: Behinderung verhindern. Humangenetische Beratungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland (1960er bis 1990er Jahre). Frankfurt am Main 2016 : Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50533-6 428 S. € 49,00

Lingelbach, Gabriele; Waldschmidt, Anne (Hrsg.): Kontinuitäten, Zäsuren, Brüche?. Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Zeitgeschichte. Frankfurt am Main 2016 : Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50520-6 290 S. € 39,95

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Anna Derksen, Historisches Institut, Universität Leiden

Behinderung als eine gesellschaftlich konstruierte Zuschreibungskategorie ist mittlerweile auch in der deutschen Forschungslandschaft ein anerkanntes, wenn auch kleines Untersuchungsfeld. Dennoch fehlte bisher eine intensivere Beschäftigung mit der historischen Entwicklung von Behinderungsvorstellungen und den Lebenslagen behinderter Menschen, die über eine medizinisch-rehabilitative oder pädagogische Perspektive hinausgehen. „Disability is everywhere in history, once you begin looking for it, but conspicuously absent in the histories we write“, fasste der amerikanische Historiker Douglas C. Baynton die Ambivalenz der noch jungen Disability History im Jahr 2001 zusammen.1 Damit verwies er zugleich auf den zentralen Anspruch, Behindertengeschichte nicht als ein singuläres Themengebiet zu verstehen, sondern als Teil übergreifender historischer Entwicklungen. Hervorgegangen ist die Disability History aus den Disability Studies, die – in enger Verflechtung mit der Behindertenbewegung und deren Forderungen nach Teilhabe – das Phänomen „Behinderung“ aus sozialer und gesellschaftspolitischer Perspektive oder aus dem Ansatz einer verkörperten Differenz heraus untersuchen. Disability History widmet sich der geschichtlichen Konstruktion von Behinderung als körperliche, psychische oder mentale „Andersheit“ oder Abweichung von einer soziokulturell bestimmten „Normalität“. Gleichzeitig ist es ihr Ziel, den wissenschaftlichen Blick auf diese „andere“ Gruppe und ihre gesellschaftliche Situation zu erweitern sowie vergangene und aktuelle soziale Ungleichheiten neu zu bewerten.2

Aufbauend auf früheren Forschungsprojekten, Tagungen und Workshops zur Behindertengeschichte in der Bundesrepublik hat es sich die seit Herbst 2016 bei Campus erscheinende Reihe „Disability History“ zur Aufgabe gemacht, Behinderung ebenso wie Klasse, Geschlecht oder Ethnie als eine neue, eigene historiographische Perspektive zu etablieren.3 Dazu werden Kontinuitäten, Wandlungsprozesse und Ereignisse in der deutschen Geschichte analysiert, die Aufschluss über den gesellschaftlichen Umgang mit dem Phänomen „Behinderung“ geben können.

Den Auftakt macht der von Gabriele Lingelbach und Anne Waldschmidt herausgegebene Sammelband „Kontinuitäten, Zäsuren, Brüche? Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Zeitgeschichte“, der auf knapp 300 Seiten Fragen zur Periodisierung und gesamtgesellschaftlichen Einordnung deutscher Behindertengeschichte beleuchtet und diese anhand exemplarischer Untersuchungen zu Bereichen wie Bildungspolitik, Mediengeschichte, Geschlecht, Sport oder Neue Soziale Bewegungen kontextualisiert. Lassen sich die etablierten geschichtswissenschaftlichen Meistererzählungen auf die Behindertengeschichte übertragen, oder müssen für die Zeit nach 1945 andere Zäsuren, Kontinuitäten oder Brüche hervorgehoben werden? Aufbauend auf den Ergebnissen einer Tagung des an der Universität Kiel angesiedelten DFG-Forschungsprojekts „Menschen mit Behinderung in Deutschland nach 1945“ versuchen besonders die ersten Kapitel diese Fragen zu beantworten. Der Periodisierung als methodischem Problem widmet sich ein Beitrag von Ralph Jessen, bevor Wilfried Rudloff die Lebenslagen von Behinderten und die bundesdeutsche Behindertenpolitik skizziert. Er kommt zu dem Schluss, dass diese Geschichte kaum distinkte Zäsuren aufweist, dass die 1970er-Jahre jedoch als eine Übergangsperiode gesehen werden können, „in der sich in den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen bedeutsame Umbrüche entweder bereits durchsetzen, zunehmend in Gang kamen oder aber allmählich ankündigten“ (S. 75). Dieser Zeitabschnitt, aufgrund neuer Initiativen der Sozialpolitik auch bezeichnet als „Jahrzehnt der Rehabilitation“, ist Gegenstand eines Aufsatzes von Elsbeth Bösl.

Ein zweiter Schwerpunkt des Sammelbandes ist die Frage, inwiefern es überhaupt möglich ist, von einer Geschichte der Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu sprechen. Neben der verhältnismäßig späten Thematisierung von Behinderung abseits medizinischer oder rehabilitationsorientierter Paradigmen erschwert auch die Heterogenität der Formen von Behinderung eine Identifikation von Zäsuren und Entwicklungslinien (S. 24). In den weiteren sieben Aufsätzen wird deshalb ein breites Spektrum an Behinderungswahrnehmungen, politischen Maßnahmen und gesellschaftlichen Reaktionen behandelt. So wirft der Beitrag von Anne Helen Günther über den Contergan-Fall neues Licht auf dieses in der Bundesrepublik kontrovers diskutierte Ereignis, das die Autorin in den Kontext des gesellschaftlichen Umbruchs der 1960er-Jahre und einer zunehmend kritischen Presse stellt. Demgegenüber beschäftigt sich Jan Stoll4 mit der wachsenden Politisierung behinderter Menschen in den 1970er- und 1980er-Jahren. Die bundesdeutsche Behindertenbewegung und die dem linksalternativen Milieu nahestehenden damaligen „Krüppelgruppen“ (so die Selbstbezeichnung) identifiziert er als Kernelemente einer Neuen Sozialen Bewegung, deren prägende Merkmale ein neues kollektives Verständnis von Behinderung, gesteigertes Selbstbewusstsein und deutliche Kritik an gesellschaftlicher „Normalität“ waren. Richtungsweisend ist auch der Beitrag von Sebastian Barsch, der sich kritisch mit dem sozialistischen Modell von Behinderung in der DDR und seiner Anwendung in der Rehabilitationspädagogik auseinandersetzt. Angesichts des Anspruchs des Sammelbandes, „erstmals ein[en] Überblick über die Geschichte von Menschen mit Behinderungen in beiden deutschen Staaten seit 1945“ zu geben (siehe Klappentext), wären weitere Untersuchungen zur ostdeutschen Behindertengeschichte jedoch wünschenswert gewesen.

Zwei folgende Beiträge heben die körperliche Seite von Behinderung hervor, so Swantje Köbsells Aufsatz über Geschlecht und „besondere Körper“, in welchem sie sich den Diskursen über Weiblichkeit und Männlichkeit sowie damit zusammenhängenden Vorstellungen von Körperlichkeit innerhalb der jüngeren Behindertenbewegung widmet. Ausgehend vom gängigen Bild des behinderten Hochleistungssportlers als „Übermensch“ argumentiert abschließend Sebastian Schlund, dass die Entwicklung des Behindertensports von einer therapeutischen Heilmaßnahme zu einem stark ausdifferenzierten Sportbereich vor allem behindertenpolitisch initiiert wurde.5

Trotz bestehender Forschungslücken etwa zu Menschen mit geistigen Behinderungen, Behinderung in der DDR oder dem Lebensbereich Wohnen und Institutionalisierung, die in der Einleitung auch von den Herausgeberinnen angesprochen werden (S. 23), ist den Autorinnen und Autoren ein wichtiger Beitrag nicht nur zur Behindertengeschichte, sondern zur deutschen Nachkriegsgeschichte insgesamt gelungen. Der Fokus auf Periodisierungsfragen erleichtert die Anknüpfung an andere geschichtswissenschaftliche Untersuchungen – Behindertengeschichte wird nicht losgelöst von sonstigen Entwicklungslinien betrachtet, was das Muster der „Andersartigkeit“ reproduzieren würde. Auch das häufig ambivalente Verhältnis zwischen Menschen mit Behinderungen einerseits sowie den politischen und gesellschaftlichen Reaktionen und Wahrnehmungen andererseits analysieren die Autorinnen und Autoren auf kritisch-sensible Weise. Die breite Herangehensweise und die ausführlichen bibliographischen Angaben bieten eine solide Basis für weitere Untersuchungen. Der Sammelband verdeutlicht jedoch auch ein generelles Problem in der Erforschung der jüngeren Zeitgeschichte: den mangelnden Zugang zu institutionellen Archiven, die oftmals der Vertraulichkeit unterliegen.

Einen Einblick in eine solche Institution gewährt Britta-Marie Schenk (die auch im Sammelband mit einem Aufsatz vertreten ist) in ihrer als zweiter Band der Reihe „Disability History“ erschienenen Doktorarbeit „Behinderung verhindern. Humangenetische Beratungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland (1960er bis 1990er Jahre)“. Mit ihrer Analyse der 1967 gegründeten Humangenetischen Untersuchungsstelle des Allgemeinen Krankenhauses Barmbek (AK Barmbek) in Hamburg betritt Schenk Neuland, scheiterten derartige Forschungen doch bisher an der schwierigen Quellenlage. Dabei bietet das Thema besondere Chancen: „Es geht darin um die Geschichte einer Gesellschaft, die genetische Beratung toleriert, nutzt und zugleich kritisiert […]. [Diese ist insofern] von Belang, als sich an den Rändern der Gesellschaft zeigen lässt, wie sich Demokratisierungs-, Pluralisierungs- und Partizipationsprozesse tatsächlich durchsetzen und für welche Bereiche dies nicht galt.“ (S. 11ff.) Wie eugenische Traditionen auch nach 1945 überliefert wurden und mit neueren medizinischen Möglichkeiten zur Verhinderung von Behinderung zusammenwirkten, wie sich Behinderungsvorstellungen wandelten und was dies für die Akzeptanz von behinderten Menschen bedeutete – das sind die zentralen Fragen der Arbeit, die vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen hochaktuell ist: Anfang 2015 erlaubte beispielsweise das britische Parlament zur Verhinderung von Erbkrankheiten die künstliche Befruchtung aus dem Erbgut dreier Menschen. Neben der damit erneut aufgeflammten Diskussion um die Erzeugung von „Designerbabys“ hat dieser Beschluss auch Implikationen für das gesellschaftliche Verständnis von Behinderung6 – etwa als „vererbbare, irreversible Krankheit, die Leid bedeutete und verursachte, bei Begutachteten und vor allem Angehörigen“ (S. 382). Schenks Monographie leistet damit auch einen Beitrag zu gegenwärtigen Ethikdiskursen.

Die umfassende Untersuchung von Patientenakten, Gutachten, wissenschaftlichen Texten und Zeitungsartikeln ermöglicht es Schenk, Licht in eine wenig bekannte Institution zu bringen. Dazu gliedert sich die Monographie in vier chronologisch und thematisch geordnete Untersuchungsabschnitte. Nach einer Rekapitulation des Forschungsstandes, der Vorstellung zentraler Begriffe und des Quellenkorpus entwickelt die Autorin ihre übergeordnete These, basierend auf dem Konzept der Liberalisierung als einem zentralen Deutungsmuster für die jüngere bundesdeutsche Geschichte. Generellen Liberalisierungsprozessen stellt sie autoritäre und illiberale Praktiken in der humangenetischen Beratung zur Seite, die sie nicht als bloße Relikte des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts ansieht, sondern als eine direkte Konsequenz zeitgenössischer liberaler Diskurse.

Der erste Teil beleuchtet „Voraussetzungen und Institutionalisierung humangenetischer Beratung“ in den 1960er- und 1970er-Jahren, beginnend mit den Hochphasen der Humangenetik und ihrer nachkriegszeitlichen Rehabilitation. Auch die Gründung der Beratungsstelle in Hamburg-Barmbek unter ihrer langjährigen Leiterin Marianne Stoeckenius lässt sich in diesem Kontext verorten. Fünf Tätigkeitsfelder standen im Vordergrund: die humangenetische Untersuchung und Beratung, die Diagnostik unklarer chronischer Krankheiten, vorgeburtliche Diagnostik, die Untersuchung von Embryonen und Föten sowie die Erstellung von Gutachten zum Zweck der Sterilisation oder dem Nachweis von Impf- oder Strahlenschäden. Schenks Analyse macht deutlich, wie sehr die direktive Beratung und der Umgang mit den Begutachteten und ihren Eltern an ein rein medizinisches und damit weitgehend negatives Verständnis von Behinderung geknüpft waren. Dies ist auch Gegenstand des zweiten Teils über „Konzeptionen von Behinderung“ in den 1970er- und 1980er-Jahren. Im Mittelpunkt steht hier das Vorsorge-Konzept, mit dessen Hilfe die Weitergabe von Erbkrankheiten, Behinderungen oder Missbildungen verhindert werden sollte. Auch psychiatrische und psychosoziale Probleme wurden biologisiert und der medizinischen Kontrolle unterworfen. Narrative der Normabweichung unterstützten die Attestierung geistiger Behinderung – Entwicklungsverzögerung, kognitives Scheitern, Verhaltensauffälligkeiten, das Leiden der Eltern sowie die Pathologisierung von Familien. Diese Beratungspraxis hatte für die Begutachteten oft drastische Folgen, die Schenk im dritten Teil schildert: Humangenetische Diagnosen konnten eine Heimunterbringung oder Sterilisation nach sich ziehen. Wie sich in den 1980er- und 1990er-Jahren schließlich Kritik an der Beratungspraxis äußerte, ist Gegenstand des vierten Teils. Durch den geweiteten Blick auf die bundesdeutsche „Krüppelbewegung“, den radikalfeministischen Zusammenschluss „Rote Zora“, die sogenannte „Lebenswert-Problematik“ und die Diskussion um die Autonomiefähigkeit des Individuums entwirft Schenk das Bild einer gesellschaftlichen Teilliberalisierung mit zunehmender Diskreditierung der Sterilisationspraxis (S. 367). Im Zuge dieses Wertewandels wurde schließlich ein neues Sterilisationsgesetz auf den Weg gebracht und 1993 die Schließung der humangenetischen Beratungsstelle im AK Barmbek angeordnet.

Im Fazit vertieft Schenk die These einer „verzögerte[n] Liberalisierung“. Angesichts der vorherrschenden Intention, Behinderung zu verhindern, sowie der Fortführung eines rein medizinischen Verständnisses von Behinderung kann die Autorin für 1945 zunächst keine Zäsur in der Geschichte der Eugenik, Humangenetik oder Behindertenwahrnehmung feststellen. Als zwiespältig bewertet sie auch die Tatsache, dass die allgemeine gesellschaftliche Liberalisierung die Übertragung von Selbstbestimmungswerten auf Menschen mit Behinderungen eher bremste: „Für die Geschichte der Bundesrepublik bedeutet das ein ambivalentes Bild, denn ihr grundgesetzlich garantierter Schutz der Würde des Menschen galt lange nur partiell, weil er von gewichtigen Traditionsüberhängen sowie den illiberalen Reaktionen auf gesellschaftliche Liberalisierung überschattet wurde.“ (S. 389) Schenk sieht die Ergebnisse ihrer Arbeit damit konträr zu bestehenden Fortschrittsgeschichten über Behinderung im 20. Jahrhundert. Nachvollziehbar ist deshalb ihre kritische Betrachtung von Behinderung als neuer Differenzkategorie (wie im Sammelband von Lingelbach und Waldschmidt). Stattdessen sei „der Auffassung zuzustimmen, dass es sich bei der Disability History um eine Segmentgeschichte handelt. Diese Forschungsperspektive bietet zwar eine neue Sichtweise auf Menschen mit Behinderungen, aber den Anspruch einiger Disability Historians, die allgemeine Geschichte mithilfe der Analysekategorie ‚Behinderung‘ neu zu schreiben, löst sie nicht ein.“ (S. 391f.)

Trotz einiger Wiederholungen, die möglicherweise durch eine weniger streng chronologische Ausrichtung der Kapitel hätten vermieden werden können, ist Schenk mit ihrer Dissertation ein exzellenter Beitrag zu einem bisher übergangenen Thema der bundesdeutschen Geschichte geglückt. Ihre ambitionierte Auswertung von Quellen einer humangenetischen Beratungsstelle erschließt erstmalig die Hintergründe, Vorgehensweisen und Konsequenzen dieser umstrittenen Institution. Besonders die kritische Beschäftigung mit der Fortführung beziehungsweise Umdeutung eugenischer Vorstellungen aus dem frühen 20. Jahrhundert und der gesellschaftlichen Resonanz darauf ist der Autorin sehr gut gelungen. Dennoch überzeugt die Monographie nicht in allen Details: So bleibt die These einer verzögerten Liberalisierung unscharf, und der (quellenbedingte) Fokus auf nur eine Beratungsstelle ohne Vergleichsstudien erschwert eine Generalisierung. Schließlich hätte man sich einen stärkeren Blick auf außerdeutsche Forschungen gewünscht, zumal die Autorin selbst die lange Tradition einer Historiographie humangenetischer Beratung beispielsweise in Frankreich, Großbritannien oder den USA erwähnt (S. 17).

Beide hier vorgestellten Werke sind inspirierende Bausteine einer deutschen Behindertengeschichte und stellen in vielerlei Hinsicht Pionierarbeit dar. Die wissenschaftlich bisher wenig betrachtete Gruppe der Menschen mit Behinderungen bietet neue Möglichkeiten, die Entwicklungslinien und Wertesysteme der Bundesrepublik wie auch der DDR kritisch zu hinterfragen. Trotz eines mittlerweile auch offiziell vertretenen Inklusionsparadigmas zeigt sich gerade am Beispiel des historischen Umgangs mit Behinderung, dass die Anpassung an die Normvorstellungen der (nichtbehinderten) Mehrheitsgesellschaft in der Bildungs- und Sozialpolitik wie auch in medizinischen Institutionen lange vorherrschte. Die Tendenz zur Exklusion von Personen mit „devianten“ Körpern oder Verhaltensweisen blieb in breiten Teilen der Gesellschaft weiterhin bestehen – und fordert uns bis heute heraus.

Anmerkungen:
1 Douglas C. Baynton, Disability and the Justification of Inequality in American History, in: Paul K. Longmore / Lauri Umansky (Hrsg.), The New Disability History. American Perspectives, New York 2001, S. 33–57, hier S. 52.
2 Für eine Definition, Entstehungsgeschichte und Schwerpunktanalyse der Disability History in Deutschland siehe Gabriele Lingelbach / Sebastian Schlund, Disability History, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 08.07.2014, https://docupedia.de/zg/Disability_History (11.01.2017).
3 Siehe http://www.campus.de/buecher-campus-verlag/reihen/disability_history-125.html (11.01.2017). Die Reihenherausgeberinnen sind Gabriele Lingelbach, Elsbeth Bösl und Maren Möhring.
4 Siehe auch Jan Stoll, Behinderte Anerkennung? Interessenorganisationen von Menschen mit Behinderungen in Westdeutschland seit 1945 (= Disability History 3), Frankfurt am Main 2017 (angekündigt für April).
5 Siehe auch Sebastian Schlund, „Behinderung“ überwinden? Organisierter Behindertensport in der Bundesrepublik Deutschland (1950–1990) (= Disability History 4), Frankfurt am Main 2017 (angekündigt für Mai).
6 So etwa Jochen Buchsteiner, Großbritannien erlaubt Drei-Eltern-Babys, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.02.2015, http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/grossbritannien-erlaubt-drei-eltern-babys-13407092.html (11.01.2017); Eberhard Schockenhoff, „Das Verfahren hält einer ethischen Beurteilung nicht stand“ (Interview), in: Deutschlandfunk, 04.02.2015, http://www.deutschlandfunk.de/drei-eltern-baby-das-verfahren-haelt-einer-ethischen.691.de.html?dram:article_id=310729 (11.01.2017).