im Rahmen des Projekts Heimerziehung wurden als Teil der historischen Aufarbeitung und wissenschaftlichen Analyse zwei Sammelwerke herausgebracht: Nastasja Pilz / Nadine Seidu / Christian Keitel (Hrsg.), Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949–1975, Stuttgart 2015; Christian Keitel / Nastasja Pilz / Nora Wohlfarth (Hrsg.), Aufarbeiten im Archiv. Beiträge zur Heimerziehung in der baden-württembergischen Nachkriegszeit, Stuttgart 2018; Die erste Publikation war der Begleitband der zeitgleich der Öffentlichkeit präsentierten Wanderausstellung „Verwahrlost und gefährdet? Heimerziehung in Baden-Württemberg 1949-1975“, die mindestens bis 2019 an verschiedenen Stationen in Deutschland zu besichtigen ist. An Hilfsmitteln wurde ein spezieller Rechercheführer zur Suche in den Archivbeständen und ein Verzeichnis aller Heime in Baden-Württemberg geschaffen: https://www.landesarchiv-bw.de/web/61056 (12.11.2018).
4Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949-1975“ entstanden, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde. Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland im vorgenannten Zeitraum Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, dem konnte Unterstützung gewährt werden. Bis Ende 2014 konnten betroffene ehemalige Heimkinder ihre Ansprüche bei Ihrer zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Vgl. Fonds Heimerziehung, Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949-1975, https://www.fonds-heimerziehung.de/ (01.11.2018).


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