Das Burgenland als rechtlicher Zwischenraum

Das Burgenland als rechtlicher Zwischenraum

Veranstalter
Dr.in Kamila Staudigl-Ciechowicz, LL.M., Institut für Rechts-und Verfassungsgeschichte, Univ. Wien; Prof. Martin Löhnig, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht, Univ. Regensburg
Veranstaltungsort
Landtag des Bundeslandes Burgenland
Gefördert durch
Universität Wien
PLZ
7000
Ort
Eisenstadt
Land
Austria
Findet statt
In Präsenz
Vom - Bis
20.02.2023 - 21.02.2023
Von
Martin Löhnig, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Regensburg

Im Jahr 1921 wurde das westungarische deutschsprachige Siedlungsgebiet als Burgenland in die Republik Österreich eingegliedert. Dabei blieb, wie das Burgenlandgesetz ausdrücklich anordnete, das in diesem Gebiet geltende ungarische Recht zunächst in Kraft. Das Burgenland bildete in dieser Zeit also gleichsam einen Raum zwischen österreichischem und ungarischem Recht.

Das Burgenland als rechtlicher Zwischenraum

Im Jahr 1921 wurde das westungarische deutschsprachige Siedlungsgebiet als Burgenland in die Republik Österreich eingegliedert. Dabei blieb, wie das Burgenlandgesetz ausdrücklich anordnete, das in diesem Gebiet geltende ungarische Recht zunächst in Kraft. Eine Rechtsangleichung kann allenfalls im Zuge der Rechtspraxis stattgefunden haben. Das Burgenland bildete in dieser Zeit also gleichsam einen Raum zwischen österreichischem und ungarischem Recht. Alsbald begann jedoch schrittweise ein weitreichender Rechtsangleichungsprozeß an die gesamtösterreichische Rechtsordnung. Prominente Ausnahmen waren allerdings das Eherecht und das Grundbuchrecht. Im Rahmen einer Tagung möchten wir diesen rechtlichen Zwischenraum erkunden.

Programm

20. 02. 2023, 14.00

- Eröffnung und Grußworte
- Thomas Olechowski (Wien): Das Burgenland, die Pariser Vororteverträge und das Vendiger Protokoll
- Kamila Staudigl-Ciechowicz (Wien/Regensburg): Ungarisches Recht - Burgenländisches Recht - Österreichisches Recht? Zwischen Rechtspartikularismus und Rechtsübernahme am Beispiel des Strafrechtes
- Gabor Hamza (Budapest): Zur Fortgeltung der Regeln der Iudexcuralkonferenz im Burgenland
- Kinga Beliznai (Budapest): „Vielleicht die einzige gute Sache”. Die Fortgeltung des ungarischen Eherechts im Burgenland nach 1921
- Gerald Kohl (Wien)/Raphael Kaplan (Eisenstadt): Probleme des Grundbuchsrechts im Burgenland

21. 02. 2023, 09.00

- Attila Barna (Györ): Wandel der Öffentlichen Verwaltung in der Zwischenkriegszeit in Burgenland und in West-Ungarn
- Ilse Reiter-Zatloukal (Wien): Heimatrecht und Staatsbürgerschaft im Burgenland
- Christian Neschwara (Wien): Notariatsrecht und Notare im Burgenland 1922/23
- Franz Esterházy (München): Fürst Dr. Paul Esterhazy von Galantha (1901–1989) – Erbrecht und Erbfolge im 20. und 21. Jahrhundert
- Ondřej Horák (Brno): Die Rolle des ungarischen Zivilrechts bei der Rechtsvereinheitlichung in der Tschechoslowakei oder was Österreich vom burgenländisch-ungarischen Recht hätten lernen können
- Martin Löhnig (Regensburg): Schlusswort
- Abschlussdiskussion

Kontakt

kamila.staudigl-ciechowicz@univie.ac.at
martin.loehnig@ur.de