S. Freitag: Kriminologie in der Zivilgesellschaft

Cover
Titel
Kriminologie in der Zivilgesellschaft. Wissenschaftsdiskurse und die britische Öffentlichkeit, 1830–1945


Autor(en)
Freitag, Sabine
Reihe
Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 73
Erschienen
München 2014: Oldenbourg Verlag
Anzahl Seiten
X, 512 S.
Preis
€ 64,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jens Gründler, Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung

Ausgehend vom Fehlen einer eigenständigen, akademisch geprägten Kriminologie in Großbritannien bis in die 1930er-Jahre, und damit im deutlichen Kontrast zu kontinental-europäischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts, analysiert Sabine Freitag in ihrer 2014 erschienenen Habilitationsschrift die Entwicklungen der englischen Debatten über Kriminalität und deren Bekämpfung im Spannungsfeld von Medizin, Rechtsprechung, Politik, Administration und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Das Ausbleiben einer Akademisierung, so die Autorin, darf dabei keineswegs mit einem Defizit an Wissenschaftlichkeit verwechselt werden. Denn auch in Großbritannien setzte im 19. Jahrhundert ein Prozess ein, soziale Probleme durch wissenschaftliche Analyse und Bearbeitung zu lösen, wie z.B. die Armutsforschung eindrücklich belegt hat.

Freitag greift die neueren Ansätze der Wissenschaftsgeschichte auf und versteht Wissensvermittlung als wechselseitigen Aushandlungsprozess der beteiligten Akteure. In diesen Aushandlungen verändern sich Wissensbestände, weil sie sich an politische und soziale Umstände anpassen und sich modifizieren lassen müssen. Das englische Beispiel erscheint auch deswegen besonders geeignet, solche Prozesse nachzuvollziehen, weil sich eine Reihe zivilgesellschaftlicher Akteure in die Diskussionen um die Entstehung, Erfassung und Bekämpfung von Verbrechen und Verbrechern einschalteten. Diese Akteure sorgten dafür, dass sich medizinisch-eugenische Theoretiker der Kriminalitätsgenese gegenüber den ‚Environmentalisten’ wesentlich schwächer entfalten und durchsetzen konnten als auf dem Kontinent. Freitag zieht für ihre Untersuchung eine Reihe von Quellen heran. Neben ministeriellen und administrativen Dokumenten, Berichten königlicher Kommissionen, Akten und Berichten der Prison Commission und Fachzeitschriften nutzt sie die Bestände zahlreicher zivilgesellschaftlicher Vereinigungen. Eine sehr gut gelungene Auswahl, da sie damit die Aushandlungsprozesse zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Wissenschaft überzeugend analysieren kann.

Die Verwissenschaftlichung der Kriminalitätsforschung in England analysiert Freitag in fünf inhaltlichen Kapiteln, die sich überschneidenden Zeitperioden zugeordnet werden. In der Zeit zwischen 1830 und 1895 verortet sie die Entwicklung einer auf Statistik beruhenden Sozialforschung und der daraus resultierenden Reformansätze. Die Ergebnisse der zahlreichen zeitgenössischen Erhebungen und Erfassungen von Kriminellen wurden als Hinweise darauf gedeutet, dass gesellschaftliche Faktoren – wie Bildung und das soziale Umfeld – großen Einfluss auf die Entstehung von Kriminalität ausübten. Damit wurden die Kriminellen als Subjekte der Reformierung entdeckt, die man erziehen und (aus-)bilden konnte und, mit aller notwendigen Strenge und Härte, auch musste.

Um 1850 wurden in Großbritannien dann die medizinischen Diskurse rezipiert und weiterentwickelt, die mit Morels Theorie der Degeneration entstanden waren. Allerdings, so stellt Freitag überzeugend fest, waren die deterministischen Grundannahmen Morels und auch Lombrosos in England von Beginn an umstritten, und zwar besonders bei den praktischen Psychiatern und Ärzten, die in Gefängnissen und Anstalten arbeiteten..

Wesentlich populärer waren diese Theorien in einigen zivilgesellschaftlichen Zirkeln, die bei der Entscheidung zwischen Heredität und Umwelt als Ursachen für Kriminalität die eugenischen Faktoren betonten. Diesen Diskursen um Vererbung und Unverbesserlichkeit spürt die Autorin im vierten Kapitel nach. Ausgehend von Francis Galtons Untersuchungen zur Vererbung menschlicher Eigenschaften analysiert sie die Auseinandersetzungen um die grundsätzliche Unterscheidung zwischen (Geistes-)Krankheit und Kriminalität. Für die Mitglieder der Eugenics Education Society waren viele Verbrecher, wenn nicht die Mehrheit, der Gruppe der feeble-minded defectives zuzurechnen, die als ‚unverbesserlich‘ anzusehen waren und durch exkludierende Maßnahmen an der Reproduktion gehindert werden mussten. Diese Auffassung stieß auf den Widerstand all jener Gruppen, die Verbrecher nicht als geisteskrank entmündigen wollten, sondern als schuldfähige Individuen ansahen, die ihrer ‚gerechten‘ Strafe zuzuführen waren. Ebenso widersprachen Akteure, die mit der Reform von Straftätern befasst waren, indem sie auf die Schwächen dieser simplifizierenden eugenischen Theorien hinwiesen. Das Ausblenden jeglicher Umweltfaktoren wurde dabei als gravierendste Schwäche ausgemacht, die besonders Mediziner wiederholt monierten.

Im anschließenden Kapitel stehen die biometrischen Verfahren, die Mendelschen Gesetze und der Status von Experten im Zentrum der Analyse. Freitag nimmt die um 1900 in England erneut einsetzenden kritischen Diskussionen um Lombrosos ‚Geborene Verbrecher‘ zum Ausgangspunkt ihrer Argumentation. Anhand der Studie ‚The English Convict‘ aus dem Jahr 1913, die Charles Goring im Auftrag der Prison Commission abfasste, zeigt die Autorin eindrücklich, wie sehr Wissenschaftler in England bemüht waren, politische Entscheidungsträger zu beeinflussen und akademisches Wissen und Experten stärker in politischen und administrativen Gremien zu verankern. Folgt man Freitag, dann war das Scheitern dieses Vorhabens in einer grundlegenden Skepsis englischer Politiker gegenüber Experten und deren Wissen begründet. Skeptisch war man, ob diese Form des Wissens „für die Lösung der höheren Staatsaufgaben überhaupt“ (S. 279) angemessen war. Und gleichzeitig erkannte man die Gefahr, die Experten und wissenschaftliche Rationalitätskriterien für politische Konflikte innerhalb demokratisch verfasster Gesellschaften aufwiesen. Das Beharren auf Persönlichkeitsrechte und deren Unverletzlichkeit durch Politik, Administration und zivilgesellschaftliche Akteure sorgte letztlich für das Scheitern radikaler Exklusionsprogramme innerhalb der englischen Kriminalitätsbekämpfung. Medizinische Maßnahmen wie Sterilisationen, die nach 1900 in den USA und zahlreichen kontinental europäischen Ländern eingeführt worden waren, fanden in England weder in Behörden noch in der Gesellschaft Anklang.

Im letzten und größten inhaltlichen Kapitel setzt sich Freitag zunächst mit den um 1890 entstehenden Ausdifferenzierungsprozessen innerhalb der psychiatrischen Medizin auseinander. Durch Psychologie und Psychoanalyse, durch Erkenntnisse der Anthropologie und die Entwicklung und Nutzung von Intelligenztests setzte ein neues, anderes Verständnis von Kriminalitätsgenese ein, in dem zwischen angeborener Intelligenz und umweltbedingtem Charakter unterschieden wurde. In diesen Modellen wurde der Charakter, der durch äußere Interventionen veränderbar war, zum entscheidenden Faktor, der Menschen zu Verbrechen verleitete. Darüber hinaus untersucht sie die Einflüsse, die Phänomene wie Shell Shock, die Traumatisierung der Soldaten im Ersten Weltkrieg und deren Diskussion in der britischen Öffentlichkeit, oder die Untersuchungen und Diskurse über Jugenddelinquenz auf die Weiterentwicklung der englischen Kriminologie ausübten. Letztendlich, so Freitag, waren sich die beteiligten Wissenschaftler, Mediziner, Politiker und zivilgesellschaftlichen Akteure darin einig, dass sozialverträgliches und damit gesetzeskonformes Verhalten sowohl von angeborener Intelligenz als auch, und zwar viel stärker, von sozialen Lernprozessen abhängig war.

Sabine Freitag gelingt es in eindrucksvoller Weise, das Verhältnis von Wissenschaft und Öffentlichkeit in England in Bezug auf Kriminalitätsgenese und Kriminologie nachzuvollziehen. Sie zeichnet die verschiedenen Positionen innerhalb des Diskursfeldes nach und macht in ihrer Analyse die Prozesse des Aushandelns zwischen den Akteuren sichtbar. Überzeugen kann besonders ihr Entwurf einer Zivilgesellschaft, die mit der Wissenschaft kommuniziert und deren Ergebnisse rezipiert und diskutiert, ohne sich ihrer eigenen Urteilskraft und -fähigkeit zu berauben.

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