O. Clavadetscher u.a. (Hrsg.): Chartularium Sangallense XIII

Cover
Titel
Chartularium Sangallense XIII. 1405–1411


Herausgeber
Otto P., Clavadetscher; Sonderegger, Stefan
Erschienen
Ostfildern 2017: Jan Thorbecke Verlag
Anzahl Seiten
XXI, 778 S., 63 Abb.
Preis
€ 120,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Adelheid Krah, Mittelalterliche Geschichte, Historische Hilfswissenschaften, Institut für Geschichte, Universität Wien

Mit dem vorliegenden Band wurde die verdienstvolle Reihe der Neuedition aller den Raum von St. Gallen betreffenden Urkunden mit einer Laufzeit der Jahre 700 bis 1411 abgeschlossen. Damit steht der Erforschung der schweizerischen Geschichte des Mittelalters mit dem berühmten Stift St. Gallen, der Stadt St. Gallen und dem Kanton mit 13 Bänden ein enormes Material zur Verfügung. Aber auch für die europäische Mediävistik kann dieses nunmehr modern erschlossene Urkundenmaterial in seiner Wirkung nicht überschätzt werden. Das Kloster St. Gallen war in karolingischer Zeit Drehscheibe der Schrift- und Wissenskultur. Seine Urkundenbestände waren so geordnet, dass es keine Notwendigkeit zur Anlage eines Traditionsbuches gab. Um aber vor allem für das Hoch- und Spätmittelalter einen kompletten Überblick über die Urkunden dieses Raumes zu erhalten, die nicht nur Rechtsquellen sondern die wichtigsten schriftlichen Informationsträger für die Geschichtswissenschaft sind – so Stefan Sonderegger 2008 – wurde über viele Jahre ein groß angelegtes Editionsunternehmen durchgeführt, das nun auf Leistung und Erfolg zurückblicken kann. Hat man bisher zu Hermann Wartmanns Urkundenbuch der Abtei St. Gallen Bd. 1–6, 1863–1955 gegriffen, welches für seine Zeit auf einem hohen Niveau stand, so bietet das Chartularium Sangallense weit mehr Urkunden an; dies entspricht einerseits dem Konzept des Editors, die urkundlichen Quellen des gesamten Raums St. Gallen zu edieren, andererseits wird hier auch dem Bedürfnis der Aktualisierung der Texte nachgekommen.

In den nach dem Editionsplan bewusst sehr kurz gehaltenen Prolegonema zu den Urkunden in Band 13 wird häufig auf die Unvollständigkeit einer bereits edierten Urkunde im St. Galler Urkundenbuch hingewiesen, wodurch natürlich für den Benutzer immer eine Unsicherheit blieb, weil die Urkunde nicht komplett nachvollziehbar war; nunmehr stehen die Urkundentexte vollständig zur Verfügung und erlauben so eine methodisch exakte und detailreiche Forschung. Die zusätzlich edierten Urkunden scheinen gelegentlich auf den ersten Blick St. Gallen gar nicht zu betreffen; doch wurde hier auf den weiten Raum der St. Galler Besitzungen abgestimmt, wenn etwa der Abschluss des Burgrechts auf 18 Jahren zwischen Graf Friedrich von Toggenburg und der Stadt Zürich vom 1. Juni 1405, als Nr. 7538, S. 44–46 in den Band aufgenommen ist und man feststellt, dass diese wichtige Urkunde bisher unediert war. Gleiches gilt für die Übertragung von Pflegschaft und Vogtei der Feste Rapperswil durch Herzog Friedrich von Österreich an Johann von Homburg vom 21. September 1406 (Urkunde Nr. 7663, S. 186) und viele andere.

Auch der Lösungsprozess der Stadt St. Gallen vom Stift wird, wie schon in den vorhergehenden Bänden – ab der ersten Handfeste von 1291 in Band 4, Urkunde Nr. 2279 – gut dokumentiert, etwa wenn die „statt sant Gallen“ gemeinsam mit den Städten Überlingen, Lindau, Ravensburg, Memmingen, Kempten, Leutkirch und anderen Städten am Bodensee und im Allgäu sich mit der Stadt Basel in einem Vergleich mit Schadensersatz aussöhnen (Nr. 7533, S. 37f.). Primär behandeln die Urkunden jedoch Wirtschaftsangelegenheiten des St. Galler Raumes und Gerichtsurkunden, wobei beispielsweise auch Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Städten St. Gallen und Zürich deutlich werden – so Nr. 8067, S. 658f., wenn dem „metzger burger“ Hans Rästli zu St. Gallen der Schwur abgenommen wird, seinen Streit mit der Stadt nicht an eine andere Instanz hinauszutragen, oder auch wenn in der letzten Urkunde der Editionsreihe deutlich wird, dass Bürgermeister und Rat von St. Gallen durchreisende Personen und deren Ziele genau kontrollierten (Nr. 8071, S. 662f.).

Der Band enthält im Anhang Siegelabbildungen, eine Konkordanztabelle zum St. Galler UB sowie ein ausführliches Namensregister. Man kann die beiden Bearbeiter des Bandes und die Herausgebergemeinschaft zum gelungen Abschluss des Großunternehmens „Chartularium Sangallense“ mit insgesamt 8071 edierten Urkunden nur beglückwünschen, obgleich der Benutzer sich vielleicht hinsichtlich der wirtschafts- und stadtgeschichtlichen Details etwas Literatur erwartet hätte – doch dies war nicht Bestandteil des Editionsplans und hätte vermutlich den Abschluss des Unternehmens verzögert.

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