I. Eschebach (Hrsg.): Homophobie und Devianz

Cover
Titel
Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität im Nationalsozialismus


Herausgeber
Eschebach, Insa
Reihe
Forschungsbeiträge und Materialien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Bd. 6
Erschienen
Berlin 2012: Metropol Verlag
Anzahl Seiten
208 S.
Preis
19,00 €
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Stefan Micheler, Hamburg

Der von Insa Eschebach herausgegebene Sammelband, der in Zusammenhang mit dem Workshop „Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Nationalsozialismus“ im Oktober 2010 in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück entstanden ist, umfasst neben Einleitung und Grußwort elf Beiträge von neun AutorInnen, die überwiegend in Berlin leben, arbeiten und forschen. Der Band ist in drei Hauptkapitel gegliedert, die die normative Ebene, die Situation in den Lagern und die Erinnerungskultur nach 1945 in den Mittelpunkt stellen.

Die Tagung stand unter dem Eindruck der nach wie vor anhaltenden Debatte über das 2008 eingeweihte Denkmal der Bundesrepublik Deutschland für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, das im Berliner Tiergarten gegenüber dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas steht und dieses zitiert. Stefanie Endlich und Corinna Tomberger zeichnen in ihren Beiträgen die seit 2006 geführten Auseinandersetzungen nach. Dabei geht es um die Frage, ob und wie das realisierte Denkmal sowohl an die Verfolgung homosexueller Männer als auch an die Verfolgung homosexueller Frauen während der NS-Diktatur erinnern soll und kann und darüber hinaus die „Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindlichkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen“1 kann, wie dies in einem Bundestagsbeschluss zur Errichtung eines nationalen Denkmals von 2003 gefordert wird. Einerseits kritisieren insbesondere lesbische Frauen den Umstand, dass das Mahnmal in Form einer schief stehenden Stele mittels einer Video-Installation, die zwei sich küssende Männer zeigt, nur an die Verfolgung homosexueller Männer erinnere, während insbesondere schwule Männer darauf verweisen, dass es erhebliche Unterschiede zwischen der systematischen Verfolgung und Ermordung homosexueller Männer und der Diskriminierung lesbischer Frauen während der NS-Zeit gebe und daher ein „gleichberechtigtes Gedenken“ unangemessen sei. In dem Konflikt haben 2010 verschiedene HistorikerInnen, darunter LeiterInnen von KZ-Gedenkstätten, die Herausgeberin und drei Autoren des vorliegenden Sammelbandes, in einem offenen Brief an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vor dem Hintergrund, dass die ursprüngliche Video-Installation im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs durch eine geschlechtergerechtere ersetzt werden soll, Stellung bezogen. Sie fordern, „leichtfertige und historisch nicht zu vertretende Gleichsetzungen“ der Verfolgung homosexueller Männer und homosexueller Frauen nicht zuzulassen, weil diese zur „Verzerrung und Verfälschung der Geschichte wie des Andenkens an die Verfolgten“ führten, „die wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen“ sei.2

Stefanie Endlich und Corinna Tomberger referieren diese Ereignisse der jüngsten deutschen Zeitgeschichte ähnlich. Endlich betrachtet in ihrem Beitrag „Das Berliner Homosexuellen-Denkmal: Kontext, Erwartungen und die Debatte um den Videofilm“ darüber hinaus die Geschichte der Auseinandersetzung um das Denkmal im Kontext der Gedenkkultur allgemein und in Bezug auf Homosexuelle im Besonderen. Sie verweist auf andere Denkmäler oder Gedenktafeln in Deutschland und in anderen Ländern, skizziert den Wettbewerb um den Entwurf und dokumentiert andere Entwürfe. Tomberger hat den Schwerpunkt der Betrachtung in ihrem Beitrag „Das Berliner Homosexuellen-Denkmal: Ein Denkmal für Schwule und Lesben?“ auf die Geschichte der Realisierung des Denkmals von der Gründung einer Denkmalsinitiative bis zum Bundestagsbeschluss von 2003 und auf die Auseinandersetzungen in der schwulen und lesbischen Community bzw. der beteiligten Verbände gelegt.

Auch Thomas Rahe, der Leiter der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen, beschäftigt sich in seinem Beitrag „Das Gedenken an die homosexuellen Verfolgten an Orten ehemaliger Konzentrationslager in Deutschland. Genese, Voraussetzungen und Kontexte“ mit der Gedenkkultur. Er hebt hervor, dass der Weg zu einem nationalen Denkmal für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus lang gewesen sei, und erinnert daran, dass es in den 1980er-Jahren in einigen Gedenkstätten nicht möglich gewesen ist, Gedenksteine oder Gedenktafeln für homosexuelle Opfer zu errichten, weil die Opferverbände dies zum Teil ablehnten. Trotz aller positiven Entwicklung ist es ihm ein Anliegen, darauf zu verweisen, dass die etablierte Geschichtswissenschaft in Zeitschriften, Handbüchern und Lehrveranstaltungen das Thema Homosexualität nach wie vor bestenfalls marginalisiere und dass es kaum Forschungsgelder gebe.

Es ist verdienstvoll, dass sich eine deutsche KZ-Gedenkstätte mit einer Tagung wieder dem Thema Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus und dem Gedenken daran angenommen hat und die Vorträge in einer eigenen Publikation dokumentiert. Wer sich von der Tagung und von dem Sammelband aber neue historische Erkenntnisse, die bei der Klärung der aktuellen politischen Frage helfen könnten, erhofft hat, wird enttäuscht. Die Mehrzahl der Beiträge beschäftigt sich ausdrücklich oder faktisch überwiegend mit der Verfolgung homosexueller Männer und die wenigsten Beiträge enthalten neue Forschungsergebnisse. Der Band dokumentiert in weiten Teilen vielmehr den aktuellen Forschungsstand, wenn auch mehrere der Beitragenden nicht oder nicht nur die eigenen Forschungsergebnisse referieren.

Die Beiträge bestätigen die wissenschaftlich unumstrittene These, dass die Verfolgung homosexueller Männer und homosexueller Frauen unterschiedlich war: Männer, die mit Männern Sex hatten, wurden seit der Reichsgründung 1871 insbesondere mittels des § 175, der 1935 erheblich verschärft wurde, strafrechtlich verfolgt. Während der NS-Zeit sorgten Kriminalpolizei und Gestapo, zum Teil auch mit Sonderkommandos, für eine systematische Verfolgung, wobei neben Razzien insbesondere das Erpressen der Namen von Sexualpartnern bei Verhören mit der Androhung von Folter und KZ-Haft zu den bevorzugten Methoden gehörte. Homosexuelle Männer galten insbesondere für die SS als „Staatsfeinde“, da sie einerseits als eine Gefahr für die auf massive Reproduktion abzielende Bevölkerungspolitik und andererseits als eine (potenzielle) Bedrohung der männerbündischen Ordnung des NS-Staates angesehen wurden. „Wiederholungstäter“ wurden vor die Alternative gestellt, sich einer Kastration zu unterziehen oder in einem Konzentrationslager inhaftiert zu werden.

Obwohl eine Ausweitung des § 175 mehrfach von Juristen gefordert wurde, auch in der NS-Zeit, wurde die strafrechtliche Bestimmung in Deutschland anders als in Österreich nicht auf Frauen ausgedehnt, weil die Bevölkerungspolitik „durch die weibliche Homosexualität nicht ernsthaft gefährdet schien“ und weil „die emotionalen Umgangsformen zwischen Frauen eine eindeutige Abgrenzung zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten“ erschwert hätten, wie Claudia Schoppmann in ihrem Beitrag „Zwischen strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ächtung“ (zitierte Passagen: S. 38 und S. 39) darlegt. In Österreich blieb nach dem „Anschluss“ 1938 hingegen der § 129 Ib in Kraft, der homosexuelle Handlungen von Männern und Frauen kriminalisierte. Schoppmann stellt fest, dass die Gefahr der Verfolgung „für Männer sehr viel größer als für Frauen“ (S. 41) war, wie Wiener Gerichtsakten zeigen. Sie führt weiter aus: „Aufgrund der vielfältigen Kontrollmechanismen gegenüber Frauen im familiären, rechtlichen, politischen und ökonomischen Bereich konnte auf eine systematische Anwendung des Strafrechts als Mittel zur Abschreckung und Einschüchterung wohl verzichtet werden.“ (S. 41) Für das Deutsche Reich weist sie auf die Denunziation und strafrechtliche Verfolgung einzelner Frauen mittels anderer Rechtsvorschriften hin. Ferner geht sie auf die Verschleppung einzelner lesbischer Frauen in Konzentrationslager ein, die im Rahmen einer politischen oder „rassischen“ Verfolgung auch als lesbisch stigmatisiert wurden. Gleichwohl zeigt Schoppmann deutliche Gemeinsamkeiten der Schicksale homosexueller Männer und homosexueller Frauen während der NS-Diktatur auf: die gesellschaftliche Diskriminierung und die „Zeit der Maskierung“ und, wie ich ergänzen möchte, das Klima der Angst: „Gemeinsam mit homosexuellen Männern erfuhren lesbische Frauen nach 1933 die Zerstörung ihrer Subkultur und Infrastruktur“ und „das repressive Klima, das zum Doppelleben zwang, auch wenn die Handlungsspielräume für Frauen größer waren als für Männer“ (S. 49). Sie stellt ferner fest: „Wenn einzelne Frauen ins Visier des Regimes gerieten, mussten sie auch mit Repressionen rechnen.“ (Ebd.)

Dabei habe die soziale Herkunft eine erhebliche Rolle gespielt, so war die Verfolgung von Jüdinnen, politischen Gegnerinnen und Frauen aus der Unterschicht massiver. (Dies gilt gleichermaßen auch für homosexuelle Männer.) „Die Mehrheit der ‚arischen‘ lesbischen Frauen, zumal aus bürgerlichen Kreisen, konnte durch eine weitgehende Anpassung an das Regime die NS-Zeit überleben.“ (S. 50) Schoppmann verweist aber mit Recht darauf, dass mit dem jahrelangen Verstellen erhebliche psychische Belastungen verbunden gewesen sein dürften, und darauf, dass die Zerstörung der „Ansätze einer kollektiven lesbischen Lebensform und Identität“ weit über 1945 hinaus wirkte. Exemplarisch zeigt Schoppmann ergänzend zu ihrem Aufsatz, der ihre eigenen Forschungsergebnisse der letzten 20 Jahre pointiert zusammenfasst, das Schicksal von vier Frauen auf („Vier Porträts“).

Jens Dobler zeigt in seinem Beitrag „Unzucht und Kuppelei. Lesbenverfolgung im Nationalsozialismus“, wie lesbische Frauen mittels Strafvorschriften diskriminiert und verfolgt werden konnten. Hierbei geht er auf die Verbreitung „unzüchtiger Schriften“, Kuppelei und Prostitution als Stigma ein, wobei er vornehmlich unterschiedliche Quellengattungen als Grundlage für weitere Forschungen untersucht. Insa Eschebach, die Leiterin der Gedenkstätte Ravensbrück, geht in ihren beiden Beiträgen „Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Konzentrationslager Ravensbrück“ und „Die Frauen von Ravensbrück. Geschlechterbilder im Ravensbrück-Gedächtnis“ auf den Umgang mit und die Betrachtung von Homosexualität im KZ Ravensbrück sowie die Erinnerungskultur in Bezug auf Homosexualität ein.

Der Tagungsband zeigt nicht zuletzt, dass es in Bezug auf die Verfolgung lesbischer Frauen im NS-Staat noch viele Forschungslücken gibt. Gerade vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass andere Vorträge, die zumindest im Rahmen der Tagungsbewerbung angekündigt waren, im Sammelband nicht dokumentiert sind.

Anmerkungen:
1 Beschluss des Bundestages vom 12. Dezember 2003, Drucksache 15/2101 (Beschluss und Bericht), Drucksache 15/1320 (Antrag) und Plenarprotokoll 15/83: <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/021/1502101.pdf>, <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/013/1501320.pdf>, <http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/15/15083.pdf> (13.11.2012).
2 Offener Brief des Vereins zur Erforschung der Geschichte der Homosexuellen in Niedersachsen vom 18. März 2010, <http://www.homo-denkmal.lsvd.de/files/Offener%20Brief%20-%20Staatsminister%20Neumann%20100318.pdf> (13.11.2012).

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