Tagfahrten im Vergleich: Hansetage im Kontext der politisch-kirchlichen Versammlungskulturen der Vormoderne

Tagfahrten im Vergleich: Hansetage im Kontext der politisch-kirchlichen Versammlungskulturen der Vormoderne

Organisatoren
Oliver Auge, Historisches Seminar, Universität Kiel; Angela Huang, Forschungsstelle für die Geschichte der Hanse und des Ostseeraums, Europäisches Hansemuseum Lübeck
Ort
Lübeck
Land
Deutschland
Vom - Bis
26.08.2019 - 29.08.2019
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Von
Stefan Brenner, Abteilung für Regionalgeschichte mit Schwerpunkt zur Geschichte Schleswig-Holsteins Mittelalter und Früher Neuzeit, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Tagfahrten lassen sich gemeinhin als ein zentrales Organ der europäischen, vormodernen Willensbildung und Entscheidungsfindung interpretieren – sie waren integraler Bestandteil einer mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Beratungs- und Verständigungskultur. Dieses sich über Jahrhunderte bewährende Entscheidungsfindungsformat fand auf mannigfaltigen Bühnen Anwendung: Nicht nur im Hansekontext oder auf Reichsebene fungierten Tagfahrten in Form von Hanse-, Reichs-, oder Münztagen als Forum, in dessen Rahmen beratschlagt und Beschlüsse gefasst wurden. Auch im Umfeld landständischer und religiös-institutioneller Entscheidungsfindungsprozesse versammelten sich beschlussfähige Mitglieder auf Landtagen bzw. Konzilien und Ordenskapiteln, um gemeinsam über unterschiedliche Angelegenheiten zu verhandeln.

Bei einer Summerschool im Europäischen Hansemuseum unter der Leitung von Oliver Auge und Angela Huang wurden die unterschiedlichen Ausgestaltungsformen des Tagfahrens erstmalig in ihren Gemeinsamkeiten und Eigenheiten vergleichend sowie disziplinübergreifend in den Blick genommen. Dafür konnten WissenschaftlerInnen aus Deutschland und darüber hinaus gewonnen werden, die mit ihrer Expertise die Grundlage einer komparatistischen Gesamtschau des Phänomens ermöglichten. Ergänzt wurden diese Keynotes durch eine die Teilnehmenden einbeziehende, gemeinsame Quellenlektüre, die den Rahmen einer wiederum quellenbasierten Diskussion absteckte.

Die Tagung wurde mit Beiträgen von NachwuchswissenschaftlerInnen eingeläutet: Ole Meiners (Lübeck) stellte ein Projekt der Forschungsstelle für die Geschichte der Hanse und des Ostseeraums (FGHO) vor, in dem das umfangreich überlieferte Schriftgut zu Tagfahrten im niederdeutschen Raum (Hansetage etc.) in einer Datenbank erfasst wird. Zudem soll exemplarisch dessen digitale Publikation konzipiert und erprobt werden. Maria Seier (Lübeck) untersucht im Rahmen ihrer Dissertation die Beziehungen und Kontakte des hansisch geprägten Nordens zu Kaiser und Reich im 15. Jahrhundert; Maartje A.B. (Nijmegen) beschäftigt sich in ihrer Promotionsschrift mit den Beziehungen der Hansestädte in der Kölner Region untereinander und ihrer Funktion innerhalb der Hanse. Ester Zoomer und Christian Manger (Amsterdam) stellen Akteure und Praktiken städtischer Konfliktführung in spätmittelalterlichen nordeuropäischen Handelsstädten in den Mittelpunkt ihrer Dissertationsprojekte, während Willem Fiene (Halle) die lokale Konfliktführung im Languedoc des 14. Jahrhunderts untersucht und fragt, wie die Konfliktparteien sich die königliche Verwaltung und Justiz für ihre Zwecke nutzbar zu machen versuchten. Stefan Brenner (Kiel) präsentierte die Ergebnisse seiner Masterarbeit, die sich mit den dithmarsisch-lübischen Bündnisbeziehungen und Kooperationsformen in der konfliktreichen ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts befasste. Sarah Jacob (Leipzig) untersucht in ihrer Doktorarbeit die Akteure des Novgorodhandels am Ende des 15. Jahrhunderts und ihre Verbindungen untereinander und nach außen. Sabine Hynek (Hagen) setzt sich in ihrer Dissertation mit der Expertenkultur von Kartenmachern in der Zeit von 1500 bis 1650 in Mitteleuropa und ihrer Vernetzung auseinander; Carsten Siebenbürgen (Lübeck) promoviert über das Armenwesen in Lübeck.

Den Auftakt zur ersten Sektion, die sich mit Städte- und Ständetagen beschäftigte, machte ANGELA HUANG (Lübeck). Im Zentrum ihrer Ausführungen stand die Entwicklung der hansischen Tagfahrtskultur vom vermeintlich ersten Hansetag 1358 bis zum letzten 1669, wobei Fragen nach der Funktion und Frequenz von Hansetagen sowie der Zusammensetzung und Beteiligung an diesem Versammlungsformat verhandelt wurden. Sie unterschied die frühen hansischen Versammlungen des 14. Jahrhunderts, die sie eher als überregionale Städtetage charakterisierte, von späteren allgemeinen Hansetagen. Huang zufolge habe sich erst im Verlauf des ersten Drittels des 15. Jahrhunderts die Gruppe und so etwas wie eine gemeinsame Identität der Hansestädte entwickelt. Auch die Geschäftsführung ging erst in dieser Periode in die Hände Lübecks über. Zudem wurden in diesem Zeitraum auch einige Versammlungsmodalitäten festgelegt und geregelt – so beispielsweise die Notwendigkeit der Beschickung von bevollmächtigten Ratssendeboten und eine Besendungspflicht oder die Interessenvertretung kleinerer Hansemitglieder durch regionale Vorsteherorte – wodurch hansische Organisationsformen auf einer Versammlungsebene erst Gestalt annahmen. Behandelt wurden dort nicht nur wirtschaftliche Fragen und gemeinsame Herausforderungen wie etwa der Erhalt respektive Ausbau der Handelsprivilegien, sondern auch politische Kooperationen gegen fürstliche Bedrohungen oder praktische Fragen wie die Sicherung der Handelswege oder die Organisation der Kontore. Allgemeingültige Beschlüsse konnten lediglich konsensual gefasst werden. Die Hanse und damit auch das hansespezifische Tagfahrtsreglement, das von einzelnen Städten häufig nicht berücksichtigt wurde, erfuhr im Verlauf des 16. Jahrhunderts weitere strukturelle Veränderungen: 1554 wurde die Einteilung der Hanse in Quartiere und damit die Vertretung kleinerer Städte neu geregelt sowie eine neue Beschickungsordnung verabschiedet; erst in dieser Zeit gab sich die Hanse eine erste schriftliche Ordnung, die etwa Bedingungen zur Mitgliedschaft regelte, die zuvor informell gehandhabt worden waren. Im Rahmen dieser Formalisierung wurde 1556 auch die Stelle eines hansischen Syndikus geschaffen, sodass erstmals ein offizieller Amtsträger dauerhaft mit der Verwaltung hansischer Angelegenheiten und ihrer Außenvertretung betraut war. Die zur Diskussion gestellten Quellen beschäftigten sich schwerpunktmäßig mit dem letzten Hansetag von 1669 und beleuchteten einige Verhandlungsgegenstände sowie deren konkrete Abläufe.

Im Anschluss daran widmete sich OLIVER AUGE (Kiel) den Landtagen als Kommunikations- und politischen Interaktionsräumen auf landständischer Ebene. Die Versammlungsmodalitäten dieses europaweiten Phänomens konnten von Region zu Region stark variieren: Adel, Klerus, Städte und bisweilen sogar Bauern konnten auf Landtagen – je nach Versammlungspraktik – die politische Partizipation in einem jeweiligen Herrschaftsbereich ausgestalten. Die gelegentlich kolportierte Kontinuitätslinie vom germanischen Ting über Adelsversammlungen bis hin zu Landtagen und schließlich dem modernen Parlamentarismus wurde grundsätzlich in Frage gestellt. Im Fokus der Ausführungen stand der südliche Ostseeraum, so die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Pommern und die Mark Brandenburg sowie die dortige Landtagspraxis. Abseits von fast obligatorischen Steuerbewilligungsfragen, die der Adel oftmals nicht ohne Zustimmung der übrigen Landstände entscheiden konnte, wurden bei Landtagen interne Streitigkeiten geschlichtet und Recht gesprochen. Besonders im Fall von dynastischen Krisen und Nachfolgefragen versuchten die jeweiligen Interessenvertretungen auf den Versammlungen ihren Einfluss geltend zu machen, um eine möglichst privilegierte Position unter den Landständen eingeräumt zu bekommen. Abgestimmt wurde in aller Regel zunächst innerhalb der jeweiligen Kurien, die sich dann untereinander verglichen. Für einen Landtagsbeschluss musste abhängig von der jeweiligen Rechtsnorm eine Mehrheit oder gar ein Konsens hergestellt werden. Die Führung dieser Tagfahrten wiederum lag oftmals in den Händen des Adels, der großen Einfluss auf die Entscheidungsfindungsprozesse ausüben konnte und ohne dessen Zustimmung in der Regel kein Beschluss gefasst wurde. Es konnte jedoch nicht nur von Vorteil sein, an Landtagen teilzunehmen, da man so Gefahr lief, als fester Bestandteil des fürstlichen Herrschaftsraumes aufgefasst und derart zu regelmäßigen Steuerzahlungen aufgefordert zu werden. Im 17. und 18. Jahrhundert verloren Landtage im Sinne einer ständischen Kooperationsform unter dem Vorzeichen einer absolutistischen Herrschaftsverdichtung langsam an Bedeutung. Anhand der diskutierten Quellenausschnitte, die unterschiedliche Regionen des Heiligen Römischen Reiches bespielten, wurden abschließend exemplarisch landständische Versammlungen und ihre Verhandlungspraxen durchleuchtet.

In der zweiten Sektion setzte sich JÖRG SONNTAG (Dresden) mit unterschiedlichen geistlichen Versammlungsformen auseinander. Neben Konzilien, die in der römisch-katholischen Kirche die oberste Beratungs- und Beschlussebene darstellten, ging es gleichermaßen um die Generalkapitel als beschlussfassende Instanzen von Ordensgemeinschaften. Als Beratungsgegenstände von Konzilien präsentierten sich etwa die Kirchenverwaltung, Fragen des Glaubensdogmas und der Liturgie oder Heiligsprechungen. Auf den Generalkapiteln wurde vor allem über die jeweiligen Ordenssatzungen beraten. Aber auch Disziplinarverfahren und Thematiken ökonomisch-administrativer Natur wurden diskutiert und daraus resultierende Entscheidungsfindungen als grundlegende Elemente des ius particulare prospektiv in Geltung gesetzt. Dabei konnten sich die Orden in ihren Verfasstheiten und Regularien durchaus unterscheiden. Obwohl aber je nach religiöser Gemeinschaft allein die Klostervorsteher und bisweilen in den Konventen gewählte Vertreter die Generalkapitel besuchten, wurden diese als identitätsstiftende Großveranstaltungen aller Brüder des entsprechenden Ordens (etwa über zeitgleiche Gebete in allen Niederlassungen) gemeinhin symbolisch ausgestaltet. Mit der Etablierung der Generalkapitel wurden nicht nur traditionelle Ordensverfassungen symptomatisch zu einer eher „konstitutionellen Monarchie“ umgewandelt, sondern auch größere Partizipationsräume für die einzelnen Ordensmitglieder geschaffen. Im Gegensatz zu den Konzilien fanden die Ordenskapitel regelmäßig, zumeist alljährlich statt. Die Beteiligung an Konzilien und Ordenskapiteln war obligatorisch. Auch wenn ein Fernbleiben begründet werden musste, waren Absenzen ein häufiges Problem. Aufgrund bisweilen zeitaufwendiger Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb der Ordensversammlungen und weiter Anreisen implementierten die Orden im Laufe ihres Bestehens häufig ein sogenanntes Definitorium, das über eine hinreichende Entscheidungsgewalt verfügte und die den Generalkapiteln zugrundeliegende Versammlungskultur sukzessive entmachtete. Die diskutierten Quellenbeispiele beschäftigten sich zum einen mit dem Konstanzer Konzil 1414-1417, zum anderen wurden anhand der Wilhelmiten exemplarisch die Regularien und Verhandlungssitten eines Ordens präsentiert.

GABRIELE ANNAS (Frankfurt am Main) nahm im Abendvortrag Reichs-, Hanse,- und Städtetage vergleichend in den Blick und arbeitete Ähnlichkeiten, aber auch Verschiedenheiten dieser Versammlungskontexte heraus. Als eine strukturelle Gemeinsamkeit zwischen diesen Tagfahrtsformaten präsentierte sie den Umstand, dass auf das gemeinsame Beraten häufig kein unmittelbares Handeln folgte, sondern das Vertagen fester Bestandteil der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Tagfahrtsmentalität und damit der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen politischen Kommunikation und Interaktion insgesamt darstellte. Durch das Vertagen stellten die Teilnehmer ein erneutes Zusammenkommen und folglich auch eine Kontinuität des gemeinschaftlichen Verhandelns in Aussicht und verfestigten damit das Tagen als zentralen politischen Entscheidungsfindungsprozess, obwohl häufig keine konkreten Ergebnisse produziert wurden. Auch hinsichtlich der geringen Beteiligung an den untersuchten Versammlungen lassen sich Parallelen ziehen. So wurden 1454 insgesamt 53 Städte zu einem Reichsstädtetag nach Frankfurt am Main geladen, es erschienen leidglich 11; vergleichbar schlechte Anwesenheitszahlen sind auch für die Hansetage belegt, auch wenn einzelne Städte in ihrer Funktion als Vorort kleinere vertreten konnten. Die Gründe für das Fernbleiben trotz angedrohter Strafen sind häufig die gleichen: zu hohe finanzielle Belastung durch die Anreise, unzumutbare Unsicherheit der Verkehrswege durch Fehden, oder der Verweis darauf, dass die Einladung zu spät zur Kenntnis genommen worden sei. Teilnehmer lieben aber auch aus einem konkreten Kalkül heraus fern, z. B. weil man Tagungspunkten aus dem Weg gehen wollte, oder weil die Versammlung schlicht als nicht relevant beurteilt wurde. Trotz dieser Gemeinsamkeiten müssen strukturelle Eigenheiten innerhalb der Tagfahrtsmodalitäten und Tagsatzungen zur Kenntnis genommen werden. Ausgehend von den grundverschiedenen Organisationsformen und Referenzrahmen, die hinter Reichs-, Hanse-, und Städtetagungen stehen konnten, unterschieden sich die Versammlungsformate etwa hinsichtlich der Kriterien, nach denen Teilnehmer geladen wurden, aber auch in Hinblick auf die Partizipation der Teilnehmenden an der politischen Willensbildung. Eine komparatistische Gesamtschau der unterschiedlichen Tagfahrtskulturen präsentiert sich als fruchtbringender Weg, um ein besseres Verständnis der vormodernen politischen Kooperation insgesamt zu erreichen.

Das letzte Panel, dessen Untersuchungsgegenstand Versammlungen auf Reichsebene darstellten, wurde von TIM NEU (Bochum) eröffnet, der sich mit der Frage der Legitimation der auf Reichstagen getroffenen Beschlüsse auseinandersetzte. Dabei stellte er mit „Verfahren“ und „Zeremoniell“ zwei Analysekonzepte von Legitimation vor, die wiederum unterschiedliche Legitimationsmechanismen beschreiben: Während die Zeremoniallegitimität auf dem „Korrespondenz“-Mechanismus basiert, beruht die Verfahrenslegitimität auf dem „Verstrickungs“-Mechanismus. Im Hinblick auf das Analyseinstrument „Verfahren“ lässt sich konstatieren, dass die Entscheidungsfindung und damit selbstverständlich auch das Ergebnis, die auf den Reichstagen verabschiedeten Resolutionen, durch die Durchführung eines geregelten und akzeptierten Verfahrens selbst Zustimmung und Legitimation erfuhr. Damit die Beschlüsse im Rahmen dieses Legitimationsmechanismus als vollständig legitim betrachtet werden können, muss die vollständige Autonomie des Verfahrens sichergestellt werden, was voraussetzt, dass ständische Rangunterschiede keine Rolle spielten. Dieser Umstand war in Bezug auf die politische Interaktion im Heiligen Römischen Reich in Mittelalter und Früher Neuzeit jedoch nicht gegeben. Im Gegenteil, Verfahrensrolle und ständische Rolle der Teilnehmer an Reichstagen waren sehr eng miteinander verbunden. Die Zeremoniallegitimität wiederum beruht auf einem Korrespondenzmechanismus, in dem jede einzelne Handlung innerhalb des Zeremoniells auf die politisch-soziale Stellung außerhalb des Zeremoniells referiert bzw. diese erst konstruiert. Ein Kennzeichen von zeremoniellen Handlungssequenzen ist allerdings, dass das jeweilige Ergebnis, bevor es etwa zu Verhandlungen kommt, feststeht. Derart würden Reichstagsversammlungen lediglich Beschlüsse gemäß der fest verankerten Rangpositionen reproduzieren. Neu präsentierte nun eine Kombination dieser Konzepte in Form des Analyseinstruments des „zeremoniellen Verfahrens“, um die jeweiligen blinden Flecken und Unzulänglichkeiten der einzelnen Modelle im Hinblick auf frühneuzeitliche politische Deliberationsinstitutionen – die Autonomie des Verfahrens respektive die Beschlussoffenheit – zu kompensieren. Anhand der Protestation von Speyer 1529 und dem Kurfürstenrat wurden diese Wirkmechanismen – Rang- und Verfahrensfragen – exemplarisch durchleuchtet. Auch die im Anschluss diskutierten Quellenauszüge widmeten sich diesem Sachverhalt.

OLIVER VOLCKART (London) rückte in seinem Impulsvortrag die Münztage in den Fokus. Er ging der Frage nach, warum es auf Reichsebene abseits der Reichstage ein Versammlungsformat gegeben hat, das sich ausschließlich mit geldwirtschaftlichen Problemhorizonten auseinandersetzte, und welche Tagfahrtsspezifika dort gepflegt wurden. Der betrachtete Untersuchungszeitraum – Mitte des 16. Jahrhunderts vor dem Augsburger Religionsfrieden – war geprägt von konfessionellen Konflikten, die sich negativ auf die Kooperationsbereitschaft der Reichstände entlang der Konfessionsgrenze auswirkten. Trotz der zunehmenden Distanzierung und des Vertrauensverlusts der religiösen Lager untereinander bildeten geldwirtschaftliche Fragen einen Kooperationsanreiz: Um die Jahrhundertmitte brachten knapp 125 Reichsstände unterschiedlich wertige Münzen in den Umlauf. Die Folge war etwa eine Hortung oder der gezielte Ankauf von Münzen mit einem höheren Edelmetallwert, oder etwa das Münzbrechen, das Neuprägen von minderwertigeren Münzen, was wiederum negative fiskalische Konsequenzen für einzelne Reichstände nach sich ziehen konnte. Daneben wurde der Wertverfall von Silber und die daran gekoppelte Wertsteigerung von Gold im Nachgang des „Central European mining boom“ und durch Silberimporte aus Übersee zunehmend zu einem Problem, sodass immer mehr Fürsten eine reichsweite Währungs- und Geldreform forderten. Weil Reichstage aufgrund der Vielzahl an zu verhandelnden Tagungspunkten keine effektive Plattform bildeten, um diese geldpolitischen Missstände zu beheben, wurden eigens Münztage berufen, auf denen keine Fürsten, sondern Fachleute zusammenkamen, was eine problemorientierte Zusammenarbeit der Tagenden sicherte. Zudem wurden in den Fachschüssen, die die Münztage bildeten, Beschlüsse mit Mehrheit gefällt, was die Entscheidungsfindung vereinfachte. Während die Debatte bezüglich einer gemeinsamen Silberwährung sich weniger konfliktreich gestaltete, gingen die Positionen der einzelnen Gesandten hinsichtlich der Einführung eines Bimetallismus, der Kopplung des Wertverhältnisses von Gold und Silber, aufgrund divergierender Wirtschaftsinteressen deutlich auseinander. Als Ursache dafür, dass trotz enormer reichsinterner Spannungen in diesen geldpolitischen Fragen konstruktiv zusammengearbeitet werden konnte, identifizierte Volckart unter Rückgriff auf das cross-cutting cleavages-Modell das Ausbleiben einer die Münztage dominierenden Polarisierung entlang der Konfessionsgrenze. Die gemeinsame Quellenarbeit setzte sich schwerpunktmäßig mit dem 1549 zu Speyer einberufenen Münztag auseinander.

Die anschließenden Diskussionen und die Abschlussdebatte thematisierten Unterschiede und Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Versammlungsformate. So wurden etwa die disparaten Tagfahrtsreglements, sei es hinsichtlich der Rekrutierung der Abstimmungsberechtigten, die Abstimmungspraxis und Mehrheitsfindung, Sanktionsmechanismen bei Absenzen oder Fragen der Sitz- und Rangordnung adressiert. Dabei wurden auch die unterschiedlichen Bezugs- und Referenzrahmen, die letztlich als konstituierend für die jeweiligen Organisationsformen und die ihnen zugrundeliegenden Tagfahrtsmentalitäten betrachtet werden müssen, nachgefragt. Eine vergleichende und disziplinübergreifende Untersuchung der vormodernen Tagfahrtskultur – das wurde durch die Konferenz unterstrichen – präsentiert sich als lohnenswertes Unterfangen, das ein tiefgreifenderes und besseres Verständnis der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Politik- und Interaktionsgestaltung erlaubt: Wenn es sich beim Tagfahren per se um die zentrale Gestaltungsform politischer Kommunikation und Entscheidungsfindung in jener Zeit handelt, ist die Offenlegung der entsprechenden Mechanismen und Strukturen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Reichs-, Städte-, Münz- oder Hansetage oder Versammlungen geistlich-religiöser couleur handelt, ein wichtiges Anliegen der gegenwärtigen Geschichtswissenschaft.

Konferenzübersicht:

Angela Huang: Begrüßung und Einführung

Sektion I: Städte- und Ständetage

Angela Huang (Lübeck): Hansetage

Oliver Auge (Kiel): Landtage

Sektion II: Konzilien

Jörg Sonntag (Dresden): Konzilien und Generalkapitel

Abendvortrag

Gabriele Annas (Frankfurt am Main): Hansetage im Kontext der politisch-kirchlichen Versammlungskulturen der Vormoderne

Sektion III: Tagfahrten und das Heilige Römische Reich

Tim Neu (Bochum): Reichstage

Oliver Volckart (London): Münztage