Verschränkte Ungleichheit. Praktiken der Intersektionalität in der Frühen Neuzeit

Verschränkte Ungleichheit. Praktiken der Intersektionalität in der Frühen Neuzeit

Organisatoren
Matthias Bähr, Technische Universität Dresden; Florian Kühnel, Humboldt-Universität zu Berlin; Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald
Ort
Greifswald
Land
Deutschland
Vom - Bis
09.03.2016 - 10.03.2016
Url der Konferenzwebsite
Von
Michael Leemann, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Wer nach Intersektionalität fragt, begibt sich auf ein steiniges Feld: Einsam allerdings geht es darauf nicht zu. Denn seit die US-amerikanische Rechtstheoretikerin Kimberlé Crenshaw Ende der 1980er-Jahre den Begriff der Intersektionalität in die Debatte eingeführt hat, braucht man um seinen Platz im Kanon verschiedener Disziplinen – allen voran der Gender Studies und Sozialwissenschaften – nicht zu fürchten. Crenshaw hatte das Konzept noch genutzt, um die juristische Benachteiligung schwarzer Frauen auf den Punkt zu bringen: Deren Diskriminierung aufgrund von gender und race sei mit der simplen Addition der Kategorien analytisch nicht beizukommen. Crenshaw hatte stattdessen Diskriminierungskategorien mit Straßen verglichen, die sich an einer Kreuzung überschneiden.1 Unterschiede, so die Pointe, sind stets miteinander verschränkt, wirken in spezifischer Weise zusammen und beeinflussen sich wechselseitig. Diese metaphorische Kreuzung („intersection“) stiftete nicht nur den Namen ‚Intersektionalität‘, sondern wurde über Crenshaws Anliegen hinaus schnell zu einer Chiffre für die Komplexität von Ungleichheit im Allgemeinen. Es ist nicht zuletzt die Suggestionskraft dieser Bildlichkeit, die die Intersektionalitätsforschung zu einem gleichermaßen belebten wie steinigem Feld gemacht hat. Die rege Diskussion jedenfalls hat das Paradigma eher konzeptuell als methodisch zu konturieren vermocht, terminologische Verwirrung herrscht allemal, und unter Historiker_innen wohlfeil, aber nicht unberechtigt, ist die grundsätzliche Skepsis, wonach Intersektionalität bloß theoretisch verwirre, was die Geschichtswissenschaft doch schon immer gewusst hätte.

Umso dringlicher ist es daher, Möglichkeiten und Grenzen einer ‚historischen Intersektionsanalyse‘ auszuloten, wie sie MATTHIAS BÄHR (Dresden) und FLORIAN KÜHNEL (Berlin) im Rahmen einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung geförderten Tagung am 9. und 10. März 2016 am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg in Greifswald vorschlugen. Eine historische Intersektionsanalyse, erläuterten die beiden Organisatoren in ihrer Einführung, habe einerseits nach zeitgebundenen Differenzkategorien in der sozialen Praxis zu fragen, dürfe andererseits aber nicht in die Falle tappen, dabei allzu reduktionistisch zu verfahren. Für die Frühneuzeitforschung verspreche Intersektionalität viel, sofern weniger Diskriminierung und Stigmatisierung in den Blick geraten als vielmehr die Verschiedenartigkeit von Ungleichheit: Das ermögliche es, vermeintlich zentrale Differenzkategorien zu dezentrieren und so überkommene einseitige Vorannahmen der Forschung zu überwinden.

Dringlich ist das Projekt einer historischen Intersektionsanalyse indes auch, weil die Konfrontation mit der Vormoderne – das hat die Tagung deutlich gemacht – die theoretischen Prämissen von Intersektionalität herausfordert. Wie KERSTIN PALM (Berlin) in ihrer Einführung unterstrich, sei die Genese des Entwurfs eng verbunden mit emanzipatorischen Bewegungen seit den 1970er-Jahren; Crenshaw selbst stehe in der Tradition des black feminism. Der Erfolg von Intersektionalität werde auch als Reaktion auf einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel interpretiert, den Phänomene wie Migration oder Globalisierung ausgelöst hätten. Pluralität und Komplexität bedürften demnach neuer epistemologischer Sensibilitäten, die die Widersprüchlichkeit dessen sichtbar machen, was als europäische Moderne verstanden wird. In diesem Sinne dränge sich der Verdacht auf, dass Intersektionalität unbemerkt für eine moderne Ordnung konzipiert wurde.

Eine historische Intersektionsanalyse hat das Potenzial, derartigen Partikularismus vor allem im Hinblick auf drei Aspekte aufzudecken. Zuallererst betrifft das die Frage, worauf die untersuchten ‚Kategorien‘ überhaupt verweisen. Wiederholt angemahnt wurde in der Intersektionalitätsdebatte die Gefahr, dass die Rede von Kategorien ihre Abgeschlossenheit und Stabilität vorgaukelt und dadurch Differenzen essentialisiert, wenn nicht gar anthropologisiert. In Absetzung davon verfolgte die Tagung ein praxeologisch gewendetes Verständnis von Intersektionalität. Unterscheidungskategorien bestehen demzufolge nicht einfach, sondern werden in historisch spezifischen Praktiken stets neu performativ hervorgebracht. ULRIKE LUDWIG (Erlangen) konkretisierte dieses ‚doing difference‘, indem sie untersuchte, wie Konstellationen von Ungleichheit in der Praxis des Duells hergestellt wurden. Frühneuzeitliche Duelle seien noch keineswegs ritualisiert vonstattengegangen, auch eine Schlägerei habe zur Verteidigung der Ehre genügt. Das Duell habe als Vorrecht von Männern gegolten: Die männliche Konnotation habe kaum Raum für die Markierung ständischer Differenz gelassen, wenngleich sie „struktureller Faktor“ gewesen sei – immerhin habe man getrennt verkehrt. Das 19. Jahrhundert habe schließlich eine Bedeutungsverschiebung von Geschlecht zu Stand erfahren, seien doch neuerdings reglementierte Duellkämpfe zum Privileg gewisser Gruppen geworden. Männer hätten sich weiterhin duelliert, aber eben nur die Mitglieder der „satisfaktionsfähigen Gesellschaft“ (Norbert Elias).

TIM NEU (Göttingen) legte in seinem Vortrag den Konflikt um die Nachfolge Wilhelms II. von Hessen intersektional aus. Nach dessen Tod 1509 wurden die Ansprüche seiner Gemahlin, der Landgräfin Anna von Hessen, abgelehnt, anstelle ihres gemeinsamen Sohnes vormundschaftlich zu regieren. Dabei seien ihr niedriges Alter, ihr Geschlecht und das Herkommen thematisiert worden, wonach in Hessen noch nie eine Fürstin stellvertretend regiert habe. Die Versuche der Landgräfin, jede Kategorie einzeln zu entkräften, hätten nicht gefruchtet: Zu stimmig sei die Verschränkung von Differenzen im Vorwurf „junge rechtsbrecherische Frau“ gewesen. Den Umschwung, der Annas Regentschaft wenige Jahre später dennoch ermöglichte, führte Neu darauf zurück, dass sich Anna auf das gesamte Kategorienbündel nicht mehr eingelassen habe. Stattdessen habe sie offensives ‚doing difference‘ betrieben und agency aus ihrer Mutterrolle abgeleitet – indem sie so handelte, als ob sie Handlungsmacht besessen hätte.

ANDREW MCKENZIE-MCHARG (Cambridge) vollzog anhand von Verschwörungsdiskursen nach, dass unter Umständen Praktiken selbst zum Inhalt von Differenzkategorien werden. Die Unterstellung verschwörerischen Tuns sei Ausdruck der Beunruhigung darüber, ob die Grenze zwischen Freund und Feind korrekt gezogen sei. Im Falle des französischen Kolonialismus in der Frühen Neuzeit hätten sich Verschwörungsängste mit rassistischen Kategorien verschränkt, die sich etwa im Misstrauen ‚indianischen‘ Verbündeten gegenüber geäußert hätten. Im 19. Jahrhundert hätten sich derartige Befürchtungen auch gegen jüdische Konvertit_innen gerichtet, deren Aufrichtigkeit bei der Taufe bezweifelt worden sei. Rasse, pointierte McKenzie-McHarg in der Diskussion, sei zugeschriebenes Sein, Verschwörung zugeschriebenes Handeln.

Neben der Debatte um die Implikationen des Kategorienbegriffs könnte es sich für die Intersektionalitätstheorie in einer weiteren Hinsicht als Gewinn erweisen, die Vormoderne in Anschlag zu bringen. Vielfach problematisiert wurde die Auswahl der Kategorien für einen intersektionalen Zugang. Wo manche Theoretiker_innen von der Trias ‚race, class, gender‘ ausgingen, bestehen andere auf der potenziellen Unabschließbarkeit der Liste. Eine geschichtliche Perspektive, wie sie Bähr und Kühnel anregten, verzichtet demgegenüber auf a priori definierte Differenzkategorien und fragt nach historischen Wahrnehmungs- und Deutungsmustern. Dieses „induktive“ Vorgehen scheint angesichts der Alterität der Frühen Neuzeit angezeigt, wie EVA SEEMANN (Zürich) am Beispiel sogenannter Hof- und Kammerzwerge im Umfeld von Fürstenhöfen des langen 17. Jahrhunderts vorführte. Wenn sehr kleine Menschen zeitgenössisch als ‚Zwerg‘ oder ‚Zwergin‘ bezeichnet wurden, handle es sich um Zuschreibungen, die sich nur schwer in heutige Kategorien übersetzen ließen: Als krank oder behindert etwa seien diese Personen nicht gesehen worden. Darüber hinaus habe die Körpergröße nur bedingt den Ausschlag über Lebens- und Karrierewege gegeben. Wie sich bei der Rekrutierung von Hofzwergen und -zwerginnen gezeigt habe, sei Größe vielmehr eine „mehrfach relationale Kategorie“. Mit durch Bildung und Patronage hergestelltem Status sei sie ebenso verschränkt gewesen wie mit Alter und dem damit verbundenen Wachstum.

Dass sich mit einem intersektional informierten Zugriff vermeintlich maßgebliche Dichotomien aufbrechen lassen, zeigte MATTHIAS BÄHR (Dresden) für Richard Boyle, First Earl of Cork. Diesen Vertreter der New English – jener englischen Protestant_innen, die sich ab Mitte des 16. Jahrhunderts im dem seinem Selbstverständnis nach katholischen Irland niederließen – betrachte die Forschung häufig unter den Vorzeichen konfessioneller Spaltung. Bähr verdeutlichte hingegen die Intersektionalität der Akkulturationsstrategien Boyles: Als er seine Frau Catherine in der St. Patrick’s Cathedral in Dublin mit einem höchst pompösen – und umstrittenen – Grabmal bestattete, machte er nicht alleine auf seine Nähe zur angesehenen Familie seiner Gemahlin aufmerksam, sondern versuchte auch, sich in der Wertschätzung von Begräbniskultur besonders irisch zu gerieren. Für sein self-fashioning baute Boyle Grenzen in den Kategorien Stand und ‚english- vs. irishness‘ ab; konfessionelle Überzeugungen spielten dagegen eine untergeordnete Rolle.

Auf die Korrektivfunktion von Intersektionsanalysen hob auch VERA KALLENBERG (Frankfurt am Main / Berlin) mit ihrer Untersuchung von Juden und Jüdinnen vor dem Frankfurter Strafgericht um 1800 ab. ‚Jüdisch‘ sei eine interagierende Kategorie, die beispielsweise von Aufenthaltsstatus, sozialem Status oder Geschlecht nicht zu trennen sei. Stelle man diese Verwobenheit in Rechnung, verhindere man, Verfolgung überzubetonen oder auszublenden: Jüdische Devianz sei vor Gericht nicht anders behandelt worden als nicht-jüdische, zugleich seien mehr jüdische Menschen strafrechtlich belangt worden als nicht-jüdische. Eine Intersektionsanlyse, so Kallenberg, schärfe das Bewusstsein dafür, dass es zwar keine Geschichte „der Juden“ gebe, aber eine Geschichte „von Juden“ „als Juden“.

Dem Nutzen einer historischen Intersektionsanalyse für die Diskussion zu frühneuzeitlichem Kulturkontakt spürte FLORIAN KÜHNEL (Berlin) nach. Die in der Forschung allgegenwärtigen Schlagworte wie Hybridisierung oder Kreolisierung, deren Fluchtpunkt die Dekonstruktion kultureller Zuschreibungen ist, würden verschleiern, dass Akteur_innen kulturelle Differenz sehr stark wahrnehmen. Kühnel illustrierte das mit Heirats- und Beerdigungspraktiken von Engländern im osmanischen Reich. Weil beispielsweise auf Friedhöfen großer Wert auf konfessionelle Reinheit gelegt worden sei, nicht aber auf Stand, sei es den adligen Botschaftern im Gegensatz zu Kaufleuten wichtig gewesen, Bestattungen in Europa durchzuführen. Derartige intersektionale Aufschlüsselungen würden herausstellen, dass sich Kulturkontakt kaum um den Gegensatz des ‚Eigenen‘ und des ‚Fremden‘ drehen würde, sondern verschiedene Kategorien Wirkung entfaltet hätten.

Auf die Schwierigkeit, Intersektionalität nicht nur aus Sicht einer Kultur zu fassen, machte ALEXANDER DROST (Greifswald) für die Frühphase der niederländischen Expansion in Südostasien aufmerksam. In Vertragsverhandlungen zwischen dem niederländischen Admiral Cornelis Matelieff de Jonge und Raja Bongsu, Monarch des Königreichs von Johor, machte er zwar die sozialen Rollen der beiden Verhandlungspartner aus – allerdings, so Drost, würde ihre Darstellung innerhalb eines kulturellen Referenzrahmens verbleiben. Über kulturelle Grenzen hinweg seien Intersektionen nur dann übersetzbar, wenn es dies- und jenseits davon Entsprechungen gibt.

In einem dritten Punkt schließlich könnte eine historische Tiefendimension die Theorie der Intersektionalität erweitern. Während diese mit antidiskriminatorischem Anspruch dazu neigt, sich auf Benachteiligung zu konzentrieren, haben nahezu alle Tagungsvorträge nahegelegt, dass das Zusammenwirken verschiedener Ungleichheiten in einem ‚undoing difference‘, zumindest aber in agency und empowerment resultieren kann. Explizit suchte MURIEL GONZÁLEZ ATHENAS (Bochum) nach weiblichen Handlungsspielräumen, die Intersektionalität eröffnet. In ihrer Analyse kölnischer Goldschmiedezünfte arbeitete sie heraus, wie zentral die Ehre ihrer Mitglieder war, sei es doch auch um den Ruf der Zunft gegangen. Zünftige Frauen seien in die Verteidigung der handwerklichen Ehre eingebunden gewesen, ohne dass ein geschlechtsspezifisches Ehrverständnis zum Tragen gekommen wäre. Es sei eben um Marktzugang gegangen, nicht um Geschlechterkampf: Daraus hätten sich Möglichkeiten für Frauen ergeben, weil für ihre Ehre eher Kategorien wie Stand, Religion oder Arbeit konstitutiv gewesen seien – Geschlecht sei, wenn überhaupt, nur an nachgeordneter Stelle wirksam geworden.

RACHEL RENAULT (Paris) analysierte Debatten um die Steuerverteilung im 18. Jahrhundert in Sachsen und Thüringen. In steuerlicher Hinsicht habe die Obrigkeit die Gleichheit aller Untertan_innen postuliert; diese wiederum hätten auf ihrer Ungleichheit bestanden: Unter Bezugnahme auf vielfältige Zäsurlinien – ansäßig/fremd etwa, oder Stadt/Land und arm/reich – hätten sie steuerliche Privilegien eingefordert. Eine intersektionale Betrachtung, so Renault, differenziere die juristisch konzipierte Binarität von Obrigkeit und Untertanenschaft und mache augenscheinlich, wie Ungleichheit in definitorischen Kämpfen um Steuergerechtigkeit als Vorteil eingesetzt worden sei.

Den Nachweis, dass aus Intersektionalität gewonnene agency nicht einfach Machtfreiheit bedeutet, lieferte MARTIN CHRIST (Oxford). Er skizzierte die widersprüchliche Situation der sorbischen Minderheit in der Oberlausitz um 1600. In Bautzen sei sie etwa mit höheren Beiträgen für das Bürgerrecht benachteiligt worden, zugleich sei sie in der bikonfessionellen Stadt als religiöse Rezipientenschaft heiß umkämpft gewesen. Insbesondere aufgrund ihrer Sprachkenntnisse habe man auf protestantischer Seite sorbische Prediger beispielsweise auch mit einem nur kurzen Studium akzeptiert. Auf katholischer Seite sei derweil gar darüber nachgedacht worden, verheiratete sorbische Priester einzustellen. Unterschiede, bilanzierte Christ, seien nur dann relevant, wenn sie obrigkeitlich nutzbar waren.

Insgesamt gilt es, so könnte man nach der Greifswalder Tagung resümieren, eine historische Intersektionsanalyse weiter zu profilieren und stärker mit etablierten Forschungszweigen wie der Körper- oder Geschlechtergeschichte einerseits und mit vergleichbaren historiografischen Vorhaben andererseits2 in Dialog treten zu lassen. Nicht zuletzt ist es angezeigt, wie XENIA VON TIPPELSKIRCH (Berlin) in ihrem Abschlusskommentar zu bedenken gab, verstärkt über die Machtsättigung von Differenzkonstruktionen zu reflektieren, um nicht in lediglich deskriptives Aufzählen von Kategorien zu verfallen. Zweifellos aber hat die Tagung demonstriert: Ein Schulterschluss von Frühneuzeit- und Intersektionalitätsforschung erschließt neue Horizonte.

Konferenzübersicht:

Begrüßung durch die wissenschaftliche Leitung des Alfried Krupp Wissenschaftskollegs und die Tagungsleiter

Kerstin Palm (Berlin): Einführung in das Konzept der Intersektionalität

Panel I: Ehre
Chair: Gerd Schwerhoff (Dresden)

Ulrike Ludwig (Erlangen): Die satisfaktionsfähige Gesellschaft. Zur Erfindung einer Differenzkategorie in der Geschichte des Duells

Muriel González Athenas (Bochum): Ehre – soziales Kapital? Geschlecht, Stand und Religion in der Frühen Neuzeit

Panel II: Kulturkontakt
Chair: Gabriele Lingelbach (Kiel)

Andrew McKenzie-McHarg (Cambridge): Racial Conspiracies and Conspiratorial Races. Complementary Strategies in Identifying and Vilifying the Other

Florian Kühnel (Berlin): Von Liebe und Tod. Integration und Intersektionalität bei Diplomaten und Kaufleuten im frühneuzeitlichen Istanbul

Alexander Drost (Greifswald): Bordering jenseits territorialer Grenzen: Intersektionen in der Verhandlung asiatischer und europäischer Raumkonzepte

Panel III: Religion
Chair: David Lederer (Maynooth)

Matthias Bähr (Dresden): Im Tod vereint? Konfession, Ethnizität und sozialer Status in Irland (1550–1650)

Vera Kallenberg (Frankfurt am Main/Berlin): Differenzen zwischen Juden: Die Behandlung und Agency von Jüdinnen und Juden in der christlich-obrigkeitlichen Strafgerichtsbarkeit in Frankfurt am Main 1780–1814

Martin Christ (Oxford): Labeling Ethnicities: Das Beispiel der oberlausitzer Sorben in der frühen Neuzeit

Panel IV: Herrschaft
Chair: Birgit Emich (Greifswald/Erlangen)

Eva Seemann (Zürich): Der kleine Unterschied. Überlegungen zur Stellung von Hofzwergen an Fürstenhöfen der Frühen Neuzeit

Rachel Renault (Paris): Gleichheit, Gerechtigkeit und Billigkeit: Steuerverteilung, Status und soziale Ordnung im 18. Jahrhundert

Tim Neu (Göttingen): „junk frauenbilt“ oder „fromme furstin und mutter“? Markiertheit, Macht und doing difference im 16. Jahrhundert

Xenia von Tippelskirch (Berlin): Kommentar und Abschlussdiskussion

Folgender Vortrag musste leider entfallen:
Eric Piltz (Dresden): Eine Geschichte der menschlichen Narrheit. Die Taxonomie der ‚Unholde‘ bei Johann Christoph Adelung

Anmerkungen:
1 Kimberlé Crenshaw, Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine, Feminist Theory and Antiracist Politics, in: The University of Chicago Legal Forum 140 (1989), S. 139-167.
2 Vgl. zum Beispiel die ‚historische Intersektionalitätsanalyse‘ einer Gruppe mediävistischer Literaturwissenschaftler_innen: Andreas Kraß, Einführung: Historische Intersektionalitätsforschung als kulturwissenschaftliches Projekt, in: Nataša Bedeković / ders. / Astrid Lembke (Hg.): Durchkreuzte Helden. Das „Nibelungenlied“ und Fritz Langs Film „Die Nibelungen“ im Licht der Intersektionalitätsforschung, Bielefeld 2014, S. 7-47.


Redaktion
Veröffentlicht am
Klassifikation
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts